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ibook display problem und haftpflicht...

grobhart
grobhart14.03.0513:08
frage an die technisch versierten hier:
ich habe seit einigen tagen probleme mit dem ibook. und zwar wird das display fast schwarz, wenn ich das display zu mir hin neige.
versetze ich es kurz in den ruhezustand und wecke es wieder auf, kann ich es meist wiederbeleben.
laut auskunft eines apple partners ist das ein defekt an irgendwelchen kabeln / einer platine, die für die display beleuchtung zuständig ist. leider ist meine gewährleistung vor genau 7 tagen abgelaufen und cyberport will das nicht auf kulanz reparieren.
jetzt ist mir im nachhinein auffgefallen, dass das problem erstmals aufgetreten ist, als der 4 jährige sohn einer bekannten an dem ibook gespielt hat - teilweise unbeaufsichtigt.
frage: ist es plausibel, dass der defekt durch unsachgemäße behandlung ("stoss", "hinfallen lassen" etc) durch den kleinen ausgelöst wurde? oder ist das reiner zufall, dass der defekt an diesem tag aaufgetaucht ist?
die frage zielt natürlich darauf ab, ob man die reparatur ggf. über die haftpflicht laufen lassen kann - weil sich eine reparatur aus eigener tasche eigentlich kaum lohnt (G3/800 von 03/2003)
ih frage mich, wie die versicherungen so einen fall betrachten, da das book ja mit ausnahme des beschriebenen efekts aj noch voll in ordnung ist - sowohl technisch als auch optisch...??

kennt sich da jemand aus??
„pixel & prints – Agentur für Design & Druck in 52382 Düren (Niederzier)“
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Kommentare

Jaguar1
Jaguar114.03.0513:19
Nein es ist nicht möglich! Den Kabel müssen ja so ausgelegt sein, dass sie sachgemäße Handhabung überstehen. Und bei unsachgemäßer Habdhabung (durch das Kind) kann ein Kabel nicht defekt gehen.
Gemeint sind höchstwahrscheinlich die 2 Kabel vom Inverter-Board. Wenn du technisch etwas versiert bist, kannst du dir das I-Board bestimmt bei der Apfelklinik ( ) besorgen und es selbst tauschen.
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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Dada-Charms
Dada-Charms14.03.0513:38
Mit Kinderm und der Haftplicht ist es juristisch nicht einfach. Wenn keine Aufsichtspflichverletzung seitens der Eltern vorliegt, dann zahlt keine Versicherung.
Erklärung:
Den Eltern ist nichts vorzuwerfen und das Kind ist juristisch nicht haftbar weil es ein Kind ist.

Erst wenn die Eltern die Aufsichtsplicht verletzen, wird es ein Haftplichtfall.
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grobhart
grobhart14.03.0514:14
hm, so hab ichs schon befürchtet. danke, jaguar für den link - mal sehen, was ich für feedback auf meine anfrage bekomme (...bin zugegebenermaßen nicht sonderlich technisch begabt =O )

@dada.chams:
wenn der junge doch unbeaufsichtigt war, dann haben die eltern doch ihre aufsichtspflicht verletzt..? oder wie darf ich das jetzt verstehen?
aber da ein defektes kabel wahrscheinlich eher ein verschleißdefekt ist, sieht es so oder so schlecht aus.

was aber, wenn die platine im innern des books, wo die kabel andocken, defekt ist - sowas könnte ich mir schon eher als einen sturzschaden vorstellen..??
*sich-an-jeden-strohhalm-festhält*

„pixel & prints – Agentur für Design & Druck in 52382 Düren (Niederzier)“
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Dada-Charms
Dada-Charms14.03.0515:24
also, wenn der Junge unbeaufsichtigt war, dann könnte (wenn man Dir nicht die Aufsichtsplicht unteschiebt, z,B, weil er bei Dir abgegeben wurde usw.) das ein Haftplichtschaden sein.

Auch ein defektes Kabel (Riß oder ausgerissen) kann ein Fremdschaden beinhalten, Das ist dann u.a. eine Frage der Argumentation gegenüber der Versicherung und des Defekts.

Im übrigen sind da manche Versicherungen kulant andere widerum nicht.
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Pseudemys
Pseudemys14.03.0516:30
Wie Du merkst, sind alle Beteiligten auf Spekulationen angewiesen.

