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EU lanciert Kartellverfahren gegen Apple!

xenophanes03.04.0712:57
Wie ich gerade eben NZZ-Online entnommen habe, beanstandet die EU-Kommisson die uneineheitlichen Preise und den Umstand, dass iTunes-Nutzer ihre Musik nur im jeweiligen Land ihres Wohnortes herunterladen können. Ebenfalls beanstandet wird, dass Musikhörer, die ihre Songs im iTS erworben haben, nur auf dem iPod abspielen können. Apple wie auch eine Anzahl ungenannter Musikverlage, die ebenfalls ins Verfahren mit eingeschlossen sind, haben nun 2 Monate Zeit, Stellung zu beziehen.



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Kommentare

alfrank03.04.0713:07
So ein Schwachsinn...

Zeitschriften kosten auch in jedem EU-Land unterschiedlich viel.

Benzinpreise unterscheiden sich von Ort zu Ort und je nach Wetter oder Stimmung des Tankstellenpächters. Da sollte die EU mal einschreiten !

Der iTunes Store ist wie der Name schon sagt ein Zusatzdienst für iTunes und somit als Zugabe für iPod-Besitzer zu sehen.
Es muß ja niemand im iTunes Store einkaufen, alle Songs sind auch über andere Quellen legal erhältlich !
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Ties-Malte
Ties-Malte03.04.0713:11
zzz

Ich beanstande auch, dass ich meine Zigaretten beim Höker um die Ecke kaufen muss, statt sie über's Internet in Spanien bestellen zu dürfen!

Dann beanstande ich, in all den anderen Shops nicht einkaufen zu können, weil diese mit Win/IE zugangsbeschränkt und die Songs mit WMA-DRM abspiel-beschränkt sind! amp;

Die anderen Großkotz-Konzerne brauchen nur dem Beispiel von EMI folgen, schon ist das Problem vom Tisch!
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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pünktchen
pünktchen03.04.0713:27
nein, ist es nicht. auch nach dem neuen deal mit emi sind die gleichen dateien in britischen its viel teurer als in den kontinentalen its. das ist an sich auch kein problem - wenn apple zulassen würde, dass auch briten billig im deutschen its einkaufen dürfen. das dürfen sie aber nicht - ganz anders als bei alfranks tanke. und das ist illegal.

das ist zwar sicher nicht auf apples mist gewachsen, sondern ergebnis der marktabschottung der labels, aber die hat die eu ja auch gleich mit abgemahnt. das problem ist das gleiche wie das mit den unterschiedlichen verkaufspreisen für autos in verschiedenen eu-staaten und dem vertraglichen verbot für die händler, an einwohner des nachbarlandes zu verkaufen. und die labels werden sich da genauso anpassen müssen wie alle anderen auch.
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Stefan S.
Stefan S.03.04.0713:31
Im Spiegel stehts auch:
Das Problem ist wohl nicht Apple, sondern die Labels und (m.E.) die unterschiedlichen GEMAs
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schlapple
schlapple03.04.0713:44
Wird auch Zeit! Auch wenn es Apple Jünger sehr ungern hören: Apple ist Monopolist UND besitzt eine Marktbeherrschende Stellung.

Genau deshalb wurde Microsoft auch angegangen: Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung.

Grüßle,
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pünktchen
pünktchen03.04.0713:51
schlapple: völliger schwachsinn. und darum geht es hier auch überhaupt nicht. es geht um die verbotene diskriminierung von kunden aus anderen eu-mitgliedstaaten. wenn hier jemand ein kartell bildet und seine marktmacht rechtswidrig ausnutzt, dann die musikindustrie. aber weis denen das mal nach - war ja schliesslich schon immer so.

interessant finde ich ja, mit was für einem imens hohen möglichen strafgeld die times laut spon rechnet. da muss apple den its-umsatz in der eu aber diese jahr noch locker verzehnfachen.

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MacSebi
MacSebi03.04.0713:54
schlapple:

mag ja sein. Aber wie/wo nutzen die es aus?
Gibt es nicht genug Alternativen wie MusicLoad?

