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Apple vs. Samsung: Samsung setzt vom Gericht geforderte Änderungen um

Am 10. und 11. August fand eine Anhörung statt, in der sich ein niederländisches Gericht Klarheit darüber verschaffen wollte, inwiefern Samsung gegen Apple-Patente verstößt. Das Gericht verhängte eine EU-weite Einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy-Smartphones und monierte ein verletztes Software-Patent. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils gab Samsung eine Stellungnahme ab. So hieß es von offizieller Seite, das Urteil stelle Samsung vor keine Probleme. Das Gericht habe lediglich Patentverletzung im Software-Bereich ausfindig gemacht. Diese lassen sich ganz einfach über ein Software-Update aus der Welt schaffen. Bis zum 13. Oktober wurde Samsung hierfür Zeit gegeben, pünktlich zum Ende der Frist meldet Samsung jetzt Vollzug. Man sei dabei, die aktualisierte Android-Version auszuliefern und somit den Forderungen zu entsprechen. Der Verkauf laufe "in Kürze" an, das genaue Datum ist noch unbekannt. Der vorliegende Fall stellt aber nur eine der zahlreichen Klagen und Gegenklagen dar, die derzeit zwischen Apple und Samsung laufen. Samsungs Software-Update betrifft die sonstigen Streitfragen daher allenfalls in geringem Maße.

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Kommentare

Thunderbolt12.10.11 15:54
Na also Samsung, geht doch!
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eiPätt12.10.11 16:28
wahrscheinlich kann man Android ab sofort nur noch über die Kommandozeile Bedienen
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Mr BeOS
Mr BeOS12.10.11 17:28
Interessant ist es doch, dass es scheinbar hier nicht um Geschmacksmuster im Sinne des Düsseldorfer Gerichtes geht.
Es stand scheinbar in den Niederlanden nicht zur Debatte, wie sich de Form des Galaxy Tab darstellte.

So kann man gespannt auf die Entscheidung hier in Deutschland warten.
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
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nowMAC12.10.11 18:07
Mr BeOS
denke die Deutschen Richter werden sich nicht an dem Urteil in NL richten. Natürlich kann es sein dass sie auch so entscheiden, aber ob das dann am Urteil in NL liegt ist für mich fraglich!
Ne Ne, seit Steve Jobs nicht mehr da ist....
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o.wunder
o.wunder12.10.11 18:48
ach solln die mal alle machen. Interessiert mich nicht die Bohne, wie man so sagt.
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sierkb12.10.11 18:52
Was der MTN-Artikel NICHT gesagt hat, ist genau das, was Mr. BeOS hervorhebt: das niederländische gericht hat ALLE Design-betreffenden Klagepunkte Apples abgewiesen und für nichtig erklärt wegen Prior art. Alle. Ausnahmslos. Was übrig geblieben ist, ist dieser eine kleine Punkt bzw. der Icon-Ähnlichkeit bei einem Bedienpunkt der Android-Software. Welche nicht Samsung zu vertreten hat sondern Google. Und die, in der Tat schon zu dem Zeitpunkt, als das niederländische Geric ht das festgestellt hatte, in der bereits existierenden nachfolgeversion von Android nicht mehr enthalten war. Samsung muss nur ihr Android auf ihren Galaxys updaten und ist aus dem Schneider. Und genau das tun sie jetzt.

Und bzgl. der Einstweiligen Verfügung in Deutschland hat Samsung ja vor wenigen Tagen schon angekündigt, dass sie versuchen werden, dieses von Apple in Deutschland geltend gemachte Geschmacksmuster für Null und nichtig erklären zu lassen. In der Begründung sicherlich sehr gestützt auf das niederländische Urteil, das diese Entscheidung ja eigentlich schon vorweggenommen hat und der man eigentlich nur schwer widersprechen kann, da das niderländische Gericht ja selber mit Argumenten und Bildern belegt hat, wie unzutreffend Apples geltend gemachte Ansprüche da bzgl. des Designs sind.
Das Düsseldorfer Landgericht kann nicht einfach sagen, dass diese vom niederländischen Gericht vorgelegten Beweise und Argumente nicht da sind oder unzutreffend sind. Sie sind in der Welt und existieren. Auf den Tisch gelegt vom niederländischen Gericht. Gegen Apple.
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dannyinabox
dannyinabox12.10.11 19:29
Was wäre Apple ohne Patente wie "Handy-in-die-Hand-nehmen" ?
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PeteramMeter12.10.11 21:09
@MRBeOS
Doch, in den Niederlanden hat Apple auch das Geschmacksmuster vorgebracht. Der Richter hat dieses dort jedoch abgeschmettert, für unzulässig und zu oberflächlich erklärt.

@Thunderbolt...
Schau dir mal das Patent an worum es hier geht...


Apple dürfte nicht so glücklich sein. Das Pipifax Patent worum es geht, die Funktion, hat wohl kaum ein Kunde wirklich wargenommen. Und der Unterschied dürfte auch nur absoluten Experten auffallen.
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Mr BeOS
Mr BeOS12.10.11 21:53
nowMAC

Natürlich werden sich die deutschen Richter nicht nach dem Urteil in den Niederlanden richten, da es um zwei unterschiedliche Sachverhalte als auch Rechtssysteme geht.

Spannend allemal, da ich meinerseits der Meinung bin, dass Apple sich in Deutschland mit dem Vorwurf auf dünnes Eis begeben hat und das Gericht in der Tendenz sich auf Seiten der deutschen Industrie als Gesamtes stellen und somit diesen Musterschutz sehr restriktiv auszulegen versuchen wird.

Quasi als Schutz der Innovation vor dem asiatischen Copymarkt...
Evl. wäre es aber eben sicherer sich vor dem zu schützen, indem man im eigenen Wirtschaftsraum/Land produzieren und Arbeitsplätze schaffen würde.
Wer die Technologie in die Hände derer gibt, welche sich nicht um Patentrecht und Urheberschutz kümmert um den kurzfristigen Profit für die Bilanzen zu steigern, der darf sich ob des Kopierens und Patentdiebstahls nicht wundern.

PeteramMeter
Das Apple mit dem Geschmacksmuster in den Niederlanden gescheitert war, war mir bekannt.
Ich bezog mich rein auf die im Beitrag beschiedene Entscheidung.
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
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