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Echtheit von eMails belegbar?

mikewt
mikewt08.12.0921:51
Hallo Mac-Gemeinde,

... also es gibt Tage, da stellt man fest, dass man immer noch nicht alt genug ist um alle Dreistheiten zu kennen
Hier kurz die Geschichte um meine Frage ev. besser zu verstehen:
Als kleines Architekturbüro haben wir von einem Bauherren den Auftrag bekommen ein Wohnhaus in unserer Gemeinde zu entwerfen.
Um seinen "angeblichen" Zeitnöten Rechnung zu tragen, haben wir die ganze Abwicklung per eMail erledigt, d.h. div. Schriftverkehr und
Zustellung der Entwürfe wurden hin und her geschickt. Als der Entwurf nach seinen Wünschen fertiggestellt war hat er abrupt die
Kommunikation eingestellt.
Über den Grundstücksnachbarn habe ich erfahren, dass er nun ein neues Büro zur Realisierung beauftragt hat.
"Also gut", dachte ich "Dann rechnen wir halt unsere Leistungen ab".

Nun behauptet er - mit absoluter Dreistheit - er hätte nie einen Entwurf von uns bekommen und die eMails von Ihm könnten ja nur gefälscht sein

Das lassen wir uns aber nicht gefallen - DAS ist DIEBSTAHL

Wie kann man die Echtheit der eMails belegen (Ein- und Ausgang)?? - Alle eMails von Ihm wurden von seinem Geschäftsrechner einer Schweizer Telekom-Gesellschaft versendet.

Euer Mike
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Kommentare

MacSebi
MacSebi08.12.0921:56
Wenn ihr Zugriff auf die Logdateien der Mailserver habt (oder bekommen koennt) ist das schonmal ein guter Schritt.
Ansonsten....? Hilft wohl nur ein Rechtsanwalt/Gericht...?
„German by nature - Kiwi by heart“
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mikewt
mikewt08.12.0922:01
Hallo MacSebi,
meinst Du mit Mailserver unseren Provider?

Also morgen früh werde ich auf jeden Fall unseren Anwalt kontaktieren - ich denke nur, je mehr ich Ihm an die Hand geben kann um so besser ist es.
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was
was08.12.0922:08
über den gesamten header können die IPs von wo die mails geschickt wurden ausgelesen werden.
Geht in Mail über Darstellung Email Lange Header.
Bei der Abmahnwütigkeit von Anwälten dürfte die IP reichen um ne Abmahnung zu schicken bzw. ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft einzuleiten ABER das kann dir euer Anwalt mit Sicherheit genauer sagen. Kenn mich mit dem juristischen Fachkram wirklich nicht ausreichen aus. Aber das eben als Tipp!
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MarkoS.08.12.0922:31
Keine Panik, so einfach kommt er nicht davon.
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Rantanplan
Rantanplan08.12.0922:39
Na, also mal im Ernst. Ihr werdet doch zumindest am Anfang einen Vertrag geschlossen haben, den beide Seiten unterzeichneten? Oder vor Zeugen per Handschlag. Oder per Fax mit Unterschrift. Oder irgendwas, das mehr wert ist als ein paar Bits und Bytes? Signieren mit einem anerkannten Schlüssel auch nicht? Was für ein dämlicher Leichtsinn. Ich muß schon sagen, meine Sympathie liegt eher bei dem, der euch jetzt die lange Nase dreht. Dummheit gehört bestraft.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Rantanplan
Rantanplan08.12.0922:43
was
Bei der Abmahnwütigkeit von Anwälten dürfte die IP reichen um ne Abmahnung zu schicken bzw. ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft einzuleiten

Abmahner stehen nicht unbedingt auf der Seite des Rechts. Das scheint dir egal zu sein. Eine IP führt bestenfalls zur Sippenhaft, denn mehr als den Anschluß kann man daraus nicht ableiten. Ob nun den Sohnemann der Hafer gestochen und er ein paar lustige Aufträge in die Welt gesetzt hat, oder obs der Papa war, das kann man daraus nicht ablesen. Mit der IP kann man vielleicht bluffen, aber nichts beweisen.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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mikewt
mikewt08.12.0923:30
Rantanplan
Was für ein dämlicher Leichtsinn. Ich muß schon sagen, meine Sympathie liegt eher bei dem, der euch jetzt die lange Nase dreht. Dummheit gehört bestraft.