„German by nature - Kiwi by heart“
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DonQ
DonQ03.04.0714:04
wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es ja emi ohne drm und wohl auch noch mehr wahlmöglichkeiten, ausserdem, kann ja auch cds aus dem aac gemacht werden, das kann sich die eu ja in mp3 wandeln und auf ihren player legen(devil):-y

Aber das mit den zigaretten ist eine wirkliche unverschämtheit, verlange ja nicht ausser eu preise, bei denen die stange soviel kostet wie hier ein päkchen, aber auch hier zeigt sich steuern und abgaben, haben viel macht…

„an apple a day, keeps the rats away…“
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pünktchen
pünktchen03.04.0714:13
das bild bei spon ist geil:

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Ties-Malte
Ties-Malte03.04.0714:14
DQ:
Gut, bei Zigaretten gibt's derzeit eher schlechte Lobby… Steuern und Abgaben sind auch klar. Mir ging es nur darum, ein Beispiel zu finden, dass das halt Gang und Gebe ist. Ich habe eben auch innerhalb der EU nicht die freie Wahl.

Was den iTS angeht: Klar würde ich es begrüßen, wenn ich innerhalb der EU frei wählen könnte. Auch Apple wäre es sicher am Liebsten gewesen, sie hätten nur einen einzigen Europa-Store aufbauen müssen. Wäre ja schön, wenn das nun Wirklichkeit würde.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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schlapple
schlapple03.04.0714:15
pünktchen

Völliger Schwachsinn sieht anders aus. Beispielsweise, wenn Du über Dinge redest von denen Du ganz offensichtlich keine Ahnung hast. Ein Kartel und eine marktbeherrschende Stellung sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuh. Inwieweit die Musikindustrie dahintersteckt wird Apple sicherlich offenlegen. Dann hat Apple damit auch kein Problem. Derzeit haben sie eines weil Apple der "Einzelhändler" ist.

Es geht um zwei Dinge. Die räumliche Trennung der Stores sowie die Kopplung der Songs an den iPod. LEtzteres halte ich für problematischer. Wie schon gesagt, wenn die räumliche Trennung aufgrund von Verträgen mit der Musikindustrie zustande gekommen ist, kann Apple dies nachweisen und den schwarzen Peter weiterreichen. Die Kopplung der Songs an den iPod ist Apples Firmenpolitik.
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Ties-Malte
Ties-Malte03.04.0714:19
schlapple
Die Kopplung der Songs an den iPod ist Apples Firmenpolitik.

Nö. Denn die ist in dem Deal mit EMI aufgehoben worden. Es ist nur eine Folge des DRM, welches von den Labels diktiert wurde.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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MetallSnake
MetallSnake03.04.0714:20
Die einen Firmen müssen dicht machen weil sie Geräte in einem Land verkaufen wo die Hersteller das (noch) nicht möchten, und andere werden angeklagt weil sie sich daran halten? Was bitte ist das für ein Blödsinn?
„Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.“
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Ties-Malte
Ties-Malte03.04.0714:23
NDR leitet übrigens ein mit: „Angeblicher Verstoß gegen Wettbewerb“ @@ (tagesschau.de)
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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pünktchen
pünktchen03.04.0714:37
schlapple: dann halt oligopol statt kartell.

und auf welchem markt ist jetzt apple monopolist? etwa den markt von drm-songs für ipods? oder ein monopol auf ipods? wenn du den markt eng genug fasst, kannst du immer eine marktbeherrschende stellung konstruieren.
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schlapple
schlapple03.04.0714:48
Ties-Malte
schlapple
Die Kopplung der Songs an den iPod ist Apples Firmenpolitik.

Nö. Denn die ist in dem Deal mit EMI aufgehoben worden. Es ist nur eine Folge des DRM, welches von den Labels diktiert wurde.

