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GEMA scheitert erneut mit Schadensersatzforderung gegen YouTube

Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) soll die Urheberrechte von Verlegern und Komponisten wahrnehmen und befindet sich deshalb seit vielen Jahren im Rechtsstreit mit dem Videoportal YouTube. Jetzt hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz einen Antrag der GEMA auf Zahlung von 1,6 Millionen Euro Schadensersatz abgelehnt. Es gilt als sicher, dass die Verwertungsgesellschaft das Urteil nicht akzeptieren wird und weiter vor das Bundesverfassungsgericht zieht.

Ist YouTube für die Nutzerinhalte verantwortlich?
Im Kern geht es um die Frage, ob YouTube für jedes Abspielen eines Musikvideos auf der Plattform in Deutschland eine Abgabe an den Künstler zahlen muss. Um diese Frage zu beantworten, kommt es darauf an, ob YouTube als Musikportal anzusehen sei oder nur als technischer Dienstleister, der für die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte nicht zur Verantwortung zu ziehen sei. Das OLG München erkannte Letzteres an, weil Videos von Nutzern ohne weiteres Zutun von YouTube für andere sichtbar gemacht werden können. Damit bestätigte es ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts München aus dem letzten Jahr.


Endgültige Forderungen wären weit höher als 1,6 Mio. Euro
Die GEMA verlangt 0,375 Cent pro Abruf eines geschützten Musikvideos. Anhand exemplarisch ausgewählter Beispiele klagte sie auf einen Betrag von 1,6 Millionen Euro. Sollte sich die GEMA aber durchsetzen, würde deutlich mehr als dieser Betrag fällig werden. Deswegen wehrt sich YouTube, das sich seit 2006 im Besitz von Google befindet, energisch gegen die Forderungen und sperrte sicherheitshalber zahlreiche Videos in Deutschland. Die Rechtsstreitigkeiten zwischen GEMA und YouTube begannen bereits im Jahr 2009.

Der weitere Weg durch die Instanzen
Mit der heutigen Entscheidung ist dieser Rechtsstreit auch sicherlich noch nicht zu Ende. „Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen“, zeigte sich auch der zuständige Richter überzeugt. Der nächste Schritt für die unterlegene GEMA ist die Revision vor dem Bundesverfassungsgericht. Selbst eine Niederlage dort wäre noch nicht das Ende, weil in der Folge auch eine Verfassungsbeschwerde noch möglich wäre.

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Kommentare

iEi
iEi28.01.16 17:46
Das erinnert ein wenig an das letzte Gefecht der in der Vergangenheit steckengebliebenen.
Vielleicht sollte man mal das ganze System mit Abgaben/Rechten/Kopierschutz etc an die heutige Welt anpassen anstatt ein System verteidigen und umbiegen zu wollen welches aus der Zeit der Schallplatte kommt.
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tommy-lg28.01.16 17:50
Ehrlich, ich verstehe es nicht.
Für mich ist die GEM echt nur son Wegelagerer, die nur Kohle wollen.
Wie kann es sein, daß es in der Schweiz kein Problem ist, "geschützte" Videos anzuschauen? Ich bin davon überzeugt, keine Sau interessiert z. B. in Afrika, welche Musiktitel im Radio abgespielt werden und ob die geschützt sind oder nicht, geschweige denn das die da groß Kohle für abdrücken.
Leider ist man in Deutschland gezwungen die youtubsperre für Deutschland zu umgehen. 😬
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colouredwolf28.01.16 20:18
Sie werden sicherlich nicht vor's Bundesverfassungsgericht ziehen, höchstens vor den Bundesgerichtshof!
Und nur, wenn sie der Meinung sind, dessen Urteil würde gegen das Grundgesetz verstoßen, werden sie vor's Bundesverfassungsgericht ziehen.
Allerdings ist das heutige Urteil für viele Künstler nicht besonders positiv. Dank GEMA haben sie ein gewisses Einkommen, dass dann wegfällt, wenn YouTube recht bekäme!
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Kirschholz
Kirschholz28.01.16 20:29
Youtube gestattet den Upload geklauter Werke anderer. Das kann man in unserem Rechtssystem nicht einfach so hinnehmen. Es gibt das Urheberrecht und verschiedene Institutionen, die Rechte der Urheber zu schützen und die Rechte zu vergüten.

