Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Apple>iTMS Nutzungsbedingungen

iTMS Nutzungsbedingungen

Stefan Lühr
Stefan Lühr16.06.0412:33
Hallöle..

ich hab mir gerade mal die Nutzungsbedingungen angeschaut und halte doch einige Sachen für recht fragwürdig...

Ok.. fangen wir mal an...

"Wir können keine Kreditkarten oder Kundenkarten akzeptieren, die von Banken außerhalb Deutschlands ausgestellt sind. "

Das ist hochgradig ärgerlich. Einige von uns haben nicht immer in Deutschland gewohnt und deshalb auch Konten in den Ländern, in denen man früher gewohnt hat.. Oder die Konditionen im Ausland sind einfach besser...
Diese Regelung im iTMS hebelt allerdings den Gedanken des europäischen Binnenmarktes völlig aus (und ich rede nicht einmal davon, daß die Östereicher und Spanier usw. nicht einkaufen können! Das kann man sicher mit dem komplizierten Lizenzrecht begründen...)

"Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Fragen in unserer erprobten Wissensdatenbank finden, können Sie uns auch eine Email an folgende Adresse senden: [Email Adresse ] [iTunes Team wird dies vornehmen]. Emails werden sobald wie möglich beantwortet."

Hier hat offensichtlich jemand vergessen, die Adresse einzutragen...
Jetzt kann ich mich nicht mal offiziell beschweren
Und aufmerksam machen kann man Apple dadurch auch nicht auf den Fehler.. ich sollte nachher mal die englischen Seiten durchschauen... Da ist bestimmt die Adresse drin.. hoffentlich...

"Bei der Einräumung der Möglichkeit zum Brennen oder zum Export handelt es sich um eine Gefälligkeit. Hierin liegt keine Rechtseinräumung und kein Verzicht (und keine Beschränkung und dies soll keine Auswirkungen haben) auf Rechte der Urheberrechtsinhaber bezüglich der Inhalte, Tonaufnahmen, zu Grunde liegenden Musikkompositionen oder der in den Produkten verkörperten künstlerischen Darstellungen. "

Hmm... Man wirbt mit einem Feature, macht aber klar, daß es kein Feature, sondern nur eine "Gefälligkeit" sei.
So wie das beworben wird, ist das eher eine zugesicherte Eigenschaft...

"Für sämtliche Käufe im iTunes Music Store gilt englisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts."
und
"Über uns: Unsere Registernummer lautet RCS Luxembourg B 101 120 und unserer eingetragener Geschäftssitz befindet sich in 10 rue Mathias Hardt BP 3023, L-1030 Luxemburg."

Hmm..
Eine luxemburger Firma mit Sitz in Luxemburg will mit mir englisches Recht vereinbaren? Was hat Großbritannien damit zu tun?

fragend... Stefan
0

Kommentare

Liebling
Liebling16.06.0412:49
Erstens: bei den Steuern hier in der BRD wundert mich ein Firmensitz in Luxemburg nicht wirklich...

Zweitens: Kreditkartenzahlungen sind nicht fuer den Kunden (der kann ja bis zu 6 Wochen die Kohle zurueckholen), aber fuer den Verkaeufer immernoch kritisch. Deshalb versucht man die Sicherheit der uebermittelten Daten moeglichst hoch zu halten (z.B. indem man eben fuer einen deutschen Store nur deutsche Kreditkarten zulaesst)...

Ich versteh das...
0
Stefan Lühr
Stefan Lühr16.06.0413:08
Liebling
Erstens: bei den Steuern hier in der BRD wundert mich ein Firmensitz in Luxemburg nicht wirklich...

Zweitens: Kreditkartenzahlungen sind nicht fuer den Kunden (der kann ja bis zu 6 Wochen die Kohle zurueckholen), aber fuer den Verkaeufer immernoch kritisch. Deshalb versucht man die Sicherheit der uebermittelten Daten moeglichst hoch zu halten (z.B. indem man eben fuer einen deutschen Store nur deutsche Kreditkarten zulaesst)...

Ich versteh das...

Ich bemängele in keinster Weise den Geschäftssitz Luxemburg. Jedoch sollte dann doch luxemburgisches - oder, da alle Kunden des deutschen iTMS aus Deutschland kommen, je nach Vereinbarung auch deutsches Recht (siehe Apple Store, irische Firma, hat aber deutsches Recht vereinbart) - gelten.

