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Forum>Fotografie>Passt gut auf, was ihr (mit)fotografiert - goiler Abmahntrick

Passt gut auf, was ihr (mit)fotografiert - goiler Abmahntrick

MrChad23.02.2308:27
Ich weiß nicht, wie die hier anwesenden Fotografen so ticken, ich jedenfalls finde sowas skandalös:
https://www.heise.de/news/a-7524441.html
Ein deutscher Fotograf deckt Kleinunternehmer mit Abmahnungen und Klagen ein. Ihr Fehler: Sie haben seine Fototapete gekauft. Legal. Aber das Urheberrecht!


Besonders interessant auch das Foto, das man im Urteilstext des BGH sehen kann (hier mit Absicht nicht eingestellt):
+13

Kommentare

MacStudio23.02.2310:07
So war das schon immer. Sobald ich Fotos aus gewerblichen Gründen Online stelle, muß ich alle Freigaben der Objekte haben. Das bedeutet von allem was ich sehe. Dazu gehört die Kleidung der Modelle, Vasen, Schränke usw. usw.

In der realen Welt ist das natürlich nicht möglich. Ist nicht ganz klar, ob die Jeanshose nun von Marke A oder B ist, ist es kein Problem. Sobald aber das Objekt einer Marke zugeordnet werden kann, wird eine Lizenz notwendig, bzw. eine Genehmigung.

Darum gibt es hunderte Photoshop-Retuscheure, die Kleidung verändern, Autos, Möbel usw usw. Ich habe in meinem Leben z.B. schon gefühlt 1000de Autos umretuschiert und sie so Markenneutral gemacht.

Sicherlich sind Euch auch schon im Fernsehen Verpixelungen des Hintergrundes Aufgefallen, oder Pixel über Markennamen auf T-Shirts. (Meist im Trash TV). Oder Google-Street-View...

Ja, so ist das seit Jahrzehnten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wir Künstler leben davon. Nur weil ich eine "CD" gekauft habe, darf ich sie nicht auf einer öffentlichen Party spielen. Dann fallen nun mal GEMA gebühren an. So ist es auch bei gekauften Filmen, Büchern usw.

(PS: Zum Thema Panaromafreiheit, Deutsches Kunsturheberrecht vs. DSVGO, Beiwerk usw. usw. bitte die aktuellen Rechtssprechungen beachten)
+4
Finnigan23.02.2310:19
Wenn ich mir die Internetseite von Stefan Böhme angucke, so sehe ich viele Gebäude auf seinen Fotos > Urheberrecht?
+1
MacStudio23.02.2310:37
Finnigan
Wenn ich mir die Internetseite von Stefan Böhme angucke, so sehe ich viele Gebäude auf seinen Fotos > Urheberrecht?

In diesem Fall gilt die Panaoramfreiheit. Nur in Deutschland und nur, wenn man das Bild von einem Standpunkt macht, der auf öffentlichem Gelände ist und ohne Hilfsmittel. Also nicht von der Leiter oder von einem Balkon.
Private Straßen und Plätze sind aus diesem Grund auch immer als solche gekennzeichnet.

Ausnahme: Es gibt einen Bannkreis in Innenstädten. In Köln ist das um den Dom und in der Fußgängerzone. In Düsseldorf um den Landtag. In der Regel um Kirchen. Hier darf man nie fotografieren (gewerblich). Die Städte habe hier extra Büros für Dreh- und Fotogehmigungen. Kann man beantragen.

In Frankreich darf ich z.B. nicht den Eiffelturm fotografieren, oder das Belgische Atomium in Brüssel.

