Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Apple>Forum für Rechtliche Frage von Grafische Leistung gesucht!

Forum für Rechtliche Frage von Grafische Leistung gesucht!

barbagianni
barbagianni28.01.0418:01
Hi Freunde der Forum!

ich habe ein riesiges problem was um Urheberrecht meine Werke angeht.

vor einige Zeit habe ich für eine Werbeagentur eine Broschüre Gestaltet und da sie mich nicht als Urheber in den Impressum schreiben wollen, habe ich mich entschieden sie anzuklagen.

Um zu wissen ob ich überhaupt eine Chance habe, wollte ich in einem forum schreiben, wo sich experten für Urheberrechte für Grafiker usw. aktiv sind.

Die meinsten Vereine wie das AGD (allianz grafik Design) usw. verlangen ein Jahres Beitrag.

Ich bin mir sicher dass man eine solche "ANFANG"unterstützung auch als "Freeware" bekommen kann

Kann mir jemand ein paar Adressen nennen?




Vielen Dank
barba
0

Kommentare

nooc
nooc28.01.0418:22
es gibt gute bücher. zum beispiel:
0
macviser
macviser28.01.0419:31
Hi barbagianni,

die sachkundigsten Informationen zum Urheberrecht sowie die führende Mailingliste in diesem Bereich findest Du unter:



Allerdings musst Du wissen, das Rechtsberatung durch Nichtanwälte gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.

Selbst Rechtsanwälten wie mir ist es standes- und wettbewerbsrechtlich untersagt, kostenlosen Rechtsrat in konkreten Fällen erteilen zu dürfen.

Auf der Mailingliste können daher keine konkreten Fälle, sondern nur abstrakte Probleme diskutiert werden.

Mit einer Rechtsschutzversicherung wirst Du auch nicht weiter kommen, da nach § 3 Abs. 2 d der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber, Warenzeichen-, Geschmacksmuster, Gebrauchsmusterrechten sowie sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum stehen, ausgeschlossen ist.

Viel Glück und viel Erfolg
0
Jethro28.01.0419:37
@macviser

...ooh, wie schön ein Kollege. Hat man ja eher selten im Bereich der Mac User
0
macviser
macviser28.01.0419:39
@Jethro

ja, aber wir werden immer mehr.
0
formac
formac28.01.0420:19
barbagianni:

ich denke, dass du wenig aussicht auf erfolg hast, sofern sie dich vertrags- bzw. absprachegemäss entlohnt bzw. bezahlt haben.
einen rechtsanspruch auf nennung bei einer broschüre als subunternehmer oder freier bei einer werbeagentur hast du nach meinem kenntnisstand nicht. soweit ich weiss, darf die agentur dich als urheber benennen, muss sie aber nicht. sie können auch design by werbeagentur klauschlau schreiben. lediglich falsche urheberrechtsangaben, also den vollständig ausgeschriebenen namen ihrer stargrafikerin ina malmal eingesetzt als urheberin deiner kreativen leistung geht nicht. wir schreiben zum beispiel grundsätzlich keine vermerke in broschüren etc, also weder urheber noch druckerei noch sonst was.
0
macviser
macviser28.01.0420:51
@ barbagianni und formac

UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft

"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."



Der Urheber muß von seinem Namensnennungsrecht jedoch keinen Gebrauch machen, sondern kann hierauf im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung verzichten.

Ob überhaupt ein Werk i. S. des Urhebergesetzes vorliegt und wer dessen (Mit-)Urheber ist, wäre genau so zu überprüfen wie der Umstand, ob überhaupt und wirksam auf das Namensnennungsrecht verzichtet worden ist.

Dies alles bedarf eingehender und sehr sorgfältiger Prüfung.

Nähere Informationen hierzu auch unter:



Viel Glück und viel Erfolg

0
Rotfuxx28.01.0420:53
versuchs mal beim mediafon von ver.di
0
struffsky
struffsky28.01.0421:11
Hast du darauf hingewiesen dass deine AGB gelten und steht das da so drin?
Dann hättest du vielleicht eine Chance.
Sind denn in der Rechnung ausdrücklich Rechte übertragen worden?
MwSt 7 oder 16% ?

etc. ...