Da EMI ja nun nicht das einzige Plattenlabel ist, kann man kaum von der Aufhebung der Kopplung reden. Außerdem wird nur gegen Aufpreis eine DRM freie Version geliefert. Damit werden iPod Besitzer und nicht iPod Besitzer unterschiedlich behandelt. Und das DRM ist auch nicht das Problem, zumindest aus Wettbewerbssicht. Es ist ein Problem, daß es geschlossene Formate sind.

pünktchen

Es geht im Wettbewerbsrecht nicht so sehr um die Monopolsituation als vielmehr um das Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung. Da Apple in Europa mit einem Marktanteil von 70-90% eine solche besitzt, wird Apple nun mal genauer auf die Finger geschaut. Meiner Ansicht ist das auch in Ordnung. Deshalb hat auch Microsoft Äger bekommen.
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Ties-Malte
Ties-Malte03.04.0714:48
Naja, ~80% Marktanteil bedeutet schon, eine gewisse Verantwortung wahrnehmen zu müssen. Das nennt man eben „marktbeherrschende Stellung“.

Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.

Gemäß dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Unternehmen marktbeherrschend, wenn es auf dem relevanten Markt
• ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder
• eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat.

Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat. Eine Gesamtheit von Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn sie aus höchstens drei Unternehmen, die zusammen einen Marktanteil von 50 Prozent erreichen, oder aus höchstens fünf Unternehmen besteht, die zusammen einen Marktanteil von zwei Dritteln erreichen, es sei denn, die Unternehmen weisen nach, dass die Wettbewerbsbedingungen zwischen ihnen wesentlichen Wettbewerb erwarten lassen oder die Gesamtheit der Unternehmen im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung hat (§ 19 GWB).
… @@ (wikipedia)
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Ties-Malte
Ties-Malte03.04.0714:54
schlapple:
Ich sagte ja auch nur, dass es im Falle von EMI aufgehoben wurde. Schließen sich die anderen MI-Säcke an, ist das Ding vom Tisch. Dass man dann auch DRM-beschränkte und Qualitäts-reduzierte Ware kaufen kann, die nur auf bestimmten Geräten (iPod) läuft, ist ja eine andere Geschichte.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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pünktchen
pünktchen03.04.0714:58
schlapple: das ist mir schon klar, ich wiederhol das nur nicht jedesmal. es wäre nett, wenn du mal meine frage beantworten würdest: wo hat apple ein marktbeherrschende stellung? in welchem markt 70-90% marktanteil?

bei der musikindustrie finde ich das ziemlich offenkundig: 4 firmen teilen sich 75% des weltmusikmarktes, bilden also ein oligopol. und sie vertreiben ihre produkte in verschiedenen märkten zu unterschiedlichen, aber jeweils aufeinander angepassten preisen. da spricht der äussere anschein für ein funktionierenden preiskartell.

wo tut apple etwas entsprechendes?
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Ties-Malte
Ties-Malte03.04.0715:03
pünktchen
wo hat apple ein marktbeherrschende stellung? in welchem markt 70-90% marktanteil?

Etwa 80% der online verkauften Musik werden über den iTS verkauft.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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pünktchen
pünktchen03.04.0715:15
aber höchstens in den usa und nicht in europa. und ich kann da auch keinen missbrauch von marktmacht erkennen. denn der zusammenhang ist ja wohl andersrum: weil der ipod so erfolgreich ist, und nur per its legal & online gefüllt werden kann (stimmt auch nicht so ganz, aber nehmen wir das mal an), ist der its so erfolgreich. wenn apple also eine marktbeherrschende stellung ausnützt, dann die auf dem markt für tragbare digitale musikabspielgeräte ( ). aber auch hier ist apple zumindest in deutschland nicht marktbeherrschend - weshalb wohl auch der its hier weniger erfolgreich ist.

realmedia hat doch mal ein plugin für den ipod angeboten, damit der auch ihre drm-dateien abspielen kann. den hat apple dann wieder abgeschaltet. das ist meines erachtens wettbewerbswidriger missbrauch von marktmacht.
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schlapple
schlapple03.04.0717:21
pünktchen

Marktanteil in UK 80 Prozent

Marktanteil in USA 80 Prozent

Die Zahlen für Deutschland sind nicht so hoch, nach Schätzungen wohl gleichauf mit Musicload. Offizielle Zahlen existieren hier nicht.