Das die Panormafreiheit in Deutschland durch die EU nicht abgeschafft wurde, haben wir einer deutschen Parlamentarierin der Piratenpartei zu verdanken, soweit ich mich erinnere...?
+3
horst1
horst123.02.2310:55
Wozu hat man dann noch eine Kamera, wenn man nichts mehr als Tourist fotografieren darf?
-3
Nebula
Nebula23.02.2310:56
Ich dachte immer, Marken werden entfernt, damit es keine Schleichwerbung ist. Ansonsten dürften die Marken ja froh sein, wenn sie kostenlos irgendwo auftauchen. Besser ist natürlich, wenn Deppen viel Geld ausgeben, um als lebende Litfaßsäule herumzulaufen.
„»Wir werden alle sterben« – Albert Einstein“
+5
sioh23.02.2310:58
horst1
Wozu hat man dann noch eine Kamera, wenn man nichts mehr als Tourist fotografieren darf?
Es geht um die Publikation des Fotos. Was du privat mit dem Foto machst ist deine Sache, sobald du es aber öffentlich zur Schau stellst gilt was MacStudio sagte.
+4
sioh23.02.2310:59
Nebula
Ich dachte immer, Marken werden entfernt, damit es keine Schleichwerbung ist. Ansonsten dürften die Marken ja froh sein, wenn sie kostenlos irgendwo auftauchen. Besser ist natürlich, wenn Deppen viel Geld ausgeben, um als lebende Litfaßsäule herumzulaufen.
Da kommt dann noch hinzu das eine Marke verteidigt werden muss um den Anspruch darauf zu erhalten. …und der Inhaber will idR mitreden wie seine Marke genutzt wird.
0
piik
piik23.02.2311:02
Das Abmahnrecht gehört einfach grundsätzlich gestrichen. Es ist so viel mehr negativ als nützlich, dass es gewissermaßen einer Generalerlaubnis zur Abzocke durch unterbeschäftigte RA gleich kommt.
Leider sitzen zu viel Juristen im Bundestag, weswegen es wohl genau so wenig abgeschafft werden wird wie das Beamtentum (es sind zuviel Beamte im Bundestag).
+14
piik
piik23.02.2311:05
MacStudio
Wir Künstler leben davon. Nur weil ich eine "CD" gekauft habe, darf ich sie nicht auf einer öffentlichen Party spielen. Dann fallen nun mal GEMA gebühren an. So ist es auch bei gekauften Filmen, Büchern usw.
Armselig. Du meinst also, Du profitierst von potentieller Abzocke. Außerdem wirfst Du alles durcheinander, denn die GEMA-Gebühren haben nur extremst entfernt etwas mit diesem Topic zu tun.
+4
MikeMuc23.02.2311:10
MacStudio
wie soll dir die Stadt Köln das Recht verschaffen den Dom „kommerziell“ zu fotografieren? Die Erlaubnis müßte man doch eher bei „der Kirche“ beantragen. Oder gehört der Dom der Stadt Köln bzw. gibt die an den Eigentümer der Rechte Prozente ab?
Entweder bekommst du die von dir genannten Genehmigungen eigentlich nur für die Benutzung des öffentlichen Raumes um Aufnahmen zu erstellen oder es hat nur noch jemand sich gegen sowas gewehrt.
Beim Landtag und anderen architektonischen Bauwerken liegen die Rechte eher beim Architekten und co. Kriegt der wirklich was ab wenn du für eine Genehmigung zum Filmen oder knipsen nachfragst und zahlen mußt?
0
sYn23.02.2311:33
MrChad
Ich weiß nicht, wie die hier anwesenden Fotografen so ticken, ich jedenfalls finde sowas skandalös:
Das Problem hatte mein ehemaliger Arbeitgeber auch vor vielen Jahren. Wir haben ein Bild eingekauft um damit diverse Einrichtungsgegenstände zu bedrucken die unsere Kunden kaufen können. Inkl. aller nötigen Lizenzen um das auch machen zu dürfen. Alles kein Problem.
Dann hat uns irgendwann ein Kunde angeschrieben dass er vom Stockfoto-Anbieter verklagt wird. Er hatte selbstgeschossene Fotos seiner Gewerbefläche auf seine Homepage gestellt und im Hintergrund war an einer Wand klein ein LED-Leuchtrahmen bespannt mit dem eingekauften Motiv zu sehen. Laut Stockfoto-Anbieter war das Problem dass der Kunde keine Lizenz hatte um das Motiv im Internet zu zeigen.

Da es ein wichtiger Kunde war, hat die Firma sämtliche Kosten übernommen wodurch es dann auch zu keinem gerichtlichen Urteil kam. Schade, da die Erfolgsaussichten für unseren Kunden wirklich sehr, she gut standen.... Wir meiden diesen Stockfoto-Anbieter seitdem jedenfalls wie die Pest.
MacStudio
So war das schon immer. Sobald ich Fotos aus gewerblichen Gründen Online stelle, muß ich alle Freigaben der Objekte haben. Das bedeutet von allem was ich sehe. Dazu gehört die Kleidung der Modelle, Vasen, Schränke usw. usw.
Nein, musst du nicht.
(Steht übrigens auch im von MrChad verlinkten Artikel)
MacStudio
In Frankreich darf ich z.B. nicht den Eiffelturm fotografieren, oder das Belgische Atomium in Brüssel.
Das hat übrigens nichts mit Panoramafreiheit zu tun. Eiffelturm und Atomium gelten als Kunstwerke. Kunstwerke darfst du auch von öffentlichem Gelände aus nicht fotografieren. (Bzw. darfst du schon, nur halt nicht veröffentlichen. Auch privat nicht)
+5
maculi
maculi23.02.2311:47
Es gibt nunmal viele Dinge die sich ständig ändern. Die Gesetzgebung hinkt da chronisch hinterher und kann nicht Schritt halten. Was früher vielleicht mal sinnvoll war ist es möglicherweise heute nicht mehr. Viele Gesetze sind deutlich älter als das ganze Neuland. Eine dringend notwendige Anpassung ist bis heute nicht erfolgt.
Wenn jemand im Baumarkt die Fototapete abfotografiert, reproduziert und dann selbst vertreibt dann ist das selbstverständlich nicht in Ordnung. Aber wenn die Tapete genutzt wird wie vorgesehen, an der Wand klebt, damit Teil der Raumgestaltung ist, und als ein Detail von vielen zu sehen ist? Das jemand Zimmer vermietet, möglichen Mietern zur Infos dazu Bilder im Netz bereit stellt muss legitim sein. In dem Sinne kann doch nicht von einer unerlaubten Nutzung oder Vervielfältigung die Rede sein.
+14
cps23.02.2311:53
piik
Das Abmahnrecht gehört einfach grundsätzlich gestrichen.

Dann wird doch auch wieder rumgeheult, wenn es wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht geht.
-4
piik
piik23.02.2312:07
cps
piik
Das Abmahnrecht gehört einfach grundsätzlich gestrichen.

Dann wird doch auch wieder rumgeheult, wenn es wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht geht.
Irrtum.
Die überwiegende Mehrheit der berechtigten Ansprüche ließen sich unterhalb der Inanspruchnahme von RA klären.
Und unberechtigte Ansprüche würden sehr viel seltener versucht durchzusetzen.
+5
s-cope23.02.2312:08
> sYn
Wie im Heise-Artikel geschrieben, erlischt das Urheberrecht, sofern der Kunstschaffende seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Insofern kann man den Eiffelturm sehr wohl fotografieren und veröffentlichen. Ich denke, dass das auch so beim Kölner Dom sein wird.

