Kurz: AirTags als enorme Hilfe beim Auffinden von verschollenem Gepäck +++ Apple TV in Deutschland auf dem Vormarsch


Seit iOS 18.2 ist das „Wo ist?“-Netzwerk dazu in der Lage, den Standort eines im Koffer verstauten AirTags mit einer Fluggesellschaft zu teilen, damit diese sich der Suche eines verschollenen Gepäckstücks annimmt. Hierzu ging der Branchenspezialist SITA eine Partnerschaft mit Apple ein. Nach einem Jahr zieht SITA ein
Zwischenfazit.
Ein kleiner Prozentsatz der Gepäckstücke kann nie wiedergefunden werden und gilt somit als „truly lost“, wie das Unternehmen mitteilt. Bei jenem Reisegepäck, das mit einem AirTag oder einem anderen Tracker mit Anbindung an „Wo ist?“ versehen ist, sei die Zahl der unwiederbringlich verschollenen Koffer und Taschen nach der Freigabe des Standorts um 90 Prozent gesunken. Airlines konnten das Gepäck schneller an die Passagiere zurückgeben: Die Wartezeit habe sich um 26 Prozent verkürzt. Die direkte Einbindung des „Wo ist?“-Standorts in das Gepäckortungssystem wurde mittlerweile von 29 Fluggesellschaften realisiert.
Apple TV gewinnt in Deutschland Marktanteile hinzuDer Markt für Video-on-Demand-Dienste ist ein heiß umkämpfter.
JustWatch präsentiert nun die Zahlen für das vierte Quartal des vergangenen Jahres sowie für das Gesamtjahr 2025 in Deutschland. Amazon Prime Video landet mit einem Marktanteil von 26 Prozent knapp auf Platz eins, Netflix folgt mit 25 Prozent auf dem zweiten Platz. Die beiden Anbieter mussten jedoch Federn lassen: Prime Video büßte vier und Netflix drei Prozentpunkte ein.
Während Disney+ mit deutlichem Respektabstand auf Rang drei landet, ist bei Apple TV ein deutlicher Aufwärtstrend zu beobachten: Mittlerweile kann sich Cupertinos Streamingdienst auf dem vierten Platz behaupten und lässt WOW deutlich hinter sich.
Mit Spannung werden die Zahlen für das aktuelle Quartal erwartet:
HBO Max ist seit Mitte Januar in Deutschland verfügbar und wartet mit einigen hochwertigen Eigenproduktionen auf, die vormals zumeist bei WOW zu sehen waren. WOW-Abonnenten müssen sich daher mit einem spürbar kleineren Katalog zufriedengeben und können möglicherweise sogar vom
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.