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iTunes ausgeliehene Filme behalten

mcdmbp19.07.0918:54
Gibt es einen Weg einen ausgeliehenen Film so zu bearbeiten, daß man ihn behalten kann ?
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Kommentare

promac30.07.0918:03
Quelle:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Es macht sich grundsätzlich derjenige strafbar, der eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht, um dadurch Zugang zu einem urheberrechtlich geschützten Werk zu erhalten." Wenn man sie umgehen kann dann ist sie "technisch nicht wirksam" !! Strafbar macht sich natürlich nur der "nicht für den privaten Gebrauch" Kopierende.
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MortenM
MortenM30.07.0918:34
richtig privatkopien sind gestattet alerdings unter der voraussetzung das man überhaupt erst ein nutzungsrecht hat das man nur mit dem erwerb des filmes tut und nicht mit dem ausleihen
„"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)“
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mrmoon
mrmoon30.07.0920:25
promac
mrmoon
wer bitte sehr ist Fabian Keil??

Kann ich dir leider nicht beantworten, ich kenne ihn nicht. (muss ich das ?)
Gegenfrage: wer bitte sehr ist > mrmoon ? siehst du, läuft aufs gleiche raus ...

du zitierst einen text ohne jegliche quellenverweise zu gesetzesgrundlagen von einer website, deren autor keinerlei angaben vorweist über sein fachwissen.

ja, du solltest schon wissen, auf welche quellen du dich beziehst und ob die was taugen.
in einer klausur würde das ganz mager aussehen..
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promac30.07.0920:47
mrmoon
du zitierst einen text ohne jegliche quellenverweise zu gesetzesgrundlagen von einer website, deren autor keinerlei angaben vorweist über sein fachwissen.
hast du die Seite gelesen ?? scheint mir nach deiner Aussage nicht der Fall zu sein. Ich sehe ganz klar die entsprechenden Gesetzesgrundlagen in seinem Text, sowohl von "Raubkopie" wie auch von "Richtigstellung zu gängigen Fehlinterpretationen des Urheberrechtsgesetzes"

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julesdiangelo
julesdiangelo30.07.0921:43
MortenM
richtig privatkopien sind gestattet alerdings unter der voraussetzung das man überhaupt erst ein nutzungsrecht hat das man nur mit dem erwerb des filmes tut und nicht mit dem ausleihen

Ich bin mir immernoch sehr sicher, dass kein Unterschied bei der Privatkopie gemacht wird, egal ob für immer gekauft oder für einen begrenzten Zeitraum. In beiden Fällen erhalte ich das gleiche Nutzungsrecht. Wenn wirksam verhindert wird, dass ich das Produkt kopieren kann, steht mir eine Privatkopie sowieso nicht zu. Gibt es keinen wirksamen Schutz (kein DRM, kein CSS), darf ich mir eine digitale Kopie anlegen, andernfalls nur eine analog erstellte.

Wenn die AGB meines Verleihers etwas anderes sagen, stelle ich diese mal pauschal in Frage, und denke, dass diese vor Gericht sowieso keine Wirkung haben werden, sofern sie gelltendes Recht unverhältnismäßig einschränken.
„bin paranoid, wer noch?“
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halebopp
halebopp30.07.0922:48
Na, hier auch mein Senf dazu:

Was auf jeden Fall gilt, sind die Nutzungsbedingungen.
Und wenn da drin steht, dass mir über den gemieteten Zeitraum hinaus
eine weitergehende Nutzung der Daten oder eine Anfertigung von Kopien
zwecks Nutzung über die vertraglich vereinbarte Dauer hinaus keineswegs erlaubt ist,
dann ist das auch so. Die Nutzungsbedingungen sind üblicherweise
Bestandteil eines Miet- oder Kaufvertrages, soweit nicht sittenwidrig.
Und das ist das ja hier wohl nicht.
Somit bin ich bei Vertragsabschluss rechtlich an diese Klauseln gebunden,
und mache mich bei Verstoß strafbar.

