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darf FREENET das?
darf FREENET das?
barbagianni
30.12.04
15:32
ich habe eine Vertrag bei Freenet abgeschlossen und jetzt da ich umziehn muss, und in der neuen Wohnung keine telefon gibt, brauch ich meije DSL nicht mehr. ich werde nur die Leitung in Büro benutzen.
Den Vertrag habe ich am 13.04.2004 abgeschlossen
als ich die Kündigung gesendet habe, habe ich nach einem Monat kontakt versuch mit e-mailS und Briefe, folgende Antwort erhalten:
-----------------------------
Hallo xxxxxx,
mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung vom 27.12.2004 zur Kenntnis genommen.
Selbstverständlich entsprechen wir Ihrem Wunsch und lösen Ihren Vertrag fristgemäß zum 01.09.2005 (warum !!!!!!! 2005 ?!?!?! auf.
Folgende Produkte werden gekündigt:
freenetDSL power_5GB
---------------------
WARUM MUSS ICH NCOH EIN JAHR ZAHLEN?
01.09.2005
In den zwischen Zeit hat Freenet neue AGBs in netz, die alte habe ich nicht mehr zum vergleichen. Ich kann erinnern dass es in allgemein gil, wenn man die AGBs ändert darf man von verträge einfach Kündigen ohnen Gründe.
Bittte um kurze hilfestellung
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Kommentare
ck
30.12.04
16:01
Soweit ich weiss kann man nach Änderung vonirgendwas kündigen - allerdings dann wenn die Änderung stattfindet / bzw. kurz nachdem - und nicht irgendwann später.
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Macruby
30.12.04
16:02
Zur Allgemeinen Information (auch ein 'freenet-Thread') @@
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate! Zumindest mein Vertrag. Aber wer weiß schon, welche Verträge die einem unterjubeln.
Und Info, dass der 5GB Volumentarif geändert wurde, bekommt man auch nicht automatisch. Also hab ich bei letzter Volumenüberschreitung satte 7,90€ für 247MB blechen müssen, statt 1ct/MB
amp;
Aus dem obigen Thread geht mehrmals hervor, dass man bei denen nur mit der Androhung eines Anwaltes weiterkommt. Aber das muss jeder selber wissen.
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Macruby
30.12.04
16:03
Macruby
Zur Allgemeinen Information (auch ein ’freenet-Thread’ ) @@
OHNE SMILIE!!
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barbagianni
30.12.04
17:36
ck
Soweit ich weiss kann man nach Änderung vonirgendwas kündigen - allerdings dann wenn die Änderung stattfindet / bzw. kurz nachdem - und nicht irgendwann später.
aber man sollte erfahren welche änderungen in den AGBs stattgefunden haben, ich meine sie hätte mir sagen sollen dass es sich etwas verandert hat in den AGB
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Macruby
30.12.04
19:40
barbagianni
aber man sollte erfahren welche änderungen in den AGBs stattgefunden haben, ich meine sie hätte mir sagen sollen dass es sich etwas verandert hat in den AGB
Darum muss man sich selbst kümmern.
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Der wahre Cityhunter
30.12.04
20:41
Nur zur Info:
Strato ist jetzt Freenet... Nur das man keine Fehler macht
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Hardtrancer
30.12.04
20:51
1) Bei jeder Preiserhöhung hat man als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht ! Erhöht also der Anbieter den Preis kann man sofort raus. Man muss sich nur auf sein Sonderkündigungsrecht berufen.
2) Bei Umzug dürfen Laufzeitverträge nicht einfach so weiterlaufen. Freenet müßte Dich rauslassen. Allerdings sind Laufzeitverträge immer subventioniert. Freenet wird dir als eine sogenannte Aufrechnungsgebühr in Rechnung stellen dürfen.
Am besten frag höflich
bei Freenet an, sag das Du aus Umzugsgründen den Vertrag kündigen musst und frag was Du tun kannst.
Alternativ kann ja evtl. der Nachmieter Deinen Restvertrag übernehmen?
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Pseudemys
30.12.04
21:01
Wurde vor Hardtrancers Beitrag geschrieben, daher einige Wiederholungen:
barbagianni
Die entscheidende Frage ist doch, was steht in Deinem Vertrag bezüglich der Kündigungsfrist. Das gilt für Dich und sonst nichts.
Werden die Geschäftsgrundlage für einen Vertrag später geändert, so muß der Betroffene immer informiert werden (z.B. Erhöhung der Beiträge bei Versicherungsverträgen) und natürlich innerhalb einer Frist diesen kündigen können, wenn er mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden ist.
Unternimmt er nichts, so erklärt er quasi sein stillschweigendes Einverständnis mit der neuen Regelung, die dann auch für das bestehende Vertragsverhältnis gilt.
So etwas laienhaft, aber ich hoffe im Prinzip korrekt, was da so ganz allgemein Gemeinplatz ist.
Daher:
1. Was steht in Deinem Vertrag?
2. Über was hat Dich freenet später diesbezüglich informiert?
3. Die alles entscheidende Frage:
Was sagt F R E E N E T zu Deiner Frage?
(Womöglich handelt es sich um ein Mißverständnis und alle Aufregung ist umsonst. Denn von soooo langen Kündigungsfristen bei DSL-Verträgen hat die Menschheit noch nichts gehört - selbst bei freenet!)
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