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Forum>Apple>DVD auf Festplatte kopieren

DVD auf Festplatte kopieren

1reinhard
1reinhard03.12.0311:12
Hallo,

hab gestern abend mal probiert eine Film-DVD (ehrlich gekauft!) auf meinen iMac zu kopieren. Das Resultat war einfach nur grauenhaft. Danach habe ich es mit Diskcopy versucht. Leider mit dem gleichem Ergebnis.
Beim Abspielen mit dem DVD-Player war der Ton ziemlich zerhackt und von einem Bild konnte keine Rede sein.
Wer hat guten Rat?

Grüsse
Reinhard
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Kommentare

Laton
Laton03.12.0311:20
Schon mal OSEx probiert?

Ich will heute abend mal damit ausprobieren, ob ich mir meine neue DVD (gestern bekommen ) auf Festplatte ziehen kann, damit ich sie nicht ständig aus dieser schönen Hülle in meinem sowieso schon überfüllten Schrank ziehen muss. Es müsste eigentlich gehen.
(Du bist also nicht alleine! )
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blindmull
blindmull03.12.0311:25
"dvd backup" war das programm der wahl. seit der privatkopie-gesetzes-novelle ist das programm allerdings verboten.
alles klar?

grüße b.
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Laton
Laton03.12.0311:28
Das ist keine Privatkopie, sondern eine Sicherungskopie.
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1reinhard
1reinhard03.12.0311:31
Danke für den schnellen Tip. Ich probiers gleich mal aus und gebe die später Bescheid, ob es geklappt hat.
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blindmull
blindmull03.12.0311:33
laton: mir musst du das nicht erklären... wenn ich hier einen nicht legalen tip abgebe, muss ich auch darauf hinweisen, dass der eben nicht legal ist. verstehst'?

grüße b.
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Laton
Laton03.12.0311:37
blindmull:
Ich weiß, was du meinst, aber ich glaube auch, dass viel Unsinn im Hinblick auf die Privatkopie derzeit von der Industrie verbreitet wird. Die behaupten nämlich viel, wenn der Tag lang ist, um uns allen ein ach so schlechtes Gewissen einzureden.
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JuergenB
JuergenB03.12.0311:38
blindmull das benutzen von dvdbackup ist keinesfalls verboten! verboten ist nur dvds zu kopieren, die urheberrechtlich geschützt sind! ist ein feiner unterschied!!!
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Laton
Laton03.12.0311:42
Die Diskussion erinnert mich übrigens wieder an diesen tollen Disclaimer von meiner Office-Version:

"Sie sind nicht berechtigt, unrechtmäßige Kopien dieses Datenträgers zu erstellen."

Wären wir nie drauf gekommen, oder?
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blindmull
blindmull03.12.0311:46
juergenb: das programm (oder wenigstens dessen benutzung) ist verboten, weil sich mit "dvd backup" der kopierschutz ausschalten lässt. punkt. eine privatkopie an sich ist nicht verboten, solange dabei kein kopierschutz umgangen wird. das umgehen eines kopierschutzes aber schon. es geht also auch nicht primär um das urheberrecht. das neue gesetzt ist da ein bisserl... "spitzfindig"?
faktisch werden aber auch in diesem sinne "illegale" privatkopien nicht stafrechtlich verfolgt, nur das "zur verfügung stellen" dieser kopien.

es ist gut paranoid zu sein, aber noch besser ist es, sich kundig zu machen.
(no offense!)

grüße b.
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Laton
Laton03.12.0312:01
Zum Zweck der Datensicherung ist aber das Umgehen eines vorhandenen Kopierschutzes gesetzlich erlaubt, wenn ich mich richtig erinnere.
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JuergenB
JuergenB03.12.0312:05
blindmull aber irgendwie muss ich meine eigenen dvds kopieren können! gibt ja sonst nich viel software, die das schnell und gut macht. nur weil die "industrie" keinen funktionierenden kopierschutz entwickeln kann oder will, kommen sie auf so blöde ideen und wollen einem software verbieten und unsere linke regierung zieht auch voll mit!

so wie neulich der "kopierschutz" der allein durch das betriebssystem ausgehebelt wurde, nur weil autostart deaktiviert ist. das ist doch alles lächerlich und vierlefanz!!!
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blindmull
blindmull03.12.0312:13
laton: leider falsch. das umgehen eines kopierschutzes ist illegal. ("de jure", sozusagen. aber wie gesagt: "de facto" wirst du kaum schwieirigkeiten bekommen)