Allerdings gibt es beim Eiffelturm eine weitere Fußangel. Bei Nacht sind die künstlerischen Beleuchtungen schutzfähig. Der Eiffelturm bei Nacht darf also nicht veröffentlicht werden. Und die Eiffelturmisten sind da sehr emsig mit der Verfolgung.

Dies hier ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Anwälte und Richter beschäftigen sich – wie der Artikel zeigt – auch weiterhin mit der Sachlage.

Und noch ein Tipp an alle Kreativen hier im Forum. Solltet Ihr auf Eurer Website Werke von Euch zeigen, die Ihr erstellt habt, auf denen aber z.B. ein Foto eines Fotografen oder einer Bildagentur oder ähnliches verwendet wird, dann müsst Ihr dort auch die Nutzungrechte dazu anfragen oder erwerben. Ansonsten geht es Euch, wie der Ferienhausbesitzerin. Es ist eine Vielzahl von klage- und abmahnwütigen Fotografen, Anwälten und Bildagenturen unterwegs. Nur, weil Ihr das gesamte Werk erstellt habt, dürft Ihr dies – bei Verwendung von schutzwürdigem Material – nicht einfach ungefragt veröffentlichen.
+5
rmayergfx
rmayergfx23.02.2312:27
MacStudio
In Frankreich darf ich z.B. nicht den Eiffelturm fotografieren, oder das Belgische Atomium in Brüssel.
Moment, das mit dem Eiffelturm ist doch meines Wissens aktuell so, das Bilder am Tag urheberrechtsfrei sind, aber Bilder bei Nacht wegen der Beleuchtung urheberrechtlich geschützt sind
Oder wurde das schon wieder revidiert?
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
+6
piik
piik23.02.2313:05
rmayergfx
MacStudio
In Frankreich darf ich z.B. nicht den Eiffelturm fotografieren, oder das Belgische Atomium in Brüssel.
Moment, das mit dem Eiffelturm ist doch meines Wissens aktuell so, das Bilder am Tag urheberrechtsfrei sind, aber Bilder bei Nacht wegen der Beleuchtung urheberrechtlich geschützt sind
Oder wurde das schon wieder revidiert?
An solchen Haarspaltereien sieht man doch, wie absurd das Urheberrecht geworden ist.
Es ließe sich sicherlich einfacher und eindeutiger gestalten, wenn es denn gewollt wäre.
Interessant ist auch der Vergleich mit Patenten. Obwohl für das, was zu Patentschutz führt,
oft sehr viel mehr Aufwand getrieben werden muss, dauert der Schutz nur 18 Jahre,
Verlängerungen und der Antrag selbst kosten Kohle. Eine ziemliche Ungleichbehandlung
geistigen Eigentums, oder etwa nicht?
+5
Hans Mazeppa
Hans Mazeppa23.02.2314:16
Der Eiffelturm darf fotografiert werden und auch gezeigt werden. Nur, wenn er beleuchtet ist, also nachts, bedarf es für die Veröffentlichung einer Genehmigung, weil in Frankreich beleuchtete Objekte als Kunstwerke gelten.
+5
pünktchen
pünktchen23.02.2315:56
cps
piik
Das Abmahnrecht gehört einfach grundsätzlich gestrichen.

Dann wird doch auch wieder rumgeheult, wenn es wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht geht.

Ich denke piik meint, das Recht auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung müsste entfallen. Natürlich kann und sollte man dann weiter abmahnen / seine Rechte aussergerichtlich geltend machen. Aber es wäre dann kein eigenes Geschäftsmodell mehr.
+9
piik
piik23.02.2316:06
pünktchen
cps
piik
Das Abmahnrecht gehört einfach grundsätzlich gestrichen.

Dann wird doch auch wieder rumgeheult, wenn es wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht geht.

Ich denke piik meint, das Recht auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung müsste entfallen. Natürlich kann und sollte man dann weiter abmahnen / seine Rechte aussergerichtlich geltend machen. Aber es wäre dann kein eigenes Geschäftsmodell mehr.
Richtig. Die allermeisten Leute, die unabsichtlich und in geringem Umfang ein Urheberrecht verletzt haben, würden auf eine einzige Mail hin diesem Umstand sofort abstellen.
Wenn Schadenersatz wirklich angebracht ist, lässt sich auch das immer noch fordern. Aber es muss nicht beim kleinsten Verdacht die Kasse bei RAen klingeln.
+13
cps23.02.2316:13
piik
cps
piik
Das Abmahnrecht gehört einfach grundsätzlich gestrichen.

Dann wird doch auch wieder rumgeheult, wenn es wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht geht.
Irrtum.
Die überwiegende Mehrheit der berechtigten Ansprüche ließen sich unterhalb der Inanspruchnahme von RA klären.

Reines Wunschdenken, in der Praxis scheitert das daran, dass es der Personenkreis, der es mit den Rechten von anderen nicht so hat, auf solche Schreiben üblicherweise nicht reagiert.
-6
QuickSilverEX
QuickSilverEX23.02.2316:27
„Veröffentlicht“ bedeutet auch als Privatmann auf Instagram beispielsweise?
(Eiffelturm etc)
Dann sollte ich froh sein, dass ich bis heute noch keine Abmahnjng erhalten habe.
+1
piik
piik23.02.2316:33
cps
piik
cps
piik
Das Abmahnrecht gehört einfach grundsätzlich gestrichen.