Dummheit gehört vielleicht hin und wieder bestraft - aber wie man für eine solche Unverfrorenheit Sympathie entwickeln kann erschreckt mich
Mich würde mal interessieren mit welcher Arbeit Du Dich (und ev. Deine Familie) ernährst?


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_mäuschen
_mäuschen08.12.0923:43


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Wowbagger09.12.0900:47
Die Logs der Mailserver - Eure, um zu beweisen dass Ihr die Mails versendet habt und besonders seine, um nachzuweisen, dass er die Mails auch bekommen hat - sollten schon einige Beweiskraft haben, auch wenn Du da (hoffentlich) nicht ohne richterliche Anordnung rankommen dürftest.
Habt Ihr auch telefoniert? Oder vor Zeugen Details besprochen?
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buck
buck09.12.0900:47
Ich hatte mal einen Kunden, der nicht bezahle wollte, weil er meine er hätte das nicht beauftragt. Ich konnte aber anhand von E-Mails (dem Gericht) beweisen, dass er die Arbeiten aber angefordert hatte und der Drops war gelutscht. Der musste bezahlen.

Ich denke da habt Ihr gute Chancen.
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elcaradura09.12.0904:49
Hey _mäuschen, diesmal muss ich Rantanplan beipflichten. Es ist doch allgemein bekannt, dass der E-Mail-Verkehr keine rechtsverbindliche Zusagen begründet. Wer also geschäftlich unterwegs ist, muss zumindest das FAX als Bestätigungsschreiben bemühen, sonst kommt eben eine solche Geschichte raus wie sich diese wohl ereignet hat.

mikewt
Es entwickelt niemand eine Sympathie für solche Aktionen, aber wenn du dieses Geschäft wirklich nur auf diesem Wege abgewickelt hast, dann hast du wirklich mehr als leichtsinnig gehandelt.

Natürlich wird dir nichts anderes bleiben als den Rechtsweg zu bestreiten und wie was bereits erläutert hat, kannst du über den Header die E-Mail dem Kunden zuordnen. Allerdings kann ich nicht urteilen wie weit es dir helfen wird, denn wenn es keinen rechtsverbindlichen Vertrag gibt, dann gibt es imho auch keine Leistungspflicht (beider Parteien).

Halt uns aber doch bitte mal auf dem Laufenden - soweit möglich. Viel Glück!
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ma.09.12.0907:31
Vor Gericht gilt jeder Vertrag, egal ob mündlich, schriftlich oder Mail-
Man muß es nur belegen können, also Zeugen haben.


mikewt, ich würde sofort eine Anzeige wg. Betrug machen, und die Polizei auffordern den Rechner des Bauherren zu durchsuchen und gg. zu beschlagnahmen.
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uplift
uplift09.12.0907:47
mikewt:
Außerdem habt Ihr ja sicherlich den gesamten Hergang des Planes dokumentiert. Und wenn der Architekt jetzt Euren Plan verwendet, könnt Ihr ja belegen, dass Ihr den entwickelt/geplant habt. Dies zusammen mit den Logdaten der Mails sollte doch ausreichen als Beweismittel.
„Computer erleichtern uns ungemein die Arbeit an Problemen, die wir ohne sie nicht hätten. Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.“
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Hühnchen
Hühnchen09.12.0908:21
uplift
mikewt:
Und wenn der Architekt jetzt Euren Plan verwendet, könnt Ihr ja belegen, dass Ihr den entwickelt/geplant habt.
Das hat er ja nie geschrieben. Der Kunde hat wohl 2 Büros beauftragt/angefragt und das bessere/billigere durfte bauen. (ich finde das nicht gut so, nur dass mich da keiner falsch versteht)
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F303
F30309.12.0909:02
Hallo mikewt

