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Urteil sorgt für Kopfschütteln: Wer verlinkt, haftet

Das Landgericht Hamburg hatte schon in der Vergangenheit mit umstrittenen Entscheidungen sein Faible bei der Haftung für Web-Links unter Beweis gestellt. Ein neuer Beschluss auf Grundlage einer EU-Entscheidung könnte allerdings zum Ende kommerzieller Webseiten führen, was letztendlich auch Suchmaschinen betreffe und damit Inhalte im Web unauffindbar machen würde. Wie dem vorläufigen Beschluss zu entnehmen ist, reicht die allgemeine Gewinnerzielungsabsicht einer Webseite aus, um für Urheberrechtsverletzung auf einer verlinkten Webseite zu haften.


Gewinnerzielungsabsicht sehr allgemein gehalten
Dies betrifft damit den Webauftritt eines Unternehmens oder Selbstständigen gleichermaßen wie auch Online-Shops und werbefinanzierte Seiten. Es könnte sogar die Vita von Arbeitnehmern oder Künstlern ausreichen, um eine kommerzielle Absicht zu unterstellen. Die Tragweite könnte vielleicht mit nachfolgenden Urteilen noch eingegrenzt werden, da das Landgericht Hamburg bei diesem Aspekt wenig konkret wird.

Prüfungspflicht für Linkziele rund um die Uhr
Sollte sich diese Ansicht bei deutschen Gerichten durchsetzen, müssen Betreiber von Webseiten rund um die Uhr ihre Linkziele nach möglichen Urheberrechtsverletzungen prüfen. Diese praktisch kaum umzusetzende Regelung könnte daher zu einem Ende von Verlinkungen zwischen verschiedenen Anbietern führen.

Beispiel anhand eines verlinkten Blogs mit Bild
Es würde schon ausreichen, dass beispielsweise ein Link auf einen fremden Blogartikel ein Bild enthält, welches nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß lizenziert wurde. Auch die nachträgliche Bearbeitung des Linkziels könnte in der Prüfungspflicht des Linksetzers stehen.

Haftungsrisiko auch für Nutzer
Es ist abzusehen, dass kommerzielle Anbieter das Haftungsrisiko bei nutzergenerierten Inhalten auf Nutzer übertragen würden. So müssten dann aufgrund angepasster Nutzungsbedingungen ebenso Nutzer eines Web-Angebots die Haftung für ihre gesetzten Links übernehmen - daher auch in der Pflicht stehen, ihre gesetzten Links ständig nach Urheberrechtsverstößen zu überprüfen. Die Folge wäre, dass niemand im Web mehr Links setzt.

Anlass war Bearbeitung eines freien Fotos
Angesichts dieser Tragweite erscheint es geradezu lächerlich, aus welchem Anlass der Beschluss des Landgericht Hamburg gefällt wurde. So hatte ein Fotograf ein Werk unter einer freien Creative-Common-Lizenz verbreitet, welche die nachträgliche Bearbeitung jedoch ausschloss. Im Rechtsstreit klagte er daher auf Entfernung eines Links auf ein bearbeitete Version seines Werkes. Über die vorläufige Entscheidung des Landgericht Hamburg zeigt er sich ebenso entsetzt wie auch die beteiligten Rechtsanwälte.

Weiterführende Links:

Kommentare

MacRudi09.12.16 09:08
Gleich im einleitenden ersten Satz dem Hamburger Landgericht einen mitgegeben, leider dabei aber einem 18 Jahre alten Hoax aufgesessen.
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sb09.12.16 09:11
MacRudi
Das Urteil an sich ist kein Hoax, nur das Einbinden der Klausel.
🎐 Sie werden häuslichen Frieden, finanzielle Sicherheit und gute Gesundheit genießen.
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Black Mac
Black Mac09.12.16 09:12
MacRudi
Danke für den Link. Aber ich möchte mir solche Literatur am Freitag nicht antun. Und von Samstag bis Donnerstag auch nicht.

Aber der deutschen Rechtssprechung traue ich eine Menge zu: Es gibt es ja auch (noch) die Störerhaftung oder das perverse Rechtsinstrument der Abmahnung. Da spielt diese Kleinigkeit auch keine Rolle mehr.
P.S.: Apple kann keine Dienste.
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iGod09.12.16 09:13
Ich sehe kein Urteil.
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rosss09.12.16 09:23
Das Landgericht Hamburg verlinkt auf seiner Internetseite auf Seiten anderer Unternehmen.

