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iBook am Ende, was nun?

moe333
moe33304.01.0712:50
Hallo,
ich hatte hier schonmal einen Thread eröffnet, weil das iBook meiner Freundin nicht mehr geht. Zur Vorgeschichte muss man sagen, dass ich das Gerät meiner Freundin an den Türrahmen gehauen hab und seitdem spinnt es. Ich habe gestern ein Bisschen mit Boss aus dem Forum gesprochen und es sieht wohl so aus, das die Grafikkarte im Eimer ist. Ich habe das Ganze heute meiner Haftpflichtversicherung geschickt und wollte fragen ob sich jemand auskennt, welchen Anspruch meine Freundin nun hat, da dieses Gerät ja nichtmehr gebaut wird und eine Reparatur, sofern es die Graka ist wohl nicht renatbel ist. Kann mir jemand sagen, wie die Versicherung in diesem Fall handelt, bzw. handeln muss? Ich werde aus meinen Versicherungsbedingungen nicht schlau genug, leider Was muss meien Freundin beachten? Bzw. verlangen? Sie braucht dringend einen mobilen Rechner und so ein neueres Gerät ist ja sau teuer.
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Kommentare

Siemensflasher
Siemensflasher04.01.0712:53
Die Haftpflicht zahlt generell nur den Zeitwert einer Sache.
Frag mich jetzt aber nicht wie man das ermitteln wird.

Dann hoffe ich für euch, dass ihr eine gute Versicherung habt, die nicht stutzig wird angesichts des "Tathergangs"
„http://www.fotofabrik-itzehoe.de“
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vb
vb04.01.0714:04
man kann auch einfach hängenbleiben, zb am netzkabel. gerät fliegt vom tisch - zack an die kante von irgendwas - fertig - versicherungsfall.
wichtig: sollte in der wohnung passiert sein, weil sonst transportversicherung. ist oft das problem bei mobilen geräten.
generell greift deine versicherung dann, wenn zb deine freundin dir IHREN rechner augeliehen hat, dabei ist dir dann in deiner wohnung das malheur passiert. standard-situation.

wg restwert: da gibts listen, nach denen die das ermitteln.

viel erfolg!
„Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...“
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globalls
globalls04.01.0714:41
vb: etwas bedenklich, "Anleitungen" zum Versicherungsbetrug hier zu geben!

Weiters: es kann auch draussen passiert sein, das ist in der Haftpflicht egal!
Wenn ein Vertrag für das iBook abgeschlossen, also auch Fallenlassen, Ungeschicklichekeit, Bedienungsfehler, usw. dann wäre zu abklären, ob das Transportrisiko mitgedeckt ist. Was vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Weiters kann man das mit dem "an den Türrahmen hauen" aber auch so verstehen, dass Du mit dem Notebook, gegen Deinen Willen, also unabhängig, beim Vorbeigehen an den Türstock geknallt bist. Und wenn es dann runtergefallen ist, müssen von diesem Fall Spuren vorhanden sein!
Achtung: Versicherungen lassen sich das iBook zusenden, um es durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Und der kann feststellen, ob die in der Schadensmeldung geschilderte Version (...runterfallen) mit dem tatsächlichen Schadensbild in Einklang zu bringen ist. Wenn nicht, könnte dies eine Anzeige wegen versuchtem Versicherungsbetrug nach sich ziehen.
Zur Wirtschaftlickeit: Die bekommst Du dann mit den Sachverständigen-Gutachten. Ob und wie repariert werden, da kannst Du ja mal in einen Applestore gehen (oder zu Boss) und fragen.


Aber: Du hast ja bereits die Meldung abgeschickt und erst nachher gefragt! Jetzt kommts drauf an, was in der Meldung drinnen steht!
Mögliche Ablehnungsgründe wären:

1. Ihr habt die gleiche Adresse, das wäre dann ein sog. Eigenschaden! no way!
2. Tätigkeitsschaden: Du hast in Deinem Vertrag "Tätigkeit an Sachen" nicht mitversichert!
3. Des Gschichterl wird Dir nicht abgenommen und der Versicherer leht den Ersatz ab! Du kannst klagen auf Deckung, willst Du das fin. Risiko eingehen? (Wäre ev. ein Sache für den Rechtsschutz)
4. usw

Trotzdem alles Gute!
„Muss ich denn alles selber machen?“
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jogoto04.01.0714:51
globalls

Versicherungsbetrug wäre einen Tathergang zu erfinden oder so abzuändern, dass er mit dem eigentlichen nichts mehr zu tun hat. Alles andere ist eine Formulierungssache und da Versicherungen eine Schadensregulierung oft wegen einer Formulierung ablehnen ist es wohl jedem freigestellt es so zu formulieren, dass die Versicherung sich nicht rausmogeln kann.

moe333

Wenn Du den Vertrag bei einem Makler abgeschlossen hast, hilft Dir der eine richtige Formulierung zu finden und Deine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Übrigens, geliehene Sachen sind m.E. von der Haftpflicht ausgeschlossen. Du solltest das iBook schon ohne Wissen Deiner Freundin getragen haben, vielleicht weil es Dir im Weg war.
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globalls
globalls04.01.0715:33
jogoto: Du irrst! Versicherungen lehnen nicht ab, weil die Formulierung nicht iO ist, sondern weil es gem. den Vers. Bedingungen nicht gedeckt ist! Wenn die Formulierung in der Schadensmeldung nicht konform dem Schadensbild ist, dann Gute Nacht! Da wäre eine Ablehnung noch das Mindeste!
(Ich würde ja gern mal die Meldung von moe333 und die Antwort der Versicherung sehen!)

