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Vorsicht beim Kauf von Anwendungen im App Store für geschäftliche Zwecke!!!

frodo200728.07.0822:13
Auf meine Frage an den App Store nach einer Rechnung für den Kauf von geschäftlich genutzter Software erhielt ich folgende Antwort:

" ... wir beziehen uns auf unsere Verkaufsbedingungen, in denen festgelegt ist, dass die Titel die Sie vom iTunes Store kaufen nicht zum Wiederverkauf verwendet werden dürfen und als Endabnehmer auch nicht steuerlich absetzbar sind.

Aus diesem Grund ist das Ausweisen auf der Rechnung nicht notwendig.

Verkaufsrichtlinien:
http://www.apple.com/de/support/itunes/legal/policies.html

Geschäftsbedingungen
http://www.apple.com/de/support/itunes/legal/terms.html

Daher kann ich Ihnen leider keine Rechnung schicken, die Sie steuerlich geltend machen können. Es tut mir sehr leid."

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Kommentare

Esäk
Esäk28.07.0822:20
Das ist ein Hammer. Die ham sie nicht alle...
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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zornzorro28.07.0822:23
bei den paar euros kann man das ja wohl noch so gerade verkraften, oder?

außerdem: bei den geringen beträgen reicht so weit ich weiß ein normaler kaufbeleg für die steuer
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kefek
kefek28.07.0822:30
zornzorro
bei den paar euros kann man das ja wohl noch so gerade verkraften, oder?

außerdem: bei den geringen beträgen reicht so weit ich weiß ein normaler kaufbeleg für die steuer


naja 360€ sind für mich nicht mehr "ein paar euros"
„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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Stefan S.
Stefan S.28.07.0822:35
Schon schräg, wenn der Verkäufer meint per AGB die steuerliche Absetzbarkeit regeln zu können.
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zornzorro28.07.0822:43
kefek: da haste aber richtig zugeschlagen, ich komm aber auch auf an die 250 eur, da sind allerdings div. games eingerechnet

aber: solange ein app nicht über 100 eur kostet, sollte das doch auch ohne spezielle rechnung gehen
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CooperCologne28.07.0822:43
also bei 79 Cent kräht keiner danach, aber wer 360 Euro für eine Business Software ausgibt, will die wohl sicherlich auch steuerlich geltend machen...
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CooperCologne28.07.0822:45
siehe auch hier im Store. Wer kauft sowas bitte ohne Rechnung!
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dweichelt28.07.0822:48
Ein dezenter Hinweis auf den § 14 UStG sollte eigentlich ausreichen und alle Probleme lösen.
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frodo200728.07.0822:52
Eine Antwort an Apple auf die oben zitierte Mail ist soeben raus. Werde dann hier posten, wie es weitergegangen ist.
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nickno
nickno28.07.0822:53
Klarer Fall, AGB hin oder her, jeder Verkäufer MUSS eine Rechnung ausstellen. Sonst würde dir die Dame bei Aldi auch keinen Bon mehr in die Hand drücken...
„Bin leider nicht oft hier. Bei Rückfragen zu Einträgen bitte einfach ne PM schicken...
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zornzorro28.07.0823:28
die sap-software hatte ich jetzt nicht im kopf, meine teuersten apps sind die 3 anatomie-teile für je 32 ocken
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mactelge
mactelge29.07.0800:11
Eigentlich logisch: APPLE ist nur Vermittler (Agent) zwischen dem Herausgeber der Software (Lieferant) und dem Endkunden.
Und der Lieferant kann i.d.R. als Privatmann keine Rechnung mit ausgewiesener USt ausstellen. Lediglich APPLE wird die 30-%ige Vermittlungsprovision versteuern.
Irgendwann wird das Finanzamt sich dann von APPLE die Umsatzzahlen holen und die Hobbyprogrammierer zur Kasse bitten...