welcher Provider steckt genau hinter den emails? Sollte es die swisscom sein (bluewin.ch oder bluemail.ch) hilft Dir vielleicht noch weiter, dass die email in aller Regel mit ein Festnetzanschluss in Verbindung steht. Die swisscom hat als ex-Monopolist volle Kontrolle über ihre Leitungen. Die loggen alles mit und sogar der Telefonsupport kann direkt auf deinen Router zugreifen, wenn er will. Da sollte sich die Herkunft der e-mails mit Sicherheit schlüssig darstellen lassen. ... wenn dich die swisscom an die Daten ranlässt. Vielleicht wäre es in diesem Fall ratsam sich mit einem CH-Anwalt in Verbindung zu setzen.
„The brain is a wonderful organ. It starts working the moment you get up in the morning and does not stop until you get into the office. – Robert Frost“
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molinar09.12.0909:24
Für einen belastbaren Beweis einer Kommunikation müssen die E-Mails in aller Regel mit einer unabhängig zertifizierten Authentifizierung signiert sein - jedenfalls in Deutschland heisst das: E-Mail alleine reicht auf keinen Fall, sondern ist nur "begleitend plausibilisierend" - aber nicht alleiniges Nachweismittel, solange nicht die E-Mails digital signiert wurden.

Irgendwelche IP Protokolle aus Providerservern werden von Gerichten lediglich als Beweis gewertet, dass es E-Mail Verkahr gab, aber hat keinerlei Aussagekraft über die übermittelten Inhalte! Insbesondere verneinen die Gerichte regelmässig den Nachweis einer Zustellung der E-Mail alleine auf Grundlage der Logdateien, weil es normal und billig ist, anzunehmen, dass ein gewisser Anteil der Kommunikation in Spam Filtern und anderen Sicherheitsmechanismen landet, also nicht zur Kenntnis des Empfängers gelangt. Protokolle sagen nur etwas über die Übermittlung und nichts über dem lesenden Empfang aus. Hier ist ein gravierender Unterschied zur Postzustellung und den daran geknüpften Pflichten.

Gibt es weitere Aufzeichnungen von Telefonaten etc, dann kann das schon ausreichen, aber Verträge bedürfen schon der Schriftform und nur in Ausnahmefällen kann von dem Zustandekommen eines Vertrags auf der Basis konkludenten Handelns ausgegangen werden.
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stefan09.12.0909:55
Ich denke, hier muss man erst einmal gar nicht die Echtheit der Mails beweisen, sondern einfach mal einen Anwalt einschalten.
Wenn die Sache dann vor Gericht geht, dürfte es auch möglich sein, einen richterlichen Beschluss zu bekommen, mit dem bei den Providern mehr Infos angefordert werden können.
Und spätestens dann sollte auch der Dreisteste so langsam auf die Idee kommen, dass seine Aussagen doch vielleicht nicht ganz der Wahrheit entsprechen.

Und wenn man ihm das vorher vor Augen hält, lässt sich möglicherweise auch ein teures und unangenehmes Verfahren verhindern.

Aber das würde ich dem Anwalt überlassen.
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mrmoon
mrmoon09.12.0910:09
er hat seine mails von seinem büro einer schweizer telco-firma geschrieben?
wenn das so ist, dann sind die ja serverseitig gesichert und abrufbar. löschen auf seinem rechner nützt ihm da nix.
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DonQ
DonQ09.12.0910:12
der fragesteller hat eine .de mail addy, deshalb schliesse ich daraus, deutschland wird da verhandelt im fall der fälle.

da ist oft eine email nicht mehr als ein indiz, zivilrechtlich und eben keine rechtsverbindliche erklärung.

allerdings, nicht immer, je nach gericht mal mehr, mal weniger, allerdings im zusammenhang dann eben schon:

hier zb. könnte man ansetzen, wer weitergebaut hat und wie dort die pläne ausgesehen haben und sollten die nur übernommen und leicht angepasst worden sein, sieht es sehr schlecht aus für die gegenseite, imho.

einzig für ein paar entwürfe/anfrage schon geld zu verlangen ist auf der anderen seite in meinen augen auch schon ein bisschen dreist, allerdings kenne ich auch den aufwand und die gepflogenheiten hier kaum bis gar nicht.

von daher, community mässig:

viel glück
„an apple a day, keeps the rats away…“
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FloMac09.12.0910:38
Ich hoffe, Du hast Deine Emails sauber archiviert und unveränderlich abgelegt (z.B. TIFF oder PDF/A oder ausgedruckt). Alles andere hat vor Gericht keine Relevanz.

