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Steuerrechner?

jogoto16.03.1008:57
Lohnsteuerrechner gibt es ja einige, sowohl online als auch für das iPhone.
Kennt jemand was für Selbständige, wo man grob anhand des Gewinns die zu erwartende Steuer ausrechnen kann? Oder eine Tabelle zum nachlesen?
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Kommentare

elcaradura17.03.1006:17
Wie sieht denn deine Situation detailliert aus, bzw. was willst du genau wissen - Die Gesamtsteuerlast deiner Familie oder die ESt-Last aus deiner selbständigen Tätigkeit?

Gib mir mal eine Info hier/per PN/Mail was du willst, dann kann ich evtl. etwas posten.
Anm.: Werte brauchst du nicht zu posten!

Gruß
elcaradura
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elcaradura17.03.1006:49
Generell:

1. Ea LuFw
2. Ea Gew
3. Ea sA
4. Ea nsA
5. Ea Kap
6. Ea VuV
7. So Einkünfte
∑ Summe der Einkünfte/der in Betracht kommenden Einkunftsarten
- Altersentlastungsbetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Abzug für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustabzug aus vorigen Jahren
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
- Kinderfreibetrag (Günstigerprüfung von Amts wegen, wenn KiGeld beantragt)
= zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Anmerkung: zvE ist Bemessungsgrundlage für die ESt. Kommt der Splittingtarif zur Anwendung, dann wird die Steuer auf die Hälfte des zvE ermittelt und dann die resultierende Steuer verdoppelt.

Zur Ermittlung des Steuerbetrages gibt es Berechnungsformeln oder Tabellen. Ich verweise hier auf den § 32a EStG. Dieser ist vom Veranlagungszeitraum abhängig. Für den VZ 2009 auszugsweise:
  • bis 7834 €: 0 €
  • von 7835 € .. 13139 €: (939,68*y+1400)*y
  • von 13140 € .. 52551 €: (228,74*z+2397)*z+1007
  • von 52552 € bis 250400 €: 0,42*E-8064
  • ab 250401 €: 0,45*E-15576

dabei ist y=E*10^(-4)-0,7834; z=E*10^(-4)-1,3139

Leider ist das noch nicht Alles, denn es müssen auch bspw. Beträge berücksichtigt werden, die unter Progressionsvorbehalt stehen (steuerfreie Einkünfte wie Kurzarbeitsgeld fallen bspw. darunter).

Somit ist die jetzige Ausgangsbasis der vorig ermittelte Steuerbetrag gemäß Grundtabelle/Splittingtabelle

Steuerbetrag
+ Solidaritätszuschlag (solange gültig und sofern anwendbar - Übergangsbetrag mit Vergleichsbetrag beachten!)
+ Steuer auf Einkünfte, die einem erm. Steuersatz unterliegen (Anm.: 5*UB)
= Tarifliche ESt
- Ausländische Steuern (sofern anrechenbar)
- Anrechnungsbetrag GewSt
- Steuerermäßigung für Parteispenden
+ KiGeld (Günstigerprüfung)
- Andere Ermäßigungen
= Festzusetzende ESt
- ESt-Vorauszahlungen
- Durch Steuerabzug erhobene ESt (bspw. LSt)

jogoto: Du siehst, das ganze Ermittlungsschema ist so komplex, dass man nicht einfach eine Zahl willkürlich eingeben kann und dann ein halbwegs richtiges Ergebnis bekommt.

Alles natürlich ohne Gewähr! Das soll nur einen Anhaltspunkt für Interessierte darstellen. Wer eine Beratung benötigt, wende sich bitte an einen Steuerberater!!!
Allgemein verweise ich hier auf die veröffentlichten Gesetzestexte im Internet: , z.B. für das EStG und dem Steuerrechner des BMF:
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elcaradura17.03.1007:00
Was dir evtl. helfen könnte, wäre Parmentiers-Kalkulation: (Habe ich aber auch noch nicht geprüft - bin nur mal bei einer eigenen Recherche darüber gestiegen)
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Homie
Homie17.03.1007:39
Boah, ein wandelndes Steuergesetz Elcaradura, du arbeitest nicht zufälliger Weise im Finanzministerium?
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elcaradura17.03.1007:47
Wieso, willst du mir deine Schwarzgelder anzeigen? Das kannst du natürlich ... und sie mir auch gleich in Form einer Schenkung übertragen.
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jogoto17.03.1011:22
elcaradura

Wow, vielen Dank.
Auch wenn ich mit vielen Begriffen nichts Anfangen kann.

