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"schwarz" surfen legal

halebopp
halebopp20.10.1015:05
schaut mal, was ich hier auf Koeln.de gefunden habe:

http://www.koeln.de/koeln/nachrichten/computer/schwarzsurfen_in_ungesichertem_wlannetzwerk_ist_legal_377794.html
Wuppertal (AFP) - Das "Schwarzsurfen" in unverschlüsselten WLAN-Funknetzwerken ist nicht strafbar. Wer sich in ein offenes Drahtlosnetzwerk einwählt, verstößt weder gegen Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften noch gegen das Strafgesetzbuch, entschied das Landgericht Wuppertal. Die Strafkammer verwies unter anderem darauf, dass weder bei der Einwahl noch beim "Schwarzsurfen" personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes abgerufen würden. Auch der Tatbestand des versuchten Computerbetrugs oder des Erschleichens von Leistungen sei nicht erfüllt.

Das Landgericht wies damit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Wuppertaler Amtsgerichts zurück, das den Antrag der Strafverfolger auf Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen "Schwarzsurfer" ablehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Internet-Nutzer vorgeworfen, sich mit seinem Laptop in das unverschlüsselte Funknetzwerk eingewählt zu haben, um unrechtmäßig die Kosten für die Internetverbindung zu sparen.

Mit einem WLAN-Netzwerk können Nutzer eine drahtlose Verbindung mit dem Internet herstellen. Oft strahlen solche Netzwerke so weit, dass sie etwa auch für Nachbarn empfangbar sind. Ist das Netzwerk nicht mit einem Passwort geschützt, kann sich der Nachbar auch darin einwählen. Da die meisten Internet-Nutzer heutzutage mit einer sogenannten Flatrate surfen, mit der durch eine Einmalzahlung das monatliche Internet-Surfen komplett abgegolten ist, fällt die Einwahl durch fremde Nutzer in ein Netz auf der Rechnung nicht auf.


Wie verhält es sich denn mit denen, die ihren Zugang nicht verschlüsseln und somit die offenbar legale Fremdnutzung ermöglichen? Gibt es da eine Regelung, oder ist das Grauzone?
„Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!“
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Kommentare

DonQ
DonQ20.10.1015:31
meines wissens, ist die nutzung eines unverschlüsselten wlan eben nicht illegal, weil man ja keinerlei offensichtlichliche sperren überwinden muß…wie bei einem grundstück an dem kein zaun oder tor/tür ist…da kann man auch eher nicht wissen, das der zutritt eher unerwünscht ist.

einzelfälle, in denen die nutzung/zugang als illegal bewertet wurden, waren wohl die betreiber selber richter oder haben sonstwie einfluss genommen, imho.

natürlich ist das ausspähen/sonstige eingriffe in das lan an sich wieder etwas anderes, imho.

was aber wohl bleibt, im zweifel wenn etwas angestellt wird über eben das wlan, wird und kann auch erst mal anhand der ip des providers eben auf den wlan provider/anschluss inhaber zugegriffen, mit u.u. allen konsequenzen bis zur beschlagnahmung der anlage und eben rechtfertigung/stellungnahme.

gab auch schon entsprechende urteile, wohl bis zur mithaftung des betreibers…aber eher extrem selten und nur bei schwerwiegendsten "sachen" und auch eher selten.

ansonsten: vor gericht und auf hoher see…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sudox
sudox20.10.1016:08
Hide SSID

IP Filter

WPA2

Das sollte die meisten "Schwarzsurfer" draussen halten...