Themen wie "Lange Header" usw. sind vor Gericht nicht relevant.

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MacReinhard
MacReinhard09.12.0910:39
Eine kleine 'Randbemerkung' für alle, die diesen Fall mitverfolgen, um daraus zu lernen:
Ich habe mir angewöhnt, bei allen eMails, die irgendwie mal wichtig werden könnten, diese Signatur anzuhängen:

"Ich bitte um Rücksendung einer Übermittlungs- und Lesebestätigung!"

Wurde bisher immer berücksichtigt. Da im Header ja jeweils auch die Uhrzeit angegeben wird, bringt das m.E.
schon eine erheblich grössere Sicherheit.
„Phantasie ist wichtiger als Wissen / Albert Einstein“
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Snowleopard_0909.12.0911:34
Also rein sachlich - Mails werden nicht anerkannt. Wichtig ist es entweder per Fax, Einschreiben oder Vertrag mit Unterschrift alles aus zu handeln. Ohne eine Unterschrift gilt kein Vertrag - auch wenn die mündliche Übereinkunft als Vertrag bezeichnet wird. Bei allen Dingen die sich um Geld handeln sollte man nicht blauäugig sein und auf ein Wort oder gar Handschlag vertrauen. Alles andere ist unüberlegt und kann nicht vor Gericht genutzt werden.
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FloMac09.12.0911:39
@MacReinhard:

Gute Idee. Nach deutscher Rechtssprechung ist eine Email ein Geschäftsbrief. Folglich ergeben sich hier einige Bedingungen, welche mit technischen Hürden versehen sind z.B. Unveränderbarkeit. Somit muss ich einer Email die gleichen Eigenschaften geben, wie einem Brief auf gedrucktem Papier.
Besonders bei "kleineren" Sachen empfehle ich ein gewöhnliches Fax Gerät zu benutzen, da hier Uhrzeit und Datum vermerkt werden (siehe Sendebericht). Bei "grösseren" Sachen sollte immer noch auf Ausdruck, Unterschrift und Einschreiben gesetzt werden.

Abgesehen von der Übertragung der Email kommt noch ein kritischer Punkt hinzu: Bei dem hier geschilderten Bauauftrag sind bestimmt einige Aufbewahrungsfristen zu beachten z.B. Auf Grund von Gewährleistung.
Einige Aufbewahrungsfristen können bei Geschäftsbriefen im 2 stelligen Jahresbereich liegen.
Persönlich glaube ich nicht, dass meine Emails mit Apple Mail 2020 öffnen kann, welche ich mit Apple Mail 3.x geschrieben habe.
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Navier-Stokes
Navier-Stokes09.12.0912:23
FloMac
...
Persönlich glaube ich nicht, dass meine Emails mit Apple Mail 2020 öffnen kann, welche ich mit Apple Mail 3.x geschrieben habe.

Wieso sollte das nicht gehen? Email ist doch ein weltweiter, plattformunabhängiger Standard.
Wenn Du Deine Mails mit MS Word schreibst und das Dokument nur als Anhang verschickst, wirst Du sicher schon 2015 Probleme kriegen
„Computer Science is no more about computers than astronomy is about telescopes. (Edsger W. Dijkstra)“
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sapajou09.12.0912:36
Da das Ganze bisher nur auszugsweise hier behandelt wurde, hier mein Tipp.
1. Sich die Frage stellen: Ist der Verlust in einer Höhe, die wehtut, sodass es sich lohnt Rechtsmittel einzulegen? Wenn nicht, dann sollte man es als Geldgeld verbuchen und VOR jedem Auftrag eine schriftliche Bestätigung sich zukommen kann.
2. Wenn über die Verwendung von Rechtsmitteln nachgedacht wird, dann alles zusammentragen und sich rechtsantwaltlich beraten lassen. Das kostet erstmal nicht viel, besonders, wenn man schon einen Anwalt hat. Der kann einem auch genau sagen, was die E-Mails und anderen Beweise taugen, alles andere ist hier gerade Spekulation.
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Kinemore
Kinemore09.12.0912:36
Vielleicht läßt sich ja auch etwas Druck über das neu beauftragte Büro aufbauen. Diese sollte ja dann eure Zeichnungen haben (welche ja bestimmt ordentlich beschriftet sind).
Auch wenn es (k)einen Auftrag gab, liegt das geistige Eigentum bei Euch.