Das wahre Leben glaubt einem sowieso keiner.
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firstofnine09.12.16 09:25
Sollte das so stimmen, dann kriechen bestimmt die Abmahn-Anwälte bald wieder aus Ihren Löchern. Schlimm.
Wann man nichts ändert, dann ändert sich nichts!
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MacRudi09.12.16 09:32
1. Was sind denn die umstrittenen Urteile des Hamburger LG?
2. Habe ich nicht gesagt, dass das Urteil ein Hoax sei.
3. Sind die Abmahnungen vom Tisch, wenn der Kläger kein eigenes Interesse hat.
4. Dann brauchen wir nur noch eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sich das LG selbst verklagen
5. siehe 3.
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Schweizer
Schweizer09.12.16 09:41
Keine Aufregung Wert.
Das wird doch sowieso kassiert, wie die meisten Urteile des völlig Internet fremden LG Hamburg.
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nane
nane09.12.16 09:52
Dass das Internet noch Neuland in Deutschland ist, ist ja OK und man kann beobachten wie weite Teile der deutschen Bevölkerung die Verbreitung des Internets immer weniger ablehnen

Die restliche Welt wünscht sich derweil einfach mehr Meldungen beim Aufrufen einer Webseite. Zuerst klickt man das EU Cookie Gedöns weg, danach die Werbebanner und Newsletter-Angebote, meist auch noch die Frage ob Webseiten Pushmeldungen schicken bzw. den Betrachter orten dürfen. Wenn man dann Glück hat kommt noch die Frage, ob man die Webseite nicht als Startseite hinzufügen will und dass man Teile der Inhalte nicht sehen kann weil das xyz Plugin nicht installiert ist und ob man das gleich herunterladen will.

Zukünftig erscheint dann eben noch eine weitere Meldung in der diverse Haftungsrisiken auf ca. etwa 30 Seiten A4 Format (kein Witz! denkt an die verschiedenen Sprachen in der Welt) zum Scrollen angezeigt werden und man muss dann "gelesen" und "OK" anklicken und von Hand dazu eingeben "akzeptiert" + eine Capcha Abfrage.

Danke

PS: Sollten AD-Blocker in Zukunft Kostenpflichtig werden, die Benutzer werden nahezu jeden Preis dafür bezahlen
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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thomas b.
thomas b.09.12.16 10:29
Du hast noch das Umfrage-Popup von emetriq, nugad&Co. vergessen.
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truth
truth09.12.16 10:45
Hmmm, wenn ich jetzt auf FB etwas teile und auf der von mir geteilten Seite etwas gegen geltendes Recht verstoßendes verlinkt oder dargestellt wird, oder etwas rechtswidrig verlinkt oder dargestellt wird, hänge ich dann auch am Fliegenfänger? Oder gar Facebook?

Warum haben Gerichte in anderen Ländern diese "Probleme" eigentlich nicht?
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WollesMac
WollesMac09.12.16 10:54
Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung (1. und 11. Seite). Da geht es darum, bis zum eigentlichen Hauptverfahren quasi den Sachstand so einzufrieren, dass die vom Kläger dargelegeten (finanziellen) Nachteile sich nicht weiter anhäufen können. In der Sache selbst würde dann (ggf. in ein paar Jahren) im eigentlichen Hauptverfahren entschieden werden. Der Beschluss zu dieser Verfügung zeigt allerdings schon an, wohin das Gericht "ziehen" wird.
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Langer
Langer09.12.16 11:58
Ist die Webseite mit Suchergebnissen einer Anfrage bei Google nicht auch eine Verlinkung auf weitere Webseiten? Oha...

Da gibts ja nur einen Ausweg: Alle Angebote im Internet dürfen nur legal und korrekt im Sinne des Urheberrechts sein.
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GauloisBleu09.12.16 12:36
Ihr könnt den Sachverhalt weder einordnen noch wisst ihr, was ein Arrest ist oder eine Einstweilige Verfügung (bis auf WollesMac). Dazu zählt leider auch der Autor. Das Rechtsproblem auf S. 11 habt ihr auch nicht erfasst.
Wahrscheinlich hat das keiner von euch gelesen, in der unreifen Annahme, wenn man sich informieren will, braucht man nicht lesen, bevor man eine Ansicht äußert.

Die Verfassung garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, das beinhaltet nicht die Pflicht zu sachkenntnis-entblößten Stellungnahmen ,-)
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cps09.12.16 13:11
Black Mac
- oder das perverse Rechtsinstrument der Abmahnung.

