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offenes WLAN - darf ich?
offenes WLAN - darf ich?
totohh
11.03.07
21:45
MoinMoin!
Bin grad im Dienst
ambulante Intensivpflege
und hab mein MacBook geöffnet. Es folgte die Meldung ob ich mich in ein offenes Netzwerk (Netgear) anmelden möchte. OK gedrückt und nun tippe ich hierO:-)
Wie sieht das denn rechtlich aus?
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Kommentare
Siemensflasher
11.03.07
21:48
je weniger Du weißt desto besser
„http://www.fotofabrik-itzehoe.de“
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overdoze
11.03.07
21:51
Du darfst
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Sebastian
11.03.07
21:52
Rechtlich ist es so daß Du das Netz benutzen darfst solange Du kein Paßwort zu knacken hast.
Sprich: jemand hat ein WLAN mit sichtbarer SSID und ohne Paßwort: Benutzung absolut OK. -- Wenn der Eigentümer das nicht möchte ist das sein Problem, rechtlich ist die Lage klar.
Wäre das Netz verschlüsselt und Du müßtest das Paßwort raten oder knacken wäre das ganze nicht mehr OK, aber das ist hier ja nicht der Fall.
Ich habe auch schon anderer Leute offene WLANs benutzt um Mails oder so abzuholen -- ohne eine Spur eines schlechten Gewissens.
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derSuperuser
11.03.07
21:52
solange du nur so rumsurfst und nicht extrem traffic betreibst und auch nicht illegales zeug ansiehst, wär mir als besitzer dieses netgear-gerätes das wurscht.
(bzw. würd ich das kaum merken)
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Wunderkind
11.03.07
21:54
Du umgehst zumindest kein Passwort. Aber überleg Dir, der Eigentümer hat keine Flatrate und Du verursachst Durch Dein Surfen Kosten...
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overdoze
11.03.07
21:56
Ach ja, wichtig ist natürlich auf Deine Daten schön aufzupassen. Es kann prinzipiell jeder mitlesen, wohin Du surfst, wie Dein Mail-Passwort ist (wenn es im Klartext übermittel wird), Deine iChat Kommunikation usw...
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derSuperuser
11.03.07
22:04
overdoze: wie kann ich mitlesen, wenn sich jemand bei mir einklinkt?
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Sebastian
11.03.07
22:17
derSuperuser
overdoze: wie kann ich mitlesen, wenn sich jemand bei mir einklinkt?
tcpdump, ethereal, ... da gibt's Etliches
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overdoze
11.03.07
22:28
derSuperuser
Einige Router (z.B Netgear) zeigen in der Konfiguration an, welche Geräte (mit IP und MAC) mit dem Router verbunden sind.
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oliver
12.03.07
02:38
Wunderkind
Du umgehst zumindest kein Passwort. Aber überleg Dir, der Eigentümer hat keine Flatrate und Du verursachst Durch Dein Surfen Kosten...
ooch, der arme. wer unbeabsichtigt und ohne eine flatrate zu haben sein netz offenstehen lässt, der hat wohl größere probleme als nur eine demnächst höhere telefonrechnung...
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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Oemmel
12.03.07
08:34
Ja, ich denke auch dass du das einfach benutzen kannst. Ich habe hier auch mal einige Wochen über das WLAN eines Nachbarn gesurft ohne es zu merken. Angst dass er mitliest hatte ich da weniger. Ich konnte so auf den Router (Telekom-Gerät, auch ohne jegliche Passwortabfrage) und sogar seine Anrufe am Festnetztelefon kontingentieren
Habe ihn irgendwann dann mal vorsichtig darauf aufmerksam gemacht.
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totohh
12.03.07
09:01
MoinMoin!
Dank an alle,
so hab ich wenigstens mit ruhigem gewissen gesurft:-DO:-)
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jogoto
12.03.07
10:13
Mit "offenen Netzen" fangen auch Spinnen ihre Opfer.
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Socke
12.03.07
11:09
Wunderkind: Wenn er ein offenes Funknetz betreibt hat er ganz sicher ne Flatrate, der Router/Modem ist ja quasi im Netz wenn er on ist! D.h. selbst ohne das benutzen des Netzes hat er onlinekosten....