0
barbagianni
barbagianni28.01.0421:28
ich habe es gewusst .....

dieses Forum ist voller super mitgleidern!!!
ihr seit echt sehr hilfsreich.

Danke DAnke
0
barbagianni
barbagianni28.01.0423:53
dirkm
Also wir (WA, 13 Leute) nennen prinzipiell ....im Sinne einer evtl. Neukundenwerbung.

Just my 5 cents.
Dirk


Grundsätzlich habe ich gar kein Interesse mehr mit solchen Leuten zu arbeiten.

Ich habe ein Projekt mit sehr höherer Qualität geliefert.
Und dass ist Grundsätzlich mein Werk. Das war kein Picasso.
Aber für Grafische Arbeiten gelten fast die gleichen Gesetze
(§13 UrGB). Da bin ich mir sicher!
0
formac
formac29.01.0400:20
barbagianni:

wenn du kunst machst, schaffst du ein werk.
wenn du als freie/r grafiker/in für eine wa einen entwurf machst, ist das aus meiner sicht leider keine kunst. sondern handwerk. wenn auch kreatives. das du deinen job gut machst, ist für mein verständnis absolut selbstverständlich. wenn es dir so wichtig ist, genannt zu werden, empfehle ich dir, selbst eine wa aufzumachen, kunden zu akquirieren etc. und du wirst sehen: oft um nicht zu sagen meist sind es auch die kunden, die sich verbitten, das sich die wa mit all ihren hanseln in der broschüre oder was auch immer verewigt.
vielleicht kannst du dein werk ja - ggf. auszugsweise - hier hochladen bzw. online stellen, dass man sich einen besseren eindruck verschaffen kann.
0
formac
formac29.01.0401:36
dirkm:

besonders der letzte satz hat mir nach in über 10 jahren über 1 mio wegen insolvenz nicht bezahlter rechnungen "gut" gefallen:
<i>"Nebenbei - heutzutage kannst du schon froh sein, deine Rechnung überhaupt bezahlt zu bekommen."</i>
dem ist wenig hinzuzufügen - egal wie schön deine/eine arbeit ist/war!

0
formac
formac29.01.0401:54
bug:

über 1 mio zahlungsausfall durch insolvenz von kunden. von ganz kleinen kunden, bei denen es nur um ein paar tausender geht bishin zu grossunternehmen, die gestern noch creditreform bonität 2,1 hatten und dann ein insolvenzloch von über 279 mio hinterlassen. na ja, und wenn man ein wenig was für solche verlustbringer gemacht hat, zahlt man zur belohnung dann ganz ordentlich drauf.
0
formac
formac29.01.0401:56
bug:

und deshalb hat dirkm recht, wenn er davon spricht, dass man heutzutage froh sein kann, wenn man seine knete einigermassen pünktlich vom kunden bekommt. starallüren sind zur zeit nicht angesagt, egal wie gut man/frau ist.
0
Rotfuxx29.01.0402:36
Ich würde es nicht ankommen lassen, wegen einer Nennung im Impressum. Da guckt eh keiner hin und mit deinen Arbeiten kannst du trotzdem für dich werben bei anderen Kunden, auch wenn dein Name nicht in Sturzschrift daneben steht.

Spätestens wenns um unser täglich Brot geht, sind "Prinzipien" nicht allzu hilfreich. Man sollte nicht alle über Bort schmeißen (also Plakatentwürfe für NPD oder sonstigen total unvereinbaren Kram sitzt nicht drin), aber manche Eitelkeiten sind einfach zu teuer um sie zu pflegen.

Nennung des Urhebers gehört zu diesen Eitelkeiten ... es sei denn dein Werk wird einem anderen zugesprochen.

Ich würde dir raten, es zähneknirschend hinzunehmen und lieber den nächsten Auftrag dingfest machen.

