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Nach wieviel Reparaturen Tausch ??

Merlin007
Merlin00713.04.0710:56
Hi, mal ganz kurz ne wichtige Frage von mir. Habe letztes Jahr im Apple Store einen 17" iMac CoreDuo (REFURB) gekauft. Ist eigentlich nur ein Zweitgerät, habe selber einen 20"iMac bei meinem Händler gekauft. Der iMac wird wenig genutzt, aber nun sind gravierende Sachen passiert. Paarmal Absturz bei Garageband, DVD-Laufwerk kann DVDs nicht auswerfen (trifft nicht richtig den Schlitz sondern kurz daneben...) und schließlich stirbt unerwarte das Netzteil.
Abfolge der Reparatur:
DVD Laufwerk reklamiert-- neues rein!
abgeholt !
zu Hause : DVD-Laufwerk funktioniert GLEICH wieder nicht!
Hardwaretest mit Original DVD natürlich!
KEIN Hardwarefehler gefunden!
iMac faltet sich komplett zusammen(warum auch immer)
Nix geht mehr TOD!!
Wieder hin zur Reparatur!
Netzteil NEU!
Nachrich:Gerät ist fertig,bitte abholen!
Ich fahre hin und frage, ob nun auch DVD Laufwerk wieder geht!
Antwort: Das kann sich mit dem Tausch des Netzteils erledigt haben.
Ich bestehe vor Ort auf TEST! Und siehe da: Es geht NICHT!
Genervte Gemüter....
Gerät wird sofort noch mal aufgemacht....FAZIT:
Das Gehäuse ist verzogen...!!! WAAAAS ich stell doch meinen iMac nicht in n Backofen!!!
Ratlosigkeit... das hatte man angeblich noch nie!
Jezt wird Gehäuse bestellt...ich warte wieder!!
Und DAS alles innerhalb der letzten 4Wochen!!
NA TOLL....
Wie oft bzw. wie lange muss man sich dieses Prozedere gefallen lassen. Es ist jetzt die 3 Reparatur innerhalb kürzester Zeit.Garantie ist noch bis 30.8.
Macht es Sinn parallel zum Händler bei Apple anzurufen??
Und was steht mir zu, wenn es wieder kaputt geht.Danke für Eure Tips!!
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Kommentare

derondi
derondi13.04.0711:02
Nach drei fehlgeschlagenen Reperaturen kannst du auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen. Bedingung ist allerdings, dass die Reperaturen bei dem Händler gemacht werden, bei dem du das Teil auch gekauft hast, es sei denn, dieser hat dich explizit an einen Service-Partner verwiesen.
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Merlin007
Merlin00713.04.0711:05
Also, dass Gerät wurde im Apple Store gekauft als refubished.
Mein grosser Apple Händler ist hier in Hamburg.Die machen auch Garantie Sachen.Ist ja keine "Klitsche" und ausserdem authorisierter Apple Händler!
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Merlin007
Merlin00713.04.0711:06
Merlin007
Also, dass Gerät wurde im Apple Store gekauft als refubished.
Mein grosser Apple Händler ist hier in Hamburg.Die machen auch Garantie Sachen.Ist ja keine "Klitsche" und ausserdem authorisierter Apple Händler!Achja....es ist ja jetzt die 3.Reparatur!

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Mr.Jay13.04.0711:06
Jap ruf bei Apple! Nach 2 mal wieder neubersserung kannst du es machen. Mein lieber freund von o2 würde jetzt zu mir sagen: Na Herr Handywandlunsgkönig welches Gerät willst du nun haben??