@juergenb: deine eigenen (mit idvd erstellten) dvds kannst du natürlich kopieren, weil die haben ja keinen kopierschutz (sind aber genaugenommen auch urheberrechtlich geschützt, weil du bist ja der urheber;-)

ich habe nicht behauptet, dass dieser ganze gesetzes-sch#### irgendeinen sinn macht. aber wenn die industrie das gefühl hat, sie verdienen wegen raubkopien nicht mehr genug geld, und sie nicht auf die idee kommen, dass ihre produkte vielleicht einfach zu teuer sind, dann muss man halt die juristische keule schwingen.
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JuergenB
JuergenB03.12.0312:16
zu teuer würd ich gar nicht sagen, aber 95% ist doch nur schrott der produziert wird und der von den 5% mitgetragen werden muss.
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blindmull
blindmull03.12.0312:20
(ich find durschnittliche 17 euronen (immerhin über 30 mak) für ne cd schon bisserl viel...)
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JuergenB
JuergenB03.12.0312:24
wenn z.b. auf einer audio-cd 20 spitzen lieder drauf wären, dann ist der preis doch mehr als gerechtfertigt, aber wenn nur ein gutes lied drauf ist und 19 miserable, dann geb ich dir vollkommen recht. drum finde ich den iTMS auch so klasse, weil 0,99 cent für ein gutes lied, sollte man gern ausgeben.
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Laton
Laton03.12.0312:50
blindmull
laton: leider falsch. das umgehen eines kopierschutzes ist illegal. ("de jure", sozusagen. aber wie gesagt: "de facto" wirst du kaum schwieirigkeiten bekommen)


Hast du für diese Information eine zuverlässige Quelle?
Ich meine nämlich, wie gesagt, etwas völlig anderes gelesen zu haben.
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Frahelo
Frahelo03.12.0312:53
blindmüll, danke für den Tipp! Funktioniert hervorragend! Apples DVD-Player spielt das "Backup" einwandfrei ab!
Kopierschutz/Kopierschutzgesetze interessiert/interessieren mich nicht. Ich mach aus meiner Sicht nichts illegales, wenn ich mir einen Film oder Musik auf Festplatte kopiere, um ihn/sie von da aus abzuspielen. Schließlich vervielfältige ich nichts auf DVD/CD und verkaufe es dann. Und wenn die Industrie meint, ihr Vorgehen würde was bringen, bitteschön... Meine käuflich, rechtmäßig erworbene DVD leihe ich an Freunde, Verwandte weiter, nur, damit diese sie sich ansehen können. Oder ist das auch verboten? Müsste eigentlich! Immerhin rennen sie dann nicht mehr in den Laden und kaufen sie sich. Das schadet der Industrie!
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1reinhard
1reinhard03.12.0313:16
DVD-BACKUP funz super!!!
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Ralf Saalmüller03.12.0313:25
JuergenB
blindmull das benutzen von dvdbackup ist keinesfalls verboten! verboten ist nur dvds zu kopieren, die urheberrechtlich geschützt sind! ist ein feiner unterschied!!!

Nö, das ist er nicht, der Unterschied.

Kopieren von urheberrechtlich geschützten Material ist verboten!

Privatkopieen werden vom Gesetzt her gedultet, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Also Kopieen für den "privaten Gebrauch" wird nicht strafrechtlich verfolgt. Eventuell zivilrechtlich?

Jetzt kommt es: Das Umgehen einer Kopiersperre ist verboten. Auch für die gedultete Priatkopie. Ausnahme hier wieder analoge Kopien.

Wer hier meiner Meinung nach bestraft wird, sind Gelegenheitskopierer und die eigentlich geschützten Privatkopierer. Eben nicht mal schnelll die CD für's Auto oder die Mutter kopiert.

Gewerbsmäßige Raubkopierer erhalten eher einen Vorteil. Der Aufwand eine analoge oder gecrackte Digital-Kopie zu machen steigt, die Absatzchancen mit dem Vermerk das die Raubkopie nicht geschützt ist, eher größer. Das das Gesetzt gegen professionelle Raubkopierer zielt ist die größte Lüge überhaupt. Meine Meinung.

Das nächste Problem ist die mehr als schwammige Definition der Kopiersicherung und deren Umgehung. Ein wiederverwendbarer Aufkleber auf einer CD oder DVD würde ja eigentlich komplett reichen. Die Umgehung trivial. Die Umgehung bei Audio-Dateien über die analoge Kopie absolut witzlos. Für dieses Gesetz sollten die Abgeordneten meiner Meinung nach bestraft werden. Nicht weil es den Kopierschutz erlaubt und gesetzlich schützt, sondern weil es im Grunde nichts bringt, ausser dem Liebesdienst an die Musikindustrie. Entweder bitte die Privatkopie komplett verbieten oder so lassen wie es war.

