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Kündigung einer Domain->Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge?

Patric Klöter16.12.0513:09
Hallo,

ich habe mal eine Frage und vielleicht kann mir der eine oder andere helfen. Ich hatte mehrere Jahre eine Domain angemeldet, die ich im Oktober gekündigt habe. Laut Provider beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Jetzt schaut es so aus, daß ich im Oktober nochmal den Betrag gezahlt habe, da ich noch kurz vor der Kündigung eine Rechnung bekommen habe.

Da ich aber nur einen Monat in Anspruch genommen habe und die restliche Zeit bis Oktober 2006 von mir nicht genutzt wird, frage ich mich, ob mir der Provider einen Restbetrag zurückzahlen muß. Kennt sich da jemand aus? Nebenbei bemerkt, habe ich auch gleich noch eine zweite Adresse gekündigt, die ich 1 1/2 Jahre hatte. Diese Adresse habe ich bis Juni 2006 bezahlt. Seltsamerweise ist die ältere Domain noch erreichbar, währendessen die neuere schon geschlossen ist und ich auch keine Daten mehr hochladen kann. Was ja auch von mir so gewünscht ist.

D. h.

Domain A Bezahlt bis Oktober 2006, gekündigt zum Dezember 2005
Domain B Bezahlt bis Juni 2006, gekündigt zum Dezember 2005

Habe den Provider schon zu diesem Thema angeschrieben, aber eine ausführlich Antwort bisher nicht erhalten. Sonst hatten sie immer flink geantwortet. Ich weiß jetzt nicht, ob sie im Recht sind und ich in den sauren Apfel beißen muß, oder ob ich Recht auf die Rückzahlung habe.

Die einzige Stellungnahme die ich bekommen habe, ist die:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

beide Domains werden zum Ablauf der bezahlten Zeitspanne gelöscht."

PS: Anbieter ist Netbeat (http://www.netbeat.de). Die ABGs gibt es hier:



Der Punkt 18 ist interessant:

"18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Bezahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren für Lastschriften, jeweils für 12 Monate im Voraus. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr. Bei multidomainfähigen Accounts wird aus EDV-technischen und organisatorischen Gründen der Auftragnehmer als Tech-C (technischer Kontakt) eingetragen. Pro Account ist ein Admin-C (administrativer Kontakt) Eintrag möglich."

Was kann ich also tun? Wenn sie im Recht sind, ist das in Ordnung für mich. Es geht mir auch nicht um die Beträge. Nur habe ich so ein Gefühl, daß da was nicht ganz mit rechten Dingen zugeht. So habe ich z. B. ein Einschreiben mit Rückschein an die Firma geschickt und dieses wurde nicht angenommen...
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Kommentare

owedel16.12.0514:30
wenn mich nicht alles täuscht müssen Domaingebühren immer für ein Jahr gezahlt werden, ich denke das geben die Registrierungstsellen vor. Bei der .info sind es am Anfang sogar 2 Jahre. D.h. wenn du eine Domain auch nach 1 Tag kündigst, wirst du das ganze Jahr zahlen müssen. Betrifft aber wirklich nur die Domain und nicht Webspace, E-Mail-Konten, etc.
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Patric Klöter16.12.0514:47
Ok, danke! Verstehe nur nicht, warum die mir das nicht gleich sagen und nicht richtig antworten.

Danke und frohe Weihnachten!
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