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Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde der Musikindustrie gegen Kopierschutzurteil ab

In einem der langwierigsten Rechtsverfahren zum Themengebiet Kopierschutz konnte sich der Heise Zeitschriften Verlag endgültig gegen die Musikindustrie durchsetzen und die Pressefreiheit verteidigen. In dem seit 2005 geführten Rechtsstreit warfen acht Unternehmen der Musikindustrie, darunter BMG, edel, EMI, Sony, Universal und Warner, dem Heise-Verlag vor, mit der Veröffentlichung eines Artikels zur AnyDVD-Software absichtlich Leser zur unerlaubten Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verleitet zu haben. Das Landgericht in München wollte diese Ansicht nicht in allen Punkten teilen und verbot lediglich den Verweis auf die Webseite des Herstellers Slysoft. Nachdem der Heise-Verlag in Revision gegangen war, hob der Bundesgerichtshof aber auch dieses Verbot auf und wertete den Verweis auf die Webseite als Bestandteil der Berichterstattung. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist hier das Grundrecht auf Pressefreiheit höher einzustufen als das Grundrecht auf Eigentumsschutz, da der Verweis auf die Webseite nicht auf den technischen Aspekt reduziert werden kann, sondern auch der informationsbeschaffende Charakter berücksichtigt werden muss. Dieser Ansicht schloss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an und lehnte die Verfassungsbeschwerden der Musikindustrie ab. Die Kosten des Rechtsverfahrens trägt die Musikindustrie.

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Kommentare

BaziGeri061131.01.12 09:51
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darkdickfire
darkdickfire31.01.12 09:54
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Gerry
Gerry31.01.12 10:06
Hahaha
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verstaerker
verstaerker31.01.12 10:09
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Christoph_M
Christoph_M31.01.12 10:22
BAM!
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memphyss
memphyss31.01.12 10:26
Ich versteh nicht warum man sich darüber freut, die Musikbranche ist echt arm dran. Konnte ja keiner ahnen dass Computer und vor allem dieses "Internet" so erfolgreich werden.
Wenigstens bekommt man mit den Abmahnungswellen noch etwas Geld rein, sonst könnten wäre es bald nicht mehr möglich, hochklassige Musik, wie Britney Spears und DSDS, zu produzieren.
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Marcel_75@work
Marcel_75@work31.01.12 10:37
Also in Bezug auf Berichterstattung zum umgehen von Kopierschutztechniken, Quellen für Raubkopien etc. sollte man sich mal so manche andere "PC-Fachzeitschrift" ansehen - die Titelblätter glänzen immer wieder mit genau diesen Schlagzeilen …
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Odyssee31.01.12 10:47
Wenn ein Verlag wie Heise schon so einen bemerkenswerten Sieg gegen die Contentindustrie erzielt, wächst bei mir die Hoffnung, dass sie mit dem schon in seiner Entstehung verfassungswidrigen Anti-Counterfeiting Trade Agreement genauso in die Schranken verwiesen werden.
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iGod31.01.12 11:30
Es war nicht unebdingt der Heise-Verlag, der gewonnen hat, eher hat die Musikindustrie gegen das Grundgesetz verloren.
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ratti
ratti31.01.12 11:33
> Die Kosten des Rechtsverfahrens trägt
> die Musikindustrie.

Falsch.
Die Kosten reicht die Musikmafia weiter an den Verbraucher.

Ansonsten:
Wenn ich Heise mal treffe, geb´ ich ihm ´n Bier aus. Die rocken echt.
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RiGo2331.01.12 11:34
Nach Ansicht des Gerichtshofs ist hier das Grundrecht auf Pressefreiheit höher einzustufen als das Grundrecht auf Eigentumsschutz ...

Sehr abstrakte Begründung.
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diddom
diddom31.01.12 11:42
Ich weiß nicht, ob die Jubelschreie genauso laut wären, ginge es um die Berichterstattung, wie man jeglichen Autoschlüssel samt Wegfahrsperre nachmachen kann und sich dann zahlreiche Leute dieser Technik bedienen und dann das eigene Auto vor der Haustür plötzlich weg ist.
Aber das führt ja nur wieder zur endlosen fruchtlosen Diskussion, auf der die Seite der Endverbraucher einfach nicht Rechte der Musik- und Filmschaffenden respektieren...
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user_tron31.01.12 11:43
Ich möchte Macnews lesen und nich so nen Quatsch
Ich erwarte von niemanden Zustimmung für meine persönlichen Ansichten ;-)
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Too
Too31.01.12 12:03
@diddom: Wenn über eine "Autoschlüsselmafia" berichtet würde, und diese so dreist wären, eine Webseite zu haben, dann würde ein Link dazu auch zur Berichterstattung gehören - und spätestens nach dem Bericht würde entweder die Seite geschlossen oder sicherere Verfahren seitens der Hersteller eingeführt. Soll man z.B. nicht mehr über unsichere EC und Kreditkarten berichten, weil diese dann noch unsicherer werden?
Also in dem Fall geht das Eigentumsrecht in der Tat nicht vor der Berichterstattung und setzen eines Links (nach meinem persönlichem Rechtsempfinden).
Gut, dass das so ausgegangen ist.
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Gorch Fock31.01.12 12:12
user_tron

Dann lies doch:
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Odyssee31.01.12 12:15
diddom
Ich habe oben zwar meine Hoffnung bezüglich ACTA kundgetan, denn inhaltlich geht es bei diesem Prozess und bei ACTA um das Selbe. Eine solche Niederlage der Unterhaltungsindustrie bedeutet aber auch, dass diese ihre Bemühungen zur Einführung von ACTA weiter forcieren wird. Wenn es dann tatsächlich Gesetz werden sollte, werden wir sehen, wie wenig es dieser Industrie und ihrer Lobby um das Wohl ihrer Kreativen geht.