Diese Frist gibt es nur im Lastschriftbereich, wie reden von Kreditkarten...
Ich hätte das vielleicht klarer ausdrücken sollen...
Es geht darum, daß Kreditkarten, die von Banken in z.B, Großbritannien, Ireland, Frankreich herausgegeben wurden, jedoch eine Rechnungsadresse in Deutschland haben, von deutschen iTMS nicht akzeptiert werden...

Stefan
0
Stefan Lühr
Stefan Lühr16.06.0413:12
Ich hab gerade noch mal auf der englischen Seite geschaut...

Dort ist das Kontakktformular aufgeführt...

Daraus ergibt sich folgende deutsche Supportseite...


Stefan
0
sagt mal
sagt mal16.06.0415:06
mal ne andere frage:

angenommen 100 iTMS-songs sind plötzlich nicht mehr verfügbar, weil das board meines rechners (beim mdd passiert sowas oft genug) eben nicht mehr geht. ich kann also den rechner/seriennummer nicht mehr deaktivieren?


das scheint mir alles etwas riskant bzw. unbequem. eine kaputte cd kann ich im laden wieder umtauschen, gut aufbewahrt hält sie mind. 20 jahre - in der zeit brenne ich ein paar kopien - dann hab ich die musik länger als ich leben kann.

zum rumstöbern ist der itms ganz hüsch, aber kaufen werde ich dort nie.
was passiert eigentlich mit den ganzen adressen und nutzerprofilen die dort gesammelt werden?
0
chill
chill16.06.0415:29
5 rechner hört sich ja erstmal gut an, aber fangen wir mal das rechnen an:

1 desktop zuhause = 1
1 notebook =2
1 bürorechner =3

3 jahre später ...

1 neuer desktop zuhause =4
1 neues notebook =5

und dann ? alles in müll kippen weil praktisch ja vorhanden, aber eben nicht mehr abspielbar?

selbst wenn ich cd-backups mache ... bei mp3 backups bleiben die drm infos ja erhalten. wenn ich aiff backups mache muss ich ja wieder zurück auf mp3 codieren wenn ichs auf nem i-pod hören will, das bedeutet qualitätsverlust.

und nu?
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
0
sagt mal
sagt mal16.06.0415:34
rainer


ich spreche nicht von motherboards in cd-playern, sondern von glasklaren garantiefällen. das aac aus dem itms ist (vielleicht) auch nicht kaputt, ich nehme an, ich kann einen song immer wieder laden, den ich bereits gekauft und bezahlt habe - oder was ist, wenn bei der datenübertragung was schiefgeht?
0
sagt mal
sagt mal16.06.0415:39
chill

du hast den ipod vergessen...

_____

nein, ich will den itms ja nicht schlechtreden, ich mag diese drm-geschichten nicht. ich akzeptiere überhaupt kein drm. ich bezahle für jeden cd-rohling und brenner etc schon abgaben an die mi, auch wenn ich meine eigenen arbeiten darauf archiviere. hier zeichnet sich ein trend ab, der sich in wenigen jahren noch weiter verschärft haben wird. aber alle freuen sich und machen mit.

und was wird aus dem gemütlichen plattenladen um die ecke?
0
chill
chill16.06.0416:03
sagt mal, olli

naja, mit dem apple drm fahren wir im gegensatz zu anderen ja noch ganz gut, obwohl alle restriktionen natürlich den hauch von orwells bigbrother mit sich herumtragen.

danke olli, ich habs auch gerade in nem anderen thread gelesen, gut immerhin das sowas überhaupt möglich ist
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
0
Gaspode16.06.0416:09
Man kann die alten Rechner entrechtigen. Entwender in iTunes selber oder wenn der Rechner in Asche zerfallen ist, über die Store Hotline. Also keine Angst mit Neuanschaffung von Rechner.

