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Kurz: Apple Watch Series 1 fortan Vintage +++ Internet zu langsam? – 15 Euro monatlicher Schadensersatz per Gesetz gefordert

Am heutigen Tag aktualisierte Apple wieder einmal die Liste veralteter Produkte auf der Website des Unternehmens: Ab sofort kann die Apple Watch Series 1 nicht mehr in Apple Stores und bei autorisierten Apple Service Providern zur Reparatur oder Wartung abgegeben werden. Anders, als man beim Namen vermuten würde, handelt es sich aber nicht um das erste Apple-Watch-Modell aus dem Hause Cupertino. Der iPhone-Konzern führte die Series 1 im September 2016 zusammen mit der Apple Watch Series 2 ein. Sie löste die originale Apple Watch als günstigstes Modell mit verbesserter Prozessorleistung ab und verblieb statt dieser neben der Series 2 im Sortiment. 2018 nahm man die smarte Uhr zur Einführung der 4. Generation aus dem Verkauf und fünf Jahre später gesellt sie sich nun zu zahlreichen weiteren Vintage-Produkten des kalifornischen Unternehmens – so wie es für viele Apple-Geräte mittlerweile typisch ist.


Vorläufer der Apple Watch SE
Löste die Apple Watch Gen 3 die Series 2 ab, so verblieb die Series 1 als erschwingliche Option im Angebot. Sie war nur mit einem Aluminiumgehäuse erhältlich, wobei die zweite Generation bereits auch aus Edelstahl oder in einer Keramikversion angeboten wurde. Ebenso verzichtete man beim 100 Dollar günstigeren Einstiegsmodell auf den helleren Bildschirm und die verbesserte Wasserdichtigkeit. Auch das iPhone musste weiter als GPS-Empfangsgerät herhalten. Sowohl die Series 1 als ebenso die 2. Generation erhielten noch bis 2020 regelmäßige Updates und waren mit watchOS 6 nutzbar. Mittlerweile richtet sich die Apple Watch SE an alle Einsteiger und bildet das untere Ende der Fahnenstange im Sortiment der smarten Zeitmesser aus Cupertino.

Internet zu langsam? – 15 Euro Pauschalnachlass
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gebietet es, dass man bei fortwährenden Leistungseinbußen der Internetverbindung ein Recht auf Beitragsminderung besitzt. Bereits im vergangenen Jahr machten Verbraucherzentralen auf dieses Minderungsrecht aufmerksam. Ein Jahr später werden Stimmen bezüglich der Umsetzung laut, denn die verschiedenen Provider würden hierfür unterschiedliche Kriterien heranziehen und Details nicht offen kommunizieren, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen. In einigen Fällen lehnte man, trotz Vorlage aller notwendigen Dokumente, die monatlich reduzierte Zahlung sogar komplett ab. Das Gesetz sei somit an dieser Stelle gescheitert und man fordere stattdessen eine pauschale Minderung um 15 Euro im Monat, sollten die Anbieter die vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten des Internets nicht einhalten. Ginge es nach den Verbraucherschützern, so sollte diese Praxis schon in der anstehenden Erneuerung des TKG implementiert werden. Die monatliche Entschädigung würde die Telekommunikationsanbieter eher dazu veranlassen, Missstände zeitnah zu beheben.

Kommentare

mk27ja95
mk27ja9516.10.23 15:03
Versteh ich nicht. Ist das jetzt Gesetz oder ein Wunsch was im Artikel steht. Ich habe nämlich von angeblichen 250 Mbit nur 160.
-2
berlin7916.10.23 15:21
Steht doch eindeutig im Artikel:

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gebietet es, dass man bei fortwährenden Leistungseinbußen der Internetverbindung ein Recht auf Beitragsminderung besitzt.

Das ist der bisherige Stand.

Da das bisher zu kompliziert ist, schlagen die Verbraucherzentralen aber nun vor pauschal 15 Euro als Entschädigung zu zahlen. Die Zukunft wird zeigen ob das so kommen wird.
'daß' gibt es seit 1996 nicht mehr. https://www.das-dass.de/
+2
desko7516.10.23 15:28
mk27ja95
Versteh ich nicht. Ist das jetzt Gesetz oder ein Wunsch was im Artikel steht. Ich habe nämlich von angeblichen 250 Mbit nur 160.
Dokumentiere das mal. Auch Ausfallzeiten notieren.
Das wurde mir geraten, als ich quasi jeden Monat min. 6 Tage gar kein Internet hatte.
Ist lange her, aber ich habe das jeden Monat an die Telekom geschickt und mir wurde jedes Mal ein Teil erstattet.
+3
Robby55517.10.23 18:42
Deswegen sollte bei Verträgen vorgeschrieben werden immer nur mit der Mindestrate zu werben und diese sollte rechtsverbindlich zu erfüllen sein. Umsonst wirbt man mit bis zu 250 MBit wenn dann nur 140 ankommen. Würde man an diesem Ort nur mit 100 werben wäre alles ok. Der Preissprung von 100 auf 250 MBit/s sollte in den Tarifen nur dann erfolgen wenn der Kunde auch wirklich 250 MBit/s oder mehr geliefert bekommt.
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MacStudio28.10.23 10:58
Das Supervectoring bei der Telekom sieht 250 vor, muss nach Vertrag aber nur mind. 100 liefern. Im Durchschnitt kommen 190 an. So auch bei mir.
Neulich wurde ich auf 100 runtergestuft, da der graue Kasten an der Straße voll war und ich mir den Anschluss teilen musste. Nach der Kündigung habe ich wieder einen eigenen Anschluss bekommen und wieder um die 195.

Alles nach Vertrag korrekt. Nicht nur im Kleingedruckten sondern ganz offen.

Ich zahle all. inkl., mit mobile, zweitkarte, tv usw. allerdings fast 120€ pro Monat an die Telekom und so werden alle Wünsche erfüllt. Dazu gehört dann auch der eigene Anschluss im VerteilerKasten auf der Straße.
(Kleinstadt nahe Köln, ohne Glasfaser, brauche den schnellen Upload beruflich)
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