Die eleganteste Lösung wäre sicher, wenn es ein Haftpflicht-Fall wäre, also eine solide Reparatur vom Fachmann voll übernommen würde.

Die Eltern müßten doch bei ihrem Versicherungs-Agenten im Vorfeld abklären können, unter welchen Voraussetzungen ihre Haftpflicht-Versicherung für Schäden haftet, die ihr Sprößling zu verantworten hat. Im Vertrag wird auch was darüber stehen.

Und dann:
Bei kleineren Schäden (für eine Versicherung ist das hier ein sehr kleiner) zahlen mitunter Haftpflicht-Versicherungen kulanterweise auch dann, wenn die Voraussetzungen formaljuristisch nicht in jedem Falle gegeben sind – selbst erlebt.

Also: gründlich informieren, und dann richtig argumentieren.
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Dada-Charms
Dada-Charms14.03.0517:21
Pseudemys,

sehe ich auch so.
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grobhart
grobhart14.03.0517:41
so nach dem motto: der kleine hat mit dem ibook hantiert - kurz nicht hingeguckt - ein unschönes geräusch gehört - jetzt geht das display nicht mehr richtig. herr versicherungsonkel, was können wir denn da machen?
...tja, könnte klappen und vielleicht wars ja auch genau so. das kann leider niemand sicher sagen.
vielleicht versuch ich aber zunächst einmal apple heftiger auf die füsse zu treten, mich in das logic board austauschprogramm rein zu nehmen - zumindest liege ich mit dem teil innerhalb der verdächtigten seriennummern.
bei meinem ersten anruf kams mir sehr so vor, als würde mich der apple mitarbeiter unter allen umständen abwiegeln wollen ("austauschprogramm für ibook-logicboards - ach ja?! kenn ich nicht.." usw...)
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Pseudemys
Pseudemys14.03.0520:12
Also, grobhart, wenn ich Dich da jetzt oben richtig verstanden habe, dann hat sich das Ganze doch offensichtlich in etwa so abgespielt:

Der Dreikäsehoch riß Dir das iBook aus der Hand und wieselte auf und davon damit. Du ihm hinterher, dabei über ein Telefonkabel stolpernd (kann auch ein Antennenkabel gewesen sein, ist der Versicherung mutmaßlich wurscht), auf daß Du so unglücklich stürztest, daß prompt der Verlust eines Auges zu beklagen war.
Durch das noch heil gebliebene Auge mußtest Du hilflos mit ansehen – welch seelische Marter! - , wie sich der vierjährige Teufel einen riesen Spaß machte, indem er Dein iBook am Display haltend kreischend vor Vergnügen im Kreise drehte.
Also Du Dich trotz unermeßlichen seelischen Leidens und Deiner starken Sehbehinderung aufrafftest, um Dein iBook vor weiterem leicht absehbaren Schaden zu bewahren, da hat doch dieses kleinwüchsige Ungeheuer lachend tatsächlich Dein iBook durchs geschlossene Fenster geschleudert - dritter Stock!

Schön, Du hattest wohl zu diesem Zeitpunkt schon ein Auge verloren, aber schließlich ging es Dir nun darum, Dein iBook vor noch größerem Schaden zu bewahren!
Also stürztest Du folgerichtig nach draußen. Das war nur konsequent und damit lobenswert!
Infolge Deiner starken Sehbehinderung verfehltest Du aber unglücklicherweise den Griff nach dem Treppengeländer total und stürztest über zwei Treppen (drei Treppen könnten vom Sachbearbeiter als unglaubwürdige Übertreibung gewertet werden!) nach unten.
Sicher, Du bist kein Mensch, der sich leichtfertig aufs Klagen verlegt. Aber es darf dem Sachbearbeiter gegenüber trotzdem nicht unerwähnt bleiben, daß Dir bei dieser Gelegenheit ein Bein zu Bruch ging.

Spätestens jetzt wären eigentlich weitere Aktivitäten Deinerseits zur Schadensbegrenzung nach menschlichem Ermessen nicht zu erwarten gewesen.
Aber: Ein Macianer handelt eben nicht nach „menschlichem Ermessen“ (und hier könnte der Sachbearbeiter tatsächlich Verständnisschwierigkeiten haben – sei’s drum)!
Also – es ging um Dein iBook, Menschenskind! – schlepptest Du einäugiger Invalide Dich mit ausgelaufenem Auge, gebrochenem Herzen und gebrochenem Bein nach draußen.