Ansonsten hol dir Rat vom mediafon und vergiss dabei nicht: Du hast nur die Chance wenig zu gewinnen und gleichzeitig hunderprozentig einen Kunden verloren.
0
barbagianni
barbagianni29.01.0413:26
Also, hier geht nicht um Schönheit, wie Formac sagt, wenn alle so denken werden wie er dann sollten wir Grafiker, programmieren, Texter, Art Director usw. unter eine Brücke schlafen und den ganzen Tag aller unseren Auftraggeber eine Kerze anzünden um uns für die bezahlte Rechnung zu bedanken?!?!?

Nein mein lieber! So geht es nicht. Und warum haben wir dann Studiert?
Warum gibt es Kunstschulen? In Kunstschulen lernt man auch zu gestalten, auf Papier sowie am Rechner. Also man sollte sich das merken: gestaltung=kunst (wenn die Idee von dir stammt?!)
wenn ich richtig gearbeitet habe muss auch honoriert werden. Da wir auch in einem Land leben in dem zum Glück gesetzte gelten, dann auch die Anerkennung der Urheber ist teil der Honorare.

Wenn ich ein Foto mit einer Kamera mache, darf es vom keinen anderen verwenden werden ohne meine erlaubniss! oder?
Also, in meinem Fall verwende ich keine Fotokamera sondern mein KOPF, meine STIFT und meinem MAC.

Am Rande:
Wenn man ein CD-Rom mit Director erstellt, dann MUSS dass Logo von "Macromedia" gezeigt werden ansonst stoßt man gegen ein paar dutzenden von §en! und das nur ein beispeil zu manchen.

Und zum schluss, ich habe mich entschieden... ich werde die Firma anklagen! Denn sie nicht Korrekt gewesen sind. Zu oft habe ich solche „Arroganten idioten“, wie mein Auftraggeber, nix gesagt und gewartet dass sie von sich ein Zeichen geben.


Grüß

0
formac
formac29.01.0413:54
barbagianni:

was gestaltest du denn? eine broschüre für einen auftraggeber nach seinen vorgaben, mit seinem inhalt. wo bitte ist das kunst???
so sorry, aber ich kann dir da nicht folgen.
und nur weil du kunst oder was auch immer studiert hast bist du etwas besseres? ein maurer hat mauern gelernt, ein architekt plant. hast du an deinem haus das signet des architekten oder die unterschrift deines maurers?
ich will dir nicht zu nahe treten, aber deine denke finde ich ziemlich zickig - sorry. ob das gut für deinen ruf und für weitere aufträge ist, wage ich zu bezweifeln. selbst wenn du so gut bist wie du schreibst, wird es für dich nach einer klage ziemlich schwer werden, in deiner gegend vernünftige aufträge zu bekommen. es gibt auch bei uns so etwas wie einen buschfunk, der einen rechtzeitig vor zickigen künstlern warnt. sorry, aber werbung ist knallhartes business, und da muss du wie wir alle zuerst einmal funktionieren.
nach wie vor gilt mein angebot, dass du dein werk mal hochlädst, dass man sich ein urteil bilden kann. vielleicht ist es ja tatsächlich so künstlerisch wertvoll, dass sogar die pragmatiker hier dir ausnahmsweise mal recht geben.
0
formac
formac29.01.0414:01
noch einmal @@ barbagianni:

vielleicht besteht ja die ganze werbewelt aus <i>"arroganten idioten"</i>...
wes brot ich ess, des lied ich sing, diese weisheit ist so alt wie die kunst. ich kenne keinen art director oder grafiker, der unter brücken schlafen muss. ich kenne aber auch keinen, der sich so anstellt wie du. wenn du so weiter machst, wirst du der erste sein - i hope not!

ps: ich habe in den letzten 20 jahren schon ziemlich viel gestaltet, um zu wissen, wovon wir hier reden.
0
barbagianni
barbagianni29.01.0414:16
Hi gutennn mnnnorgen noch ein mal!!! Das leben ist immer noch glenzend

ich glaube du nimmst die sache serh persönlich.
Oder vielleicht bist du der mir den name nicht Veröffentlichen will?