Also: Das Kleingedruckte lesen, wenn man sich nicht sicher ist.
„Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!“
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someone30.07.0923:21
Erstaunlich wie eingeschuechtert viele durch die laecherlichen Kampagnen der MI sind ...
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halebopp
halebopp30.07.0923:43
someone, das hat herzlich wenig mit Musikindustrie zu tun. Ich finde die auch nicht nett.
Aber ich glaube nicht, dass wir ein Volk von Dieben und illegalen Kopierern sein sollten.
Wenn einige diesen Weg für sich bevorzugen, mit allen Risiken, dann bitte sehr.
Dann kann man ja auch Computer-Software kopieren, Kopierschutz knacken und letztlich Mietverträge brechen.

Man muss einige Regeln nicht mögen - auch nicht das Parkverbot, Geschwindigkeitsbeschränkungen o.ä.,
aber Verstöße können dann halt geahndet werden.
Und das kann dann auch für den Kopierer so richtig teuer werden.

Muss halt jeder selbst entscheiden, welche Bedeutung Verträge und Regeln für ihn haben.
Aber wenn Verträge nichts mehr gelten würden, hätten wir hier echt ein Problem.

Pacta sunt servanda.
„Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!“
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julesdiangelo
julesdiangelo31.07.0904:19
halebob: AGB, welche sich nicht mit den Gesetzbüchern vereinbaren lassen sind meines Wissens hinfällig.

Ebenso wie nichts, was in einem Wohn-Mietvertrag steht, irgendeine Bedeutung hat, sofern es ein wiedersprechendes Gesetz gibt.
„bin paranoid, wer noch?“
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Quarkbrötchen31.07.0908:08
MortenM
richtig privatkopien sind gestattet alerdings unter der voraussetzung das man überhaupt erst ein nutzungsrecht hat das man nur mit dem erwerb des filmes tut und nicht mit dem ausleihen

Nein, das spielt keine Rolle, auch Filme die einem nicht gehören darf man für private Zwecke kopieren im Gesetz steht nämlich nichts davon dass man dazu im Besitz des Filmes sein muss.
Davon mal abgesehen erwirbt man natürlich auch ein Nutzungsrecht, wenn man sich einen Film ausleiht, egal ob vom Freund oder aus der Videothek.
Nimm 'nen Screengrabber und zeichne den Film auf, da umgeht man auch keinen Kopierschutz. Man darf alles kopieren, was einem persönlich durch die Hände gleitet und die Wohnung nicht verlässt, wer sollte es einem verbieten können?

halebopp
Was auf jeden Fall gilt, sind die Nutzungsbedingungen.

Nicht alles was in Nutzungsbedingungen drinsteht hält auch der übergeordneten Rechtsgebung stand. Viele Nutzungsbedingungen sind eher als Wunschdenken der Content-Industrie zu sehen.
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Garp200031.07.0909:43
Die armen armen Schüler, für den Mac und das Leihen hat die Kohle gereicht. Aber nicht um diese alten Filme für 7 Euro auf DVD zu kaufen. Mein Beileid. Wie wäre es mal mit Zeitung austragen oder generell mit Arbeiten.

*Erbärmlich*
„Star of CCTV“
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promac31.07.0909:51
Garp2000
Die armen armen Schüler, für den Mac und das Leihen hat die Kohle gereicht. Aber nicht um diese alten Filme für 7 Euro auf DVD zu kaufen.

Ich glaube nicht das es da um "alte" Filme geht (die laufen ja schon nach 2 Jahren im Free TV und können aufgenommen werden) sondern um
relativ neue (max. 6 Monate alt die gerade auf DVD erschienen sind).

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Quarkbrötchen31.07.0912:24
Garp2000

Aber damit geht’s ja schon los, wenn ich einen Film auf DVD kaufe, dann darf ich ihn mir nicht auf die Platte rippen, weil ich dann ja einen Kopierschutz umgehe. Aber ich will meine Filme auf der Platte haben, damit ich sie mit Front Row abspielen oder sie auf mein iPhone übertragen kann. Einige Leute haben auch keine Lust mehrere Scheiben mit in den Urlaub zu nehmen, sondern möchten sie gern aufs Notebook übertragen. Nach geltendem Recht alles verboten, obwohl man doch nur das macht, was man mittlerweile für selbstverständlich hält. Daher in meinen Augen eine völlig hirnrissige Gesetzgebung, die die Contentmafia da durchgedrückt hat.
Aber das macht auch die Entscheidung sehr leicht. Wenn ich mit einem gekauften Film nur das machen kann was ich will, wenn ich mich strafbar mache, dann kann ich ihn mir ja auch gleich illegal aus dem Netz runterladen, die Strafbarkeit ist die gleiche, nur den Film bekomme ich dann kostenlos.
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Schens
Schens31.07.0913:07
Frage an die juristen: Wenn ich einen Kopierschutz umgehen kann, ist er dann noch "wirksam"?
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Onlymac31.07.0913:13
micheee
Ich nehme meine Aussage mit dem "Kino und abfilmen" von oben zurück (§53 (7))

