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Recht auf Wandlung?
Recht auf Wandlung?
Maxefaxe
25.10.05
22:01
Eine Bekannte hat nun schon den dritten defekten iPod 4G 40GB (Sad iPod Symbol auf dem Display)
Wer kennt sich mit der Rechtslage in Sachen Wandlung wirklich aus? Ich würde das Telefonat mit Apple über das weitere Vorgehen führen und wüsste gerne Bescheid wie den die Rechtslage ist, damit mir da am Telefonat keiner was vom Weihnachtsmann erzählen kann.
Kann Sie nach dem dritten Defekt mit gleichen Symptomen auf eine Auszahlung des Kaufpreisen beharren? Wo finde ich da korrekte Infos? Bei Google findet man nur Höre-sagen-Geschwafel.
Bitte nur kommentieren wer wirklich Ahnung von der Materie hat. Mich interessiert nicht Apples Wandlungspolitik, sondern die Rechtslage als deutscher Verbraucher.
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Kommentare
Mac-Sysadmin
25.10.05
22:32
Das hier sollte Dir helfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung
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Sebl
25.10.05
22:40
Hilft nicht. Die Wandlung war ein Institut des alten Schuldrechts. Heute gilt als Recht des VERkäufers das Recht der zweiten Andienung, d.h. primär kann man bei Mangel gem. § 434 BGB nach § 439 BGB die Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Nachlieferung verlangen. Bei zweimaliger erfolgloser Nachbesserung (umgangsspr. Reparatur) ist gem. § 440 BGB der Rücktritt gem. § 323 BGB möglich. Dies bringt Dir Zug um Zug gegen Rückgewähr des Kaufgegenstandes den Kaufpreis zurück. Allerdings muss Du an Apple für die Nutzung und die damit verbundene Verschlechterung des Gerätes Wertersatz leisten.
Der Knackpunkt ist jedoch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ist dieser 6 Monate her, profitierst Du von der Beweislastumkehr. Wenn nicht musst Du beweisen, ob der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Übergabe) schon bestanden hat.
Mehr darf ich Dir leider nicht sagen und Dir leider auch keine konkreten Hinweise geben.Sorry
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Maxefaxe
25.10.05
22:42
Ich denke §440 besagt das nach der 2ten erfolglosen Nachbesserung ein Recht auf Wandlung und Rücktritt vom Kaufvertrag besteht. Ich bin aber kein Jurist und Amtsdeutsch ist mir ein Greul.
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Maxefaxe
25.10.05
22:45
Wie ist das mit der Verschlechterung des Gerätes? Der iPod wurde immer gegen einen neuen ausgetauscht und mit Tasche geschützt und wie ein ein rohes Ei behandelt. Und ja der Kaufvertrag ist noch aus 2004. Ist das gut, sprich ist die Beweislast nun bei Apple?
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Sebl
25.10.05
22:52
maxefaxe<br>
Ich denke §440 besagt das nach der 2ten erfolglosen Nachbesserung ein Recht auf Wandlung und Rücktritt vom Kaufvertrag besteht. Ich bin aber kein Jurist und Amtsdeutsch ist mir ein Greul.
Die Höhe des Betrages ist juristisch vollkommen irrelevant.
1.) Wanlung gibt es nicht mehr!
2.)Rücktritt möglich.Wenn es immer der gleiche Fehler war, spricht das Indiz für Dich. Aber bei einem Vertrag von 2004 müsstest Du beweisen, dass der Fehler bei Übergabe schon bestanden hat.
Ein Rücktritt ggü. Apple ist übrigens ausgeschlossen, wenn Du den Vertrag mit einem Händler geschlossen hast. Du müsstest dann ggü. dem Händler den Rücktritt ausüben.
aber mehr geht nun wirklich nicht. Amtsdeutsch hin oder her.:-)
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Stefan Lühr
25.10.05
23:36
Und nochwas... es geht gegen den Haendler, nicht den Hersteller...
Also bestenfalls der Apple Store, nicht aber Apple Care ist hierfuer dier Ansprechpartner...
mfg
Stefan
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Rantanplan
25.10.05
23:41
Hm, auch wenn mich jetzt jemand steinigen wird, aber wenn wie beschrieben drei voneinander unabhängige iPods - also nicht das gleiche Gerät immer wieder repariert, sondern drei neue iPods - bei der gleichen Person nach einiger Zeit den gleichen Fehler aufweisen... dann würde zumindest ich persönlich den Fehler nicht unbedingt am Gerät (bzw. den Geräten) suchen...
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Maxefaxe
26.10.05
12:37
Rantanplan <dann würde zumindest ich persönlich den Fehler nicht unbedingt am Gerät (bzw. den Geräten) suchen...>
Hätte ich an meinem Dual G5 nicht schon die fünfte Reparatur hinter mir, würde ich das auch denken. Bei mir wird der Rechner nun ausgetauscht, obwohl ich ihn nicht bei Apple gekauft habe. Deshalb wende ich mich erst einmal an Apple.
Aber das arme Mädel hat das Gerät immer sehr pfleglich behandelt. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen ergebnisloser mehrfacher Nachbesserung würde bedeuten, sich an Saturn (sick) wenden zu müssen. Das machen wir dann, wenn Apple sich weigert zu helfen.
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Maxefaxe
26.10.05
12:54
Don Quijote
Eine Kaufpreisminderung währe schon OK, da man ja heute mehr iPod fürs Geld bekäme als vor einem knappen Jahr.
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Don Quijote
26.10.05
12:42
Saturn werden das schon machen, nur ca. 15-30% vom Kaufpreis, für die Nutzung einbehalten. Eigentlich eine Frechheit, wenn es mehr in Reparatur und Versand war als in Nutzung.
Eigene Erfahrung, allerdings kannte ich da jemanden
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Don Quijote
26.10.05
13:08
ok, ich hoffe du hast die Belege noch, für den dreimaligen Austausch, mit denen zum Markt, Kundenservice, Gerät am Eingang als Eigengerät registrieren lassen nicht vergessen, und sinn gemäß, dreimal wurde das Teil jetzt ausgetauscht, du hast die Schnauze voll und du willst zurücktreten vom Kauf, ein vierter Austausch ist nicht mehr aktzeptabel, falls der Kundendienst darauf bestehen will, darauf hinweisen, das du jetzt wirklich genug hast und ob sie es schriftlich brauchen über den Anwalt, falls das nichts nützt, mit dem Geschätsführer sprechen und eine Nutzungsminderung aushandeln.
Zwei Sachen noch: Wie Rantanplan schon schrieb ist es eigentlich merkwürdig und kann durch Überspannung z.b. beim Anschluss an eine Dose auftreten, meine ein Mac hatte mal das Problem, das er zuviel Spannung liefert
Desweiteren, war die Rechtssprechung da nicht ganz eindeutig, wie ich meine mich zu erinnern, da oft von 3-4 tauschen die Rede war, die als zumutbar bezeichnet wurden.
Allerdings ist max beim dritten identischen Hardwarefehler, das Gerät auszutauschen wenn nicht eigenverschuldet, imho
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Don Quijote
26.10.05
13:10
*edit*
zurückzugeben anstatt auzutauschen
Ein ich nehme auch einen Gutschein, wenn es hakt hilft manchmal weiter
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