„Dreh´dich um – bleib´wie du bist – dann hast du Rückenwind im Gesicht!“
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frodo200729.07.0800:20
mactelge:

Sorry, aber so ein Quatsch. Dann müßte Dir die Verkäuferin im Supermarkt auch keine Rechnung geben, weil der Supermarkt nur handelt, die Ware aber vom Produzenten hergestellt wurde ...
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mactelge
mactelge29.07.0800:31
frodo2007

Schlaumeier.
Wie Du schon schreibst: hier sind die Lieferanten tatsächlich Produzenten und unterliegen der Steuerpflicht.
Versuch mal im Reisebüro eine Rechnung für eine gebuchte Pauschalreise zu bekommen!
Die bekommst Du vom Veranstalter direkt - das Büro ist nur Mittler.
Und im Fall des AppStore ist das genau so.

Hope it helps.

„Dreh´dich um – bleib´wie du bist – dann hast du Rückenwind im Gesicht!“
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mellmac
mellmac29.07.0800:49
Sitzt der APP- Store nicht auch in den Niederlanden, wie der iTunes Store(habe nicht nachgesehen, ist doch das gleiche oder)? Wenn dem so ist, wäre es doch innereuropäischer Warenverkehr und somit ohne Aufschlag der hiesigen MwSt.
Einen Beleg bekommt man doch sowieso per Mail. Ob als Empfänger ne Firma oder ein Privater steht, interressiert doch Apple nicht. Somit kann dieser Beleg auch in die Bücher genommen werden. Bei Rechnungen ab 100€ Netto muß mittlerweile die korrekte Firmenanschrift draufstehen. Darum immer schön mit Stempel im Baumarkt einkaufen gehen
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Esäk
Esäk29.07.0800:51
mactelge, der Schlaumeier bist Du.
Jede Einnahme ist Steuerpflichtig und auf Software fällt nunmal noch die MWST. von 19% an.
Da versucht Apple sich um was zu drücken, wo sie keinerlei Chance haben, das zu tun. Ist noch zu neu die Sache. Mal sehen wie lange es dauert, bis sie abgemahnt werden.
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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frodo200729.07.0821:03
Update:

Apple weigert sich auch in der heutigen Mail beharrlich, eine ordentliche Rechnung auszustellen ...

Was in den Nutzungsbedingungen steht, ist alllerdings die Höhe, Zitat:

"(ii) Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet."

Link:

Das bedeutet, mit dem Verwenden von z. B. Things, OmniFocus oder sogar SAP für gewerbliche Zwecke verstößt man gegen die Nutzungsbedingungen! Unglaublich!
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kefek
kefek29.07.0821:40
frodo2007

(xiii) Nutzungsbedingungen für Software Produkte werden von den Bestimmungen der Endnutzervereinbarung oder anderen Bedingungen und Konditionen geregelt, die für die Nutzung solcher Produkte erforderlich ist.
http://www.apple.com/legal/itunes/de-at/service.html


und der abseatz wäre auch ein bissl unsinnig
„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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Stefan S.
Stefan S.29.07.0821:43
Esäk
mactelge, der Schlaumeier bist Du.
Jede Einnahme ist Steuerpflichtig und auf Software fällt nunmal noch die MWST. von 19% an.
Nein, nicht immer, gem. 19 I UStG gilt das nicht bei Kleinunternehmern.
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Albert 2Stein29.07.0822:34
Stefan S.
Nein, nicht immer, gem. 19 I UStG gilt das nicht bei Kleinunternehmern.


Du meinst, so wie die Firma Apple Corp. Apple einer ist?
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Stefan S.
Stefan S.29.07.0823:04
Nein, so wie kleine Programmierer das sein könnten. Das hängt natürlich davon ab, ob rechtlich diese oder Apple die Verkäufer sind.
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nexusle
nexusle29.07.0823:18
Da sieht man mal wieder, wie der ganze Rechtsschwachsinn den Fortschritt ausbremmst. Ohne den hätten wir wahrscheinlich schon den Warpantrieb und würden mit den Klingonen handeln

kleiner Scherz, aber im Grunde stimmts
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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