Und was für eine grausige Entdeckung mußte da Dein (noch) gesundes Auge machen?
Die Finger finden vor Entsetzen die Tasten nicht! – Oh, Gott…
Dein iBook lag auf dem Dach Deines Wagens! Ein Riß am Display war schon aus großer Entfernung auszumachen!
Da verließen Dich, Dich bis dahin so Tapferen, dann doch Deine Kräfte und die Sinne schwanden Dir.
Ohnmächtig brachest Du zusammen (wenn da überhaupt noch was zusammenbrechen konnte).

(Nachweis der Autodachdelle kann nicht erbracht werden, da Du trotz Augenklappe und Gipsbein – um natürlich die Versicherung zu schonen, ist doch klar! – das Autodach in Eigenregie und auf eigene Kosten ausbeultest. Einhändig wohlgemerkt – denn mit der andern Hand mußtest Du Dich ja bei dieser Reparatur auf Deine Krücke stützen.)

Infolge des vergleichsweise geringen Versicherungsschadens (iBook) ist nicht damit zu rechnen, daß die Versicherung als Nachweis für die Korrektheit der Beschreibung des Schadenshergangs die Vorlage Deines Glasauges verlangt.

Sei also guter Dinge, und freue Dich jetzt schon auf den, nun ja, einäugigen, aber ansonsten doch ungetrübten Blick auf Dein neues iBook-Display.


Wie Du weißt, so gibt es immer Menschen, die sich darin gefallen, vorwitzig zu sein. Und manch einer von diesen Klugscheißern könnte nun, leichtfertig wie die nun mal sind, jetzt die Ansicht vertreten, dieser Bericht sei ja wohl mit ziemlich kräftigen Farben gepinselt.

Na, und!
Kümmere Dich nicht um solche zynischen Kleingeister – verachte sie!
Denn: Auch ein Sachbearbeiter ist auch nur Mensch, dessen Phantasie man eben mitunter auf die Sprünge helfen muß.
Er hat allen Grund, Dir für so eine lebendige Darstellung dankbar zu sein!


Die Schildröte hofft, in aller gebührenden Bescheidenheit, versteht sich, Dir auch auf die Sprünge geholfen zu haben.
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Oli
Oli14.03.0520:28
Schildkröte, du bist der Brüller! Ehrlich! Mehr davon!
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E-stonia
E-stonia14.03.0520:39
bist du Journalist bei ZYN? www.zyn.de

Genial!
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Dada-Charms
Dada-Charms14.03.0521:10
Pseudemys,

sehr schön! Genau so, könnte ich mir vorstellen, hat es sich bestimmt zugetragen.;-)
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grobhart
grobhart15.03.0500:35
herrlich! (w00t)
das wär doch mal ne geile vorlage für ne neue allianz werbung - in erinnerung des obststand umfahrenden cabrios irgendwo in der französischen kleinbürgerlichkeit...oder wars italien? egal.
mehr davon!!!
„pixel & prints – Agentur für Design & Druck in 52382 Düren (Niederzier)“
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urus15.03.0502:13
Ja, is ja ne nette Story mit der Versicherung.
Alternativ könntest Du den Displaydoktor.de fragen, was er haben will, um ein paar neue Kabel einzubauen.
Weil nen Hunderter oder 2 zu investieren dürfte sich doch immer noch lohnen, oder?
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Pseudemys
Pseudemys15.03.0509:19
E-stonia
bist du Journalist bei ZYN? www.zyn.de

Genial!

Ich bin kein Journalist.
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grobhart
grobhart15.03.0514:12
urus
Ja, is ja ne nette Story mit der Versicherung.
Alternativ könntest Du den Displaydoktor.de fragen, was er haben will, um ein paar neue Kabel einzubauen.
Weil nen Hunderter oder 2 zu investieren dürfte sich doch immer noch lohnen, oder?

wer ist der displaydoktor???
eine solche domain scheint es nicht zu geben? oder meinst du die apfelklinik?
???
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