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Forum>Netzwerke>Urheberrechtsreform Artikel 13

Urheberrechtsreform Artikel 13

aquacosxx
aquacosxx14.02.1909:40
Netzpolitik.org
Der Text nimmt auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich lediglich Plattformen aus, die die jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. Damit sind selbst viele kleine Unternehmen und Organisationen von der Filterpflicht betroffen, klagte die Piraten-Abgeordnete Julia Reda nach Verkündung der Einigung.

Und was macht MTN jetzt?
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Kommentare

JoMac
JoMac14.02.1910:21
Ich habe mir den Artikel durchgelesen.

Das klingt echt schlimm.
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rosss14.02.1910:22
Hmm. Alle drei Jahre umbenennen vielleicht? *

TheNextMacTechNews.de oder schlicht MTN.de?

Je größer der Laden, desto einfacher wird es natürlich solche Regelungen zu umgehen.

Ich habe es jedoch immer noch nicht geschafft, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zu verfassen, da mir das nötige Fachwissen fehlt.

* Hier gibt es einige Speiselokale, die sich regelmäßig alle halbe Jahr umbenennen – mir wurde erzählt, dass sei sinnvoll, da dann immer der Geschäftsführer innerhalb der Familie wechsele und neue Fördergelder fließen.
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Moebius3k14.02.1910:32
Inwiefern soll das MTN betreffen? Bis auf die Galerie gibt es hier ja keinen Nutzergenerierten Content in Form von Audio- oder Videodateien.
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aquacosxx
aquacosxx14.02.1910:33
Das Ding ist ja noch nicht durch. Vielleicht kann man im Parlament noch was reißen. Aber wenn das so kommt, sieht's für die Forenkultur ziemlich finster aus.
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pünktchen
pünktchen14.02.1910:37
Woher sollen diese Uploadfilter eigentlich wissen wer worauf was für Rechte hat? Gibt es da irgendeine zentrale Datenbank oder muss nur das gefiltert werden was beim Websitebetreiber zur Filterung angemeldet wurde?

Und das Recht auf Zitate ist damit wohl eh perdu. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Computerprogramm auf absehbare Zeit intelligent genug sein kann um den Kontext zu würdigen.

PS: ja, mein Avatar ist auch eine böse Urheberrechtsverletzung. Schlimm!
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Moebius3k14.02.1910:44
pünktchen
Woher sollen diese Uploadfilter eigentlich wissen wer worauf was für Rechte hat? Gibt es da irgendeine zentrale Datenbank oder muss nur das gefiltert werden was beim Websitebetreiber zur Filterung angemeldet wurde?

Der folgende Artikel von der SZ erklärt das knapp - und listet auch die Fehler auf
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rosss14.02.1910:47
Moebius3k
Inwiefern soll das MTN betreffen? Bis auf die Galerie gibt es hier ja keinen Nutzergenerierten Content in Form von Audio- oder Videodateien.

Auch Texte können urheberrechtlich geschützt sein. Bleibt nicht mehr viel übrig für die User-Beteiligung.

Hat zufällig jemand eine gute Quelle an der Hand, wie es rechtlich mit Zitaten oder Satire aussieht, wenn die Zensurmaschine so beschlossen wird?
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Moebius3k14.02.1910:51
Im Artikel 13 geht es um audiovisuelle Inhalte. Nicht um Texte. Das die auch urheberrechtlich geschützt sind ist klar. Allerdings weiß ich nicht, ob und wie sich hier was ändert.
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MetallSnake
MetallSnake14.02.1911:01
Moebius3k
Inwiefern soll das MTN betreffen? Bis auf die Galerie gibt es hier ja keinen Nutzergenerierten Content in Form von Audio- oder Videodateien.

Die Galerie und das Forum, die Galerie kann man natürlich deaktivieren (oder nur bestimmte User frei schalten dass sie etwas hochladen dürfen) und im Forum deaktiviert man dann die Möglichkeit Bilder hochzuladen.

Schön ist natürlich anders. In Zukunft wird man sich dann wohl eher noch mehr auf ausländischen Seiten rumtreiben.
„Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.“
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rosss14.02.1911:07
Ok, ist eher das Spielfeld von Artikel 11 („Leistungsschutzrecht“) – ich bin aber nicht auf dem Laufenden, in welchem Umfang das „nur“ Google und Co. direkt betrifft.

MTN wird es jedenfalls als werbefinanzierte Seite kaum schaffen, für hier veröffentlichte Artikel, die auf externen Quellen fußen, Tantiemen an die ursprünglichen Verfasser zu zahlen.

