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Digitale Signatur und die Gültigkeit

Oligabler
Oligabler28.05.1811:13
Kann mir jemand sagen ob eine Unterschrift mit dem Apple Pencil auf einen Reparatur Auftrag in PDF Form gültig ist, oder muss es ausgedruckt und mit Kuli unterschrieben werden?

Bei Google scheiden sich die Geister und viele Beiträge sind etwas alt.

Danke im Voraus.
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Kommentare

ssb
ssb28.05.1813:14
Ich denke, eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es da nicht. Das hängt einfach davon ab, ob beide Vertragspartner diese Vorgehensweise akzeptieren. In den meisten Fällen wird das nach meiner Erfahrung so akzeptiert.

Nach BGB ist ein Vertrag dann gültig, wenn beide Parteien sich darauf einigen, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Da geht auch mündlich oder per Handschlag. Da das oft schwer zu beweisen ist, werden Verträge häufig schriftlich abgeschlossen. Dennoch ist die Mehrheit der Verträge rein mündlicher Natur - wäre seltsam, wenn man sein Weizen im Biergarten per schriftlichem Vertrag bestellen müsste oder man erst zum Pizza-Service fahren müsste, um seine Bestellung zu unterschreiben.

Fazit: probiere es aus - wenn der Vertragspartner damit zufrieden ist, dann passt das, sonst halt doch ausdrucken, unterschreiben und per Post schicken. Das hängt in den meisten Fällen vom Wert der vertraglichen Leistung ab.

Übrigens: mit dem Pencil ein PDF zu bearbeiten hat nichts mit digitaler Signatur zu tun.
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elBohu
elBohu28.05.1813:19
Ich kann mich an einen Hinweis des Steuerberaters erinnern, der lautete: Drucken Sie die Rechnung auf einem Schlechten Drucker aus und sagen, sie sei per Fax gekommen. Per Mail hatten die Damals nur bedingt Gültigkeit.
Kann man das denn sehen? Könnte ja auch unterschrieben und wieder gescannt sein...
Wenn es vor Gericht geht, werden die Karten eh neu gemischt.

zur Info:
„wyrd bið ful aræd“
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Schneewolf
Schneewolf28.05.1815:20
Vielleicht trägt der Link ja einigermassen zur Klärung bei:
+1
Oligabler
Oligabler28.05.1815:36
Schneewolf

Leider nicht, es ging mir mehr um die Unterschrift mit dem Pencil.
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Stresstest28.05.1817:55
Im großen schwedischen Möbelhaus und anderen großen Ketten unterschreibt man ja auch per Stift auf einem kleinen Tablett, wenn man per EC-Karte oder VISA zahlt. Ich vermute mal, die werden sich da auch abgesichert haben, was so etwas angeht, also würde ich mal grundsätzlich sagen: Ja digitale Unterschriften sind gültig.
Was dabei im speziellen eingehalten und beachtet werden muss, kann ich allerdings auch nicht sagen
+1
Oligabler
Oligabler28.05.1818:06
Stresstest

Muss man da echt so unterschreiben? Ich bin selten bei Ikea und bei den meisten Läden kenne ich das so, das man auf den Bon unterschreiben muss und das Teil in die Kasse wandert.
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ein.Leguan
ein.Leguan28.05.1818:37
Bedingt ein Vertragsschluss dem Gesetz nach der Schriftform, ist die papiergebundene Signatur notwendig - übrigens mit dokumentenechter Schriftfarbe bzw. Tinte.
Deswegen sieht man Anwälte primär mit schwarzem Kugelschreiber signieren oder Politiker bei feierlichen Veträgen mit Eisengallustinte.