Ich bin aber weiterhin der Meinung, dass du dir privat kopieren kannst was du willst wenn du dabei keinen wirksamen Kopierschutz umgehst. Und wenn kein Kopierschutz geknackt wurde, dann darfst du es auch für deine Freundin kopieren.

Der Wikipediaartikel zum Thema Privatkopie gibt da doch einen guten Überblick.
fuer das recht auf privatkopie muestest du aber erstmal ein original besitzen und beim mieten tust du das nicht und somit gilt das nicht, davon abgesehen wird
hast du mir den Pragraphen oder Absatz dafür? Ich lese aus dem Gesetz nur:
"nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet".
Naja IANAL

Dummheit gibt es immer wieder. In diesem Punkt ist es aber schon ein bewusster Verstoß. Da kann nur noch die gerichtliche Belangung helfen. Es gibt klare AGB bei iTunes. Wer dagegen verstößt macht sich strafbar. Da hilft kein Zetern und kein schreien.

Illegale Kopien sind und bleiben ein Verstoß gegen die AGB's vom iTunes Store. Hört endlich mit dem Streit auf. Es ist wie im Kindergarten.
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Wowbagger31.07.0913:16
Schens
Das deutsche Bundesministerium der Justiz hat dazu eine FAQ-Seite:

Da heißt es:
Wann ist ein Kop­ier­schu­tz wirks­am?

* Wenn z.B. ein CD- oder DVD-​Bren­ner den Kop­ier­schu­tz gar nicht erk­en­nt und de­sh­alb eine Kopie bren­nt, dann ist der Kop­ier­schu­tz ins­o­weit nicht wirks­am und wird de­s­we­g­en auch nicht umgan­g­en. Das­se­l­be gilt, wenn ein Kop­ier­schu­tz nur auf be­st­im­m­ten Betrie­bs­sy­stemen (z.B. Wi­ndows-​PC) funkt­ioni­ert, auf an­de­ren (z.B. Ma­cintosh, Linux) aber nicht.
* Auch der bloße Hinweis auf einer CD oder DVD "Diese CD / DVD ist kop­iergeschützt" genügt den An­fo­rd­er­un­gen eines wirks­amen Kop­ier­schu­t­zes nicht. Es kommt darauf an, ob das Werk tatsächlich durch einen wirks­amen Kop­ier­schu­tz geschützt ist.
* Aber natürlich gibt es kei­nen 100%ig siche­ren Kop­ier­schu­tz. Das wird vom Ge­setz auch nicht vo­rau­sg­e­setzt. Wenn ein Kop­ier­schu­tz also durch den Ei­nsatz von Rip- oder Hack­er­so­ftware ge­knackt we­r­d­en kann, ändert dies ni­ch­ts an sei­ner Wirks­amkeit.


Demnach gilt ein Kopierschutz allgemein auch noch als wirksam, wenn es Software gibt, um ihn zu umgehen. Wenn er aber ohne besonderen Aufwand umgangen werden kann (z.B. wenn der Schutz nur unter Windows gegeben ist), dann ist das legal.
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Garp200031.07.0913:36
Quarkbrötchen Berechtigter Einwand. Aber nicht beim Thema gemietet Film zum "gekauften" machen.