Also ruf bei Apple an schilder den deinen Fall und besteh auf neubesserung, also austausch des Gerätes. Du musst halt nur die Repertaur beleg haben. Falls es doch probleme geben sollte, oder zicken, komm mit der Klausel: Du kennst mein Wiederufenrecht und das Recht aufneubesserung BGB §§ XYZ ich weiss den jetzt nicht mehr aber findes du eigentlich rehct shcnell über google welcher es ist.
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Merlin007
Merlin00713.04.0711:13
Ist ja echt zum abkot.....Ich habe auch schon erklärt, dass das ein wenig genutztes Gerät ist, als kann es passieren, dass
schwerwiegende Fehler erst warscheinlich nach der Garantie von mir festgestellt werden.Ich kann doch nun nicht das Teil Tag und Nacht nutzen um zu testen,ob alles o.k. ist.Das Gerät wurde fast ausschließlich nur zum surfen genutzt und ab und zu Garageband mit dem AppleKeybord...Bei meinem Händler verstehen mich alle und sind sehr bemüht aber meinen auch was von 3 Reparaturen....ggrrrr
Andererseit äußerten sie Verständnis bei 2 sooo gravierenden Reparaturen.
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derondi
derondi13.04.0711:15
Wenn er autorisiert ist, sollte das doch kein Problem sein. Apple Hotline anrufen, freundlich die Situation schildern und ein Austauschgerät fordern. Sollte das nciht gehen (weil refurbished) die Wandlung des Kaufvertrages vornehmen lassen.

MrJay:
Bei refurbished-Geräten ist es nicht ganz so einfach wie mit Teilen von der Stange. Es handelt sich um Sonderangebote, da gibt es kein "Neubesserungs"recht sondern bestenfalls die Möglichkeit des Händlers dies zu tun.
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Merlin007
Merlin00713.04.0711:18
@ drondi ! Ja das wollen die auch tun. Ich dachte es nützt was,wenn ich mich da auch noch melde ( im Store) !?
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Merlin007
Merlin00713.04.0711:19
Achja...wichtig...
was wird dann gemacht?
Geld zurück, anderes Gerät oder wie??
Ich kann mit dem Geld nix anfangen....ich brauch n Gerät das funktioniert!
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Mr.Jay13.04.0711:28
NIm das Geld zurück und kauf dir nen neues.

Das wusste ich nicht mit den refurbished-Geräten! Weiss nur wie es normalerweisse ist. Aber das Apple da rumzickt wundern mich die sind doch ein Millarden schweres gorßes Unternehemen da fällt so ein problem nicht gravierend aus.
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jogoto13.04.0711:32
Wandlung gibt es sowohl in Form von Geld zurück als auch neues Gerät. Eine "Nutzungsentschädigung" muss man aber fast immer bezahlen.
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derondi
derondi13.04.0711:33
Wenn die gerade ein vergleichbares refurbished-Gerät da haben kannst dieses bekommen, ansonsten geht's nicht anders als Geld zurück..
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Merlin007
Merlin00713.04.0711:42
....ich rede gerade mit apple ....
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derondi
derondi13.04.0712:36
eszett:
Ja und nein.

§440 BGB sagt "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt"

Apple kann argumentieren, dass bei den refurbished-Geräten besondere Umstände vorliegen, dem Käufer dies beim Kauf bewusst gewesen war und deshalb der Kauf unter anderen Bedingungen (nämlich den von Apple angebotenen drei Reparaturversuchen) zustande kam.

Mit Freundlichkeit an der Apple-Hotline ist man afaik eigentlich immer gut gefahren. Wenn es wirklich mal nicht passt und der Mitarbeiter zickt: auflegen und nochmal versuchen.
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Merlin007
Merlin00713.04.0712:37
WO STEHT DAS ????
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Merlin007
Merlin00713.04.0712:38
So, Apple telefoniert heute noch mit meinem Händler ( der repariert hat) und eventuell wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht *daumendrücken*
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Merlin007
Merlin00713.04.0712:40
PS: ICH WAR FREUNDLICH !! )
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pünktchen
pünktchen13.04.0712:41
das bgb sagt:

"§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
...
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. ...

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

das ist leider eine alles andere als glasklare regelung. im fall von Merlin007 besteht z.b. das problem, dass es sich ja teils um verschiedene mängel handelt. ausserdem hat Merlin007 den letzten nachbesserungsversuch ja schon genehmigt.

zu den folgen eines möglichen rücktritts:

"§ 346 Wirkungen des Rücktritts

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit ... die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,"

gleiches gilt, wenn merlin schadensersatz verlangt, statt vom vertrag zurückzutreten. der unterschied: bei rücktritt bekommt er den kaufpreis zurück, bei schadensersatz den wert eines mangelfreien ersatzgerätes ersetzt. da computer immer billiger werden, fährt man in der regel mit einem rücktritt besser, wenn es sich nicht um ein ganz besonderes schnäppchen gehandelt hat.