PS: Die Grundlage eines Kaufvertrages bietet ja immer noch eine beidseitige Willenserklärung (diese sollte ja dann wenigstens als Mail vorliegen)
„Der Mensch besteht aus zwei Teilen - seinem Gehirn und seinem Körper. Aber der Körper hat mehr Spaß.“
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lillylissy09.12.0913:49
Snowleopard_09
Ohne eine Unterschrift gilt kein Vertrag
Alles andere ist unüberlegt und kann nicht vor Gericht genutzt werden.
Papperlapapp!
Selbst mündliche Arbeitsverträge z.B. durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen oder auch durch konkludentes Verhalten sind in Deutschland rechtskräftig.
Wenn Du morgens beim Bäcker drei Brötchen kaufst, hast Du ebenso einen rechtswirksamen Kaufvertrag geschlossen.
Bevor Du solche Behauptungen in den Raum stellst, würde ich mich vorher mal richtig informieren und nicht nur irgendwelchen Unsinn aus der Hüfte schiessen.
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pixler09.12.0913:51
Einen Bau Planungs Job erledigen ohne schriftlichen Vertrag, ohne schriftliche Rückbestätigung mind. der wichtigsten Planungsphasen - würde ich nicht mal für meinen besten Freund machen, auch nicht wenn mir finanziell das Wasser bis zum Hals steht. Wenn Ihr die Bauplanung ohne schriftlichen Vertrag angegangen seit, dann frag ich mich ernsthaft ob ihr überhaupt eine seriöse Ausbildung gemacht habt - sowas macht absolut Niemand.
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ma.09.12.0913:56
Snowleopard_09
Also rein sachlich - Mails werden nicht anerkannt. Wichtig ist es entweder per Fax, Einschreiben oder Vertrag mit Unterschrift alles aus zu handeln. Ohne eine Unterschrift gilt kein Vertrag - auch wenn die mündliche Übereinkunft als Vertrag bezeichnet wird.
...

Das ist nicht sachlich, sondern völlig falsch.

Nur mal ein Beispiel:
Du willst einen Vertrag mit Deinem Provider kündigen, da ist es immer ratsam das per Einschreiben mit Rückschein zu machen.
Du kannst aber auch einen Boten schicken der das Kündigungsschreiben beim Pförtner abgibt.
Der Bote notiert sich den Namen des Pförtners und Datum + Uhrzeit, das wars, das ist vor Gericht Wasserdicht.
Auch eine Eingabe beim Finanzamt in letzter Miunte ist so legimitim.

Wenn es um den Kauf eines Autos geht reicht ein mündlicher Kaufvertrag mit Zeugen.
Genauso wie bei einem Verkehrsunfall haben vor Gericht im Zivilrecht glaubwürdige Zeugen das gleiche Gewicht.

Bevor Du jetzt weiter dummes Zeug schreibst investierst Du Deine Zeit besser erstmal mit einer Suche, z. B. nach Mündlicher Vertrag.
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lillylissy09.12.0913:58
ma.

Zwei Doofe - ein Gedanke.
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zornzorro09.12.0914:04
es ist falsch, dass verträge grundsätzlich der schriftform bedürfen, es gibt vielmehr bestimmte verträge, bei denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist (zb arbeitsverträge) oder sogar noch strengere formale anforderungen bestehen

lass dich am besten kompetent anwaltlich beraten, eine (wie hier durchaus begründete) anzeige bei der sta wegen betruges ist auch ein gutes mittel, um dem gegenüber auf unangenehme weise dampf zu machen, vor allem aber um einfacher und schneller an gewisse daten zu kommen
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lillylissy09.12.0914:09
zornzorro
es gibt vielmehr bestimmte verträge, bei denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist (zb arbeitsverträge)
Nein ist es nicht.