Aber das mit der Gefälligkeit ist interessant. Wird ja komplett anders beworben. Wäre mal einen Rechtsstreit wert, ob das eine überraschende Klausel in der AGB und somit nicht wirksam ist.
0
Stefan Lühr
Stefan Lühr16.06.0416:10
*GRINS*
Schön, daß hier so fleißig diskutiert wird um DRM und die Beschränkungen, die sich aus den Lizenzen ergeben, ging es mir jedoch nicht

Hauptsächlich darum, daß man trotz deutscher Rechnungsadresse nicht einkaufen kann, wenn die Kreditkarte nicht auch in Deutschland herausgegeben wurde und daß man englisches Recht vereinbaren will (Übersetzungsfehler???).


Stefan
0
Fenvarien
Fenvarien16.06.0416:29
„Ey up me duck!“
0
Stefan Lühr
Stefan Lühr16.06.0416:37
Gaspode
Man kann die alten Rechner entrechtigen. Entwender in iTunes selber oder wenn der Rechner in Asche zerfallen ist, über die Store Hotline. Also keine Angst mit Neuanschaffung von Rechner.

Aber das mit der Gefälligkeit ist interessant. Wird ja komplett anders beworben. Wäre mal einen Rechtsstreit wert, ob das eine überraschende Klausel in der AGB und somit nicht wirksam ist.
Endlich mal einer, der aufpaßt

Das ist doch genau was ich sagte aber um hier einen Rechtsstreit anzufanngen - nichts liegt uns Apple Fans ferner - müßte man zumindest wissen, nach welchem Recht ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Ich vermute mal, das "englische" Recht ist von der Übersetzung aus dem Englischen übrig geblieben und soll "deutsches" Recht heißen.. .aber das ist nur eine Vermutung.

Das Nächste - damit beziehe ich mich auf Oliver Kurlvink's Kommentar - ist das Rückwirkende mancher Apple AGB Änderungen...

Wenn ich also zum Zeitpunkt x einen oder mehrere Titel zu bestimmten Konditionen und einem bestimmten Preis kaufe, da mir sowohl Konditionen als auch Preis angemessen erscheinen und Apple zu einem späteren Zeitpunkt die Konditionen ändert (zum Beispiel das Brennen auf CD oder Verwenden in iMovie unterbindet) auch für bereits lange erworbene Titel...
Das ist rechtlich ziemlich heikel...

Andererseits... wenn man sich einen Porsche kauft und 3 Wochen später die Regierung Tempo 30 auf allen Straßen durchsetzt, kann man Porsche auch nicht belangen..

Hmm.. Aber ich glaube, der Vergleich hinkt...

Eine weitere Frage, die sich ergibt, wenn deutsches Recht hier gilt...
Das Fernabsatzgesetz...
ok.. ja Schuldrechtsreform.. ich hab davon gehört
Widerrufsrecht gibt es nicht: BGB § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
jedoch muß der Anbieter den Kunden über verschiedene Sachen informieren:
BGB § 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

... jedoch nur, wenn deutsches Recht anwendbr ist

Stefan, der sich immer noch über die Kreditkkartenngeschichte ärgert...
0
Gaspode16.06.0416:50
Hilft Dir eine kostenlose Kreditkarte von Karstadt? (Ich arbeite nicht bei denen, aber ich find es sehr praktisch so etwas kostenlos zu bekommen).
0
Ties-Malte
Ties-Malte16.06.0418:16
Stefan Lühr
Andererseits... wenn man sich einen Porsche kauft und 3 Wochen später die Regierung Tempo 30 auf allen Straßen durchsetzt, kann man Porsche auch nicht belangen..

Hmm.. Aber ich glaube, der Vergleich hinkt...
Das hinkt zum einen deswegen, weil ja nicht Porsche Tempo 30 durchsetzt, zum anderen, weil Du ja nach wie vor schnell fahren kannst (auf dem N´ring zum Beispiel).

Vertragsbedingungen nachträglich ändern finde ich auch ein merkwürdiges Rechts- und Geschäftsgebahren, lässt sich aber möglicherweise nicht anders machen, wenn nicht alle Rechtsfragen letztendlich geklärt werden konnten.

Aber ich vermute mal, dass mit einer nachträglichen Einschränkung der Rechte zu Lasten der Käufer ein Rücktrittsrecht verbunden sein dürfte? Bin halt kein Jurist, aber das käme meinem Rechtsverständnis am nächsten. Wenn dem so sein sollte, dann werden sich alle Beteiligten nachträgliche Veränderungen sehr gründlich überlegen, denn ein Rücktritt hätte weitreichende finanzielle Folgen (für Apple, MI, Gema...) bei vermutlich einer großen Anzahl existierender Sicherungskopien.