Im übrigen sehe ich den Punkt mit der Preisdifferenzierung als nicht so gravierend an. Es wird sich ja zeigen was da wirklich dran ist. Problematischer ist das relativ geschlossene System mit iTMS und iPod, gegen das ja verschiedene Verbrauchergruppen bereits zu Felde ziehen.

Noch eine Anmerkung für Dich "pünktchen": Auch Microsoft hat sehr viel Erfolg gehabt mit seinen Produkten (bitte an dieser Stelle keine Diskussion über die Qualität ). Und durch diesen Erfolg hat MS eine marktbeherrschende Stellung eingenommen, weshalb sich MS immer wieder in der Kritik sah und weiterhin sieht. Da Apple in einem Segment einen durchschlagenden Erfolg hat, sieht sich Apple nun genau dieser Kritik ausgesetzt und wird deshalb genauer beobachtet. Nur weil Apple von uns als Usern als Anbieter "guter" Produkte (von vielen per se als Gut wahrgenommen) angesehen wird, sollt man nicht so naiv sein zu glauben, daß Apple nicht alles dafür tut so viel Geld wie nur möglich zu verdienen. Hin und wieder eben auch durch Unterbindung von Wettbewerb. Da letzteres nicht erlaubt ist, wird Apples Geschäftsgebahren untersucht. So einfach ist das.


Grüße

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pünktchen
pünktchen03.04.0717:50
die eu-kommission sieht das anders, der geht es gerade um die marktabschottung und eben nicht um die universelle abspielbarkeit der drm-musik von itunes. wobei der unterschiedliche preis nicht der entscheidende punkt ist, sondern nur die negativen folgen für die verbraucher illustrieren soll.

der oben verlinkte nzz-artikel ist insoweit schlich falsch. besser wird das z.b. hier dargestellt:

netzzeitung -
heise -http://www.heise.de/newsticker/meldung/87782

apple wird übrigens ausdrücklich keine marktbeherrschende stellung vorgeworfen. wie schon gesagt ist das halt immer eine frage der definition des marktes.

für den vorgeworfenen verstoß gegen die regeln des binnenmarktes ist es meines erachtens rechtlich gar nicht relevant, ob eine marktbeherrschende stellung vorliegt oder nicht. auch wenn ohne die marktmacht der majors diese marktabschottung praktisch nicht möglich wäre.

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pünktchen
pünktchen03.04.0718:14
wer des englischen mächtig ist, erfährt es am kürzesten und genauesten natürlich direkt von der kommission:

"The Statement of Objections does not allege that Apple is in a dominant market position and is not about Apple's use of its proprietary Digital Rights Management (DRM) to control usage rights for downloads from the iTunes on-line store."

und auch ein blick ins gesetz hilft weiter, hier art. 81 eg vertrag:

"(1) Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen ... welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken, insbesondere

a) die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen;
b) die Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder der Investitionen;
c) die Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen;
....
(2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse sind nichtig."

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pünktchen
pünktchen03.04.0718:48
der zeitablauf ist ja auch auffällig:

1. letzte woche verschickt die eu diese bösen briefe
2. am sonntag laden emi & apple zur pressekonferenz am montag

ich würde sagen, flucht nach vorn um die öffentlichkeit noch vor bekannt werden der verfahrens der kommission für sich einzunehmen und schlimmeres (aus sicht der musikindustrie) zu verhindern.


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TFMail1000
TFMail100003.04.0719:04
pünktchen<br>
der zeitablauf ist ja auch auffällig:

1. letzte woche verschickt die eu diese bösen briefe
2. am sonntag laden emi & apple zur pressekonferenz am montag

ich würde sagen, flucht nach vorn um die öffentlichkeit noch vor bekannt werden der verfahrens der kommission für sich einzunehmen und schlimmeres (aus sicht der musikindustrie) zu verhindern.

Ein bisschen arg spekulativ...
als ob solch Unternehmen sich von Kartellverfahren oder Öffentlichkeit so kurzfristig beeindrucken lassen
„May the force be with you“
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