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Apple TV wird trotz neuer Standby Gesetzte verkauft?!?
Apple TV wird trotz neuer Standby Gesetzte verkauft?!?
Sh06un
04.01.10
09:38
Ab dem 01.01.2010 dürfen laut EU Verordnung keine Haushaltsgeräte, Computer oder Unterhaltungsgeräte verkauft werden, die mehr als 2 Watt im Standby-Modus verbrauchen.
Was ist mit Apple TV?
Apple TV verbraucht deutlich mehr oder darf das Gerät weiter verkauft werden, weil es überhaupt keinen richtigen Standby-Modus besitzt?
Ich habe mich insgeheim schon auf ein Software- oder Hardwareupdate gefreut, aber scheinbar steht Apple nicht unter dem Druck der neuen Verordnung.
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Kommentare
iBookG4
04.01.10
09:45
Vielleicht kommt ja noch etwas. Allerdings dachte ich immer, dass davon auch nur Unternehmen mit Sitz in Europa betroffen sind.
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Garp2000
04.01.10
09:58
Frag mich auch wieso dieses Gerät noch in Umlauf gebracht werden darf. Braucht im Standby 10x so viel Strom wie gesetzlich zulässig ist.
„Star of CCTV“
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RAMses3005
04.01.10
10:22
iBookG4
Vielleicht kommt ja noch etwas. Allerdings dachte ich immer, dass davon auch nur Unternehmen mit Sitz in Europa betroffen sind.
Das wäre ja Wettbewerbsverzerrung zu unseren Ungunsten
Eigentlich müßte das Gerät aus dem Verkehr gezogen werden bzw. ein modifizierter Nachfolger kommen. Ich tippe aber eher auf erstes, so wie mit den giftigen iSight-Kameras damals. Apple war damals allerdings nicht so auf dem Umweltast wie heute. Hoffen wir das beste.
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Schens
04.01.10
10:43
Ist bei einem Server, der 24/7 läuft der StandBy-Verbrauch dann egal?
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RAMses3005
04.01.10
10:53
Schens
Ist bei einem Server, der 24/7 läuft der StandBy-Verbrauch dann egal?
Ist doch kein Server, oder schaust Du rund um die Uhr mit dem Teil Filme ? Wenn kein Film geschaut wird, macht man es aus. Und dann soll es keinen Strom verbrauchen bzw. sehr wenig. Leider hat es keinen normalen Ausschaltknopf.
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onicon
04.01.10
10:59
IMHO fällt TV aus dem gleichen Grund nicht unter die Richtlinie, aus dem auch WLAN-Router und Kühlschränke nicht darunter fallen: Sie haben einfach keinen Standby Betriebsmodus.
Außerdem gilt wahrscheinlich wie bei solchen Sachen üblich Bestandsschutz für vor dem 1.1.2010 eingeführte Geräte.
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Garp2000
04.01.10
11:36
onicon Was würde dann Anbieter von Videorecorder, Set top Boxen davon abhalten so zu argumentieren und den alten Schrott weiter zu verkaufen? Ggf. wird die Firmware halt noch angepasst, dass das Wort Standby nicht auftaucht und in die Anleitung geschrieben, dass das Ding in der Aufnahmebereitschaft nur 40W anstatt 60W braucht und alles ist gut?
„Star of CCTV“
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RAMses3005
04.01.10
12:09
onicon
IMHO fällt TV aus dem gleichen Grund nicht unter die Richtlinie, aus dem auch WLAN-Router und Kühlschränke nicht darunter fallen: Sie haben einfach keinen Standby Betriebsmodus.
Außerdem gilt wahrscheinlich wie bei solchen Sachen üblich Bestandsschutz für vor dem 1.1.2010 eingeführte Geräte.
Einen Kühlschrank kann ich komplett ausschalten. Ebenso einen WLAN-Router. Nur das AppleTV hat diesen nicht. Alle Geräte die keinen echten Ausschalter haben, laufen demnach unter dem Begriff Standby weiter und müssen dementsprechend laut der neuen EU-Verordnung Mindestanforderungen im Stromverbrauch erfüllen.
