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Forum>Software>rechtliche Frage zum Softwareverkauf!

rechtliche Frage zum Softwareverkauf!

mj
mj07.12.0415:26
hallo alle zusammen,

wie sieht es eigentlich mit der möglichkeit des verkaufs von software aus, deren neue version auf meinem computer läuft und die mir die möglichkeit gab, die neue version billiger zu kaufen?
oder verliere ich damit das recht, das update zu besitzen?

gruß mj
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Kommentare

rofl
rofl07.12.0415:28
Würde behaupten das kommt immer auf die Firma an, von der die Software ist. Wenn es ein reines Update ist (also Quasi wie ein Spoiler am Auto), kannste die alte Version nicht verkaufen.
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MacMark
MacMark07.12.0415:40
Generell gilt: Klauseln im (Softwarelizenz-)Vertrag, die einen Weiterverkauf einer gekauften Software einschränken, sind nach deutschem Recht ungültig und nichtig.

Insbesondere gilt: Die Vogel-friß-oder-stirb-Klauseln mit "wenn sie dieses Siegel brechen / diesen Umschlag öffnen dann erkennen sie (...) an" sind ungültig.

Diese nichtigen Klauseln sind Versuche der Softwarehersteller, den Verbraucher einzuschüchtern und einen Gebrauchtsoftwaremarkt zu verhindern, um ihren Absatz zu schützen. Nicht in Deutschland!
„@macmark_de“
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rofl
rofl07.12.0415:43
Hier geht es um was anderes. Wenn ich ein Update/Upgrade Paket kaufe, ist das eine eigene Lizenz, oder immer noch die der Urversion.
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Liebling
Liebling07.12.0415:44
Aber fuer ein Update bei dem ich die Seriennummer der alten Version eingeben muss kann ich doch die alte nicht verkaufen, oder? Die brauch ich ja zwingend um die neue zu installieren.
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mj
mj07.12.0415:59
also es geht bei mir um finale con coda musik. habe davon mittlerweile das 4. oder 5. update - bin von allegro 98 weiter aufgestiegen und habe jetzt finale 2004. kann ich meinem freund die alten allegro cds verkaufen oder schenken?
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camaso
camaso07.12.0418:26
nein
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mj
mj07.12.0419:41
nur ein einfaches nein - keine begründung?
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nb
nb07.12.0419:53
nein. du brauchst ja auch das orginal. nur updates reichen nicht zum programmneuinstallieren.
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pixler07.12.0420:03
mj
ich würde direkt klemm anfragen. Codamusic hat ja wirklich eine sehr liberale Lizenzpolitik. Und wenn Du von Ihnen ein Nein bekommst, dann ist das ja eigentlich auch ok und kann das akzeptieren oder? ich finde das ist mann dieser Firma mit dem tollen Service schuldig.
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Sebl
Sebl07.12.0420:17
Wäre rechtlich unüblich, wenn Du die alte Version nicht für die komplett Version brauchen würdest.

Linzenz: alte Version +Update.

Ganz einfach. Somit kannst Du sie nicht verkaufen ohne eine illegale Version zu bekommen.

Ähnliches gilt auch für die iLife CD/DVD. Man benötigt beide, ansonsten ist es rechtlich zumindest zweifelhaft.
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mj
mj07.12.0420:42
ist ja in dem sinne kein update - da ist allegro 98 / allegro 2001 / finale 2003 und finale 2004
ich glaube da hat allegro 98 mit finale 2004 sehr wenig zu tun
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nb
nb07.12.0420:51
update ist nicht gleich volle version. bitte unterscheiden!
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Sebl
Sebl07.12.0420:54
mj das ist richtig. Wichtig ist wie die Lizenz zusammengestellt ist. Welche mindest. Version für ein Update benötigt wird ist hierbei relevant. Neuere Versionen, die über die Mindestversion hinausgehen kann man dann verkaufen.
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Bond07.12.0421:26
Wie das von der Lizenz genau aussieht weiss ich auch nicht. Aber wir haben im Büro immer wieder die alten Versionen (Windows 3.1, NT, etc. und andere Programme, ja leider Windows aber wird bald mal geswitcht!) weggeschmissen. Was will man den mit so vielen Versionen die man eh nie mehr brauchen kann. In meinen Augen ist es dadurch auch rechtens (zwar noch nie gemacht) die Versionen zu verkaufen oder zu verschenken, dies gibt ja auch indirekt neue Kunden für eine Firma!
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camaso
camaso07.12.0421:40
Ok, mein Nein war etwas gar kurz.
Meine Begründung dafür: Wenn eine Software als Vollversion benötigt wird, um ein Update zu erlangen, dann bleibt das auch nach dem 27. Update so. Du updatest nämlich nicht das vorhergehende Update sondern die ursprüngliche Vollversion und die nachfolgenden Updates. Ist aber in der Zwischenzeit wieder mal eine Vollversion angeschafft worden, welche keinen Zusammenhang mit einem schon vorher besessenen Update oder einer Vollversion hat (welche also nicht z.B. als vergünstigte Vollversion verkauft wurde, weil Du schon Kunde warst mit der Software), dann sind die davor liegenden Versionen frei.
Anders gesagt: Wenn "allegro 98 / allegro 2001 / finale 2003 und finale 2004" eine auf sich aufbauende Hierarchie ist wie Du sagst, dann ist alles gebunden. Wäre das nicht so, könnte sich Dein Freund ja auch ein Update besorgen und dann gäbe es zwei Update-Äste auf einer Grund-(Voll-)version. Und das ist nur zulässig, wenn der Hersteller das auch erlaubt.

Gruss
camaso
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Don Quijote07.12.0415:48
Das könnte bei Adobe/M$ zu Problemen führen, wenn die Nummern abgeglichen werden, was zwar nicht legal ist, aber die nicht interessieren wird…
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