Mir geht es einfach um folgendes:
Meine Frau ist angestellt, dürfte ihren Teil der Einkommenssteuer durch eine absichtlich ungünstig gewählte Steuerklasse mehr als abdecken.
Ich bin selbständig und würde gerne wissen, was von der Zahl "Gewinn vor Steuern" am Ende übrig bleibt. Dass man bei der Einkommensteuererklärung noch einiges mit einbringen kann, ist mir klar. Ich möchte ja auch mehr einen Maximalwert, was ich an Steuern zu zahlen habe und freue mich dann, über alles, was weniger ist.
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elcaradura17.03.1012:21
Ok, vorab - dir ist bekannt, dass der handelsrechtliche Begriff "Gewinn vor Steuern" nicht der steuerrechtlich relevante Gewinn sein muss und häufig auch nicht ist!? Davon gehe ich jetzt mal aus. Es gibt einfach, trotz Maßgeblichkeit der Handelsbilanz in der Steuerbilanz, einige Bewertungsunterschiede, die dazu führen, dass die beiden Werte nicht überein stimmen.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass du neben deiner deiner selbständigen Tätigkeit keine weiteren Einkünfte (Mieterträge, Kapitalerträge) erzielst, die nicht schon Bestandteil deiner gewerblichen Tätigkeit sind und das es sich bei dir um ein Einzelunternehmen und keine Kapitalgesellschaft handelt.
jogoto
Ich bin selbständig und würde gerne wissen, was von der Zahl "Gewinn vor Steuern" am Ende übrig bleibt. Dass man bei der Einkommensteuererklärung noch einiges mit einbringen kann, ist mir klar. Ich möchte ja auch mehr einen Maximalwert, was ich an Steuern zu zahlen habe und freue mich dann, über alles, was weniger ist.

Ich verstehe es so, dass du einfach einen groben Anhaltswert haben möchtest und der ist nicht einfach zu liefern. Zum einen musst du die Gewerbesteuer (nach Abzug des Freibetrages von bis zu 24.500 € ) berücksichtigen, die diesen Gewinn unmittelbar mindert und zum anderen zahlst du ja die ESt nach obigem Schema, bei welcher du die Gewerbesteuer (c.p.) wieder zu einem gewissen Teil anrechnen lassen kannst.

Generell kannst du es vielleicht ein bisschen umreißen, indem du von deinem Gewinn die Gewerbesteuer abziehst und zusätzlich die ESt-Last unter diesem Gewinn ermittelst.

Allerdings ist das ziemlich ungenau, da durch die Anrechnung die Gewerbesteuer realistisch erst ab Hebesätzen von 380 % durchschlägt und du ferner auch private Sonderausgaben (teilweise die Altersvorsorge, Schulgeld, Spenden, ...) und/oder außergewöhnliche Belastungen (Unterhalt o.ä.) berücksichtigen kannst...

Oder was ist, wenn du die vergangenen Jahre einfach mal vergleichst und dadurch überschlägst was in deinem Fall in etwa raus kommt? Das wäre wohl die vernünftigste Schätzung...