Bestandsschutz ... den Käse meinst Du doch nicht wirklich, oder ?
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RAMses3005
04.01.10
12:11
Im Übrigen werden auch WLAN-Router, bei denen das Billig-Netzteil auch im ausgeschalteten Zustand Energie verbrät, aus dem Verkehr gezogen. Anscheinend verschlafen gerade einige Elektronikhersteller das Gesetz, dann kommt wohl eine Verzugsstrafe auf sie zu. Lang genug bekannt ist es ja, dass es kommt.
Das ist alles gut für die Verbraucher.
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arekhon
04.01.10
12:19
Problem ist offensichtlich dass "Standby" in der Verordnung nicht wirklich exakt definiert ist, d.h. wenn ein Gerät außer der Einschaltbereitschaft und eine rudimentäre Statusanzeige oder Dinge wie Uhrzeit noch weitere Funktionen im "Standby-Modus" zur Verfügung stellt, dann ist schon fraglich ob die Verordnung noch Gültigkeit für dieses Gerät hat.
Dazu können womöglich schon Funktionen wie Wake on LAN oder ein Aufnahme-Timer zählen.
Dazu reicht es schon einfach dem Heise-Link aus dem ersten Posting zu folgen:
"Man kann sich offenbar schon darüber streiten, ob beispielsweise eine zeitgesteuerte Aufnahmefunktion eine zusätzliche Funktion darstellt, die über die Definitionen der EU-Verordnung hinausgeht und dadurch Geräte erlaubt, die im Bereitschaftszustand mehr als 2 Watt schlucken dürfen. Der Aus-Zustand scheint da weniger interpretierbar formuliert zu sein."
"Weil Rechner zeitgesteuert oder per Wake-on-LAN aus den ACPI-Modi S3 oder S4 aufwachen können, entsprechen diese Energiesparmodi möglicherweise nicht der Spezifikation des "Bereitschaftszustands" laut EU-Verordnung 1275/2008 – obwohl ACPI S3 im Vorlauf der Verordnung ausdrücklich erwähnt wird. Hier scheinen Nachbesserungen oder Präzisierungen ratsam."
Die Frage ist also, was stellt Apple TV im Standby-Modus noch bereit? Ich habe kein Apple TV, aber einige von euch sollten dazu ja was sagen können...
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onicon
04.01.10
12:48
und damit ist der standby mode des apple tv nicht von der regelung betroffen, da eben noch weitere dienste bereitgestellt werden.
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ma.
04.01.10
12:53
Standby ist:
wenn ich einen TV oder Videorekorder oder Radio lange genug vom Netz trenne, verlieren solche Geräte ihre kpl. Programmierung.
Die eingestellt Uhrzeit ist weg, genauso die Senderprogrammierung.
Deshalb können solche Geräte nicht, wenn man sie artgerecht benutzen will, per Schalter oder Stecker ziehen vom Netz getrennt werden, sondern müssen einen Betriebszustand "Standby" haben.
Bei allen Geräteklassen gibt es viele die im Standby weniger als 1 Watt/h ziehen, das ist quasi Stand der Technik.
Für mich ist also die Definition der Standby-Geräteklasse klar, weiß nicht wo es da bei Benutzung des gesunden Menschenverstand Probleme geben sollte.
Das Apple TV hat keinen Ausschalter?, verliert es denn wenn man es per Schaltsteckdose trennt irgendeine Programmierung? Wenn nicht
Schaltsteckdose kaufen, und benutzen.
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RAMses3005
04.01.10
12:55
Also ich kann da nichts widersprüchliches finden. Wenn ein Gerät keinen Dienst bereitstellt dann gilt 0,5 Watt bzw. übergangsweise 1 Watt. Stellt es einen Dienst bereit, dann gilt 2 Watt als Grenze. Das AppleTV liegt in beiden Fällen um den Faktor 10 zu hoch. Es erhält damit nicht mehr das CE-Zeichen und darf in Europa nicht mehr verkauft werden.