Du schreibst ja selber: ....Alles andere ist eine Formulierungssache...
Wenn es aber anders formuliert wird, als der tats. Schadenshergang war, dann, bitteschön, ist das Versicherungsbetrug!


(Zum Verständnis: Ich spreche für das österreichische Versicherungsvertragsgesetz (das mit dem dt. VVG ziemlich ident ist), für das öst Strafgesetzbuch usw. (bin Wiener und im Versicherungsgeschäft tätig!))
„Muss ich denn alles selber machen?“
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jogoto04.01.0716:19
globalls
jogoto: Du irrst!

Nö, ich kenne einige Sachbearbeiter aus den Schadensabteilungen verschiedener Versicherungen, die unter der Hand das bestätigen, was ich geschrieben habe: Ein für menschliches Ermessen identischer Schadenhergang kann durch eine Winzigkeit in der Formulierung abgelehnt werden, während ein anderer durchgeht. Sachbearbeiter haben Ermessensspielraum, den sie im Sinne ihrer Firma auch reichlich ausnutzen.
Ich bin sicher nicht für Versicherungsbetrug, aber dass eine Schadensmeldung besser von einem Fachmann formuliert werden sollte, der weiß, was drinstehen sollte und was besser nicht, das sagen sogar die Verbraucherzentralen. Ich meine damit ja nicht, dass sich die Schilderung vom tatsächlichen Schadenhergang unterscheiden darf, nur könnten unbedachte Äußerungen falsch verstanden und zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden.
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vb
vb04.01.0717:36
globalls

das soll keineswegs eine anleitung zum betrug sein - ich habe nur einen typischen versicherungsfall aufgezeichnet ( so wie du auch).
übrigens glaube ich nicht, dass geliehene sachen ausgeschlossen sind ( ausser es steht im vertrag ), das ist doch eine gerade typische situation: etwas ausgeliehen + kaputt gemacht. deshalb hat man doch unter anderem versicherungen.
bedienfehler ist so ne sache: bei meiner elektronikvers. im studio war das MIT drin ( ich geh aufs klo und der gitarrist schrottet in meiner abwesenheit die lautsprecher, weil er ein kabel falsch steckt ) bei haftpflicht weiss ichs nicht.

übrigens, die besten erfahrungen hab ich gemacht, indem ich meinen versicherungs-agenten gefragt hab, ihm die lage erklärt habe und er dann die sache wasserdicht formuliert hat.
hat immer 100% zum erfolg geführt.
„Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...“
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beat
beat04.01.0717:55
Musste grad kürzlich für eine Versicherung einen Schaden an einem iMac beschreiben, wo ein Kind mit Gewalt den Ethernetstecker samt Halterung und Sockel aus dem Board gerissen hat, welches sich daraufhin mit einem Kurzschluss verabschiedete. Wie der Kunde das der Versicherung erklärte, weiss ich auch nicht...
„Glaube nicht alles, was im Internet geschrieben wird, bloss weil da ein Name und ein Zitat stehen (Abraham Lincoln)“
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JustDoIt
JustDoIt04.01.0719:08
Soo teuer ist o ein neues MacBook ja nun auch nicht.
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chill
chill04.01.0719:17
kannst ja mal ausrechnen wie lange beispielsweise ein alg zwo geniesser so benötigt um 1000 euro zusammenzubekommen. ach stimmt ja: sind ja nur 3 monate dann hat er dreimal 345 euro zusammen ... da bleibt sogar noch was übrig
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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jogoto04.01.0720:25
globalls

Mir viel noch ein Beispiel ein:

"Ich habe das iBook meiner Freundin in das andere Zimmer getragen und bin dabei damit gegen den Türrahmen geprallt ..."
"Ich sollte das iBook meiner Freundin in das andere Zimmer tragen und bin dabei damit gegen den Türrahmen geprallt ..."
Während die erste Schilderung vielleicht durchgeht könnte man bei der zweiten eine Gefälligkeit vermuten und dabei ist man, soweit ich weiß, nicht versichert.
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RAMses3005
RAMses300504.01.0722:36
Mir ist mal ein PowerBook 5300 cs von einer Freundin runtergefallen, vor 5 Jahren. Das Gerät hatte noch ca. 70 DM wert. Aber die Versicherung bestand darauf, die Reparaturkosten zu bezahlen .... 1800 DM. War bei einem Blitzschlagfall auch so. 3500 DM für die Reparatur eines PowerMac 6100av. Der war auch schon ewig alt.

Sprich: Die bezahlen lieber die Reparatur anstelle den Restwert bzw. den Neuwert. Also kriegst Du ein neues LogicBoard bzw. neues Display reingebaut. Koste es was es wolle.
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R.H.n04.01.0718:58
deine haftpflicht wird nicht den zeitwert, sondern die reparatur bzw. wiederbeschaffungswert ersetzen.

deine freundin wird nämlich so gestellt, wie sie ohne deine handlung (also mit intaktem ibook) stehen würde. und darauf hat sie einen anspruch.

falls es ein "totalschaden" sein sollte, hat deine freundin einen anspruch auf ein neues gerät und da die ibooks nicht mehr gebaut werden, wäre das ein macbook.

der zeitwert wird bei manchen hausrat und haftpflichtversicherung für eigene schäden berechnet. das ist dann aber wieder von versicherung zu versicherung unterschiedlich.

wie die sachbearbeiter einen solchen fall bearbeiten weiss ich nicht, aber wenn sie es ablehnen sollten, dann kann sich deine freundin getrost einen anwalt nehmen und mit klage drohen. den anwalt muss die haftpflicht dann auch bezahlen.
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