(Siehe mein Post von 13:49 Uhr)
Selbst mündliche Arbeitsverträge z.B. durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen oder auch durch konkludentes Verhalten sind in Deutschland rechtskräftig.

Seit 1995 gibt es das sog. Nachweisgesetz. Demnach muss der Arbeitgeber innerhalb von 1 Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Bedingungen aushändigen, wenn diese nicht bereits in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fixiert sind.
Rechtswirksam ist aber auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ohne einen solchen Nachweis. Für Altverträge, die vor diesem Gesetz geschlossen wurden, kann der Arbeitnehmer ebenfalls einen Nachweis verlangen. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Aushilfsverträge, die nicht länger als einen Monat dauern.

Nachzulesen z.B. hier:
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zornzorro09.12.0914:16
@lillylissy:
doch, befristete arbeitsvertäge müssen schriftlich geschlossen werden (tut hier eh nix zur sache)

jedenfalls sind emails kinderleicht zu fälschen, ich hatte mal nen fall, da hat der käufer so ca. nen monat nach dem kauf irgendeinen (erfundenen) mangel gerügt, der bei erhalt der ware sofort aufgefallen wäre und deshalb auch hätte unverzüglich angezeigt werden müssen; nachdem ich ihn auf diesen bedeutsamen umstand aufmerksam gemacht hatte, erhielt ich kurz darauf eine rückdatierte mail, mit der er diesen mangel mir angeblich umgehend mitgeteilt hatte - der arme hatte nur u. a. nicht bedacht, dass die ganze weitere korrespondenz durch diese gefälschte mail nicht mehr schlüssig war
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lillylissy09.12.0914:22
zornzorro
doch, befristete arbeitsvertäge müssen schriftlich geschlossen werden
(tut hier eh nix zur sache)

Mit beidem hast Du Recht.
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mrmoon
mrmoon09.12.0914:25
für mich stellt sich überhaupt die frage, ob hier deutsches oder schweizer recht gilt bzw. wo geklagt werden müsste. aber auch in der schweiz sind verträge grundsätzlich formlos gültig.
generell auf jeden fall mal den anwalt einschalten!
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Appleator
Appleator09.12.0914:31
Und die Moral von der Geschichte: Auch ein kleines Architekturbüro muss die Pläne sorgfältig erstellen. Für Schund muss niemand bezahlen.
„Du musst noch sehr viel lernen, mein sehr junger Padawan.“
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mikewt
mikewt09.12.0914:40
mrmoon
für mich stellt sich überhaupt die frage, ob hier deutsches oder schweizer recht gilt bzw. wo geklagt werden müsste. aber auch in der schweiz sind verträge grundsätzlich formlos gültig.
generell auf jeden fall mal den anwalt einschalten!

So - liebe Mac-Gemeinde,

nun habe ich unseren Anwalt kontaktiert - nach Durchsicht des Schriftverkehrs ist er sich sehr sicher, dass unser Beklagter keine Chance hat. Zwei gleich gelagerte Fälle hat er ebenfalls ohne Probleme gewonnen.
Als Architekt gelten auch besondere Vertragliche Bedingungen und dazu gehören auch erweiterte Mündliche Vereinbarungen.

Er setzt jetzt einen Schriftsatz an den Schuldner auf - manchmal hilft auch dieser schon - ansonsten wird die Klage erst eingereicht, wenn er das Haus in Deutschland bezieht und somit dem hiesigen Gericht unterliegt.
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voicemail09.12.0914:51
Mannoman, hier trift ja mal wieder geballtes halbwissen laut krachend aufeinander.
is doch immer wieder interessant zu sehen das 'Meinungen' als 'Sach/Fachwissen' dargestellt werden. Schade das sich der Thread nicht nach Beruf der Poster filtern laest. Auf Anwaelte und Architekten beschränkt würde vermutlich der eine oder andere Beitrag hier dem Filter zum Opfer fallen (inclusive diesem hier...