Vielleicht gibt es Übergangszeiten, um den Herstellern aus dem nichteuropäischen Raum (noch mehr!) Zeit zu geben, ihre Produkte anzupassen.
Apple hat den Mac Mini, die iMacs und die Bildschirme bereits nach den neuen CE-Richtlinie konstruiert und darf daher diese Geräte weiterhin verkaufen. Das aktuelle AppleTV müßte formal aus dem Verkauf genommen werden. Da es eh kaum Käufer findet, würde es Apple auch nicht groß merken.
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ma.
04.01.10
13:03
Das, was hier Apple Standby-Modus nett, ist gequirlter Stuhl.
Im Apple TV Standby-Modus geschieht Folgendes:
Werden keine Inhalte synchronisiert bzw. heruntergeladen, läuft die Festplatte langsamer.
Der Videobildschirm wird schwarz, obwohl die Videoausgabe aktiv bleibt.
Ton wird nicht wiedergegeben.
Der Download von Inhalten des iTunes Stores (geliehen und gekauft) wird nicht unterbrochen.
Apple TV wird weiterhin in der iTunes Geräteliste angezeigt, so dass Sie synchronisierte Inhalte sehen können.
Alle Netzwerkverbindungen bleiben aktiv, und Apple TV wird weiterhin in der iTunes Geräteliste angezeigt. Sie können also weiterhin Ihre Inhalte synchronisieren.
Der Lüfter bleibt in Betrieb.
Das ist weder Aus noch An noch Standby, und weils für diesen halbtoten Zustand keinen vernünftigen Begriff gibt hat Apple wohl den schönsten und unzutreffensten gewählt: Standby *sick*
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arekhon
04.01.10
13:10
Da im Standby-Mode des Apple-TV, wie @@onicon verlinkt hat, sowohl Netzwerkverbindung bestehen bleiben (es bleibt sogar in der Gerätelise sichtbar und sogar Downloads weiterlaufen und auch der Lüfter in Funktion bleibt fällt es es ganz klar raus aus der Verordnung. Spätestens die Fortsetzung der Downloads ist wohl deutlich mehr als für die 2W Grenze definiert ist.
Da liegt @@ma. schon richtig, ran eine eine Schaltsteckdose und die Sache hat sich erledigt. Auf die Verordnung braucht man aufgrund der Funktionen die beim Apple-TV solang es am Netz hängt noch zur Verfügung stehen gar nicht erst zu hoffen.
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Esäk
04.01.10
13:15
MaW.: Apple-TV hat keinen Standby-Mode im Sinne des Gesetzes. Damit entbehrt die Diskussion der Grundlage.
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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RAMses3005
04.01.10
16:24
Das heißt, das AppleTV ist immer voll an, oder ? Es hat keinen Standby-Modus und kein Ausschaltmodus. Was für eine Krankheit so was.
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Garp2000
04.01.10
16:28
RAMses3005 Ja, es ist immer an, wenn vielleicht auch reduziert, und verbrät 20Wh. Das zum Thema „Green Apple“, alles vera***.
„Star of CCTV“
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onicon
04.01.10
16:36
lastgesteuerte steckdose mit dem fernseher in der primaerposition und alles wird gut.
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Schens
04.01.10
17:16
RAMses3005
Schens
Ist bei einem Server, der 24/7 läuft der StandBy-Verbrauch dann egal?
Ist doch kein Server, oder schaust Du rund um die Uhr mit dem Teil Filme ? Wenn kein Film geschaut wird, macht man es aus. Und dann soll es keinen Strom verbrauchen bzw. sehr wenig. Leider hat es keinen normalen Ausschaltknopf.
Eben nicht. Ich will ja (wenn ich eines hätte), dass die neueste Fringefolge im Speicher ist, wenn ich Donnerstags das TV einschalte.
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