Dann wird doch auch wieder rumgeheult, wenn es wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht geht.
Irrtum.
Die überwiegende Mehrheit der berechtigten Ansprüche ließen sich unterhalb der Inanspruchnahme von RA klären.

Reines Wunschdenken, in der Praxis scheitert das daran, dass es der Personenkreis, der es mit den Rechten von anderen nicht so hat, auf solche Schreiben üblicherweise nicht reagiert.
Reine Schutzbehauptung.
Wo bitte ist das Problem? Wenn der Angesprochene auf eine Mail nicht reagiert, kann man ja eskalieren.
Deine Rede von
der Personenkreis, der es mit den Rechten von anderen nicht so hat,
ist eben tendenziös, und Du sprichst Dich faktisch für das hier und heute existierende Abzocksystem aus, das weit mehr missbraucht als sachgerecht genutzt wird, weil es genau dazu einlädt und von unlauteren Anwälten als Gelddruckmaschine mit Staatsduldung genutzt wird.
+10
F303
F30323.02.2317:17
piik
MacStudio
Wir Künstler leben davon. Nur weil ich eine "CD" gekauft habe, darf ich sie nicht auf einer öffentlichen Party spielen. Dann fallen nun mal GEMA gebühren an. So ist es auch bei gekauften Filmen, Büchern usw.
Armselig. Du meinst also, Du profitierst von potentieller Abzocke. Außerdem wirfst Du alles durcheinander, denn die GEMA-Gebühren haben nur extremst entfernt etwas mit diesem Topic zu tun.
Noch dazu wird auf einer CD auf das Urheberrecht verwiesen und alle Halter des jeweiligen Urheberrechts genannt und kontaktierbar. Ganz im Gegensatz zur Tapete.
„The brain is a wonderful organ. It starts working the moment you get up in the morning and does not stop until you get into the office. – Robert Frost“
+4
F303
F30323.02.2317:19
QuickSilverEX
„Veröffentlicht“ bedeutet auch als Privatmann auf Instagram beispielsweise?
(Eiffelturm etc)
Dann sollte ich froh sein, dass ich bis heute noch keine Abmahnjng erhalten habe.
Bei Insta & Co. schaut es nochmals anders aus, da du in aller Regel mit der Veröffentlichung der Bilder auf diesen Plattformen das jeweilige Urheberrecht an diese abtrittst.
„The brain is a wonderful organ. It starts working the moment you get up in the morning and does not stop until you get into the office. – Robert Frost“
+2
s-cope23.02.2317:21
@ QuickSilverEX
QuickSilverEX
„Veröffentlicht“ bedeutet auch als Privatmann auf Instagram beispielsweise?
(Eiffelturm etc)
Dann sollte ich froh sein, dass ich bis heute noch keine Abmahnjng erhalten habe.

Privat: legal.
Kommerziell: teuer (möglich).
Auch auf Instagram. Weil Du der Veröffentlicher bist.
+3
MikeMuc23.02.2317:52
piik
Verlängerungen und der Antrag selbst kosten Kohle. Eine ziemliche Ungleichbehandlung
geistigen Eigentums, oder etwa nicht?
dann Vergleich wir mal „den Gewinn“ den man durch Lizenzabgaben bei Patenten machen kann mit den Entgelten beim Urheberrecht und prüfen am Ende des Zeitraumes, wer mehr „Gewinn“ hat einfahren können. Dann reden wir nochmal, ob ein reiner Vergleich des Schutzzeitraumes fair ist. Wobei ich auch eher dafür bin, das spätestens 10 Jahre nach Ableben des Künstlers Schluss Tantiemen sein sollte. Sonst kommt man noch drauf, das man als Künstler oft auch in 500 Jahren nicht annähernd soviel Einnahmen hat erzielen können als mit einem guten Patent in 5 Jahren
-1
cps23.02.2318:35
piik
Reine Schutzbehauptung.
Wo bitte ist das Problem? Wenn der Angesprochene auf eine Mail nicht reagiert, kann man ja eskalieren.
Bei mir bewegt sich die Antwortquote im einstelligen Bereich, und wenn man von denen dann noch die Beleidigungen und Beschimpfungen abzieht, ist sie nahezu Null. In den letzten 10 Jahren gab es lediglich einen Fall, der nach monatelangen Schriftwechsel ohne Anwalt geklärt wurde. Da wurde ein publiziertes Foto ohne Rückfrage einfach mal so in der Werbung verwendet.
piik
für das hier und heute existierende Abzocksystem aus, das weit mehr missbraucht als sachgerecht genutzt wird, (...)

Die belastbare Quelle dazu würde mich interessieren.
-1
ttwm23.02.2318:41
MacStudio
So war das schon immer. Sobald ich Fotos aus gewerblichen Gründen Online stelle, muß ich alle Freigaben der Objekte haben. Das bedeutet von allem was ich sehe. Dazu gehört die Kleidung der Modelle, Vasen, Schränke usw. usw.
Deiner Interpretation nach dürfte man eigentlich nur noch den Kopf einer Person sehen, da man für den Rest eine Freigabe einholen muss…
+3
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer23.02.2318:44
Wurde ja schon mehrfach erwähnt, ich bin aber auch der Meinung dass das deutsche Abmahnsystem abgeschafft gehört. Daraus ergibt sich einzig und allein ein finanzieller Anreiz für Anwälte.