Abmahnungen werden missbraucht, dass dürfte wohl unstrittig sein. Der ursprüngliche Gedanke war aber, dass damit ein Prozess vermeiden werden sollte, wenn per Abmahnung auf einen Rechtsverstoss hingewiesen wird.
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WollesMac
WollesMac09.12.16 13:23
Gemach, gemach,

die Gerichte täten gut daran, nicht nur Urteile o.ä. zu veröffentlichen sondern auch für die Allgemeinheit Verständliches. Insbesondere Verwaltungsgerichtsverfahren sind eher undurchschaubar. Insofern sind hier die Beiträge durchaus verständlich. Wir sind hier ja auch nicht auf der Uni.
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GauloisBleu09.12.16 14:17
WollesMac
...die Gerichte täten gut daran, nicht nur Urteile o.ä. zu veröffentlichen sondern auch für die Allgemeinheit Verständliches.
Ein guter Richter spricht Recht und spricht nicht über Recht. Aufgabe der Gerichte ist Entscheidungsfindung und nicht -erläuterung. V.a. gilt dies für die Parteien und nur ihnen ist eine knappe, aufs Wesentliche fokussierte Begründung zu geben.

Ärzte veröffentlichen ja auch nicht in der allgemeinen Presse, welche Behandlungsverfahren sie anwenden und schon gar nicht für unkundige Blogautoren.

Eine wirksame Kontrolle von Gerichten ist freilich wichtig, aus diesem Grund arbeiten sie grundsätzlich öffentlich —anders als die meisten von uns.
Aber das bedeutet nicht, jeden alltäglichen Handgriff erläutern zu müssen, wie es eine Einstweilige Verfügung ist — erst recht nicht dem lesenunwilligen, unkundigen Blogautor.

Vielleicht kann sb uns erläutern,ob und welche Bedeutsamkeit er in dieser Entscheidung sieht.
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WollesMac
WollesMac09.12.16 14:34
Ja da hast du duchaus in Teilen recht, was den Richter angeht. Es ist im konkreten Einzelfall schwierig. Dennoch sehe ich Handlungsbedarf. Dies kann etwa durch eine Pressestelle der Gerichte durchgeführt werden. Öffentlichkeitsarbeit wäre in etwa das Stichwort. Und Recht -auch Urteile- lebensnah zu vermitteln ist Service am Bürger. Dem muss, sollte, sich die Richterschaft nicht verschließen. Einfach nur peng raus und in Juris veröffentlichen ist nicht mehr zeitgemäß. (Unabhängig davon, wie und von wem dieser Beschluss hier veröffentlicht wurde)
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PaulMuadDib09.12.16 14:45
Kling nach einem gefundenen Fressen für die Abmahnindustrie. Man kann nur hoffen, daß hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
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WollesMac
WollesMac09.12.16 14:47
Sagichdochisnochnicht
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GauloisBleu09.12.16 14:51
WollesMac
Na, wahrscheinlich hat die Pressestelle ihre Arbeit gemacht, mit dem Ergebnis: unbedeutend, nicht veröffentlichen ,-)

Und vielleicht sollte sich die Kammer nicht bei sb entschuldigen, dass er den Kontext nicht versteht ,-)
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Cupertimo09.12.16 23:09
thomas b.
Du hast noch das Umfrage-Popup von emetriq, nugad&Co. vergessen.

Und 8 Little-Snitch-Meldungen
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jogoto10.12.16 08:18
GauloisBleu
Ärzte veröffentlichen ja auch nicht in der allgemeinen Presse, welche Behandlungsverfahren sie anwenden und schon gar nicht für unkundige Blogautoren.
Wenn Dr. Mayer Herrn Müller den Blinddarm raus nimmt, hat das in der Regel auch keinerlei Tragweite für mich.
GauloisBleu
Die Verfassung garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, das beinhaltet nicht die Pflicht zu sachkenntnis-entblößten Stellungnahmen ,-)
Die Verfassung garantiert die Unabhängigkeit der Gerichte, vor allem der Richter, das beinhaltet nicht die Selbstherrlichkeit und Abgehobenheit, die einige an den Tag legen.

Aber vermutlich hat Rechtsanwalt Röttger sich auch nicht informiert und auch nichts verstanden.
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GauloisBleu10.12.16 17:59
Dem ehrenwerten Herrn Röttger traue ich zumindest zu, dass er das Rechtsproblem erfasst hat, auch wenn er dazu wenig äußert.

Dir hingegen nicht, ausweislich deiner obigen Ausführungen.

Die Kritik ist valide.
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MainframeOSX
MainframeOSX12.12.16 00:52
Starten wir doch mal bei dem Gericht eine Anfrage ob alle Rechte eingehalten werden, ich möchte den Link vom Gericht ebenfalls auf meiner Seite verlinken.
Würde Spass machen wenn die 1000 von eMail beantworten müssten.
Bei mir ist zu Hause herrscht Windoof freie ZONE!
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PaulMuadDib12.12.16 10:13
Hat heise ja unlängst getan. Hoffe, es finden sich nach ganz viele, die eine solche Anfrage stellen.
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