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EU erteilt pauschalen Urheberrechtsabgaben eine Absage

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für Privatkopien eine Absage erteilt. Mitgliedsstaaten wie Deutschland, die im privaten Umfeld das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke erlauben, müssen mit dem Urteil nun bei Geräten- und Medien-Abgaben zwischen unternehmerischer und privater Nutzung unterscheiden. Zwar ist kein Nachweis erforderlich, dass ein Gerät oder Medium im privaten Umfeld zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genutzt wird, doch darf dies nicht das unternehmerische Umfeld pauschal mit einschließen. Die Ausgleichszahlungen müssen stattdessen aufgrund des tatsächlich entstandenen Schadens berechnet werden, so dass Hardware-Hersteller zukünftig nur noch Abgaben für den Verkauf an Privatkunden zahlen müssen. Das EU-Urteil muss zunächst aber in nationales Recht und Rechtssprechung überführt werden.

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Kommentare

nightx
nightx22.10.10 15:02
Was ein Schmarrn......
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dreyfus22.10.10 15:29
Warum Schmarrn? Die bisherige Praxis war unlogisch, da das Recht auf Privatkopien nur für die private Nutzung besteht, kommerzielle Nutzung ist eh ausgeschlossen. Insofern war es schlicht falsch, Unternehmen diese pauschale Abgabe abzuknöpfen, da die de facto für Nichts bezahlt haben.
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cyberbutter
cyberbutter22.10.10 15:34
Ein hoch auf die Bürokratie.
BÄM!
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nightx
nightx22.10.10 15:49
Die ganze Abgabe ist Schmarrn! Hauptsache mal wieder die Endverbraucher abzocken.....
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dreyfus22.10.10 15:55
Das mag ja sein. Allerdings kann die EU diese Abgabe nicht abschaffen, ohne internationale Abkommen zu verletzen... Das Gesetz reflektiert nur die Notwendigkeiten.
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roadrunnerhagen22.10.10 16:02
Die ganzen Abgaben sind ein Schmarn. In Deutschland zahlst Du demnächst auch noch fürs furzen.
Wenn du als Chef beliebt bist, hast du irgendwas falsch gemacht. Kannst ja dann gleich n Zelt auf deiner Nase eröffnen, wodrauf alle rumtanzen.
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halebopp
halebopp22.10.10 16:57
Jetzt habe ich meinen arbeitsplatz in meiner Wohnung.
Muss ich jetzt von 9 bis 17 Uhr zahlen, weil dann meine selbstgewählte
Arbeitszeit läuft, und danach ist es abgabenfrei, oder wie?
Zahle ich dann insgesamt die Hälfte der Abgaben?

Ist etwas abgabenpflichtig, sobald ich es steuerlich geltend mache?
Also so ganz verstehe ich das noch nicht.
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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dreyfus22.10.10 17:06
@halebopp: So wie ich das verstehe, ist entscheidend, ob Du gewerblich oder privat kaufst (also was Du beim Kauf angibst). Auch Privatleute können u.U. einen Computer steuerlich geltend machen, das kann es also kaum sein.

Hier sollte man dann aber überlegen: Kaufst Du als Firmenkunde, gibst Du auch Rechte auf... bspw. das Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen bei Kauf im Internet.
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bmc desgin22.10.10 19:36
Ist doch quatch, ich habe auch als firmenkunde bzw. Gewerblicher Kunde ein Rückgaberecht...

Das was hier im Vordergrund steht, ist die Tatsache, das gewerblich eingesetzte Brenner meist für den Datenaustausch selbstgenerierter Daten verwendet werden als im privaten, wo man Sicherheitskopien von urheberrechtlich geschützten Daten macht. Hier mein ich in erster Linie auch z.b. sich eine Audio CD fürs Autoradio anzufertigen oder Filme auf DVD zu brennen.

Was mich an dieser Abgabe lediglich stört, ist die Tatsache, dass das Urhebergesetz in Deutschland es erlaubt, solche Sicherheitskopien zu erstellen, man aber dafür in Form dieser Abgabe etwas dafür bezahlen muss. Egal ob privat oder gewerblich - ähnelt stark dem GEZ Abgesocke...


Cheers
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dreyfus22.10.10 19:49
bmc design:

Absolut kein Quatsch. Ein Rücktrittsrecht nach ehemaligem Fernabsatzgesetz bzw. jetzt nach dem reformierten Schuldrecht hat nur ein Verbraucher. Ein Verbraucher ist gem. Definition eine juristische Person, die für den privaten Gebrauch kauft. Gewerbliche Käufer haben kein Rücktrittsrecht, es sei denn, der Verkäufer räumt es freiwillig ein. Das ist dann aber Service und kein Recht.
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bmc desgin22.10.10 22:06
Eine juristische Person ist aber nach Definition BGB auch eine firma...


Cheers
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dreyfus22.10.10 22:59
bmc design: Jeder Verbraucher ist eine juristische Person, aber nicht jede juristische Person ist ein Verbraucher; Verbraucher ist nur, wer zum privaten Gebrauch kauft. Gewerbliche Kunden haben bspw. kein Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz, die Gewährleistung kann (bei Neuwaren) bis auf ein Jahr reduziert und bei Gebrauchtwaren sogar ausgeschlossen werden. Ob der Händler davon Gebrauch macht, ist ihm natürlich freigestellt. Wenn, dann muss das in den AGB stehen.
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bmc desgin22.10.10 23:26
Was hat denn eigentlich das fernabgabegesetz mit dem ganzen zu tun, wenn ich mal fragen darf?

Bei Verträgen tritt dies gar nicht in Kraft.
Und genau das passiert bei einem Kaufvertrag.

Aber das Thema hier heißt nicht fernabgabegesetz, sondern Urheberrechtspauschale...


Cheers
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dreyfus23.10.10 02:17
bmc design: Vielleicht noch einmal oben nachlesen... Es ging darum, dass es sich eventuell nicht lohnt, die paar Kröten für die Urheberrechtsabgabe zu sparen, in dem man gewerblich kauft, wenn man dadurch andere Vorteile aufgibt, wie z.B. das, 14 Tage von einem Fernabsatzvertrag (übrigens sehr wohl ein Vertrag, allerdings nur dann, wenn der Verkäufer alle Anforderungen erfüllt, wie bspw. Anzeige der AGB, des Widerrufsrechtes und einer ladungsfähigen Anschrift) ohne Angabe von Gründen zurücktreten zu können.
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MacGay
MacGay23.10.10 10:27
Apple hat die Preise gesenkt...
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diddom
diddom24.10.10 00:55
An die gegen die Abgabe wetternden: erst mal selber etwas erschaffen, was unter die Urheberabgabe fällt statt nur zu konsumieren. Wäre interessant zu sehen/hören, ob da nur ähnlicher dünpfiff bei rauskommt wie dieses ewige abzocke gelaaber.
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Garp200025.10.10 07:12
diddom Mach Du Deinen Dünnpfiff doch mal mit richtiger Kommasetzung.

Jeder der mit seiner Digicam Fotos macht, produziert. Und dafür zahlt er eine Abgabe auf DVD-Rs und Festplatten? Krank. Wo kann man heute überhaupt noch was privat vervielfältigen? Ist doch jeder Film geschützt. Und Musik kauft man in iTunes und die ist also auch komplett bezahlt. Und dann zahlt man noch eine Urheberabgabe für die Festplatte im iMac auf die die Musik kommt? Und dann noch mal auf die Time Capsule auf die man den iMac sichert?

Dieses System ist KRANK!
Star of CCTV
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nightx
nightx25.10.10 15:40
garp

Amen!
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