ot: die schlampigkeit des gesetzgebebers kann man hier schon dran sehen, dass er sich nicht mal drauf einigen kann, ob das den nun nacherfüllung oder nachbesserung heisst. und dafür haben die fast vierzig jahre gebraucht.
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derondi
derondi13.04.0712:50
Merlin007
WO STEHT DAS ????
Meinst du die besonderen Umstände beim Kauf von refurbished-Geräten? Steht direkt auf der Seite des refurbished-Store, oben in rot.
Den verlinkten Wust an "Kleingedrucktem" habe ich mir nicht durchgelesen, aber es wird eindeutig gesagt, dass es ein Kauf unter besonderen Umständen ist.

Die Paragraphen hat pünktchen ja freundlciherweise nochmal aufgelistet..
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Merlin007
Merlin00713.04.0712:52
Ich hoffe jetzt eigentlich nur noch, dass der Vertreter von Apple mit meinem Händler vernünftig redet. Beide Seiten betonten, dass Willen zur Kulanz haben und in meinem speziellen Fall das auch realisieren würden. Auf jeden Fall würde, wenn es nochmals zur Reparatur kommt, es DEFINITIV
die LETZTE sein !!!
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Merlin007
Merlin00713.04.0712:54
FAZIT : N I E W I E D E R ein refurbished Gerät !!(sick)
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derondi
derondi13.04.0713:01
Ist halt ein kleines Glücksspiel.
Ich würde zumindest keine Rechner refurbished kaufen, die deutlich günstiger sind als der Normalpreis.
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pünktchen
pünktchen13.04.0713:05
mit refurbish muss das nichts zu tun haben. das fabrikneu gekaufte mb meiner freundin geht jetzt auch das dritte mal in reparatur, wegen insgesamt 6 verschiedenen mängeln:

1. trackpad & tastatur kaputt - ziemlich am anfang
2. das berühmte zirpen, ratternder lüfter und große helle flecken auf bildschirm - innerhalb der garantiezeit
3. kleiner dunkler fleck aufm bildschirm, wieder ratternder lüfter, dvd-laufwerk kaputt - jetzt aber nach ende von apples garantie

das kann lustig werden. vor allem, wenn apple (händlergewährleistung) und gravis (garantieverlängerung) die verantwortung hin- und herschieben.

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pünktchen
pünktchen13.04.0713:23
wenn sie dreimal versuchen würden, denselben mangel auf dieselbe weise auszubessern, wäre das sicher zuviel. aber in merlins fall könnten sie argumentieren, dass sie erst jetzt das verzogene gehäuse als mangel festgestellt haben und dessen beseitigung ja noch gar nicht versucht worden ist. wie soll da die nachbesserung schon fehlgeschlagen sein?

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Merlin007
Merlin00713.04.0713:35
Wieso ??? Muss es 3x immer der Gleiche Mangel sein und verschiedene Mängel können unendlich repariert werden...??
D.H. Festplatte puttNeu
RAM putt Neu
Bildschirm putt Neu
Superdrive putt Neu...

usw. usw. .... ohne Ende !!??:-((
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pünktchen
pünktchen13.04.0714:07
jain. nur wenn die mängel nacheinander auftreten, also das gerät wenigstens zeitweise funktioniert.

wenn der reperaturversuch nur den alten mangel durch einen neuen ersetzt, war er nicht erfolgreich. wenn der alte mangel beseitigt wird und eine woche später was anderes kaputtgeht, dann ist das ein neuer gewährleistungsfall und der verkäufer kann wieder versuchen rumzuschrauben.

der verkäufer hat aber kein recht, das zweimal zu probieren. das gesetz sagt nur, dass du ihn dann in der regel nicht noch eine frist zur beseitigung des mangels setzen musst. du kannst ihm auch gleich eine frist setzen und nach ablauf zurücktreten. bei den teils unverschämt langen reperaturzeiten bei appel wäre das vielleicht nicht das dümmste.

nur wenn du innerhalb der gesetzten frist den computer repariert bekommst, und er dann ein paar tage später wieder spinnt, hilft dir das m.e. auch nichts. neuer mangel, alles von vorne.

