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Anti-Steering im App Store: Missachtungsvorwürfe laut Apple unbegründet – „Epic kein Gehör schenken“

Vor etwas mehr als einem Monat, am 13. März, stellte der Spielehersteller Epic Games ein Gesuch an das zuständige Gericht, Apple wegen Missachtung der Anweisungen erneut auf die Anklagebank zu setzen. Es heißt darin, das kalifornische Unternehmen habe es versäumt, die getroffenen Anordnungen zu befolgen. Am vergangenen Freitag verschickte der iPhone-Konzern nun seine Antwort an das US-Bezirksgericht von Nordkalifornien, indem man die Klage für „unbegründet“ erklärt. Schon im Januar gab man zu verstehen, dem Gesetz vollständig Folge zu leisten. Eine Täuschung, die Epic Apple derzeit unterstelle, finde demnach nicht statt.


Epic nutzt Gericht als Hebel
Zunächst müssten Entwickler nachweisen, Apples Anforderungen für die externen Querverweise unter iOS und iPadOS zu genügen, so Cupertino. Die hierdurch erstandenen Waren unterliegen eindeutig der In-App-Nutzung, was sicherzustellen sei. Zudem stehe man als Herausgeber in der Pflicht, entsprechende Methoden bereitzustellen, unzulässige Transaktionen zu bearbeiten. Auch Abonnements und die Beantragung von Rückerstattungen, die extern abgewickelt werden sollen, unterliegen einer Verwaltungspflicht durch den Entwickler. Dieser sei nachzukommen, woraufhin die verfolgte Methodik im Vorfeld belegt werden müsse. Zu guter Letzt komme noch eine Gebühr dazu, die an Apple zu entrichten sei, da weiterhin die Infrastruktur aus Cupertino für den Vertrieb genutzt werde. Im Schreiben findet das kalifornische Unternehmen daher recht deutliche Worte: Epic versuche schlichtweg, „die eigene Rentabilität zu erhöhen“ und versuche daher das Gericht dazu zu animieren, Apples Geschäftsabläufe dahin gehend zu optimieren.

Epic: Gewinnsteigerung als oberste Motivation
Man selbst versuche, mit der getroffenen Umsetzung weiterhin den App Store für die Anwender sicher zu halten und gleichzeitig alle verlangten Voraussetzungen zu erfüllen. Epic hingegen zeige einmal mehr, dass es danach strebe, sich „kostenlosen Zugang zur iOS-Plattform und dessen Nutzerbasis zu verschaffen“. Es sei nicht einmal imstande, einen für sie angemessenen Betrag zu betiteln, den das Unternehmen bereit wäre, Apple für die bereitgestellte Infrastruktur zu zahlen. Der „Zugang und die Nutzung entsprechender Werkzeuge und Technologien“ sei nun einmal „in Rechnung zu stellen“. Es sei jetzt an Epic, das die Beweislast trage, eindeutig nachzuweisen, dass Apple an dieser Stelle nicht „nach bestem Gewissen“ handele.

Kommentare

killermac117.04.24 17:54
Ihr könnt mich steinigen, aber ich finde Apple hat Recht!
+21
Unwindprotect17.04.24 21:44
killermac1
Ihr könnt mich steinigen, aber ich finde Apple hat Recht!

Sehe ich genauso.

1) Es sollte legitim sein, dass ein Plattformanbieter von Plattformentwicklern für die Teilhabe eine Beteiligung verlangen kann.
2) Werden finanzielle Transaktionen in Apps angeboten sollten Absicherungen und Regeln dafür gelten müssen - zum Schutz des Kunden

Über die Details kann man getrost streiten, aber in der Sache an sich liegt Apple hier richtig
+12

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