Wohne zum Glück in der Schweiz. Hier kennt man das nicht und es funktioniert trotzdem auch ohne Abmahnungen. 🇨🇭
+3
pünktchen
pünktchen23.02.2319:44
cps
Bei mir bewegt sich die Antwortquote im einstelligen Bereich, und wenn man von denen dann noch die Beleidigungen und Beschimpfungen abzieht, ist sie nahezu Null. In den letzten 10 Jahren gab es lediglich einen Fall, der nach monatelangen Schriftwechsel ohne Anwalt geklärt wurde.

Ich sehe das Problem, da ist es dann natürlich besonders wenn es um geringe Summe geht wirtschaftlich nötig, dass man die Anwaltskosten in Rechnung stellen kann. Allerdings besteht halt das Ungleichgewicht, dass die Gegenseite bei einer unberechtigten Abmahnung seine aussergerichtlichen Kosten umgekehrt nicht in Rechnung stellen kann. Wäre das anders, wäre es ein finanzielles Risiko, mit unberechtigten Abmahnungen herumzuwerfen. Das wäre ein Lösung, mit der ich auch gut leben könnte.
+2
piik
piik23.02.2320:09
MikeMuc
piik
Verlängerungen und der Antrag selbst kosten Kohle. Eine ziemliche Ungleichbehandlung
geistigen Eigentums, oder etwa nicht?
dann Vergleich wir mal „den Gewinn“ den man durch Lizenzabgaben bei Patenten machen kann mit den Entgelten beim Urheberrecht und prüfen am Ende des Zeitraumes, wer mehr „Gewinn“ hat einfahren können. Dann reden wir nochmal, ob ein reiner Vergleich des Schutzzeitraumes fair ist. Wobei ich auch eher dafür bin, das spätestens 10 Jahre nach Ableben des Künstlers Schluss Tantiemen sein sollte. Sonst kommt man noch drauf, das man als Künstler oft auch in 500 Jahren nicht annähernd soviel Einnahmen hat erzielen können als mit einem guten Patent in 5 Jahren
Wieder erfolgreich alles durcheinandergemischt und Cherrypicking betrieben, indem alles so hingebogen wird, dass es Deine falsche These unterstützt. Sie bleibt aber falsch.
Gewinn ist a) kein Argument, b) sind nur wenige Patente mit viel Potential das Werk eines Einzigen, sondern oft von Firmenmitarbeitern oder Teams, die zwar etwas vom Kuchen abbekommen, aber doch die Firma es ist, die profitiert.
Außerdem vergleichst Du ein Superpatent mit einem bedeutungslosen aber geschützten Werk eines Künstlers.
Du solltest nicht so bewußt unsauber und unfair argumentieren. Es gibt enorm Vermögende unter den Künstlern und arme Patenthalter - genausogut wie umgekehrt. Nichts an diesen Verhältnissen stützt irgendwas. Was bleibt ist der enorme Unterschied beim Schutz von technischen und künstlerischen Werken.
+4
piik
piik23.02.2320:14
cps
piik
Reine Schutzbehauptung.
Wo bitte ist das Problem? Wenn der Angesprochene auf eine Mail nicht reagiert, kann man ja eskalieren.
Bei mir bewegt sich die Antwortquote im einstelligen Bereich, und wenn man von denen dann noch die Beleidigungen und Beschimpfungen abzieht, ist sie nahezu Null. In den letzten 10 Jahren gab es lediglich einen Fall, der nach monatelangen Schriftwechsel ohne Anwalt geklärt wurde. Da wurde ein publiziertes Foto ohne Rückfrage einfach mal so in der Werbung verwendet.
piik
für das hier und heute existierende Abzocksystem aus, das weit mehr missbraucht als sachgerecht genutzt wird, (...)

Die belastbare Quelle dazu würde mich interessieren.
Ich habe doch nichts dagegen, dass Du unfreundlich tätig wirst, wo Deine Urheberrechte voll missachtet und auf Deinen Hinweis keine Reaktion kommt, sagte ich schon.
Dass ich die Zahlenverhältnisse nicht belegen kann, versteht sich von selbst. Es gibt keine wirklich belastbaren Studien zu diesem Thema, die mir bekannt wären.
Was Dir aber sicher bekannt ist, dass es Abmahnfabriken in D gibt, die nichts anderes tun als abzocken.
Das ist ungeachtet dessen so, dass auch berechtigte Forderungen zu Abmahnungen führen. Trotz der teilweisen Nützlichkeit für Einzelne ist das System kaputt, da es zum Missbrauch nicht nur einlädt, sondern der auch massenhaft praktiziert wird. Das Dürftest Du mitbekommen haben.
+2
piik
piik23.02.2320:15
Cornelius Fischer
Wurde ja schon mehrfach erwähnt, ich bin aber auch der Meinung dass das deutsche Abmahnsystem abgeschafft gehört. Daraus ergibt sich einzig und allein ein finanzieller Anreiz für Anwälte.

Wohne zum Glück in der Schweiz. Hier kennt man das nicht und es funktioniert trotzdem auch ohne Abmahnungen. 🇨🇭
Die Schweiz ist also auch da Vorbildhaft, nicht nur beim abgeschafften Beamtentum und bei der Mitbestimmung.
+3
MacStudio23.02.2322:00
Sorry, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn es kein Bewusstsein hier gibt, dass auf Kunstwerke, Fotos, Designs, Musik, Texte usw. Nutzungsrechte anfallen, dann kann Euch niemand helfen.

