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Garantie und Verbraucherschutz
Garantie und Verbraucherschutz
mac42
22.09.10
10:19
Apple gibt eine Garantie von einem Jahr.
Gerät gekauft am 1.10.09
Garantie läuft bis zum 30.09.10
Gerät während dieser Zeit 28 Tage bei Apple.
Müsste die Laufzeit der Garantie nicht um diese
28 Tage verlängert werden?
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Kommentare
AppleNick
22.09.10
10:30
Was willst Du von uns hören? Klar, hast Du hierauf Anspruch. Apple regelt das immer kulant.
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kio
22.09.10
10:30
nein.
„just do it....“
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bluelord
22.09.10
10:40
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, vielleicht meinst du Gewährleistung?
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Applesau
22.09.10
10:42
aber es ist doch noch garantie drauf, also kannst du es ja jetzt noch einsenden
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AppleNick
22.09.10
11:19
Apple wird nicht wegen den 28 Tagen rummachen. Garantie ist freiwillig - klar. Jedoch hat Apple seine festen Garantiebestimmungen.
Also, um das hier zu beenden. Rufe Apple an, die werden Dir den "Zusatzmonat" in Deinem Profil bei Deinem Mac hinterlegen.
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Duck Dodgers
22.09.10
11:47
Auch wenn du ein komplett neues Gerãt bekommst, dann verlängert sich die Garantiezeit nicht! Und eine Garantie ist nicht freiwillig, das ist doch alles im Gesetz geregelt. Alles andere ist freiwillig
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knooby
22.09.10
12:02
Duck Dodgers
Auch wenn du ein komplett neues Gerãt bekommst, dann verlängert sich die Garantiezeit nicht! Und eine Garantie ist nicht freiwillig, das ist doch alles im Gesetz geregelt. Alles andere ist freiwillig
Gestzlich geregelt sind 6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung. Die weiteren 6 Monate Garantie von Apple sind freiwillig.
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mac42
22.09.10
12:13
Garantie/Gewährleistung = es ist doch wohl klar, was ich mit meiner rein
theoretischen
Frage meine? Nochmal im Klartext:
Wie wirken sich die Tage, in denen mir das Gerät nicht zur Verfügung steht, auf Garantie/Gewährleistung aus? Apple kann auch durch einen beliebigen anderen Firmennamen ersetzt werden.
PS: Bei uns laufen zufriedenstellend 11 (elf) Apple-Produkte im Haus und ich nutze Macs seit 1989/90.
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blablaa
22.09.10
12:18
knooby
Duck Dodgers
Auch wenn du ein komplett neues Gerãt bekommst, dann verlängert sich die Garantiezeit nicht! Und eine Garantie ist nicht freiwillig, das ist doch alles im Gesetz geregelt. Alles andere ist freiwillig
Gestzlich geregelt sind 6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung. Die weiteren 6 Monate Garantie von Apple sind freiwillig.
Falsch! Garantie ist immer freiwillig! Die Gewährleistung ist gesetztlich geregelt und läuft bei neuen Geräten 24 Monate, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt...
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Marcel Bresink
22.09.10
12:33
Bei der freiwilligen
Garantie
von Apple verlängert sich die Garantiezeit durch eine Reparatur nur dann, wenn Du das Gerät innerhalb der letzten 90 Tage vor Ablauf der ursprünglichen Garantie zurückerhältst.
Wenn in Deinem Beispiel das Gerät also am 30.06.10 oder vorher aus der Reparatur kommt, verlängert sich die Garantie nicht.
Wenn in Deinem Beispiel das Gerät
nach
dem 30.06.10 aus der Reparatur kommt, verlängert sich die Garantie maximal 90 Tage nach dem Rückgabetag.
Bei der gesetzlichen
Gewährleistung
(die zunächst nur gilt, wenn Du das Gerät als privater Verbraucher gekauft hast), gibt es keine klare Regelung, denn diese Frage wird im Gesetz offen gelassen. Laut Urteil des 8. Senats des BGH von 2005 kann dies von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden, wobei es darauf ankommt, ob die Reparatur im gesetzlichen Sinne eher den Charakter einer Nacherfüllung, einer Nachbesserung oder einer Nachlieferung hat.
Alle Ansprüche aus der Gewährleistung hast Du nur gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller.
Apple kann auch durch einen beliebigen anderen Firmennamen ersetzt werden.
Bei anderen Firmen gelten die oben gemachten Aussagen zur Garantie nicht (zur Gewährleistung natürlich schon). Da musst Du schon in den Garantie- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller nachschlagen, wie genau mit reparierten Geräten verfahren wird.
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NOIdS
22.09.10
12:37
Leute, es ist doch mittlerweile in JEDEM Forum hunderte male Diskutiert worden: Unterschied Garantie/Gewährleistung Garantie Gesetz oder nicht usw.
Und nachzulesen im Netz ist es auch, dauert keine 2 Minuten.
Jedesmal wieder werden zu dem Thema ewig viele Unwahrheiten behauptet, das nervt doch langsam.
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Scubapro
22.09.10
13:12
blablaa
Falsch!
Garantie ist immer freiwillig! Die Gewährleistung ist gesetztlich geregelt und läuft bei neuen Geräten 24 Monate, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt...
Wenn du schon so bestimmend korrigierst, dass es wie Klugsch… wirkt, dann bitte richtig. Die Beweislastumkehr tritt in den ersten 6 Monaten ein. Und das auch nur bei Geschäften Privat-Gewerblich. Unter Vollkaufleuten liegt die Beweislast immer beim Käufer.
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mac42
22.09.10
13:19
@Marcel Bresink
Danke. Damit kann der Thread geschlossen werde.
PS: Und natürlich danke für viele nützliche Programme.
Gruss
mac42
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Duck Dodgers
22.09.10
13:34
Sorry habe mich vertan. Die Garantie ist natürlich freiwillig, aber dennoch kann man nicht auf eine Verlängerung bestehen.
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