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Nicht nur in Deutschland hatte Apple wegen der Verletzung des iPad-Designs gegen Samsung geklagt, auch in den Niederlanden wurde das Gericht eingeschaltet, um ein Verbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 zu erwirken. Nachdem bereits im August ein Gericht entschieden hatte, dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 nicht gegen das Design-Patent des iPads verstößt, wurde diese Entscheidung nach einem Einspruch seitens Apples erneut bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts gehört das Apple-Design zwar nicht zum bisherigen Stand der Technik, wie dies von Samsung dargestellt wurde, doch wurden verschiedene Design-Elemente bereits vor Apple verwendet, weswegen das Design-Patent des iPads nur in einem engeren Rahmen Gültigkeit hat. Aus diesem Hintergrund heraus hat Samsung nach Ansicht des Gerichts mit dem Galaxy Tab 10.1 auch nicht das Design-Patent des iPads verletzt. Die Entscheidung in den Niederlanden steht damit im Widerspruch zur vorläufigen Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts, welches in Deutschland einen Verkaufsstopp für das Samsung Galaxy Tab 10.1 ausgesprochen hatte. Eine endgültige Entscheidung wird hier für Anfang Februar erwartet. Mittlerweile hat Samsung aber ohnehin auf das Verkaufsverbot reagiert und mit dem Galaxy Tab 10.1N speziell für Deutschland eine modifizierte Variante vorgestellt. (sb)
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