Es kann mir doch keiner erzählen, dass jemand überrascht ist, dass man keine Musik-CD kaufen darf, sie kopiert und dann selber verkaufen darf - oder auf seine Websteite stellen.
Beispiel: Ich drehe einen Film in einem Club. Musik läuft. Der Club hat Lizenzen an den Musiker bezahlt. Ich mache mit dem Film für eine Bierfirma Werbung. Dann muß die Bierfirma Lizenzen bezahlen, denn die Musiklizenz galt nur für den Club. Nicht für die Bierfirma.

Das gilt auch für Bilder.
Die Bildlizenz galt für die Fototapete. Wenn nun eine Bierfirma im Hintergrund die Tapete verwendet, hat sie eben keine Lizenz. Nur die Tapetenfirma hat die.

Das kann man doof finden oder nicht. Aber wovon glaubt ihr leben wir Kreativen? Wie leben von Lizenzen, davon, dass jeder der Musik hört, oder ein Bild sieht, dafür zahlt. Kreativität ist nicht umsonst. Ich arbeite nicht umsonst.

Abmahnen verbieten? okay, Darf ich mich gegen Missbrauch meiner Bilder nicht mehr wehren???
-6
MacStudio23.02.2322:03
ttwm
MacStudio
So war das schon immer. Sobald ich Fotos aus gewerblichen Gründen Online stelle, muß ich alle Freigaben der Objekte haben. Das bedeutet von allem was ich sehe. Dazu gehört die Kleidung der Modelle, Vasen, Schränke usw. usw.
Deiner Interpretation nach dürfte man eigentlich nur noch den Kopf einer Person sehen, da man für den Rest eine Freigabe einholen muss…

Exakt, oder man retuschiert es so um, das es Markenneutral ist, also nicht mehr zu ordnungsbar. So ist das Business - Weltweit.
-1
MacStudio23.02.2322:07
Zum Thema Kölner Dom. Panaromafreiheit gilt nur, wenn man vom öffentlichem Raum aus, ohne Hilfsmittel, fotografiert. Der Dom liegt aber in einem Bannkreis. Also nicht öffentlich. Die Stadt kann das aber aufheben, mit einer Drehgenehmigung.

Das mit dem Eiffelturm stimmt im übrigen, bei Nacht. Allerdings gibt es in Frankreich KEINE Panormafreiheit. In Deutschland wäre das nicht so. egal ob Kunstwerk oder nicht.
0
MacStudio23.02.2322:10
Nebula
Ich dachte immer, Marken werden entfernt, damit es keine Schleichwerbung ist. Ansonsten dürften die Marken ja froh sein, wenn sie kostenlos irgendwo auftauchen. Besser ist natürlich, wenn Deppen viel Geld ausgeben, um als lebende Litfaßsäule herumzulaufen.

Aha. Sicher.... Cola Cola freut sich, wenn sie in einer Por*o-Werbung auftauchen.
0
Weia
Weia23.02.2323:19
MacStudio
Aha. Sicher.... Cola Cola freut sich, wenn sie in einer Por*o-Werbung auftauchen.
Was sollten sie dagegen haben? Dass Coca Cola mit Lust assoziiert wird, kann sei ja schwerlich stören. Und jeder, der das wahrnimmt, schaut diesen Porno schließlich, folglich kann er schwer den Moralapostel geben.

Die Schizophrenie, dass dem, was den meisten Traffic im globalen öffentlichen Netz überhaupt verursacht, weil es nunmal ein urmenschliches Bedürfnis stillt, andererseits immer noch der Ruch des Schmuddeligen anheftet, könnte langsam auch mal ein Ende haben …

Ein Foto vom genussvoll Coca Cola trinkenden Putin, das wäre was anderes …
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
0
MikeMuc23.02.2323:28
MacStudio
Zum Thema Kölner Dom. Panaromafreiheit gilt nur, wenn man vom öffentlichem Raum aus, ohne Hilfsmittel, fotografiert. Der Dom liegt aber in einem Bannkreis. Also nicht öffentlich. Die Stadt kann das aber aufheben, mit einer Drehgenehmigung.

Hast du da mal nen Link? Wie kann die Stadt was erlauben / verbieten was ihr nicht gehört?
Für Aufnahmen im Dom gibt es bei dessen Pressestelle Anträge und ggf Genehmigungen.
+2
Eric23.02.2323:51
MacStudio

Das kann man doof finden oder nicht. Aber wovon glaubt ihr leben wir Kreativen? Wie leben von Lizenzen, davon, dass jeder der Musik hört, oder ein Bild sieht, dafür zahlt. Kreativität ist nicht umsonst. Ich arbeite nicht umsonst.

Von diesem Geschäftsmodell leben mittlerweile auch viele Juristen, eine wie ich finde insgesamt fragwürdige Liaison.
Seit wann gibt es das Lizenzmodell und das derzeitige Urheberrecht? Gab es davor auch schon „Kreative“, oder sind die verhungert, bevor sie ihre Schaffenskraft entfalten konnten?
Btw. Für viele Bilder, die ich sehe und für viel Musik, die ich höre, zahle ich, obwohl mir beides aufgezwungen wird und ich vieles davon unfreiwillig konsumiere. Kann ich die „Kreativen“ dafür in Regress nehmen? 🙃🙂
+1
Weia
Weia24.02.2300:16
MacStudio
Wir Künstler leben davon.
Das muss anders geregelt werden; das Konzept des „geistigen Eigentums“ stammt aus einer anderen Epoche und ist für eine globale Informationsgesellschaft völlig untauglich.