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rex196613.04.0714:08
Hallo Merlin007

Nein es reichen 3 Reperaturen am selben Gerät.
Es muss nicht 3x der gleiche Fehler sein.
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DonQ
DonQ13.04.0714:10
naja, bei saturn bekommst du dann einen abschlag für die nutzung und einen gutschein, den man nur dort einlösen kann, wenn man sich mit den verkäufern rumschlägt…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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buchi
buchi13.04.0714:13
Ich hatte leider Pech nach dem ich mein iboot nach 2 Totalschäden (der zweite nach Ablauf der Garantie) ersetzen lassen habe, hab ich bei meinem neuen iBook auch bereits zum 2. mal die Hauptplatine aufwechseln lassen müssen. In der Schweiz ist der Verbraucherschutz leider nicht gleich gut wie in der EU und so krieg ich kein neues Gerät.

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DonQ
DonQ13.04.0714:19
dafür ist's auch gut 20% günstiger, wie ich das sehe und das schweizer system, da äussere ich mich mittlerweile nicht mehr dazu…:-|

schulden mir immer noch 20t€.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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rex196613.04.0714:25
Am besten ist es wenn man direkt bei apple bestellt hat und das Gerät bei einem defekt beim ASP in Reperatur gibt.
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julesdiangelo
julesdiangelo13.04.0714:42
Das ist unglaublichm da stehen die entsprechenden Paragraphen schon im Thread, und dann kommen wieder falsche Aussagen hinterher.

Also, bitte §§437-441, BGB lesen und verstehen.

So, und nebenbei wird Apple das Gerät mit einer Entschuldigung und voller Kaufpreiserstattung zurücknehmen. Austausch gibt es nicht, genau DAS ist die refurbished Regelung. Apple gibt die gleiche Garantie wie auf Neugeräte mit der Einschränkung, dass das Gerät, bei Mängeln, nicht gegen ein Neugerät getauscht werden kann. (Was übrigens ebenfalls eine Variante der Nacherfüllung ist, und im Normalfall einer Reparatur entspricht)
„bin paranoid, wer noch?“
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julesdiangelo
julesdiangelo13.04.0714:43
Hier noch das BGB...

„bin paranoid, wer noch?“
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DonQ
DonQ13.04.0714:49
der passus bei apple (deutschland) wurde aber erst vor kurzem geändert, imho fallen da etliche nicht unter den passus, ist mir auch neu.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ13.04.0714:53
und schreiben kann man viel wenn der tag lang ist, vrgl. agbs
„an apple a day, keeps the rats away…“
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pünktchen
pünktchen13.04.0715:08
du musst zwischen der freiwillig gewährten garantie und der gesetzlichen gewährleistung des verkäufers unterscheiden.

erstere kann apple gestalten wie sie lustig sind. und ein anspruch auf lieferung eines neuen gerätes steht da generell nicht drin. auch nicht bei neu gekauften geräten. wäre mir neu, wenn das je anders war.

letztere kann durch agb nicht zu lasten des käufers abgeändert werden, das tut apple aber auch nicht. aber da du kein fabrikneues gerät gekauft hast, kannst du natürlich als nacherfülllung auch nicht die lieferung eines solchen verlangen.
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JustDoIt
JustDoIt13.04.0716:30
Refurbish Geräte sind so eine Sache.

Mein Kumpel schwört drauf, hat aber noch jedes zur Reparatur geben müssen. Ich habe einen iPod mini gekauft, ebenfalls nach 1/2 umgetauscht bekommen.

Ich würde nie wieder refurbish kaufen, sondern Neugerät und dieses die ersten 2 Wochen kontinuierlich laufen lassen auch über Nacht und wenn kaputt, zurückgeben und Neues kaufen.

