Kurz: iPhone 17 Pro Max in der Zeitkapsel +++ YouTuber-Klage gegen Apple


Aktuell ist das iPhone 17 Pro Max allgemein gut verfügbar, doch im Jahr 2276 wird das ganz anders aussehen – wenn es dann überhaupt noch Mobiltelefone gibt. Zumindest ein Exemplar dürfte es in genau 250 Jahren aber noch geben, denn anlässlich des 250. Geburtstags der USA entstand eine
Zeitkapsel. Mehr als 400 Kilo ist das aus Edelstahl gefertigte Archiv schwer, darin befinden sich mehr als 200 wichtige zeitgeschichtliche Gegenstände. Einer davon ist das aktuelle iPhone-Topmodell in der Farbe Cosmic Orange samt Beschreibung, welchen Stellenwert das Gerät zum aktuellen Zeitpunkt hatte.
Zum weiteren Umfang zählen unter anderem ein Qubit-Chip von Berkeley, eine KI-Prognose von Claude über die Zukunft Kaliforniens, viele Briefe, Postkarten, Poster, Gedichte und andere Drucksachen auf Archivpapier, eine Coca-Cola-Flasche, die Steve-Jobs-Gedenkmünze, sowie ein Datenspeicher der Library of Congress auf synthetischer DNA. Beim Verpacken wurde darauf geachtet, keine Substanzen zu archivieren, die durch Zersetzung auf den sonstigen Inhalt übergreifen können – das legendäre "Old Bay"-Gewürz aus Maryland durfte daher nicht in die Kapsel.
YouTuber-Klage gegen Apple – Rechtsabteilung antwortetUm KI-Modelle zu trainieren, ist die unüberschaubare Informationsfülle des Internets eine wertvolle Datenbasis. Das hat jedoch den Nebeneffekt, urheberrechtliche Probleme aufzuwerfen – immerhin sorgt das importierte Material dafür, die Grundlage für Text- oder Bildantworten liefern zu können. In den USA kam es vor einigen Monaten daher zu einer Sammelklage, im Rahmen derer drei große YouTube-Kanäle Apple (und anderen Tech-Größen) vorwarfen, ihren Content widerrechtlich zu verwenden.
Konkret geht es um angebliche Verstöße gegen den DMCA-Umgehungsschutz – Schutzmaßnahmen zu massenhaften automatisierten Herunterladen von Videos seien ausgehebelt worden. Apple
antwortete darauf inzwischen und dementierte nicht den Zugriff, wohl aber die Kritik am Vorgehen. Wenn jeder Nutzer die Videos ohne Passwort, Bezahlung oder sonstige Sperre ansehen könne, kontrollierten YouTubes Anti-Scraping-Maßnahmen nicht den Zugang zum Werk, sondern allenfalls die Art des Downloads – weswegen keine verbotene Umgehung vorliege. Aus diesem Grund beantragt man die Abweisung der Klage.