Einerseits führt der Versuch der Durchsetzung von Verfügungsrechten zu einem überbordenden Kontrollapparat, wie hier gerade wieder zu sehen. Das ist politisch und gesellschaftlich fatal und ökonomisch aufgrund hoher Ausschlusskosten unsinnig.

Andererseits ist das Konzept aufgrund der massiven Skalierungseffekte in einer globalen Gesellschaft hochgradig ungerecht. Das, was wir alle haben und einbringen können, ist Lebenszeit. Eine gerechte Bezahlung muss daher im Verhältnis zur aufgewendeten Lebenszeit stehen.

„Geistiges Eigentum“ steht aber in überhaupt keinem Verhältnis dazu. Wer Glück hat, macht aus wenigen Tagen Arbeit aufgrund des Skalierungseffektes ein schier grenzenloses Vermögen, wer Pech hat, kann von einem Monat Arbeit nicht mal diesen Monat überleben. Das hat mit Fähigkeiten und Qualität der Arbeit nur sehr begrenzt zu tun und lädt stattdessen zum Raubrittertum ein.

Die Musikbranche hat längst begonnen, sich entsprechend anzupassen. Ökonomisch hoch bewertet wird nicht die beliebig skalierbare CD oder Musikdatei, sondern die Lebenszeit, die der Musiker jeweils nur auf einem Konzert einsetzen kann. Bei Computern gibt es mit kostenfreier Software und bezahltem Support ein ähnliches Modell.

Wie man das jetzt auf Tapetenmuster übertragen kann, weiß ich im Augenblick auch nicht, aber „geistiges Eigentum“ gehört jedenfalls schleunigst auf den Müllhaufen der Geschichte.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+3
MacStudio24.02.2308:15
@MicMuc

Anbei die Stelle für Drehgenehmigungen auf dem Gebiet der Stadt Köln

https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00110/index.html
-1
MacStudio24.02.2308:17
Eric

Seit wann gibt es das Lizenzmodell und das derzeitige Urheberrecht? Gab es davor auch schon „Kreative“, oder sind die verhungert, bevor sie ihre Schaffenskraft entfalten konnten?

Das Kunsturhebergesetz (KUG) ist aus dem Jahr 1907. Damit ist das KUG eines der ältesten, heute noch gültigen Gesetze der deutschen Rechtsgeschichte.
[/quote]
+4
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2308:40
Weia
Dem schliesse ich mich nahezu vollständig an. Selber seit über 15 Jahren als Fotograf selbstständig, habe ich schon lange aufgegeben, Kunden unmöglich kontrollierbare Lizenzen für Bildaufträge zu geben (1 Jahr für xy, 5 Jahre für xy). Die allermeisten Jobs in schlicht "mach was du willst mit den Bildern". Fakt ist, schränke ich Nutzungsrechte ein, bekommt ein anderer den Job, schränke ich sie nicht ein, bekomme ich den Job plus Folgejobs. In der heutigen Zeit haben Bilder auch kaum noch Langzeitwert.

Beispiel Mitarbeiterportraits. Die Leute gehen eh nach 2-5 Jahren und neue kommen nach. Folgejobs..
Bildwelten für Websites und Social Media. Nutzungszeitraum auch hier 2-5 Jahre, danach muss neues Bildmaterial ran. Folgejobs ..
Mietwohnungen (Bilddokus), klar kann man das Bildmaterial 10-15 Jahre verwenden. So sehr verändert sich die Wohnung nicht. Bei einem Verwaltungswechsel wird aber i.d.R. eh neu fotografiert. Folgejobs ..

Grenzen gibt es aber schon. Klassisches Beispiel, Hochzeitsreportage und Brautmodegeschäft möchte Bilder von der Braut im Brautkleid für Insta, Website etc. Da hab ich den Finger drauf und geb nix gratis raus und ahnde Bildklau durch andere Branchen-Dienstleister. Dafür braucht es aber kein Abmahnwesen. Das URG in der Schweiz reicht völlig aus. Nutzt jemand Bildmaterial ohne Erlaubnis des Urhebers, mach Screenshots und schick ne Rechnung. Wird die nicht bezahlt, Betreibung und spätestens vorm Friedensrichter wird bezahlt. Rechtslage ist hier schlicht so klar, da gibts nichts zu diskutieren.
Hier gäbe es noch das Beispiel der Dankeskarte. Grundsätzlich auch vom CH-URG nicht erlaubt als Dienstleister ein Foto der Dankeskarte zu machen und dieses Foto auf Instagram (Firmenkanal) zu stellen. Weil Foto auf der Karte ja urheberrechtlich geschützt. Find ich aber völlig absurd, solange die ganze Karte oder vielleicht sogar noch der/die Inhaber mit Karte in der Hand gezeigt wird geht es nicht um meine Fotos darauf, sondern um die Freude an der Karte. Und das soll auch gezeigt werden können. Bild abfotografieren, ausschneiden und ohne Kartenkontext auf Firmen-SocialMedia stellen, da würde ich wieder eingreifen.