Gruss, Ralf
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JuergenB
JuergenB03.12.0313:34
Ralf das würde dann bedeuten, dass die industrie sich in dem moment strafbar macht, sobald sie den master vervielfältigen?
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JuergenB
JuergenB03.12.0313:42
ich fasse mal zusammen:

1. dvdbackup darf ich benutzen um meine eigens erstellten dvds zu kopieren
2. urheberrechtlich geschütztes darf man nicht kopieren
3. kopierschutz umgehen darf man auch nicht, sei denn analog
4. die "industrie" darf kopieren soviel sie will und umgeht ihre eigenen gesetze

tolle juristerei, kein wunder gehen alle unternehmen ins ausland
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blindmull
blindmull03.12.0313:50
laton:
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blindmull
blindmull03.12.0314:01
frahelo: das war KEIN TIP meinerseits, sondern nur der hinweis darauf, dass es früher mal ein programm gab, dessen benutzung jetzt aber nicht mehr legal ist!!!!!!!
(puh... kopf-aus-der-schlinge-zieh)
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blindmull
blindmull03.12.0314:04
frahelo: außerdem: blindmUll! (nicht ...mÜll) so viel höflichkeit will sein
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oliver
oliver03.12.0314:12
irgendwie hatten wir das alles schon dutzendmal hier im forum, aber trotzdem nochmal zum mitschreiben:

1. man darf nicht kopiergeschützte DVDs zum zwecke der privatkopie (ob man das jetzt sicherungskopie nennt oder wie auch immer) legal kopieren.
2. kopiergeschützte DVDs dürfen unter aushebelung eines _wirksamen_ kopierschutzes NICHT kopiert werden, für welchen zweck auch immer.
3. wer selbst urheber istdarf auch kopieren, wie er will, dazu braucht man kein DVD-backup-programm, es sei denn, das einzige original hätte man mit einem kopierschutz versehen, den man zum zwecke des kopierens dann wieder umgehen muss (nichts anderes macht DVD-backup)

JuergenB
dein punkt 4 ist...gelinde gesagt...quatsch. denn die industrie hat ja die urheberrechte vom urheber gekauft, lizensiert oder anderweitig die erlaubnis von diesem zur vervielfältigung bzw. verwertung bekommen und muss daher kein gesetz umgehen.

also, bevor man über die juristerei schimpft, erstmal mit der materie beschäftigen

btw: ich finde das neue urheberrechtsgesetz auch...ähhh...unglücklich und zu einseitig industriefreundlich.
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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Frahelo
Frahelo03.12.0314:13
blindmull: Oh sorry!*rotwerd* Werde mich mal mit meinem Optiker unterhalten. Danke für den Hinweis, für den ich dir nie eine Schlinge umgelegt hätte!
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Laton
Laton03.12.0314:35
blindmull:
Danke für den Link!
Interessant ist, dass mal wieder vieles nicht eindeutig geregelt ist, oder anders ausgedrückt: Die letztlich gültige Auslegung der Gesetze wird mal wieder vor Gericht ausgetragen werden.

Folgende Absätze möchte ich mal hier herein kopieren, weil sie viele Fragen, die hier auftauchen, ganz gut beantworten:
(Quelle: )

15. Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?

Nein!
Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.
Voraussetzung für eine Straffreiheit ist somit, dass der Täter ausschließlich privat gehandelt hat. Der Begriff der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen entspricht den Grundlagen der Privatkopie des § 53 UrhG.
Gleiches gilt für die Bußgeldvorschriften des § 111 a UrhG. Eine Ordnungswidrigkeit ist dann gegeben, wenn eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder ein Bestandteil verkauft oder vermietet oder über den Kreis der mit dem Täter verbundenen Personen heraus verbreitet wird.
Persönlich verbunden sind nach bisheriger Rechtslage Familie, Haushaltsangehörige und Freunde. Im Zweifel wird man diesen Begriff eher restriktiv auslegen müssen.


16. Dann habe ich bei Umgehung eines Kopierschutzes im privaten Bereich nichts zu befürchten?

Zumindestens kein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Dem Rechteinhaber bleibt es jedoch unbenommen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Verfolgung bleibt somit eröffnet. Ob dies für Einzelfälle tatsächlich passieren wird, ist zweifelhaft.


24. Woher weiß ich überhaupt, ob die CD/DVD/Computerprogramm kopiergeschützt ist?

§ 95 d UrhG sieht eine Verpflichtung vor, deutlich sichtbar auf einen Kopierschutz mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen "hinzuweisen" und Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 a Abs. 1 Nr. 3 UrhG gegeben, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.



Frage 15 war in etwa das gewesen, was ich auch im Kopf hatte. Privat ist privat und geht eigentlich niemanden etwas an.
Besonders Frage 24 finde ich aber wirklich sehr interessant! Blind irgendetwas unterschieben gilt somit von Seiten der Industrie von jetzt an nicht mehr.
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JuergenB
JuergenB03.12.0314:50
oliver aber der master besitzt doch schon den kopierschutz und beim vervielfältigen umgeht die industrie diesen, klar besitzen sie die rechte am inhalt, aber bedeutet das dann, dass ein umgehen vom kopierschutz nur mit einschrenkungen strafbar ist? also ob das wirklich so im gesetzestext steht?
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oliver
oliver03.12.0315:20
das steht so oder ähnlich im gesetzestext, sonst wäre eine sinnvolle verwertung nicht möglich. der inhaber des – kommerziellen – nutzungsrechtes (das er vom urheber übertragen bekommen hat) ist immer dazu berechtigt.
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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