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Forum>Software>iWork aus dem Mac App Store darf nicht gewerblich genutzt werden.

iWork aus dem Mac App Store darf nicht gewerblich genutzt werden.

Der Max20.01.1116:04
Hallo zusammen,

vielleicht interessant für den einen oder anderen Selbständigen / Freiberufler / Unternehmer hier:

Ich hatte mir letztens die iWork-Version im neuen Mac App Store angesehen und darüber nachgedacht, auf diese upzudaten. Beim "Kaufen"-Dialog erscheint dann die Notiz, dass man dieses iWork auf allen seinen Macs einsetzen darf - "für persönliche Zwecke". Das hat mich stutzig gemacht: iWork, also eine Arbeits-Suite, nur "persönlich" nutzen? Sprich: Nicht "gewerblich"?

Habe daraufhin Apple angemailt, wurde dann mehrfach auf neue Ansprechpartner verwiesen, weil weder der Apple-, noch der iTunes-Support dafür zuständig sind. Letztlich wurde mir die Hotline des Apple-Store empfohlen. Da habe ich nun eben angerufen mit der Frage, ob man denn nun das MacAppStore-iWork als z.B. Freiberufler für seine Zwecke nutzen darf. Nach einer längeren Zeit in der Warteschleife kam folgendes Ergebnis seitens des Mitarbeiters, der sich diese Antwort wiederum bei seinem Vorgesetzten abgeholt hat:

Das iWork aus dem Mac App Store darf NICHT für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
(Bedeutet im Umkehrschluss: Um gewerblich mit iWork arbeiten zu dürfen, muss man weiterhin die Retail-Version auf CD kaufen.)

Nur für den Fall, dass sich das noch jemand anderer frägt...
Ich jedenfalls finde es ein wenig schräg, dass eine Software-Suite, die explizit zum Arbeiten gedacht ist, nicht für "richtige" Arbeit genutzt werden darf - Studenten und Schüler jetzt mal ausgenommen.
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Kommentare

Homie
Homie20.01.1116:13
Wen juckts! Wer fragt schon danach, ob du deine Rechnungen mit der einen oder anderen Lizenz schreibst. Is doch pilli palle
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Hühnchen
Hühnchen20.01.1116:18
kann ich mir so jetzt nicht vorstellen. Das Thema wurde doch auch schon hier behandelt. Ich hatte mir mal die AGBs durchgelesen - ich glaube, als ich bei Aperture war da stand dann nach dem pwesönlichen Gebrauch ua, dass man die Software auf allen Rechnern nutzen kann die auf meinen Account laufen, wenn ich es - es privat nutze. Wenn es geschäftlich genutzt wird gilt es
a) für alle Rechner, die nur ein Mitarbeiter nutzt oder
b) für nur einen Rechner, wenn auf diesen mehrere Mitarbeiter Zugriff haben.
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Hühnchen
Hühnchen20.01.1116:19
Homie
Wen juckts! Wer fragt schon danach, ob du deine Rechnungen mit der einen oder anderen Lizenz schreibst. Is doch pilli palle
Naja spätestens wenn ich für Software Geld bezahle, dann will ich sie auch nutzen DÜRFEN.
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Der Max20.01.1116:34
@Hühnchen:
Wenn es geschäftlich genutzt wird gilt es
a) für alle Rechner, die nur ein Mitarbeiter nutzt oder
b) für nur einen Rechner, wenn auf diesen mehrere Mitarbeiter Zugriff haben.

Aha, okay, das wäre dann eine andere Sachlage als die, die mir eben von Apple mitgeteilt wurde. Ich hab die AGBs damals auch durchforstet, kam aber nicht wirklich zu einem solchen eindeutigen Schluss... Kannst Du das vielleicht mal hier hin posten, wenn Du es auf die Schnelle noch findest?

@Homie:

Seh ich genauso:
Spätestens wenn ich für Software Geld bezahle, dann will ich sie auch nutzen DÜRFEN.
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Hühnchen
Hühnchen20.01.1116:42
auf die schnelle nicht . Vielleicht heute abend.Und meine Hand würde da auch noch nicht für ins Feuer halten.
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Marcel Bresink20.01.1116:49
Die AGB der Firma iTunes Store S.A.R.L. ist zunächst mal die Standardregelung, die für alle Produkte im Mac App Store gilt, falls der Software-Hersteller nichts anderes sagt. In den AGB des Store ist tatsächlich festgelegt, dass gewerbliche Nutzer die verkauften Lizenzen nutzen dürfen, allerdings entweder nur für 1 Person oder nur für 1 Computer.

Für jedes Produkt wird aber noch einmal getrennter Nutzungsvertrag zwischen Nutzer und Software-Hersteller (in diesem Fall Apple Inc.) abgeschlossen. Das ist der "App-Lizenzvertrag", der bei jedem einzelnen Programm noch einmal aufgeführt ist. Dieser Vertrag ist der entscheidende und kann anderslautende Bestimmungen des Händlers außer Kraft setzen.

Im speziellen Fall der iWork-Apps ist es so, dass der Lizenzvertrag sagt, dass die AGB des Store gelten. Von daher dürfte die gewerbliche Nutzung erlaubt sein.

Problematisch ist allerdings, dass der ganze Store eigentlich nicht auf gewerbliche Kunden ausgerichtet ist. Der iTunes Store stellt keine gültigen Rechnungen (Invoice), sondern nur Zahlungsquittungen (Receipt) aus, die für buchhalterische Zwecke unbrauchbar sind. Das setzt dem gewerblichen Einsatz also an anderer Stelle Grenzen.
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mistamilla
mistamilla20.01.1116:50
Unter diesem Thread ist der entsprechende Abschnitt der AGBs aufgeführt. Laut meinem Verständnis sind die Apps also sehr wohl für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
„ITZA GOOTZIE“
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Der Max20.01.1117:02
@Marcel Bresink
Sehr aufschlussreich, vielen Dank! Wieso so etwas die Leute bei Apple wohl nicht wissen?
Aber ja, stimmt - die ungültige Rechnung, bzw. "Zahlungsquittung" für die MacAppStore-Software macht das Ganze so gesehen eh wieder unattraktiver.

Die Frage ist allerdings, wie lange es iWork und Co. dann noch auf herkömmlichen Weg, also im Laden auf Datenträger und gegen offizielle Rechnung zu kaufen geben wird...

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Marcel Bresink20.01.1117:14
Die Frage ist allerdings, wie lange es iWork und Co. dann noch auf herkömmlichen Weg, also im Laden auf Datenträger und gegen offizielle Rechnung zu kaufen geben wird...

Wahrscheinlich wird es die Programme mindestens noch so lange geben, wie Leopard und PPC-Rechner unterstützt werden. Leute mit älteren Systemen brauchen ja noch die vollwertigen Programme, da die Apps dort nicht laufen.
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