Wie alles in der Praxis gehandhabt wird ist natürlich völlig im Nebel. War nicht kürzlich etwas zu lesen, dass Facebook(?) wegen massiver Verstöße gegen die DSGVO ins Visier geraten ist, und sich dennoch weigert etwas zu ändern? Eigentlich müsste der Laden jetzt schon halb insolvent und inaktiv sein, wenn die Verordnung ordnungsgemäß umgesetzt würde.
https://www.notebookcheck.com/Urheberrechtsreform-der- EU-Was-hat-es-mit-Artikel-11-und-13-auf-sich.361386.0.html
An dieser Stelle muss noch dazu gesagt werden, dass dieses Leistungsschutzrecht schon einmal in der realen Welt ausprobiert wurde. Und zwar in Spanien. Hier hat das Recht dazu geführt, dass die Sichtbarkeit der News im Internet drastisch abnahm, da niemand mehr etwas verlinken wollte. Dadurch haben auch die Autoren nichts von dem zusätzlichen Geld gesehen. Auf der anderen Seite hat dies dazu geführt, dass News aus eher zweifelhafter Quelle Hochkonjunktur hatten, da die Autoren dieser Texte gerne auf ihr Leistungsschutzrecht und eine Entlohnung verzichten wollten.
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Moebius3k14.02.1911:18
Es ist natürlich noch sehr viel nebulös, was die Artikel 11 und 13 angeht. Was 11 angeht, so lese ich eher heraus, dass das direkte Verlinken und Zitieren von Ausschnitten aus dem Originalartikel bezahlt werden müsste. Was natürlich ziemlich problematisch ist, lässt sich imho allerdings ohne verlinken und mit paraphrasieren umgehen.

Wie streng das dann ausgelegt wird kann halt noch keiner sagen.

Und das Beispiel Spanien zeigt auch, dass sich die Inhaber der Urheberrechte (hier vor allem die Verlage) selber ins Bein schießen, es kann also sein, dass Artikel 11 rasch wieder geändert wird. Wenn er denn so einmal durchgeht.
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LoCal
LoCal14.02.1911:26
pünktchen
Woher sollen diese Uploadfilter eigentlich wissen wer worauf was für Rechte hat? Gibt es da irgendeine zentrale Datenbank oder muss nur das gefiltert werden was beim Websitebetreiber zur Filterung angemeldet wurde?

Da gibt es heute schon Dritt-Anbieter, die Uploads auf allen möglichen Sachen prüfen.
„Ich hab zwar keine Lösung, doch ich bewundere dein Problem“
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pünktchen
pünktchen14.02.1913:10
LoCal
Da gibt es heute schon Dritt-Anbieter, die Uploads auf allen möglichen Sachen prüfen.

Schon klar, aber die müssen die Daten ja auch irgendwoher haben und pflegen. Und warum soll ich andere dafür bezahlen dass sie mir gnädig mitteilen was ich bitte sehr zu filtern habe?

Der gerade verhandelte Text der Richtlinie ist gar nicht so einfach zu finden (hat jemand einen Link?). Wenn ich das hier lese wird mir jedenfalls schlecht. Das ist uferlos und völlig schwammig. Liest sich wie ein unverschämter Abmahnbrief und kommt vermutlich aus der Feder derselben Mietmäuler der Contentmafia.

Wobei das alles nicht so schlimm wäre wenn es nicht das deutsche Abmahnunwesen gäbe. Wenn die Abmahner keine Gebühren mehr verlangen könnten (genau wie diejenigen die sich dagegen wehren) dann würden nur noch solche angeblichen Rechtsverletzungen verfolgt welche tatsächlich jemanden kratzen und bei denen sich das Kostenrisiko daher lohnt. Ich darf ja auch nicht rumlaufen und den Falschparkern in der Strasse private Bussgeldzettel verteilen, das gäbe einen schönen Volksaufstand!
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Moebius3k14.02.1913:25
Danke für deinen Link, ich hab jetzt noch folgendes Dokument als ausgearbeitete Fassung gefunden:

Schwammig ist imho vor allem, das nicht eindeutig klar ist, ab wann ein Seitenbetreiber genug getan hat. Genügt also die Einführung eines Uploadfilters? Scheinbar nicht unbedingt:
When assessing whether an online content sharing service provider has made its best efforts according to the high industry standards of professional diligence, account should be taken of whether the service provider has taken all the steps that would be taken by a diligent operator to achieve the result of preventing the availability of unauthorised works or other subject matter on its website, taking into account best industry practices and the effectiveness of the steps taken in light of all relevant factors and developments, as well as the principle of proportionality. For the purposes of this assessment, a number of elements should be considered, such as the size of the service, the evolving state of the art of existing means, including future developments, for avoiding the availability of different types of content and their cost for the services. Different means to avoid the availability of unauthorised copyright protected content may be appropriate and proportionate per type of content and it is therefore not excluded that in some cases unauthorised content may only be avoided upon notification
of rightholders.