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jogoto
12.03.07
11:15
Socke
WLAN bildet das "Intranet". Dazu ist keine Verbindung ins "Internet" nötig. Der Router könnte diese Verbindung bei Bedarf selbst herstellen. Es ist zwar wahrscheinlich aber nicht sicher, dass derjenige eine Flatrate hat.
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derSuperuser
12.03.07
11:16
Wer ein offenes Netz hat, weiß vielleicht gar nicht, was er da tut ...
das finde ich eher warscheinlich.
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Tip
12.03.07
12:50
Was ist das denn für ein Rechtsverständnis?
Bei einem Haus steht die Tür offen. Dann darf man einfach reingehen und sich umsehen und wenn da ein frisches Glas auf dem Tisch steht, sich was vom Wasserhahn zapfen und Trinken?
Natürlich darf man das nicht!
Dass man nicht ins Haus eingebrochen ist, das ist ne andere Frage. Und es ist ja wohl niemand so blöde zu fragen, ob man einbrechen darf.
Auch wenn es keine groß strafrechtlichen Konsequenzen haben wird und kaum rauszukriegen ist, wenn das gemacht wird: Natürlich ist es nicht erlaubt, offene Netze ohne explizite Erlaubnis des Betreibers zu benutzen. Unmoralisch ist es auf jeden Fall.
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DonQ
12.03.07
12:54
mal wieder, wer und wo, also durchaus hier eine grauzone.
äusserst unhöflich ist es, und wenn dir jemand einen eimer wasser über den kopf schüttet, stehst auch blöd da
„an apple a day, keeps the rats away…“
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pünktchen
12.03.07
12:56
man könnte das offen lassen des wlan allerdings als implizite erlaubnis werten. dann würde man allerdings von einem technischen verständnis ausgehen, das viele einfach nicht haben.
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DonQ
12.03.07
12:58
totohh
in krankenhäusern soll man nicht mal handy benutzen und den letzten honey pot hab ich in der kopfklinik erlangen gefunden
du hast halt durchaus das problem, das du eine abmahnung bekommen kannst.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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totohh
12.03.07
13:04
DQ
nix krankenhaus
ambulant
beim pat. zu haus
es ist egal ob ich lese, surfen oder fernseh - zumindest im nachtdienst
und nu hau mich aufs ohr
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jogoto
12.03.07
13:05
pünktchen
... dann würde man allerdings von einem technischen verständnis ausgehen, das viele einfach nicht haben.
Das stelle ich auch immer wieder fest, wenn ich beim "Knacken" irgendwelcher Geräte lediglich im Handbuch nach dem Auslieferungspasswort schauen muss.
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DonQ
12.03.07
13:08
war nicht zufällig wlan, WLAN, w-lan benannt ?
eigentlich war es schon so, keine beschränkung, legal, erstmal.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Tip
12.03.07
13:13
DQ
Nee, da verwechselst Du risikoarm mit legal. Das ist definitiv nicht legal und auch nicht legitim, auch wenn Dich kaum ein Richter wirklich dafür verurteilen würde, falls Du keinen Schaden angerichtet hast.
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jogoto
12.03.07
13:15
Tip
Wie müsste man dann ein tatsächlich öffentliches Netz gestalten, damit jeder weiß, nichts illegales zu tun?
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DonQ
12.03.07
13:20
da streiten sich wohl die geister, rechtssprechung…
gab eine, die die verschlüsselung parallel zu einem zaun und tor bei einem grundstück sah und auch hier erst mal von keinem rechtsbruch ausging, da du nicht wissen könntest, kannst dass es sich hier um privat grund handelt…
wie dem auch sei, ärger kann es geben und am land muss man sich auch nicht wundern, wenn der bauer kommt und sich erst mal massiv beschwert, wenn du ihm durch die felder rennst, um es mal so zu formulieren.
in england musste ich mich mal fast mit so einem prügeln, weil ich auf "seinem" feldweg spazieren ging und in frankreich war auch überall chieme privet allerdings halt mit einem zaun und tor.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
12.03.07
13:23
jogoto
würde )x( alls ssid ergänzug reinpacken, allerdings könnte man auch hier auf idee kommen, es sei geknackt und man verschliest es erst mal um schaden abzuwehren
:-D:-PO:-)
„an apple a day, keeps the rats away…“
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pünktchen
12.03.07
13:27
dq: witzig. in england hast du meines erachtens sogar ein recht, querfeldein über private grundstücke zu wandern. (oder galt das nur in schottland?)
jogoto: z.b. mit einem entsprechend einladenden namen versehen?
tip: wonach genau soll das illegal sein? strafrechtlich fällt mir da nichts ein, und zivilrechtlich wird es wohl einen unterlassungsanspruch geben, aber den musst du ja erstmal geltend machen. woher soll ich den sonst wissen, dass ich das sein lassen soll?