Tut mir leid, aber selbst solche Kalkulationsprogramme müssen/können nicht alles berücksichtigen, weshalb der Steuerberater eben nicht obsolet wird.
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JenSch
JenSch17.03.1013:34
Oh das trifft sich gut, hier scheinen ja einige Ahnung von Steuern zu haben
Es ist ja so dass man als Student nen bestimmten Betrag im Jahr verdienen darf und dann nur sehr wenige/keine Steuern zahlen muss... Ich hab letztes Jahr vor einem im April beginnenden Studium Vollzeit gearbeitet und monatlich ca. 500€ steuern gezahlt und für die arbeit ein ticket der bahn für 90€ monatlich gehabt... hab ich da irgendwelche aussichten geld zurück zu bekommen?
gruss
Jensch
„Vertan sprach der Hahn und stieg von der Ente“
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elcaradura17.03.1014:03
Monatlich ca. 500 € an Steuern!? Kein schlechtes Gehalt für eine Tätigkeit, die sich mit dem Studium vereinbaren lässt.
Allerdings dürfte man bei dir mit der Vollzeit davon ausgehen, dass deine Hauptbeschäftigung nicht das Studium, sondern die Arbeitsstelle ist.
Das Bahnticket stellt, wenn dann Werbungskosten für deine Hauptbeschäftigung dar, die du dann einzeln aufschlüsselst und nicht pauschal bei der Nichtselbständigen Arbeit angibst.

Die Aufwendungen für das Studium können unter Umständen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Voraussetzung hierfür ist u.a., dass das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgt und kein Zweitstudium darstellt. Dann kannst du bspw. Studiengebühr, Lehrmaterial wie Fachbücher, Fahrten von der Wohnung zum Campus abzüglich etwaiger Zuschüsse, z.B. Bafög, ansetzen.

Allerdings kann ich auch hier keine Gewähr übernehmen und verweise wiederum auf Rechtsanwälte, Steuerberater oder Steuerhilfevereine!

JenSch
Es ist ja so dass man als Student nen bestimmten Betrag im Jahr verdienen darf und dann nur sehr wenige/keine Steuern zahlen muss...

Es ist ja nicht so, dass man als Student ein Mensch anderer Klasse ist und andere Steuersätze bekommt, als jemand anderes. Grundsätzlich hat jeder Steuerpflichtiger einen Grundfreibetrag und ab diesen progressiv ansteigende Steuersätze, so dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines jeden Steuerpflichtigen berücksichtigt wird.
Was du sicherlich gemeint hast, ist die Berücksichtigung der eigenen Berufsausbildung, die steuerlich gefördert wird, indem man unter bestimmten Gesichtspunkten gewisse Kosten als Sonderausgaben steuerwirksam berücksichtigen kann.

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jogoto18.03.1014:32
elcaradura
... weshalb der Steuerberater eben nicht obsolet wird.

Den will ich, solange unser Steuerrecht so bleibt, auch behalten.
Mir werden nur langsam die Summen zu groß, die ich nach einiger Zeit voraus-, nach- oder nachträglich vorauszahlen muss. Und der Steuerberater weiß die nicht viel früher als das Finanzamt.
Da ich Buchhaltung und BWA selbst mache, wäre ich einfach schneller und könnte entsprechende Beträge rechtzeitig beiseite legen.

Aber ich sehe die Schwierigkeit. Vielen Dank für Deine Mühe.
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Serk23
Serk2318.03.1014:37
Lohnsteuerrechner gibt es ja einige, sowohl online als auch für das iPhone.
ja und welche?
„Die Zeit ist relativ (70:4; 22:47; 32:5)“
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doggda
doggda18.03.1014:44
wenn ich diesen Mist sehe wünsche ich mir die Steuererklärung auf dem Bierdeckel.... warumist in Deutschland alles so kompliziert ?
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jogoto18.03.1014:47
Serk23
Lohnsteuerrechner gibt es ja einige, sowohl online als auch für das iPhone.
ja und welche?

Im ITS unter "gehalt" und bei Google mit "Lohnsteuer" suchen.
Da gibt es massenhaft Treffer. Probiert haben ich noch keinen, da ich nicht in Lohn und Brot stehe.
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jogoto18.03.1014:51
doggda

Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wird es nie geben. Aber wo wir schon dabei sind, mir schwebt da was anderes vor. Nämlich eine erweiterte Umsatzsteuer als einzige Steuerart. Von jedem Geldtransfer wird automatisch ein gewisser Prozentsatz ans Finanzamt abgeführt. Unwiederbringlich. Das würde auf einen Schlag sämtliche Probleme auch mit Steuerflucht in all ihren Formen lösen.
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