ACTA @@
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sohn.des.lichts31.01.12 12:23
RICHTIG SO!!!!
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fluppy
fluppy31.01.12 13:09
Noch ist nicht alle Hoffnung verloren!
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DRAGONFLY31.01.12 13:17
Die Kosten des Rechtsverfahrens trägt die Musikindustrie.

Unsinn, das habt ihr erfunden. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ist kostenfrei - § 34 BVerfGG.
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Tirabo31.01.12 13:25
@Dragonfly

Wie kommst Du jetzt auf das BVerfG? Das hat doch mit der OLG-Entscheidung gar nichts zu tun.
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cubecube31.01.12 14:37
Recht so!
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nd7031.01.12 14:50
Die Kosten des Rechtsverfahrens trägt die Musikindustrie.

Hahaha!
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Quickmix
Quickmix31.01.12 15:07
Hahaha, das haben sie davon.
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mostwanted31.01.12 15:58
Ja, toll. Es gibt genügend Printmedien als PDF in den einschlägigen Foren. Wenn man einen Artikel von Heise verbreitet, gehen die selbst dagegen vor, die Pappnasen. Von mir aus kann das Printgesocks auch bald Pleite gehen
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vb
vb31.01.12 17:02
offensichtlich scheint ja niemand von euch in der musikbranche zu arbeiten. anders kann ich mir die grösstenteils unqualifizierten und infantilen kommentare hier nicht erklären.
aber in zeiten, wo man seine doktorarbeiten mittels copy + paste schreibt wundert mich eh nix mehr...
Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...
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music-anderson
music-anderson31.01.12 18:40
Finde ich schon OK. Die Musikindustrie, verdient mittlerweile (Neben CD Verkäufen) im Bereich internet wieder ganz gut. Plattformen dafür gibt es genug. NUR, möchten die großen sich meist nicht auf gewisse Dinge einlassen, wie wir es schon mit Apple erlebt haben. Auch das Fernsehen Finanziert sich hier heute Hauptsächlich durch Werbung.
Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du 8-D
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DRAGONFLY31.01.12 18:50
@ Tirabo:
Der Hinweis zu den Kosten des Verfahrens bezieht sich auf einen Recherchefehler bei MTN, der mit fehlender Rechtskenntnis gepaart wurde. Das wäre durch die Lektüre der hier thematisierten Entscheidung vermeidbar.
Das gilt auch für deinen o.a. Kommentar, der vom Thema abweicht.
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music-anderson
music-anderson31.01.12 19:29
Denke es wird der Musikindustrie irgendwann sogar schlechter gehen.
Heute besteht die Möglichkeit für viele Künstler, ihre Songs kostenlos oder mit einem Donation Button auszurüsten. Hier kann sich jeder Künstler frei entwickeln, was bei einem Unternehmen wie Sony oder EMI usw. nicht der Fall ist. Hier müssen Künstler sich an die Regeln der Plattenfirmen halten. Diese werden "Für" die Plattenfirmen so geformt, dass sie auf Teufel komm raus die Kohle für sie erwirtschaften. Dieses geht bei vielen Künstlern nicht immer gut. Was aus ihnen werden kann, ist ja sicherlich bekannt. Laufen die Verkäufe nicht mehr so, wie es sich eine Plattenfirma vorstellt, ist der Künstler weg vom Fenster. Hier driften dann eben viele ab, da sie selbst nichts auf den Markt schmeissen können Das ist dann das Ende, siehe DSDS
Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du 8-D
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Christoph_M
Christoph_M31.01.12 21:08
vb
natürlich ist es schwer zwischen "yeahr raubkopieren ist mein leben"-Teenies und "Grundrechte sind wichtiger als die Einnahmengarantie eines Industriezweigs"-Leuten anhand sehr kurzer Kommentare zu differenzieren, trotz allem denke ich, dass auch dir klar ist, dass der Schutz vor Copyrightverletzungen nicht eine Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses rechtfertigt.
Oder wie auch Horst Köhler sagte: "Wehret den Anfängen"
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DRAGONFLY31.01.12 23:11
dass der Schutz vor Copyrightverletzungen nicht eine Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses rechtfertigt.
Im vorliegenden Fall geht es nicht darum, dass der Musikindustrie ein Betätigungsfeld oder Business verwehrt wurde oder um die Aufhebung eines digitalen Briefgeheimnisses. Der Streit drehte sich darum, dass bestimmte Musikunternehmen einem Presseverlag die Berichterstattung über Kopierschutztechniken verbieten wollten und insbesondere das Benutzen von Hyperlinks in digital verbreiteten Berichten, namentlich die Erwähnung von Software wie AnyDVD und Links zu www.slysoft.com

NB: Ich bezweifle, dass es so etwas wie digitales Briefgeheimnis im deutschen Verfassungsverständnis gibt, solange für körperliche Briefe das Briefgeheimnis gilt und den Ihalt schützt und für digitale Kommunikation das Fernmeldegeheimnis, das den Über,ittlungsvorgang schützt und damit per se einen anderen Schutzbereich hat (digitale Dupliken sind ungeschützt aber alltäglich).
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