Ist ein Arbeitsaufwand von maximal 5 Minuten.
„Die Welt ist Kunst in der wir leben – macht die Augen auf...“
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dreyfus20.10.1016:20

Das wirkliche Thema hier (aus Sicht der Staatsanwaltschaft) ist ja nicht der Schutz der Anschlussinhaber, sondern, dass sie nur zu gerne bei jeder Verbindung wüssten, wer da was macht, bzw. wer haftbar gemacht werden kann. Nun spielen die Richter da bis jetzt nicht mit. Das ist lobenswert, wird aber auf Dauer kaum so bleiben. Zu irgendeinem Zeitpunkt wird der Gesetzgeber hier einen Riegel vorschieben. Es macht keinen Sinn, dass man sich für den Erwerb eines Prepaid Telefons ausweisen muss (damit keine bösen Straftäter und Terroristen diese anonym verwenden können), aber ein Zugriff auf das Internet, welches die gleichen und mehr Kommunikationsmöglichkeiten bietet, völlig anonym erfolgen kann.

Da die Einwahl in ein offenes WLAN völlig automatisch erfolgt und es auch für den Einwählenden keine Möglichkeit gibt, zu unterscheiden, ob der Zugang absichtlich oder unabsichtlich offen ist... kann man das schwerlich unter Strafe stellen. Man müsste dann auch alle Geräte, die sich automatisch mit offenen Netzwerken verbinden, vom Markt nehmen (und Leuten mit solchen Geräten die Einreise verweigern)... Das grenzt an "unmöglich"... Ich rechne eher damit, dass irgendwann der Betrieb von offenen WLANs ohne Nutzererfassung verboten wird und das Anbieter offener WLAN Verbindungen unter die gleichen / ähnlichen Auflagen gestellt werden wie Telefonanbieter und ISPs auch (bspw. Aufbewahrungsfristen für Verbindungsnachweise). Das ist einfacher zu realisieren.
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csd20.10.1016:29
Es gibt ja inzwischen die Regelung, dass Betreiber eines WLANs, diesen auch mit gängigen Mitteln vor unbefugtem Zugriff schützen müssen. Wenn nun jemand unbefugt auf ein ungesichertes WLAN zugreift, aber damit nichts illegales anstellt, was ist dem Eindringling dann schon vorzuwerfen, ausser dem surfen auf Kosten anderer? Dem Betreiber ist ja auch vorzuwerfen seinen Internetzugang per WLAN nicht ausreichend geschützt zu haben.
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halebopp
halebopp20.10.1016:37
sudox, das ist nicht so sehr das Problem.
Ich denke, die meisten wissen sehr wohl, dass man einen Schutz einrichten kann.
Nur, manche lassen ihr Netz bewusst offen.
Aus welchen Gründen auch immer.

Ist das illegal? Ich meine, ich muss ja auch nicht unbedingt meine Haustür verschließen.
Nur, wenn dann einer reinkommt, macht er es anscheinend derzeit legal, oder?
Er darf mich dann natürlich nicht beklauen - das ist illegal.
Aber reinkommen (zumindest bei meinem WLAN) darf er schon
(na gut ins Haus vermutlich nicht, das verstößt gegen andere Bestimmungen).

Ich denke auch, dass diese Geschichte irgendwann von Gesetzen geregelt wird.
Nur dumm, dass Politiker immer mal wieder was entscheiden müssen,
wovon sie nicht wirklich was verstehen.
Aber macht nix, die "Sachverständigen" (sprich: Lobbys) helfen immer gern.
Selbstverständlich zum Wohle der Allgemeinheit.

man darf gespannt sein.
„Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!“
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Rainer Puschner
Rainer Puschner20.10.1017:19
Genau das ist ja das Problem bei vielen Lokalen, die WLAN anbieten... es ist zwar gratis, man muss sich aber ein Ticket holen, das dann eine Stunde surfen erlaubt... bis der Kellner den Code gebracht hat, habe ich meine mails aber auch schon über 3G runtergeladen... Das verkompliziert das gratis WLAN ungemein, der Betreiber kann sich aber vermutlich schadlos halten, wenn er nachweisen kann, dass irgendwer auf Tisch 17 böse Seiten angesurft hat... und die Leute draussen auf der Strasse bleiben auch ausgesperrt, oder müssen zumindest was konsumieren.. bescheuert!
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