Allerdings ist ein Mac Forum vielleicht wirklich auch der falsche Ort solche Themen zu diskutieren. Ich wäre, anstatt hier Zeit und Energie zu vertun, sofort zum Anwalt meines Vertrauens gegangen.
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lillylissy09.12.0915:34
voicemail
Mannoman, hier trift ja mal wieder geballtes halbwissen laut krachend aufeinander.
Aha.
Nun, dann nenne doch mal Ross und Reiter.
Und was genau qualifiziert Dich denn bezüglich Deiner Einschätzung?
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oxydent
oxydent09.12.0916:03
so, wer das hier liest hat soeben eine waschmaschine für 30.000 erworben. ladenpreis der maschine liegt bei 500 euro....
bitte überweißt mir das geld, ansonsten kommt der anwalt persönlich...

unterschrift und fertig...

das ist ein wasserdichter vertrag... ... oder nicht? doch, so machen wir es!
:'( *sick* - welcher fehlt?“
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Vanderhellen
Vanderhellen09.12.0916:09
@ mikewt: Ich habe gerade einen Prozess gewonnen, weil ich im Besitz einer aussagekräftigen eMail war, die der Richter als prozessentscheidend einstufte. Ich hätte selbst nicht daran geglaubt, aber es ist dabei geblieben.

In Deinem Fall habt Ihr ja einen kompletten Schriftwechsel - niemand denkt sich soetwas aus. Und es wird wohl auch einen Grundriss o.ä. geben, auf dessen Basis Ihr die Entwürfe gefertigt habt.

Die Logfiles speichert ein Provider nur wenige Wochen - am besten gleich an die Rechtsabteilung wenden - Kontaktdaten beim Support erfragen.

Wie gesagt, ich habe den Prozess gewonnen - da stehen Eure Chancen sehr gut. Euer Gegner kann ggf. noch mit einer Betrugsanzeige rechnen. Aua.
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mrmoon
mrmoon09.12.0916:32
oxydent: nein ist es nicht.
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oxydent
oxydent09.12.0916:57
doch ist es.... da kannste mir schon vertrauen..... ne, wirklich...!
:'( *sick* - welcher fehlt?“
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Wowbagger09.12.0917:15
oxydent
Wenn Du zwischen Deinem Posting und mikewts Problem keinen Unterschied erkennen kannst, dann kann ich nur hoffen, dass Du sonst für keinerlei Verträge zuständig bist.
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dom_beta09.12.0917:17
Rantanplan
Na, also mal im Ernst. Ihr werdet doch zumindest am Anfang einen Vertrag geschlossen haben, den beide Seiten unterzeichneten? Oder vor Zeugen per Handschlag. Oder per Fax mit Unterschrift. Oder irgendwas, das mehr wert ist als ein paar Bits und Bytes? Signieren mit einem anerkannten Schlüssel auch nicht? Was für ein dämlicher Leichtsinn. Ich muß schon sagen, meine Sympathie liegt eher bei dem, der euch jetzt die lange Nase dreht. Dummheit gehört bestraft.

Dann schaffen wir den Straftatbestand des Betruges auch gleich ab....
„...“
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oxydent
oxydent11.12.0910:12
betrug wird eh überbewertet...
:'( *sick* - welcher fehlt?“
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FloMac11.12.0910:42
Navier-Stokes
FloMac
...
Persönlich glaube ich nicht, dass meine Emails mit Apple Mail 2020 öffnen kann, welche ich mit Apple Mail 3.x geschrieben habe.

Wieso sollte das nicht gehen? Email ist doch ein weltweiter, plattformunabhängiger Standard.
Wenn Du Deine Mails mit MS Word schreibst und das Dokument nur als Anhang verschickst, wirst Du sicher schon 2015 Probleme kriegen

@Navier-Stokes

Email ist nur genormt bei der Übermittlung der Email. Die Ablage der Email ist nicht genormt. Die gleiche Email wird in Lotus Notes anders auf die Platte geschrieben wie bei Outlook. Bei Outlook spielt es keine Rolle, ob Du mit Word oder dem eigenem Editor schreibst. Des weiteren sollten wir nicht nur über den Text in einer Email sprechen, sondern auch über die Anhänge. Aua.



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