Naja!
nur zu info, ich gestalte auch seit 19 Jahren und 3 monaten.

um echt zu sagen ich glaube nicht dass du grafiker oder gestalter bist, ansonst hättest du "VERSUCHT" das Problem zu verstehen. vielleicht warst du schon mal einer und jetzt musst du andere Probleme lösen. Oder?

Meine arbeti kann ich momenta nicht veröffentlichen .... momentan. und ausserden ich kenne dich auch nicht!

Also, bis dann.


0
struffsky
struffsky29.01.0414:23
Ihr schmeisst hier ziemlich viel durcheinander.

Sehr wohl ist eine Unterscheidung zu treffen zwischen Kunst und Gewerbe, was nicht heisst, das Kunst immer besser aussieht. Der Fiskus unterscheidet aber.
Das Urheberrecht bleibt immer bei dir. Das kannst du nicht verkaufen.
Du kannst Nutzungsrechte übertragen. Dann kannst du für alles was der Vorbereitung der Rechteübertragung (Entwurf) 7% MwSt berechnen statt 16. Eine feine fiskalische Unterscheidung. Allerdings nur bei anerkannter Künstlereigenschaft. Das ist von Bundesland zu Bundesland (mitunter sogar von Stadt zu Stadt) allerdings sehr unterschiedlich geregelt.

Was ich sagen will: Es gibt Unterschiede und wer vorher klarstellt was die Regeln sind muss nachher nicht jemanden verklagen.
Klare Worte, klare Freundschaft.

Büch dazu z.B.: Wolfgang Maaßen "Designer's Manual"



Wenn man sieht wieviele Bücher zum Thema es gibt, weiss man warum es soviel Streit gibt.
0
formac
formac29.01.0414:36
strufffsky:

richtig! und ich kenne niemanden, der mir als anerkannter künstler 7% in rechnung stellt, sondern nur gewerbliche oder freiberufliche grafiker, die mir 16% in rechnug stellen. niemand will hier barbagianni sein urheberrecht absprechen, die frage ist doch nur, wie weit kann er seinen wunsch nach nennung seines names durchsetzen und selbst wenn, wieviel sinn macht es für ihn respektive seine weitere berufliche zukunft.

barbagianni:

nein, ich bin ganz sicher nicht dein auftraggeber, obwohl alle, die für meine wa arbeiten, sehr gerne für uns arbeiten und es so ein problem wie du es schilderst noch nicht gegeben hat. zu unserem geschäft zählt aber nun einmal auch, dass der kunde, sein produkt oder seine dienstleistung im vordergrund steht, und nicht die agentur oder der grafiker. dann müsstest du künstler werden und auf der documenta ausstellen.
im übrigen nehme ich das nicht persönlich, ich sehe nur das hier ein forumsmitglied aus meiner sicht - und ich stehe ja nicht ganz alleine da - aus verletzter eitelkeit (sorry) eine grosse dummheit begehen will. und da wir hier ja mehr oder minder alle eine grosse, wenn auch unverwandte familie sind, versucht man/frau eben, hier im forum den "richtigen" weg auszudiskutieren. nicht mehr - und nicht weniger.
0
sagt mal
sagt mal29.01.0415:24
babagianni

wenn du 19 jahre im geschäft bist, wenn du schon so lange als künstler dein brot verdienst und die welt beglückst, dann mache jetzt einen freudensprung, weil dir so ein rechtliches mißverständnis das erste mal passiert ist (nehme ich an)!

kneif die augen zu, knirsche mit den zähnen und spül dir das bißchen eitelkeit vom leib - es lebt sich so besser! und das nächste mal klärst du mit deinen vertragspartnern deine bedingungen vor abschluß, dann brauchst du hinterher dich nicht zu ärgern oder diejenigen zu verklagen.