Das Problem ist, das Apple keine 24h oder länger Tests macht und dann ist das schon eine Glücksache wenn ein Gerät keine Mängel hat. Darum diesen Dauertest halt selber machen.
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Merlin007
Merlin00713.04.0720:49
Hallochen an Alle !! Zur Info....habe meinen iMac wieder zurück.Er ist jetzt nochmalig repariert.Angeblich doch NICHT das Gehäuse verzogen, sondern der Dichtungsring am Gehäuse innen.Das war die 3.Reparatur und wir sind uns insoweit einig, als das es die Letzte war! Der Techniker zeigte sich jedoch optimistisch und meinte nun sei alles in Butter...
Sein Wort in Gottes Ohr, denn noch mehr Trouble will ich nicht.Sollte nun bis Ende der Garantie noch ein Defekt auftreten( bis 30.8), dann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.Aber es gibt dann wohl "nur" das Geld zurück....
befriedigend ist es nicht, weil ich dann eine ganze Weile wieder ohne den Zweitrechner bin und neu ordern muss
Hoffe alles ist jetzt perfekt und er lüpt wie geschmiert...
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rex196613.04.0722:35
Bei meinem iMac CoreDuo kommt jetzt auch die 3. Reparatur.
1. Logicboard wegen Flimmerbug getauscht
2. Nach Rücksendung vom Applerepaircenter TFT Panel mit 10 Pixelfehler (wurde getauscht)
3.Flecken bzw. Schatten im Panel oben links.(Panel ist bestellt)

Hab dann vorsichtshalber AppleCare abgeschlossen.Sicher ist Sicher
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rex196627.10.0703:12
rex1966
Bei meinem iMac CoreDuo kommt jetzt auch die 3. Reparatur.
1. Logicboard wegen Flimmerbug getauscht
2. Nach Rücksendung vom Applerepaircenter TFT Panel mit 10 Pixelfehler (wurde getauscht)
3.Flecken bzw. Schatten im Panel oben links.(Panel ist bestellt)

Hab dann vorsichtshalber AppleCare abgeschlossen.Sicher ist Sicher

Update : 27.10.07

Panel zeigt schon wieder Schatten (nach 1/2 Jahr)
AppleCare Support meinte dazu das ich zum AASP gehen soll,dort soll sich ein Techniker das anschauen und mit der erhaltenen Bearbeitungsnummer den Austausch zu bestätigen.
Ich hoffe das ich im Tausch dann nicht den 20er Alu iMac mit lumpiger 2400er bekomme,ich brauche 256MB Vram.

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Eszett
Eszett13.04.0712:05
derondi<br>
Nach drei fehlgeschlagenen Reperaturen kannst du auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen. Bedingung ist allerdings, dass die Reperaturen bei dem Händler gemacht werden, bei dem du das Teil auch gekauft hast, es sei denn, dieser hat dich explizit an einen Service-Partner verwiesen.

Sorry, das ist Quatsch. Die Regelung gilt für zwei Reparaturen. So sieht das gesetzlich aus. Apples Regelung verstößt gegen geltendes EU-Recht und ist daher unwirksam. Ja, das gilt sogar für US-Firmen, wer hätte das gedacht! Nach den zwei Reparaturen kannst Du entweder:

- Apple noch eine dritte Chance geben (double fault, third service, advantage customer ...) oder
- Dich an den Vertrieb wenden, auf der Erfüllung geltenden Rechts bestehen und Dich dann gütlich einigen oder
- Dich an einen Rechtsanwalt wenden.
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Eszett
Eszett13.04.0713:05
derondi<br>
(...)Apple kann argumentieren, dass bei den refurbished-Geräten besondere Umstände vorliegen, dem Käufer dies beim Kauf bewusst gewesen war und deshalb der Kauf unter anderen Bedingungen (nämlich den von Apple angebotenen drei Reparaturversuchen) zustande kam.

Glaube ich nicht. Händler ist Händler, und Ware ist Ware. Ob es sich nun um einen Computer mit Tageszulassung oder einen Jahres-Computer mit Lackschäden oder was auch immer handelt, ist egal. Es sei denn, Apple verkaufte explizit defekte Geräte. Wenn dann das Gerät wider Erwarten doch funktioniert, kann man es aber umtauschen.:-)
Mit Freundlichkeit an der Apple-Hotline ist man afaik eigentlich immer gut gefahren. Wenn es wirklich mal nicht passt und der Mitarbeiter zickt: auflegen und nochmal versuchen.

Meine diesbezüglichen Erfahrungen sind mehr als schlecht. Wobei die dämliche Bezeichnung "hotline" statt Kundendienst eigentlich schon genug sagt. Wesentlich besser bin ich mit den Vertriebsleuten klargekommen (wird wohl als Schopp oder so bezeichnet). Vielleicht kennen die sich als Verkäufer auch besser mit dem BGB aus.
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