Besonders krass ist das fehlende Rechtsverständnis dann, wenn Youtube nicht nur gestattet, geklaute Inhalte hochzuladen, sondern den Uploadern auch noch das Recht einräumt, diese mit Werbung zu versehen und daran zu verdienen, während der wahre Urheber leer ausgeht.

Wer das, was er da wie selbstverständlich konsumiert, auch nur im Ansatz zu schätzen weiß, kann dieses Piratentum nicht gutheißen.
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Stefan S.
Stefan S.28.01.16 22:10
Kim Schmitz darf das nicht. YouTube schon.
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malo28.01.16 23:28
Kirschholz
Youtube gestattet den Upload geklauter Werke anderer. Das kann man in unserem Rechtssystem nicht einfach so hinnehmen. Es gibt das Urheberrecht und verschiedene Institutionen, die Rechte der Urheber zu schützen und die Rechte zu vergüten.

Besonders krass ist das fehlende Rechtsverständnis dann, wenn Youtube nicht nur gestattet, geklaute Inhalte hochzuladen, sondern den Uploadern auch noch das Recht einräumt, diese mit Werbung zu versehen und daran zu verdienen, während der wahre Urheber leer ausgeht.

Wer das, was er da wie selbstverständlich konsumiert, auch nur im Ansatz zu schätzen weiß, kann dieses Piratentum nicht gutheißen.

Es hält ja keiner die Künstler auf ihre Werke in YouTube zu veröffentlichen und mit Werbung Geld zu machen
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Plebejer
Plebejer29.01.16 05:59
malo
Kirschholz
Youtube gestattet den Upload geklauter Werke anderer. Das kann man in unserem Rechtssystem nicht einfach so hinnehmen. Es gibt das Urheberrecht und verschiedene Institutionen, die Rechte der Urheber zu schützen und die Rechte zu vergüten.

Besonders krass ist das fehlende Rechtsverständnis dann, wenn Youtube nicht nur gestattet, geklaute Inhalte hochzuladen, sondern den Uploadern auch noch das Recht einräumt, diese mit Werbung zu versehen und daran zu verdienen, während der wahre Urheber leer ausgeht.

Wer das, was er da wie selbstverständlich konsumiert, auch nur im Ansatz zu schätzen weiß, kann dieses Piratentum nicht gutheißen.

Es hält ja keiner die Künstler auf ihre Werke in YouTube zu veröffentlichen und mit Werbung Geld zu machen

Vielleicht möchte der Künstler nicht, dass vor seinem Anti-Gewalt-Song ein Spot für das neueste Call of Duty-Game läuft. Künstler sind da manchmal komisch.
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Moneying29.01.16 07:29
Kirschholz
Youtube gestattet den Upload geklauter Werke anderer. Das kann man in unserem Rechtssystem nicht einfach so hinnehmen. Es gibt das Urheberrecht und verschiedene Institutionen, die Rechte der Urheber zu schützen und die Rechte zu vergüten.

Besonders krass ist das fehlende Rechtsverständnis dann, wenn Youtube nicht nur gestattet, geklaute Inhalte hochzuladen, sondern den Uploadern auch noch das Recht einräumt, diese mit Werbung zu versehen und daran zu verdienen, während der wahre Urheber leer ausgeht.

Wer das, was er da wie selbstverständlich konsumiert, auch nur im Ansatz zu schätzen weiß, kann dieses Piratentum nicht gutheißen.