solche threads wünsch ich mir jetzt öfter hier bei mtn!
gruß
0
weimer29.01.0415:56
barbagianni
Nein mein lieber! So geht es nicht. Und warum haben wir dann Studiert?
Warum gibt es Kunstschulen? In Kunstschulen lernt man auch zu gestalten, auf Papier sowie am Rechner. Also man sollte sich das merken: gestaltung=kunst (wenn die Idee von dir stammt?!)
Falsch. Das Urheberrecht schützt lediglich den verkörperten Ausdruck Deiner Persönlichkeit in einer Form, nie jedoch die Inhalte oder gar Ideen von Werken.
wenn ich richtig gearbeitet habe muss auch honoriert werden. Da wir auch in einem Land leben in dem zum Glück gesetzte gelten, dann auch die Anerkennung der Urheber ist teil der Honorare.
Richtig. Der Schaffer eines Werkes ist Urheber. Und der wird per Gesetz geschützt. Bleibt die Frage, ob Deine Arbeit ein "Werk" im Sinne des UrHG ist. Dazu muss seine Gestaltung Ausdruck Deiner Persönlichkeit sein. Ist es das nicht, so hast Du nur "Handwerklich gute" arbeit abgegeben.
Wenn ich ein Foto mit einer Kamera mache, darf es vom keinen anderen verwenden werden ohne meine erlaubniss! oder?

Naja, das kommt dann aber nicht vom Urheberrecht her, sondern folgt schlicht aus Deinem Eigentum an dem Fotopapier.
Am Rande:
Wenn man ein CD-Rom mit Director erstellt, dann MUSS dass Logo von "Macromedia" gezeigt werden ansonst stoßt man gegen ein paar dutzenden von §en! und das nur ein beispeil zu manchen.

Ob die entsprechenden Klauseln im Mocromedia-Vertrag in Dtld. halten würden, mag ich nicht beurteilen. Daran halten würde ich mich nur, wenn es meiner eigentlichen Arbeit nicht im Weg steht.

Viele Grüße,

Markus
0
SimonH
SimonH29.01.0416:24
barbagianni
Warum hast du die Nennung denn nicht vorher mit dem Auftraggeber geregelt? Anscheinend hast du ja ein überragendes, dir sehr wichtiges Werk geschaffen.
0
Oli
Oli29.01.0416:51
Wenn ich auch mal noch meinen Senf dazu geben darf: Dieser Thread ist einer der besten seit langem hier, vielleicht gerade weil er so OT ist. Viele von uns haben die Macs nicht als Selbstzweck, sondern zum Geld verdienen... und da muß man solche Fragen leider häufig viel intensiver diskutieren, als welches Kabel wohin passt.

barbagianni: Ich kann mich so ungefähr allen andern nur anschliessen: Die Namensnennung bringt nix (außer vielleicht der eigenen Eitelkeit), wenn die Arbeit gut ist taugt sie als Referenz und bringt neue Jobs. Namensnennung hin oder her. Und daß du als "Freier" nicht wirklich frei bist, hast du in den 19 Jahren ja wohl auch schon mitbekommen. Zumindest als Fotograf sehe ich das so: Wenn ich für eine WA (oder auch direkt für einen Kunden) arbeite, dann geht es um das optimale Ergebniss für die. Und, natürlich, um Kohle für mich. Wenn ich mal meine, daß mein eigener Name auftauchen sollte, dann arbeite ich frei und mache eine Ausstellung. Und eigentlich alle Kunden für die ich arbeite schätzen das sehr ( was besonderes ist es allerdings gewiss nicht, die ganze Branche funktioniert so). Es gibt ein paar "Stars", die tatsächlich neben ihrer Arbeit auch noch ihren Namen verkaufen können (und dann von WA und Kunde auch gerne genannt werden, "Photo: Karl Lagerfeld" macht Eindruck...). Aber bestimmt ist keiner von denen in diese Position gekommen, weil er seine Auftraggeber auf Namensnennung verklagt hat. Also: Ball flach halten, Spaß an der Arbeit haben, und dabei dann vielleicht mal berühmt werden
0
NGA
NGA29.01.0417:07
... wenn es nicht VORHER mit dem Kunden/ der Agentur vereinbart wurde, würde ich nicht den Stress mir gönnen mein Recht einzuklagen.
ich würde grundsätzlich - für die Zukunft - mir 'ne AGB zulegen und die meinen Kunden bzw. der Agentur VOR Auftragsbeginn aushändigen. Macht eventuell am Anfang einen komischen Eindruck aber allemal besser als am Ende Ärger.
Habe selber schon mit manchen Agenturen Ärger gehabt (bis zum Rufmord) aber bleibt wohl nicht aus im Business. Selten mit Kunden (Endkunden) Ärger gehabt.... "klopfaufholz"