Das ist mehr als schwammig

Was das ganze entschärft und eigentlich für MTN interessant macht ist die Definition von "online content sharing service provider":
(5) ‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.

Da würde MTN definitiv rausfallen.
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pünktchen
pünktchen14.02.1913:45
Klingt eher wie ein Wunschkatalog und nicht wie ein Gesetz. Gut eine Richtlinie ist auch noch nicht das direkt anwendbar Recht aber präziser wird das bei der Umsetzung selten. Oft sind die Mitgliedsländer so faul dass sie den Text in weiten Teilen direkt übernehmen und dann dürfen die Gerichte über die nächsten Jahre irgend so was wie eine stringenten Sinnzusammenhang in dem Wortbrei finden. Das ist dann das Gegenteil von Rechtssicherheit.

"online content sharing service provider" scheint tatsächlich die einzige halbwegs klar definierte Schranke zu sein. Allerdings können ja auch die Beiträge der User selbst urheberrechtlich geschützt sein, vor allem wenn man die Hürde da so niedrig hängt wie es zB beim Leistungsschutzrecht geschieht. Klar das zielt primär auf Youtube, aber Foren oder Bloggingplattformen oder Facebook etc. pp. könnten bei extensiver Auslegung auch dran sein. "promotes" könnte noch einschränkend wirken.

Vielleicht wäre eine Kombination aus Twitteraccount und privater Homepage noch am ehesten rechtssicher.
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rosss15.02.1908:34
Bald wird wieder jede kleinere Website einen Besucherzähler haben. Back to the roots!
Demnächst auf Ihrer Lieblings-Website
Visitors this Month: 4.999.999

Unser staatlich verordnetes Besucherlimit wurde erreicht, darum ist diese Website bis zum Monatsende geschlossen.

Wir freuen uns, Sie nächsten Monat wieder auf unserer Seite begrüßen zu dürfen!

[Edit] Die UND-Verknüpfung bei dieser Regelung macht es natürlich nicht ganz so einfach, aber das hat Herr Voss sicher einkalkuliert.
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rosss15.02.1908:58
rosss
War nicht kürzlich etwas zu lesen, dass Facebook(?) wegen massiver Verstöße gegen die DSGVO ins Visier geraten ist, …

Geil. Die amerikanische FTC bereitet gerade eine Milliardenstrafe gegen FB vor:

Und die haben keine DSGVO/GDRP. Dennoch sind sie mit der Verhängung von empfindlichen Strafen schon weiter als die EU, die sich immer noch nicht traut, die beschlossenen drakonischen Sanktionen umzusetzen.

Ich mache mir keine Illusionen, dass auch die Urheberrechtsreform letztlich wieder nur „die Kleinen“ wirklich trifft und verunsichert.
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Meshup16.02.1918:34
Ich bin vor allem ziemlich schockiert, das viele EU Abgeordnete gar nicht wissen, was sie da beschlossen haben. Wenn man die Meldungen auf Twitter und Facebook so liest, dann ist das wirklich profudes Unwissen in diesem Bereich
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adiga
adiga16.02.1923:55
aquacosxx
Netzpolitik.org
Der Text nimmt auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich lediglich Plattformen aus, die die jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. Damit sind selbst viele kleine Unternehmen und Organisationen von der Filterpflicht betroffen, klagte die Piraten-Abgeordnete Julia Reda nach Verkündung der Einigung.

Und was macht MTN jetzt?

Ganz einfach. Umziehen in die Schweiz und die ganzen EU Richtlinien (in diesem Bereich) sind null und nichtig.
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rosss17.02.1909:15
Ganz kurzes Interview mit Axel Voss. Eloquent wie immer.

Für wen setzt er sich eigentlich ein, und warum?

„Jeder hat ne Online-Petition, keiner geht mehr Steine schmeißen.“
Beginner

Hier der Link zur Petition gegen die Zensurmaschine, für alle, die noch nicht unterzeichnet haben.
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MLOS22.02.1915:06
Möchte mal hier noch ein interessantes Statement, wie ich finde, zur Urheberrechtsreform empfehlen:

Ich hoffe, dass es als Link angezeigt wird.
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uuhh22.02.1915:23
Hier auch noch eine Übersicht zu Art. 11 und Art. 13 (aus der gegnerischen Sicht):
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MLOS22.02.1917:13
uuhh

Danke für den Link... Gibt eigentlich recht aufschlussreich wieder, was dahintersteckt. Finde vor Allem Art. 11 sehr beängstigend, wobei Art. 13 keineswegs zu unterschäzten ist.
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