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IP-Adressen rechtlich nun doch keine personenbezogenen Daten?

Wie Heise Online berichte, hat das Amtsgericht München in einem Urteil festgestellt, dass dynamisch vergebenen IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind. Die Netzwerk-Geräten zugeordneten Kommunikationsnummern wurden im März 2007 in einem Urteil gegen das Bundesjustizministerium als personenbezogene Daten gewertet. Mit dem nun widersprechenden Urteil der Münchener Richter ist es strittig, wie IP-Adressen rechtlich zu werten sind. Für die Internet-Wirtschaft hat dies erhebliche Relevanz im praktischen Umgang mit IP-Adressen. Doch auch für den Internet-Nutzer kann die rechtlich Wertung der IP-Adressen wichtig sein, wenn es beispielsweise zu einer Klage wegen Urheberrechtsverstößen in so genannte Tauschbörsen kommt, die sich auf IP-Adressen stützt. Die Diskussion dürfte daher mit dem neuen Urteil wieder an Schwung gewinnen.

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Kommentare

Gort
Gort10.10.08 11:41
Eine dynamisch vergebene IP ist nicht personenbezogen. Stimmt. Eine dynamisch vergebene IP zusammen mit einem Zeitpunkt dagegen IST personenbezogen.
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DonQ
DonQ10.10.08 11:44
klar, dann wäre ich verantwortlich für allen inhalt, den meine besucher gestern gelesen und geschrieben haben. sehr sauber rechtlich gesehen und so schön einfach.(wer die ironie nicht erkennt, den möge sie beissen)
an apple a day, keeps the rats away…
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macmuckel
macmuckel10.10.08 13:03
DQ:

Bist du eh. Stichwort "Störerhaftung"
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DonQ
DonQ10.10.08 13:13
vor oder nach dem modem und da fängt es doch schon an, denke da lässt sich richtig übel streiten und tonnen von logs anfertigen. was wohl afaik wirklich zum problem wird
an apple a day, keeps the rats away…
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DonQ
DonQ10.10.08 13:16
wikipedia umschreibt es so:

im Einzelfall kommt jedoch eine Haftung als Störer in Betracht
an apple a day, keeps the rats away…
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jogoto10.10.08 13:27
Gort

Eine dynamisch vergebene IP zusammen mit einem Zeitpunkt IST anschlussbezogen!
Eine Störerhaftung ist lediglich eine Erfindung zur unzulässigen Beweislastumkehr. macmuckel
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam10.10.08 13:42
Die "Beweistlastumkehr", ist immer eine lustige Sache damit. Wenn man Beweislastumkehr bezüglich nach Liechtenstein verbrachter Gelder fordert, schreit der Mob "Hurraaaaaaaaaa!". Wenn es ums Leechen geht, ist das dann auf einmal gaaaaaanz was anderes. :sick:
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smokeonit
smokeonit10.10.08 14:37
eine IP die zu einer bestimmten zeit nicht vergeben ist, interessiert doch niemand! es sind doch nur IPs relevant die zu einer bestimmten zeit von jemand benutzt wurden, somit sind dynamische und statische IPs personenbezogen...



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jogoto10.10.08 14:41
Dr. Seltsam

Was ein Schwachsinn. Es wird wohl kaum jemand Geld in Deinem Namen irgendwo bunkern, wenn Du allerdings Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, nur weil Deine IP irgendwo aufgetaucht ist, dann Prost Malzeit.
Ein Beispiel, die Polizei hat vor nicht all zu langer Zeit gemeldet, dass ca. 10.000 Personen im Zusammenhang mit Kinderpornografie angezeigt werden würden. Der zuständige Staatsanwalt ruderte allerdings einige Tage später zurück. Die Zahl beruhte auf protokollierte IPs. Bei genauerem Hinsehen stellte man aber fest, dass viele sich nur einmalig und unter einer Sekunde auf den überwachten Seiten aufgehalten hatten, man also von einem Versehen ausgehen musste.
So weit ich mich erinnere, bezog sich die geforderte Beweispflicht bei den Steuerflüchtlingen darauf, dass nachdem bereits festgestellt wurde, dass große Summen im Ausland "gelagert" werden, lediglich der Besitzer nachweisen muss, dass er das Geld vorher versteuert hat, was mit einer sauberen Buchführung wohl kein Problem ist.
Red also nicht so einen Stuss und kotz Dich woanders aus.
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jogoto10.10.08 14:50
P.S.
Dr. Seltsam
Wie Du an meinem Beispiel mit der Kinderpornografie unschwer erkennen solltest, geht es bei der Entscheidung um die IPs um weit mehr als um illegale Downloads, die Du mir mal so locker zwischen den Zeilen unterstellst.
Man kann Dir nur echt wünschen, dass sie Dich mal – unschuldig – am Sack haben.
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Gort
Gort10.10.08 16:13
jogoto
Eine dynamisch vergebene IP zusammen mit einem Zeitpunkt IST anschlussbezogen!

Hm, das hatte ich doch geschrieben? Von Störerhaftung dagegen hatte ich nichts geschrieben, weil sie damit nichts zu tun hat.
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Gort
Gort10.10.08 16:21
Was issn das fürn Murks, ich konnte meinen editierten Beitrag nicht mehr absenden

Zusatz zum vorherigen Beitrag:
Wenn ichs richtig sehe, ist also für Juristen anschlußbezogen nicht gleich personenbezogen? Und was machen die ganzen Singlehaushalte? Bei denen ist das deckungsgleich. Das ist dann doch eine Ungleichbehandlung auf Grund von Lebensumständen und das darf laut Grundgesetz doch nicht sein, oder wie oder was?
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Gort
Gort10.10.08 16:23
Shit, und jetzt hatte ich übersehen, daß ich den GANZEN Beitrag geändert hatte, weil mir klar wurde was jogoto wollte

Ich hatte geschrieben: ja, ok, verstehe, anschlußbezogen ungleich personenbezogen, weil der Anschluß auch von mehreren Personen genutzt werden kann. Habe ich übersehen, da mir das als Single einfach nicht in den Sinn kam
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jogoto10.10.08 19:04
Gort



Es geht nicht mal nur um Single oder Mehrpersonenhaushalte. Denk mal an Firmen. Einerseits soll man seinen Angestellten nicht nachspionieren, andererseits für deren Unfug haften? Die Justiz ist da in der Vergangenheit einfach davon galoppiert und nun bin ich über so ein Urteil froh, denn es rückt eine IP in das richtige Licht. Bei einem Autokennzeichen ist es ziemlich wahrscheinlich, dass ein Halter weiß, wer das Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren ist. Und wenn nicht, gibt es auch selten eine Verurteilung (mir so passiert). Bei einer IP ist es recht unwahrscheinlich, dass der zeitweilige "Besitzer" weiß, wer genau was damit gemacht hat. Natürlich gibt es auch andere Fälle, aber genau das soll dann bitte die Polizei heraus finden.
Alles andere ist Sippenhaft.
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