... ist immer eine Frage von "wofür bist du bereit zu kämpfen?" und "bist du bereit den preis zu bezahlen" und ich denke nicht das Idealismus fehl am platz ist - wir stehen heute so da weil menschen VORHER/FRÜHER sehr viel Idealismus bewiesen haben... (wobei man aber auch Auswüchse mit bedenken sollte: komplett verfehlte Copyright-Gedanken der RIAA/GEMA usw.)
0
NGA
NGA29.01.0417:16
... anmerkung: werde Mitglied in einer Dich vertretenden Organisation: AGD oder verdi (auch für "Freie"). Diese Organistaionen sind NUR dafür da Deine Interessen zu vertreten.... think about it! Der Mitgliedsbeitrag erscheint dir vielleicht hoch - aber bei einem Rechtsstreit vor Gericht geht's um viiiieeel mehr Geld....

... habe vor ca. 3 jahren mich mit dem größten Verlag Deutschlands aussergerichtlich geeinigt (ca. 6.000 Euro, davon bekam mein RA 1.500) - war eine Arbeitsrechtliche Geschichte, ich war (fast) der einzige von ca. 150 Betroffenen (alles "freie" Mitarbeiter!), der den Mut hatte vor Gericht zu gehen... letztendlich hat's mir gezeigt wieviel mut man braucht UND das Idealismus nützlich und notwendig ist.
0
nooc
nooc29.01.0417:23

also, ganz kurz: ich hatte das selbe problem wie barbagianni. bestand allerdings noch VOR abschluss der arbeit auf nennung meines namens.

dazu der damalige auftraggeber (auszugsweise):

»Ich habe keine Lust, den Namen jedes Grafikers zu nennen, der jemals an X gearbeitet hat.

Aber das ist die deutsche "arbeitsmarkt-belebende" Gesetzgebung der letzten Jahre, die mich immer mehr darin bestärkt, Grafik- und Design-Aufträge in keinem Fall mehr an Deutsche zu vergeben.

Das hat nicht unbedingt etwas mit Ihnen zu tun, sondern ist ein allgemeines Problem in diesem unserem Lande, das ich jetzt auch nicht vertiefen möchte. Nur soviel noch zum Schluss am Rande: Ein Pole oder ein Russe, der eine Animation für mich macht bekommt sein Geld (weniger als Sie) und dann ist Ende.«

darauf hin wurde die sache abgeblasen.
nach dieser erfahrung überlegte ich es mir zweimal, ob ich auf die nennung meines namens poche. und entscheide jetzt von fall zu fall.
0
barbagianni
barbagianni29.01.0418:13
aber ich meine welche schaden kann eine namenennung verursachen.
Warum schreibt man
wer die foto gemacht hat,
wer die Texte geschrieben hat,
wer die anzeigen Verkauft aht wer das projekt gedruckt hat,

hier fehlt nur noch der name der putzfrau (nicht dass ich gegen reinigung service hätte! Wenn sie an das projekt auch mitbeteiligt war. Warum den nicht!)

Hier geht es um Prinzip und ein bisschen Stolz (genau, dass hatte ich vergessen).

Vielen dank für die unterstützung ... ich werde mich bei der AGD informieren.