Insofern kann der Hinweis von ssb auf das BGB durchaus eine Orientierungshilfe sein, wie man es handhaben will.
+1
ssb
ssb28.05.1819:15
ein.Leguan
Bedingt ein Vertragsschluss dem Gesetz nach der Schriftform, ist die papiergebundene Signatur notwendig - übrigens mit dokumentenechter Schriftfarbe bzw. Tinte.
Ich wollte auch erst auf bestimmte Vertragsarten hinweisen, bei denen die Schriftform auf Papier noch zwingend ist, wie zum Beispiel Immobilienkäufe, bei denen zudem noch der Notar als Vertragsverfasser für sein Vertragswerk haftbar ist und als Zeuge fungiert- und man muss handschriftlich vor Ort persönlich unterzeichnen oder sich durch jemanden mit beglaubigter Vollmacht vertreten lassen. Man muss sich dafür auch ausweisen. Das ist ein Beispiel für komplexere Vertragsabschlüsse, die unbedingt auf Papier unterschrieben werden müssen. Das habe ich auch schon ein paar Mal gemacht.

Es ging aber Eingangs um einen Reparaturauftrag, daher habe ich auf diesen Hinweis verzichtet und eher Verträge genannt, die nicht einmal der Schriftform bedürfen.
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Oligabler
Oligabler29.05.1809:19
ssb

Das mit den Hauskauf und Notar habe ich schon gelesenen, auch bei einem Kredit oder einer Hypothek muss man noch manuell unterschreiben.

Aber mir ging es speziell um Reparatur Aufträge für iMacs, MacBooks usw. sowie Wartungsverträge für Firmen, Datensicherung und Wiederherstellung.
Aber auch der „an Kauf“ von alt Geräten.

Es sollen nur Aufträge und die Datenschutzbestimmungen digital mit dem Pencil unterschrieben werden.
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Oligabler
Oligabler29.05.1813:11


Mal kurz Nebenbei, weiß jemand warum manche Beiträge rot sind?
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Weia
Weia29.05.1815:41
Oligabler
Mal kurz Nebenbei, weiß jemand warum manche Beiträge rot sind?
Das sollten die seit Deinem letzten Seitenaufruf neu hinzugekommenen Beiträge sein; manchmal gerät das System dabei aber etwas durcheinander.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+1
schaudi
schaudi29.05.1816:06
Oligabler
ssb

Das mit den Hauskauf und Notar habe ich schon gelesenen, auch bei einem Kredit oder einer Hypothek muss man noch manuell unterschreiben.

Aber mir ging es speziell um Reparatur Aufträge für iMacs, MacBooks usw. sowie Wartungsverträge für Firmen, Datensicherung und Wiederherstellung.
Aber auch der „an Kauf“ von alt Geräten.

Es sollen nur Aufträge und die Datenschutzbestimmungen digital mit dem Pencil unterschrieben werden.


Wie schon erwähnt gibt es Sachen wo Schriftform und weiter Sachen Pflicht sind. Das wars eigentlich, was dazu zu sagen ist^^

Du musst es für dich selbst entscheiden. Jeder Vertrag kann angefochten werden, egal wie die Übereinkunft ausgestaltet ist. Dann entscheidet ein Gericht.
Ich könnt genauso behaupten, dass jemand mit meiner Karte im Supermarkt eingekauft hat und dort auf dem Bon meine Unterschrift gefälscht hat. Dann kommt der Supermarkt, guckt durch ihre Überwachungsbänder (rechtlich verwertbare mit timecode etc pp) und legt die entsprechenden Bänder vor. Der Richter schaut die sich an - guckt dich an und sagt dir dann ob er der Meinung ist, ob du lügst oder nicht. (blöd vereinfacht das ganze und natürlich würde das wahrscheinlich nichtmal bis vor einen Richter gehen, aber ich hoffe du weißt worauf ich hinnaus will)

Es ist eigentlich Egal ob schriftlich oder auf Tablet unterschrieben wird. Es ist immer nur eine Unterschrift, die egal wie eh nicht sonderlich wertvoll ist.
„Hier persönlichen Slogan eingeben.“
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tk69
tk6924.06.1821:47
Das wäre klasse, wenn ich meine Zeugnisse mit dem Pencil unterschreiben dürfte. Leider wird nur ein blauer Kugelschreiber akzeptiert => dokumentenecht.
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