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Hohe Strafe gegen X in Europa – aber der richtig dicke Brocken kann noch kommen

Gegen X wurde in der Europäischen Union eine Strafe verhängt, die sicherlich nicht mal so eben aus der Portokasse zu entrichten ist. Aufgrund dreier maßgeblicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) setzte die EU-Kommission den Betrag auf 120 Millionen Euro an. Erinnert man sich über Berichte über drohende Milliardenstrafen, so erscheint das zunächst gering – allerdings ging es im aktuellen Verfahren auch nicht um mangelndes Vorgehen gegen Hassrede, Gewaltaufrufe oder Holocaust-Leugnung (siehe Artikel), sondern um andere Punkte.

Obwohl es aus den USA deutliche Drohungen gegeben hatte, bei Sanktionen gegen ein US-Unternehmen entsprechend im Zollkonflikt zu reagieren, kam es zur Entscheidung. Diese Strafe ist übrigens die erste große Sanktion nach dem Digital Services Act gegen eine "sehr große Online-Plattform" (VLOP: Very Large Online Platform).


Irreführung und Täuschung
Die 120 Millionen Euro setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Als besonders schwerwiegend eingestuft wurde irreführendes Verhalten rund um die blauen Haken. Diese galten einst zur Verifizierung der Identität, beispielsweise bei Unternehmen oder Prominenten, ließen sich dann aber für ein paar Dollar von jedem kaufen – ohne jegliche Identitätsprüfung. Dass man dennoch von verifizierten Konten sprach, sei Täuschung, genauer gesagt "deceptive / Dark Patterns"-Design. 45 Millionen Euro soll jene Geschäftspraxis nun kosten.

Fehlende Werbetransparenz
Weitere 35 Millionen Euro kommen hinzu, da X nicht die gesetzlich geforderte Transparenz bei Werbeeinblendungen liefert. Plattformen müssen dokumentieren, wer wirbt und für welche Inhalte das geschieht. Diese Einträge müssen auch nach Ende der Kampagne aufbewahrt werden, beispielsweise um Betrug zu verfolgen oder gezielte Manipulation aufzudecken. X machte das schlicht nicht und ermöglichte keine Suche nach früheren Werbeaufträgen. Jenes Repository sei technisch so unzuverlässig und schlecht, dass es nicht die Vorgaben erfülle.

Aussperren von Forschern
Der DSA verpflichtet große Plattformen, öffentliche Daten für wissenschaftliche Forschung zugänglich zu machen, damit Risiken wie Desinformation, algorithmische Verzerrungen oder schädliche Inhalte untersucht werden können. X hat dies laut Beschluss aber gezielt verhindert, indem man überteuerte Preise veranschlagte, technische Hürden schuf oder Datenabfragen einfach ganz blockierte. Damit handelte sich X weitere 40 Millionen Euro Strafe ein.

Das potenziell wirklich teure Verfahren läuft noch
Die Themen Hassrede, illegale Inhalte, Volksverhetzung, Terrorpropaganda, Gewaltaufrufe, Desinformation und unzureichende Moderation sind Gegenstand eines eigenen, deutlich größeren DSA-Verfahrens, das noch nicht abgeschlossen ist. Hier gilt es, sorgfältig zu prüfen, ob X Meldungen bewusst ignoriert oder zu spät bearbeitet. Untersucht wird auch, ob der Algorithmus systematisch Inhalte verbreitet, die eigentlich reduziert werden müssten. Sofern die Kommission diese Punkte bejaht, würde eine Milliardenstrafe im Raum stehen.

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