Beispiel Tapete. Für mich ein Fall ad absurdum. Ich kaufe eine Tapete für Wohnungsdeko. Möchte ich die Wohnung nun vermieten, muss ich Fotos der Wohnung machen können ohne dass ich die Tapete (die ich ja nicht einfach entfernen kann) unkenntlich mache, weil Tapete teil der festen Raumdeko ist, die ein Mieter möchte oder eben nicht möchte. Für mich ist das schlicht logischer Menschenverstand. Kopiert jemand die Tapete mit den Muster/Bild und verkauft dann eine neue Tapete oder Prints des Sujets, ist das Bildklau und gilt es klar zu unterbinden. Werden Innenraumaufnahmen gemacht für eine Vermietung entsteht weder der Tapetenfirma noch dem Bildurheber ein schaden/finanzieller Nachteil. Und genau darum geht es eigentlich im Kern, wenn wir sagen wir müssen (uns) Kreativen schützen.
+14
dufour24.02.2309:11
Bannkreis und gewerbliche Photogaphie -
Eigene Erfahrung: wer mit Stativ fotografiert, wird automatisch als professioneller Photograph mit gewerblicher Tätigkeit behandelt. Selbst wenn man nachweisen kann, dass man einem völlig anderen Beruf in Vollzeit nachgeht. Behörden gehen hier willkürlich vor.

Beliebt auch im Ausland -
In manchen Regionen gehören ganze touristische oder städtebauliche Areale Immobilienfirmen. Wenn überhaupt, ist am Zugang ein kleines, unscheinbares Schild angebracht, dass lediglich den Namen aufweist (keine Ausdehnung des Gebiets, kein Hinweis, dass es sich um Privatgrund handelt). Wer dann "aufwendiger" photographiert, wird ebenfalls automatisch als gewerblicher Photograph behandelt. Aufwendig heißt z.B. mit Objektivwechsel oder Stativ. In einem Emirat im Mittl. Osten bin ich in einer solchen Situation nur mit Mühe einer Festnahme entgangen.
+1
s-cope24.02.2309:38
MacStudio
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00110/index.html

Die rechtlichen Grundlagen, die die Stadt Köln auf der Drehgenehmigungsseite verlinkt, beziehen sich ausschließlich auf die STVO (Eingriff in den Straßenverkehr).

Hast Du eine zutreffende Quelle, die sich auf die Bildrechte bezieht?
+2
MacStudio24.02.2309:46
Liebe Freunde und Kollegen,

stellt es Euch also ABO-Model vor. Es gibt Single-User, Multi-User, Monats und Jahresabos. Man kann es auch einmalig kaufen. Oder Free und dann kommerziell ausgeschlossen. Ja man kann sogar das ganze Produkt Exklusiv für immer kaufen. Das wäre dann natürlich etwas teuerer.

Ärger gibt es immer nur, wenn jemand z.B. eine Single User Abo bestellt hat und den Account shared. Wie bei Netflix. Sorry, das ist nicht okay!

Genauso ist es bei Bildern. Es gibt zig Abo-Modelle. Diese bieten auch alle Fotografen und Künstler an. Wenn dann aber eine oberschlaue Tapetenfirma ankommt und das Bild als "Single User nur für eine Gerät" kauft, somit an Lizenzen pro Jahr 50€ spart, und dann davon Tapeten druckt, die von Dritten verwendet werden, ist das eine Sauerei.
Die Frage und Aufregung ist doch, wer hier der Böse ist? Nicht der Fotograf. Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, das er passende "Abos" anbietet. Die Tapetenfirma ist doch der Arsch. Selbstverständlich wird sich der Ferienwohnungsvermieter an die Tapenfirma wenden. Das wäre spannend wie das ausgeht.

Also: Es ist nicht okay ein Single-User-One-Device-Abo zu buchen und dann damit ein kostenpflichtiges Kino zu betreiben. Wir Künstler/Produzenten sind fair und bieten ALLE Optionen an. Nicht wir sind die Bösen, sondern der "Kinobetreiber" in diesem Beispiel der das vermeintlich billigste Abo gebucht hat.
-5
MrChad24.02.2310:05
MacStudio
Die Frage und Aufregung ist doch, wer hier der Böse ist? Nicht der Fotograf. Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, das er passende "Abos" anbietet. Die Tapetenfirma ist doch der Arsch.
Aufgepasst.

Der Fotograf und die (mittlerweile insolvente) Tapetenfirma sind ein und dieselbe Person.

Das ist sein systematisch betriebenes Geschäftsmodell. Google findet zig Referenzen auf seine Abmahnungen.
+8
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2310:10
MrChad
MacStudio
Die Frage und Aufregung ist doch, wer hier der Böse ist? Nicht der Fotograf. Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, das er passende "Abos" anbietet. Die Tapetenfirma ist doch der Arsch.
Aufgepasst.

Der Fotograf und die (mittlerweile insolvente) Tapetenfirma sind ein und dieselbe Person.

Das ist sein systematisch betriebenes Geschäftsmodell. Google findet zig Referenzen auf seine Abmahnungen.

Womit der Gedanke nahe liegt, dass es hier gezielt um eine Ausnutzung des Rechtssystems geht. Entsprechend nochmals mein Votum, das Abmahnsystem gilt abgeschafft. 🇨🇭 beweist, dass man die Rechte von ehrlichen Kreativ-Schaffenden auch ohne Abmahnsystem durchsetzen kann. Ja, die Hürden sind in der Schweiz höher, jedoch verhindert dies auch ungerechtfertigte (wenn auch formaljuristisch korrekte) Geldeintreibung. Im Falle einer echten - zum wirklichen Nachteil des Urhebers - Rechteverletzung klappt das auch ohne Abmahnanwälte. 🙄
+4

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