Insofern wäre diese Klausel eher theoretischer Natur oder der Pflicht genügend. Aber vielleicht könnte jemand, der sich da besser mit auskennt, noch was zu sagen, zumal die Frage noch wäre, ob es sich um einen Vertipper handelt oder tatsächlich englisches Recht gilt (und was das dann bedeutet).

Was den Ärger mit anderen CCs angeht, kann ich nachvollziehen; das alles zeigt, wie weit wir noch immer von einem gemeinsamen Wirtschaftsraum entfernt sind. Ich hoffe ja nach wie vor auf alternative Zahlungswege.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
0
Gaspode16.06.0421:00
Äppel verädnert ja den Vertrag nicht nachträglich, sondern sie gestehen uns überraschenderweise im Sinne von AGBs von haus auch weniger Rechte ein als beworben.

Ist ja nicht auf Apples Mist gewachsen, aber das könnte noch interessant werden. Sie haben ja schonmal Gebrauch davon gemacht. Kürzl. konnte man in USA statt vormals 10x eine Playliste nur noch 7x brennen...

0
Ties-Malte
Ties-Malte16.06.0421:11
ah, zum Thema Bezahlung gerade gefunden:

<i>"...
Als Zahlungsmittel wird der Apple-Musicstore in Deutschland vorerst nur Kreditkarten (Visa, Mastercard) anbieten. "Wir haben aber auf dem Zettel, dass nicht jeder in Deutschland eine Kreditkarte hat oder im Internet einsetzen will", sagt Eddy Cue, Apple Vice President Applications Division. Einen Zeitpunkt, wann es alternative Zahlungsmöglichkeiten geben wird, nannte das Unternehmen bislang nicht."</i> @@ (Frankfurter Rundschau)
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
0
oliver kurlvink
oliver kurlvink16.06.0414:06
problem ist, dass änderungen an itunes auch rückwirkend gelten. sollte apple also irgendwann einmal das brennen abstellen oder nur noch das 3maligen hören pro monat erlauben, so ist meine gesamte sammlung gekaufter musik wertlos. das risiko ist mir zu groß. könnte ich mir sicher sein, dass ich auch morgen noch die heute gekauften songs zu den gleichen konditionen besitzen würde, wäre das kein thema.
0
Rainer Puschner
Rainer Puschner16.06.0415:15
sagt mal<br>
mal ne andere frage:
<br>
<br>angenommen 100 iTMS-songs sind plötzlich nicht mehr verfügbar, weil das board meines rechners (beim mdd passiert sowas oft genug) eben nicht mehr geht. ich kann also den rechner/seriennummer nicht mehr deaktivieren?
<br>
<br>dann hast Du immer noch 4 Lizenzen frei Und Ausserdem kann man die Songs ja laufend aus iTunes heraus auf CD Sichern (Backup machen, wie halt bei allen wichtigen Daten...)
<br>
<br>
<br><br>
das scheint mir alles etwas riskant bzw. unbequem. eine kaputte cd kann ich im laden wieder umtauschen, gut aufbewahrt hält sie mind. 20 jahre - in der zeit brenne ich ein paar kopien - dann hab ich die musik länger als ich leben kann.
<br>
<br>Das Gesicht des Verkäufers im Plattenladen möchte ich sehen, wenn Du eine Woche nach dem Kauf, Deine CD zurückbringst und sagst, Du hättest gerne eine Neue, weil das Motherboard Deines CD-Players hatte leider einen Fehler und das Laufwerk hat nun eben diese CD zerstört... NEVER! Ich spreche nicht von einer evtl. beim Kauf fehlerhaften CD, das wäre ein klarer Garantiefall, aber das AAC, das Du Dir im iTMS lädst, ist schliesslich auch nicht kaputt, oder???
<br>
0
oliver kurlvink
oliver kurlvink16.06.0415:46
chill<br>
<br>und dann ? alles in müll kippen weil praktisch ja vorhanden, aber eben nicht mehr abspielbar?
<br>
<br>dann entfernst du einfach von den beiden alten rechnern die authorisierung und gibst sie den neuen. fertig.
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.