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DonQ
12.03.07
13:31
pünktchen
vermutluch schottland, die würden wohl auch keine kilts mehr tragen wenn es die engländer nicht mal verboten hätten
„an apple a day, keeps the rats away…“
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pünktchen
12.03.07
13:45
in schottland sind die rechte weitergehend, aber auch in england gibt es sowas:
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DonQ
12.03.07
13:50
to give the general public the conditional right to walk in
certain
areas of the English and Welsh countryside.
Scots law the ancient tradition of the right to
universal
access to the land in Scotland.
kleiner unterschied zwischen certain areas und universal acess
„an apple a day, keeps the rats away…“
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jogoto
12.03.07
13:52
pünktchen
jogoto: z.b. mit einem entsprechend einladenden namen versehen?
0900 RUF MICH AN!
In Finland ist es übrigens so, dass man privaten Grund betreten darf, aus Rücksicht aber nicht näher als 100 Meter an Häuser ran soll.
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smokeonit
14.03.07
10:59
absolut ok!
ich habe zuhause 2 wlan. eins mit wpa2 encryption fuer mich, eins offen fuer alle;-)
beide auf verschiedenen subnets die sich nicht sehen koennen.
:-D:-D
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Martin Springer
14.03.07
14:22
Also wer hat schon noch einen Router und keine DSL Flat? Gibts das noch? Spätestens wenn man merkt das man rasant surfen kann dürfte eine Flatrate doch vorrausgesetzt sein, oder? Oder gibts Anbieter die einen Internetanschluss ohne Flat anbieten...
In meinem Bekanntenkreis gibts auch einen der seine WLanverbindung bewusst offen lässt. Und er meint "wenn mir was passieren sollte, hab ich von nix gewusst"... ok er lebt auf nem Dorf, aber so ne Einstellung... WaAAA.
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jogoto
14.03.07
14:36
Nichtwissen schützt bekannter Maßen nicht vor Strafe.
Dummheit ist allerdings (leider) noch nicht strafbar.
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smokeonit
13.07.07
07:07
ich habe 2 wlan zuhause.
#1 ist airport mit wpa2 fuer mich.
#2 ist mein dsl router fritzbox offen fuer alle wie mich die unterwegs mal schnelles internet brauche. ist auf anderem subnet und kann nicht an mein airport subnet ran...
somit habe ich gute sicherheit zuhause und trotzdem offenen zugang fuer wifi wanderer;-)
O:-)O:-)
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raller
13.07.07
09:59
mal das Ganze andersherum.
Neulich steht morgens die Polizei vor dem Haus meines Kumpels und nimmt mit Durchsuchungsbefehl den Emac mit. Er wurde angezeigt, illegal Lieder getauscht zu haben. Da auf seinem Rechner nichtmal Itunes oder so drauf ist und auch kein Gnutella etc war er es nicht. Wahrscheinlichste Lösung: Sein Wlan wurde benutzt. Er ist jetzt aber der Angeklagte mit Anwaltskosten, Rechner weg etc. Deswegen: Gut überlegen,ob ich jemanden in mein Netz lasse. Nix gewusst heisst trotzdem dran sein--
> teuer!!!!
Raller
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bernddasbrot
13.07.07
10:50
Tip
Moralisch hast Du vielleicht
recht, rechtlich nicht.
Das Zurverfügungstellen eines (offenen) WLAN ist eine de facto Nutzungserlaubnis. Einschränkungen könnte er über viele Wege machen, beim Passwort mal angefangen.Es ist für niemanden zu erkennen, ob das Öffnen des WLAn vorsätzlich oder aus Unkenntnis geschieht.
Der Vergleich mit der offenen Wohnung ist leider Unsinn.
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JustDoIt
13.07.07
11:45
Der Fall ist klar und wurde auch schon gerichtlich entschieden:
Die Nutzung offener Netze ist verboten.
Hintergrund: Der Betreiber können Kosten oder sonstige Nachteile entstehen.
Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter.
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Frank
13.07.07
12:04
Jetzt ist der Thread natürlich schon etwas angegammelt, aber alle schreiben hier nur vom hörensagen.
JustDoit: Zu jedem Gerichtsurteil gibt es ein Aktenzeichen. Damit kann man es nachlesen. Hast du das? Und damit der Fall tatsächlich klar ist, müßten mehr als ein Gericht darüber entscheiden. Nur weil ein kleines Amtsgericht darüber mal was gesagt hat, gilt das für die anderen Gerichte noch lange nicht.
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JustDoIt
13.07.07
12:15
Aktenzeichen hab ich nicht parat, das kam mal auf heise vor ca 1/2 Jahr.
Zumindest wenn jemand geschädigt wird, zB weil Einwahlkosten anfallen, oder jemand eingeschränkt wird, zB weil Traffic Leistung abgezogen wird, oder wenn illegale Dinge über den Zugang gemacht werden, ist das ganz klar ein Fall für den Kadi und verboten.
Nur es wird sehr schwer sein das nachzuweisen.
Es wird zwar in jedem Ethernet Paket die eindeutige Kennung der Wlan Karte übertragen, anhand der man festellen kann wer die lan Karte gekauft hat (sofern nicht gefaked), aber solange niemand das mitprotokolliert und die Pakete aufhebt, wird es keinen erfolgreichen Kläger geben.
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bernddasbrot
13.07.07
12:38
Kurz:
"Das LG Hamburg teilte dieser Argumentation jedenfalls in Bezug auf die Störerhaftung eine Absage. Wer seine Internetverbindung drahtlos betreibt, muss für die Sicherung seines Routers sorgen, anderenfalls verstößt er gegen zumutbare Prüfungspflichten."
(hier auch noch andere Urteile)
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vb
13.07.07
12:42
ich surfe seit monaten übers wlan der werbeagentur unter uns.
„Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...“
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totohh
13.07.07
13:01
MoinMoin,
habe vor ca. zwei Monaten den Besitzer des offenen Wlan darauf angesprochen, von wegen Gefahr und Rechtlich und so.
Was soll ich sagen, wenn ich Nachtdienst habe surfe ich weiter im offenen Wlan-Internet
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MacMark
13.07.07
15:35
Tip
Was ist das denn für ein Rechtsverständnis?
Bei einem Haus steht die Tür offen. Dann darf man einfach reingehen ...
Das ist nicht vergleichbar.
„@macmark_de“
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sagrada
13.07.07
15:50
R.H.n
hy,
es definitiv nicht erlaubt, zumindest nicht ohne das wissen des netzbesitzers.
Sag mal nichts. Der Schäuble setzt noch durch, dass Dumme Menschen vorsichtshalber erschossen werden, damit sie nicht ausversehen eine Straftat begehen.
Bei elektronischen Daten gilt generell: sind sie mit keinerlei Schutz versehen, ist ihre Verwendung (nicht Zerstörung) nicht strafbar. Und da du mit dem normalen Benutzen seiner Internetverbindung ja keinen Schaden, sondern höchstens Kosten (und da ist der Eigentümer dann wieder der Dumme) anrichtest, ist es kein Problem.
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DonQ
13.07.07
15:54
und bis man überhaupt da mal jemanden findet der schon mal von jemanden gehört hat der mehr als sein eigenes kennwort eingeben kann, vergehen schon wochen oder monate…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Wheeler
13.07.07
11:22
bernddasbrot
Das sehe ich auch so.
Ich würde das vielleicht eher mit einem Wirtschaftsweg vergleichen, der mich mit der Hauptstraße verbindet und bei dem ich entweder das Tor verschließe oder es halt offen stehen lasse und die Leute durchgehen lasse...
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osxnerd
13.07.07
12:33
JustDoIt:
Du scheinst da etwas falsch verstanden zu haben. Was der
Betreiber
des WLANs macht, kann verboten sein.
Wenn jemand geschädigt wird, wird derjenige bestraft, der sein WLAN zur öffentlichen Nutzung freigegeben hat. Die Nutzung offener Netze ist - wie hier auch alle schon geschrieben haben - erlaubt.
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R.H.n
14.03.07
17:04
hy,
es definitiv nicht erlaubt, zumindest nicht ohne das wissen des netzbesitzers.
Hilfreich?
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