1+ danke
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Laurin29.01.16 12:22
Kirschholz
Youtube gestattet den Upload geklauter Werke anderer. Das kann man in unserem Rechtssystem nicht einfach so hinnehmen. Es gibt das Urheberrecht und verschiedene Institutionen, die Rechte der Urheber zu schützen und die Rechte zu vergüten.

Besonders krass ist das fehlende Rechtsverständnis dann, wenn Youtube nicht nur gestattet, geklaute Inhalte hochzuladen, sondern den Uploadern auch noch das Recht einräumt, diese mit Werbung zu versehen und daran zu verdienen, während der wahre Urheber leer ausgeht.

Wer das, was er da wie selbstverständlich konsumiert, auch nur im Ansatz zu schätzen weiß, kann dieses Piratentum nicht gutheißen.

Was für ein Schwachsinn. Vielleicht sollte man sich erst mal sachkundig machen, worum es da überhaupt geht? Schon mal was von GEMA-Vermutung gehört? Hier geht es nicht um geklaute Inhalte sondern um Anteile fürs Streaming. Das nimmt dann solche Blüten an, dass Hintergrundmusik vom Radio auf russischen Videos hier gesperrt sind. Selbst Kanäle von Künstlern sind hierzulande gesperrt, weil ja YouTube sonst nachweisen müsste, dass die GEMA keine Rechte daran hat. Der Vorposter will doch wohl nicht behaupten, dass die Künstler ihre eigene Musik geklaut haben?

Die einzigen Wegelager hier sind die GEMA und sonstige Abzocker. Von der doppelten und dreifachen Abzocke auf Abgaben für Computer, Drucker, Festplatten, Handys, Speichersticks usw. will ich jetzt nicht auch noch anfangen.

Wer Veranstaltung organisiert oder DVD herstellt, der weiss vielleicht, was da teilweise für ein Aufwand für die GEMA zu betreiben ist.
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vb
vb29.01.16 15:24
Laurin

Es ist wirklich haarsträubend, dass die GEMA hier als Wegelagerer bezeichnet wird.
Musik muss bezahlt werden, ist kein Allgemeingut wie Luft und liebe. Wann kapieren einzelne hier das endlich?? Ich geh ja auch nicht in einen Laden und nehme mir auf was ich Lust hab.
Und ja ich bin Musiker, Komponist und Gema Mitglied. Die jährlichen Ausschüttungen sind Teil meines Einkommens.
Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...
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ssb
ssb01.02.16 11:44
Laurin
Wer Veranstaltung organisiert oder DVD herstellt, der weiss vielleicht, was da teilweise für ein Aufwand für die GEMA zu betreiben ist.
Besonders lustig finde ich, dass bei einem Bekannten (Diskothekenbetreiber) die GEMA einen höheren Satz verlangt, weil es mit seine Anlage technisch möglich ist - wie auf jedem CD-Player - selbstgebrannte CDs abzuspielen. Die Herkunft der auf diese CDs gebrannten Stücke lasse sich ja nicht mehr nachverfolgen. Also höhere Gebühr unter dem Generalverdacht, dass nicht legal erworbene Musikstücke abgespielt werden könnten.
Aber - paradoxerweise - macht die Zahlung der zusätzlichen Gebühr das abspielen von selbstgebrannten CDs noch lange nicht legal. Sollte ein GEMA-Agent so etwas beobachten, könnte trotzdem eine Strafe folgen.

Aber ich sehe an sich schon ein, dass Künstler für ihr kreatives Schaffen (auch wenn ich das bei manchen nicht erkennen kann) entlohnt werden sollen. Die Mehrheit der Künstler hat es eh nicht leicht. Die GEMA sollte sich nur die Verhältnismäßigkeit ihrer Gebühren überdenken und wie die Einnahmen dann an die Künstler verteilt werden. Die paar wenigen außerordentlichen Mitglieder können gut davon Leben und die Ansprüche werden noch vererbt (wegen Urheberschutz bis 50 Jahre nach dem Tod) während die gewöhnlichen Mitglieder mit ein paar Euro vorlieb nehmen müssen.
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