0
formac
formac29.01.0418:49
barbagianni:

wenn wirklich alle einschließlich der putzfrau in "deiner" broschüre genannt sind und nur du außen vor bleibst ist das natürlih nicht ok. ob es sich lohnt, dafür zu klagen, halte ich nach wie vor für zweifelhaft. eher würde ich meine zusammenarbeit mit dieser agentur überdenken.

wenn sie wie vor alle nennen, und für deinen anteil am gesamtkunstwerk jemand anderen benennen, dann würde ich mir das mit der klage vielleicht überlegen. weil das wäre betrug. na ja, und dann würde ich mit dieser agentur nicht mehr zusammenarbeiten.

ansonsten gilt wie inzwischen von vielen immer wieder gesagt: es hat keinen sinn, eitelkeiten gerichtlich zu befriedigen. der/die dumme bist am ende du!
0
Rotfuxx29.01.0419:25
Ich kann es auch nur betonen, was ein Gerichtstermin bedeuten würde:

"Hohes Risiko, garantierter Kundenverlust schon im vornherein, bei geringen Siegeschancen, die noch nicht einmal einen lohnenden Gewinn mit sich bring"

Im besten Fall ist es also ein klassischer Phyrusssieg
0
Heinz29.01.0422:18
@barbagianni

ich durfte letztes semester eine vorlesung "urheberrecht" bei einem medienanwalt genießen. meines erachtens hättest du mit einer klage keine chance, wenn die nennung nicht explizit in einem vertrag oder in der agb festgehalten ist.

du hast zwar das urheberrecht, aber du gestaltest etwas für deinen kunden und vor allem nach den wünschen des kunden. und wenn der kunde keine nennung will, der will er die nennung einfach nicht! es kommt ja auch keine filmproduktionsfirma auf die idee, sich in einem werbespot zu erwähnen.
0
NGA
NGA29.01.0422:38
"es kommt ja auch keine filmproduktionsfirma auf die idee, sich in einem werbespot zu erwähnen." -- das timmt nun wirklich nicht. einfach mal darauf achten wen im fernsehen/kino werbung läuft... nicht immer aber zu 50% findet eine nennung der agentur/filmproduktion statt.
0
Mezzo29.01.0422:55
Also was soll ich sagen ...

Die Diskussionsbeiträge sind gut gemeint ... aber wenn ich mal aus der Praxis (Rechtsanwalt) sprechen darf :

1. Das Urheberrecht verbleibt immer beim Urheber.
2. Die Namensnennung des Urhebers hängt vom Vertragsverhältnis ab. Einen Zwang zur Namensnennung gibt es nicht (kleine Ausnahme bei Filmwerken, § 93 UrhG). Auch bei einer kreativen Speisekarte im Restaurant steht nicht die Werbeagentur drauf.
3. Wie bereits im Forum ausgeführt, sollte jeder freie Werbegrafiker erstens eigene Geschäftsbedingungen haben (kann ich gerne erstellen) und darauf achten, dass die Einkaufsbedingungen der Gegenseite diese Geschäftsbedingungen nicht ausschließen. Dann gilt wieder nichts.
4. Welcher Antrag soll denn bei einer Klage gestellt werden und welchen Zweck soll die Namensnennung dann haben ? Ich halte dies für müßig und teuer und letztlich ... der gute Zocker weiß, wann er verloren hat. Die Angelegenheit gilt daher als Lebenserfahrung und mit entsprechender vertragliche Vorbereitung für´s nächste Mal kann auch nichts mehr schiefgehen.

0
Heinz30.01.0400:10
"es kommt ja auch keine filmproduktionsfirma auf die idee, sich in einem werbespot zu erwähnen." -- das timmt nun wirklich nicht. einfach mal darauf achten wen im fernsehen/kino werbung läuft... nicht immer aber zu 50% findet eine nennung der agentur/filmproduktion statt.

echt ? also im kino, klar. Aber bei "stinknormaler" Fersehwerbung doch nicht ?!
0
jonas30.01.0402:47
na komm schon meistergrafiker
zeig uns wenigstens worum es die
ganze zeit geht!
0
macviser
macviser30.01.0410:37
@ barbagianni und Mezzo

auch ich bin Rechtsanwalt

kanzlei@ms-recht.de

und als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (ARGE-IT - davit)



ständig mit Urheberrecht beschäftigt.

Ich kann mich nur im Wesentlichen den Ausführungen des Kollegen Mezzo anschließen.

zu 1.

o.k.

UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.



zu. 2.

Sehe ich geringfügig anders.

UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft

"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. *Er* kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."



Der Urheber muß von seinem Namensnennungsrecht jedoch keinen Gebrauch machen, sondern kann hierauf im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung verzichten.

*Insoweit* kommt es tatsächlich auf die konkrete Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses an.



zu 3.

o.k.

Auch ich empfehle dies und erstelle wunschgemäß entsprechende AGBs für meinen Mandanten.

zu. 4.

Welche Ansprüche denkbar sind, ergibt sich aus:

UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.

(2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.

(3) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.



Ob jedoch die rechtliche Durchsetzung eines etwa bestehenden Rechts empfehlenswert ist oder eher wirtschaftlich nachteilig sein könnte, sollte auch meines Erachtens nach sorgfältig erwogen werden.

Liebe Grüße und viel Erfolg
0
Dirkm28.01.0423:24
Also wir (WA, 13 Leute) nennen prinzipiell keinen der von uns beauftragten freien Grafiker. Allerdings wären wir auch extrem stinkig wenn einer dieser Grafiker - nachträglich - mit einer solchen Forderung, evtl. verbunden mit einem Hinweis auf rechtlichen Anspruch darauf, ankommen würde. Bitte nicht falsch verstehen: Der rechtliche Anspruch besteht mit Sicherheit - aber die Frage ist doch: Willst du weiterhin für deinen Auftraggeber arbeiten, oder ihn lieber verklagen. Vor allem: Was willst du damit erreichen? Mehr Geld oder Reputation? Meines Wissens nach bringt eine Nennung im Impressum oder "gestürzt" auf der Rückseite einer Broschüre rein garnix im Sinne einer evtl. Neukundenwerbung.
<br>
<br>Just my 5 cents.
<br>Dirk
0
Dirkm29.01.0401:31
Wie auch formac meint: Die meisten unserer Kunden wollen bzw. erlauben noch nicht einmal einen Hinweis auf unsere Agentur auf den von uns gestalteten Wrbemitteln. Egal wie schön deine Entwürfe waren/sind. Wennn du deinen Auftraggeber definitiv verscheuchen willst, verklag ihn. Wenn du dagegen weiterhin für ihn arbeiten willst, lass ihn ganz einfach seine Arbeit machen. Sollte deine Arbeit wirklich so gut gewesen sein, wird er dich autotomatisch weiterhin für die nächsten Jobs dieses Kunden buchen.
<br>
<br>Also, überleg dir ob du ihn wirklich vor Gericht zerren willst. Nebenbei - heutzutage kannst du schon froh sein, deine Rechnung überhaupt bezahlt zu bekommen.
<br>Egal wie - viel Glück.
<br>Dirk
0
Dirkm29.01.0411:29
Aha - es sind also noch weitere Pragmatiker hier unterwegs. Das freut mich doch sehr.
<br>Dirk
0
bug28.01.0418:39
Da es mehr nach Gewerbe als nach Privat klingt, wird es schwierig etwas als "freeware" zu bekommen, probiere es mal beim Verbraucherschutz, oder besser bei deiner Rechtsschutz Versicherung.
0
bug28.01.0419:50
Tja, da wirst du einen alten Rechtsschutz vertrag haben müssen oder eine Gewerbe Rechtsschutz, bei dem dies eingeschlossen ist, aber tröste dich Patentanwälte und Spezialisten auf diesen Gebiet sind sehr rar und die allgemeine Gebührenordnung für Anwälte äusserst flexibel, wie Ich das erlebt habe.
<br>
<br>
0
bug28.01.0420:57
macviser
<br>
<br>Wäre da nicht Vetragsrecht/Arbeitsrecht und nicht Urheberrecht, sinnvoller ?
0
bug29.01.0401:41
1 mio inklusive Kosten und Zinsen oder "netto" ?
<br>
<br>Wie auch immer, wusste gar nicht wie schlecht die Zahlungsmoral in der Brache ist.
0
bug29.01.0401:44
Brache soll Branche heissen.
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.