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wofür itunes nicht haftet :-)

mj
mj09.08.0421:10
aus den itunes-verkaufsbedingungen:

SONSTIGE BEDINGUNGEN
iTunes haftet nicht für Schreibfehler.

und direkt danach schreiben sie itunes mit zwei i
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Kommentare

mj
mj09.08.0421:36
außer mir!
habe aber jetzt lesen können, dass ich meinen itunessong weder verschenken noch weitergeben darf
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mj
mj09.08.0422:04
BEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG VON INHALTEN
Ihre Benutzung der aus dem iTunes Music Store heruntergeladen Musik (die „Produkte“) setzt voraus, dass Sie sich vorher mit den Bedingungen dieses Vertrages einverstanden erklären.

Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.

nachzulesen unter:
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mj
mj09.08.0422:45
frage an die juristen: warum schreibe ich etwas in nutzungsbedingungen, wenn sie in dem land, in dem sie gelesen werden, nicht gelten?
nur um mich abzuschrecken?
und wie kann ich dann (und das hab ich in einem anderen thread schon gefragt, aber da gab es keine lösung) einen song verschenken, weil ich ihn jetzt doppelt habe?
wenn das doch legal ist, dann müsste apple das doch ermöglichen, oder?
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djapple2
djapple209.08.0423:19
agent
bist du sicher? - kann ich mir nciht vorstellen, das ist ja bei einer cd,Software ect auch nicht so?! man hat doch immer recht sein Eigentum weiter zugeben oder?!

Es leuchtet doch ein, dass man seine gekaufte CD (z.B. MacOS Panther CD) nicht einem Kumpel weitergeben darf außer man hat eine 5fache Lizens oder so.
Du darfst sie an ihn verkaufen, aber mehr auch nicht. Ist nunmal so
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mj
mj09.08.0423:33
djapple2
wieso sollte ich meine panther cd nicht einem kumpel weitergeben dürfen, wenn ich sie nicht mehr benutze (also nicht die cd als solche, sondern auch das betriebssystem auf meinem computer)?
das ist doch software und die kann ich auch weitergeben, verschenken oder verkaufen, sofern mir jemand geld dafür gibt!
warum sollte das also mit einem song anders sein?
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mj
mj09.08.0423:34
(also nicht die cd als solche, sondern auch das betriebssystem auf meinem computer) <- also der satz ist ein wenig missverständlich - ich meine natürlich, dass ich mein betriebssystem nicht mehr nutze und deinstalliert habe!
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sagt mal
sagt mal09.08.0423:48
einen song in einem online-musikshop gekauft, ist nicht dein eigentum.
eine audio-cd ist dein eigentum, aber nicht die musik/sprache auf der cd.

du erwirbst prinzipiell nutzungsrechte. genauso ist es bei software.
zum freischalten der software oder des songs brauchst du ja dein kennwort auf dem gerät, das kennwort müßtest du quasi mit verschenken -

oder aber du schenkst einfach einen gutschein!
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mj
mj09.08.0423:53
sagt mal
das mit dem gutschein ist eine feine sache, wenn ich den song von vorneherein als geschenk gedacht habe, aber nicht wenn ich den song ursprünglich für mich gekauft habe, dann aber jetzt die komplette cd besitze!das heißt, wenn ich mich nach 100 gekauften songs jetzt plötzlich entscheide, nie mehr musik zu hören, dass ich dann wertlosen datenmüll auf der platte habe oder meinen account verschenken muss?
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sagt mal
sagt mal09.08.0423:55
mein vorheriger post war übrigens für @@ mj

osxnerd

wer liest sich denn bevor er eine software kauft die lizenzvereinbarungen durch, wieviele werden das wohl überhaupt lesen? wer liest denn schon in geschäften ausgehangene agb?