Wobei ich sag mit einer DVD die ich gekauft habe, mach ich was ich will. Auch eine File mit Handbreak für unterwegs wenn mir danach wäre. DA kann mir dann tatsächlich jeder den Schuh aufblasen der mir erzählen will, dass würde er mir verbieten wollen.
„Star of CCTV“
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Quarkbrötchen31.07.0915:03
Garp2000

Ich halte das kopieren dennoch für ok, weil man ja auch den Rechner während der Zeit nicht anfassen kann und der Film erneut komprimiert werden muss, was die Qualität verschlechtert und was wieder mit Zeit und Energieverbrauch und damit auch Geld verbunden ist und man in der Regel mit Screengrabbern auch keinen Mehrkanalsound bekommt. Das ist eine deutliche Verschlechterung des Originals und müsste als Kopie für den Eigengebrauch eigentlich ok sein, denke ich.
Das DRM zu knacken ist es natürlich nicht.
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micheee31.07.0918:18
Onlymac
micheee
...

Dummheit gibt es immer wieder. In diesem Punkt ist es aber schon ein bewusster Verstoß.
Warum gleich so beleidigend?
Ich bezweifle schwer, dass du auf Grund der AGB von iTunes verurteilt werden würdest - wenn du dich auf dein Recht auf Privatkopie berufst - und beim anfertigen der Kopie entsprechend verfahren hast.


Ich verstehe auch nicht ganz warum hier so viele gegen §53 argumentieren, immerhin ist das Recht auf Privatkopie, neben den Schranken für Wissenschaft und Bildung, eine der sinnvollsten Schrankenregelungen unseres Urheberrechts.
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halebopp
halebopp31.07.0919:46
Habe mal ein bisschen rumgeschnuppert und einen interessanten Link zum Thema gefunden:

Anscheinend ist sich die Rechtsprechung da doch nicht ganz so einig, wie ich dachte.
Offensichtlich wurde diese Möglichkeit in der Gesetzgebung schlichtweg nicht im Regelwerk erfasst.
(Das soll jetzt noch kein Kommentar zu den Politikern sein, die solche löchrigen und unklaren Gesetze machen).
Also scheint Quarkbrötchen und andere recht zu haben, dass es zumindest (noch) nicht verboten ist,
Leihfilme für den Eigengebrauch zu kopieren, wenn man's denn kann. Wenn ich da nichts falsch verstanden habe, darf man dazu sogar Knackprogramme verwenden.
Man darf sie aber eben nur nach den Regeln der Eigennutzung verwenden, sonst kann es wohl zivilrechtlich teuer werden.

Wenn also Quarkbrotchen sich den letzten Bond ausleiht, und ich bettele hier im Forum,
mir auch eine Kopie zu machen, sollte das Brötchen das besser sein lassen.
Andernfalls - Prozess am Hals!
Und Zivilklagen können sehr sehr teuer werden.

Alle Aussagen von mir hier sind selbstverständlich völlig unverbindlich und können auf Irrtum oder falschen Quellen beruhen -
und sind auch keineswegs als Aufforderung zum illegalen kopieren zu verstehen - jeder ist für seine eigenen Handlungen verantwortlich.
Aber ihr könnt ja selbst noch mal recherchieren.

(Puh - heisses Thema - aber ich habe nichts gefunden, was dem widerspricht)

edit: ACHTUNG!! Mein Posting weiter unten hat offenbar aktuellere Inhalte!
Er ersetzt diesen Beitrag, dessen Inhalt offenbar veraltet ist, nicht mehr gültige Aussagen enthält
und durch die zweite Fassung des Urheberrechts von 2008 ersetzt wird!
„Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!“
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mcdmbp31.07.0921:24
@halebopp, wenn das stimmt, was ich weiter unten zitiert habe, dann können das auch die AGBs im iTunes Store nicht verbieten.
Gibt es hier im Forum keinen Rechtsverdreher, der das bestätigen kann ?

Zitat von : http://forum.chip.de/konsolen/videothek-legal-kopieren-90082-page2.html

DARF ICH KOPIEN VON GELIEHENEN VIDEO-DVD'S MACHEN?