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sagt mal
sagt mal09.08.0423:59
mj

zunächst kannst du deine benutzerdaten für den itms (einschl. zahlungskram) sicher auch ändern bei apple. also verschenke deinen account, melde deinen rechner ab, ändere die kreditkarteninfo und lasse vom beschenkten auch noch ein neues passwort einsetzen und voila -

oder

du brennst einfach eine audio-cd, was im itms erlaubt ist, verschenkst diese an deinen guten freund/in, was lt. deutschen urheberrecht erlaubt ist -

und alles bestens.
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mj
mj10.08.0400:07
...na dann kann ich ihm ja auch einfach den aac-rip von der original-cd schicken - aber das hat ja wieder nix mit dem song auf meiner festplatte zu tun, der da immer noch ungenutzt rumliegt.
dachte ja nur, es wäre einfacher möglich, bezahltes und nun ungenutztes zu verschenken!
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mj
mj10.08.0400:10
...vielleicht liegt es auch nur an meinem komischen empfinden: habe die komplette cd nun auf der festplatte und nun ist der eine song doppelt - und ich weiß nicht, ob es jemand nachvollziehen kann - ich bringe es nicht übers herz, den bezahlten song zu löschen, obwohl er de facto keinen wert für mich hat - deswegen wollte ich ihn ja auch verschenken
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sagt mal
sagt mal10.08.0400:12
mj

wenn du die original-cd hast, kannst du die sowieso kopieren und in deinem freundeskreis mal jemanden schenken, die privatkopie ist noch nicht tot!
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Agent
Agent09.08.0421:34
das is dumm... macht wohl nicht so einen guten Eindruck
<br>anderseits liest eh fast niemand die itunes-verkaufsbedingungen - oder?!
<br>...
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Agent
Agent09.08.0422:01
bist du sicher? - kann ich mir nciht vorstellen, das ist ja bei einer cd,Software ect auch nicht so?! man hat doch immer recht sein Eigentum weiter zugeben oder?!
<br>
<br>(Juristen unter uns?)
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osxnerd09.08.0422:32
"vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln"
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<br>Genau. Da es in Deutschland abweichende gesetzliche Regeln gibt, ist diese Bedingung ungültig.
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Agent
Agent09.08.0422:33
also macht jemand mit seinem tod (wenn er etwas beim itms gekauft hat) sich strafbar *g* und die erben bez. das Erbgut kann von apple übernommen werden....
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Agent
Agent09.08.0423:21
laut dem Gesetz ist es ja legal... apple kann sich ja nicht über das Deutschgesetzt stellen
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osxnerd09.08.0423:44
mj: "warum schreibe ich etwas in nutzungsbedingungen, wenn sie in dem land, in dem sie gelesen werden, nicht gelten?
<br>nur um mich abzuschrecken?"
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<br>Ja, das dient zum einen der Abschreckung, zum anderen wäre es zu teuer, die Nutzungsbedingungen für jedes Land von Anwälten neu schreiben zu lassen.
<br>
<br>Die meisten "Lizenz"-Vereinbarungen und "EULAs" enthalten Paragraphen, die in Deutschland gar nicht gültig sind. Sogar innerhalb der USA sind in einigen Bundesstaaten nicht alle von Apples Bestimmungen gültig. Aus diesem Grund steht am Schluss fast immer die so genannte "salvatorische Klausel" ("sollte eine dieser Bedingungen ungültig sein...").
<br>
<br>@@mj: und wie kann ich dann (und das hab ich in einem anderen thread schon gefragt, aber da gab es keine lösung) einen song verschenken, weil ich ihn jetzt doppelt habe? wenn das doch legal ist, dann müsste apple das doch ermöglichen, oder?
<br>
<br>Nein, das wiederum nicht. Apple hat Dich ja vorher informiert, dass es technische Beschränkungen gibt, die die Weitergabe von Songs behindern. Auch in den Fällen, in denen Du das darfst, muss Dir keine kostenlose Dienstleistung angeboten werden, um dies zu ermöglichen.
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