-DAS RECHT ZUR PRIVATEN VERVIELFÄLTIGUNG SETZT NICHT VORAUS; DASS DIE DVD DEM KOPIERENDEN GEHÖRT. DESHALB DÜRFEN AUCH VIDEO-DVD'S KOPIERT WERDEN, DIE IN VIDEOTHEKEN GEMIETET ODER VON FREUNDEN AUSGELIEHEN WORDEN SIND.
DIE MEISTEN JURISTEN SIND, OBGLEICH DIES UMSTRITTEN IST, ALLERDINGS DER MEINUNG, DASS NUR RECHTMÄßIG PRODUZIERTE DVD'S FÜR DIE KOPIEN ZUM PRIVATEN GEBRAUCH ALS VORLAGE VERWENDET WERDEN DÜRFEN, NICHT ABER ,,RAUBKOPIEN''. VORSICHT: WIRD IM INTERNET DAS ÜBERSPIELEN VON VIDEO-DVD'S ANGEBOTEN, HANDELT ES SICH MIT GROßER WAHRSCHEINLICHKEIT UM EIN ILLEGALES ANGEBOT, SO DASS AUCH DIE HIERVON ERSTELLTEN PRIVATKOPIEN RECHTSWIDRIG SIND.


Darf ich die Kopien weitergeben?

-Jede öffentliche Verbreitung oder Wiedergabe von Privatkopien ist verboten (§53 Absatz 6 Urheberrechtsgesetz). Man darf die privat kopierten DVD's also nicht an Personen außerhalb des Verwandten- und Freundeskreises weitergeben oder öffentlich vorführen.
Außerdem dürfen die Kopien nicht zum Überspielen auf eine Seite im Internet gestellt werden, da dann wieder eine verbotene öffentliche Wiedergabe vorläge.
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halebopp
halebopp31.07.0922:06
Habe hier noch eine schöne Zusammenstellung gefunden, die die Thematik augenscheinlich umfassend behandelt. Dank geht unbekannterweise an Rainer Mersmann.

Diese Darstellung scheint mir wesentlich aktueller zu sein - aber natürlich wieder ohne Gewähr!
von Rainer Mersmann

Privatkopien
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.
TV- und Radio-Aufnahmen
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.
Online-Videorecorder
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.
Musik- und Video-Streams
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.

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iTunes, Videoload & Co.
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme
. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.
Filesharing
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.
Weiterverkauf von Musik und Filmen
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.
Verkauf von Software - ein Sonderfall
Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.

Quelle: Freenet Startseite
„Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!“
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Quarkbrötchen01.08.0919:55
Das knacken eines Kopierschutzes ist in keinem Falle erlaubt, nicht mal für den Eigengebrauch als Backup beispielsweise, früher durfte man das. Wie ich oben schon erwähnte führt das zu absurden Situationen beim normalen Handling seiner gekauften Datenträger.
Wenn ich richtig informiert bin, dann ist sogar der Besitz einer Software, die in der Lage ist einen Kopierschutz zu brechen, seit der novellierung des Gesetzes strafbar.
Auch die Diskussion in Foren, welche Software dies kann und wo man sie bekommt, ist mittlerweile strafbar, deshalb wurden auch viele Anleitungen im Netz dazu entfernt, als das Thema noch aktuell war, hier ist das allerdings noch nicht angekommen glaube ich, obwohl ich früher schon mal darauf hingewiesen habe.
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jogoto02.08.0912:59
halebopp
Somit bin ich bei Vertragsabschluss rechtlich an diese Klauseln gebunden,
und mache mich bei Verstoß strafbar.

Du hast Dir weiter unten ja schon die Mühe gemacht und beeindrucken zum Thema recherchiert. Trotzdem möchte ich zu diesem Satz noch etwas anmerken. Verträge und AGB sind niemals mit Gesetzten gleichzustellen. Deshalb ist ein Nichteinhalten eines Vertrags niemals strafbar, da keine Straftat. Im Normalfall wird lediglich der Vertrag aufgelöst. Natürlich kann man auch eine "Vertragsstrafe" in den Vertrag aufnehmen. Diese findet sich in den AGB der MI und FI meist in Form des schwammigen Paragrafen des "Schadenersatzes". Da wir hier von einzelnen privaten Kopien sprechen, hält sich der in Grenzen.
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jogoto02.08.0913:05
Quarkbrötchen

Fast gleichzeitig mit den geänderten Gesetzen ist aber auch die einhellige (MI und FI, sowie deren Wasserträger ausgenommen) Meinung entstanden, dass nur verfolgt wird, wer dies in großem Umfang tut (Tauschbörsen) oder damit handelt.

Auf DEN Prozess, in dem eine Privatperson angeklagt wird, weil sie sich von ihren 20 gekauften DVDs Kopien fürs eigene iPhone gezogen hat, warte ich noch immer.
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