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Forum>Hardware>iBook Kauf

iBook Kauf

ralleff28.02.0520:27
Wollt euch das nicht vorenthalten.
Es ist so ca. knapp 2 Jahre her das ich ein iBook bei einem Onlinehändler bestellte. Der bestellte Karton wurde seinerzeit sehr schnell geliefert, ich ließ ihn aber zurückgehen, da die Packung etwas klein für ein Originalverpacktes iBook war. Ich teilte dieser alles Mac Firma mit, das ich die Versandkosten selbstverständlich ersetzen würde, da mir das Paket zu klein sei für 1700 €. Die Mails die ich daraufhin erhielt zeigten mir das ich richtig gehandelt hatte. Ein Postadresse war nirgendwo zu finden, stattdessen bekam ich am nächsten Tag ein Rechnung und gleichzeitig eine 1ste und 2te Mahnung alles mit gleichem Datum. Etwas Ratlos legte ich alles zur Seite. Knapp 1 Jahr später bekam ich Post von einem Rechtsanwalt, der diese Firma vertrat mit der Aufforderung das bestellte Laptop nun endlich abzunehmen. Ich schaltete sodann selber einen Anwalt ein, der mir aber nicht helfen konnte, da eine Grosskotzigkeit in Robe ( ahnungslose Richter, anders kann ichs nicht bezeichnen) mit dazu verknackte dieses Gerät abzunehmen. Es wurde sodann vereinbart , dass das Gerät zu meinem Anwalt geschickt wird, ich dort bezahle und das Book entgegennehme, welches mittlerweile 2 Jahre alt ist. Soweit, aber lange nicht gut, da auf der Netzseite dieses Anbieters nur noch Vorführgeräte verfügbar waren.
So , das Book traf dann ein und ich fuhr zu meinem Anwalt, scheisse sah das Ding neu aus,
aber nur Äusserlich da der Deckel mit Sicherheit erneuert wurde. Das Trackpad hatte deutliche Gebrauchsspuren.
Un Nu?????????
Ich komme hier dann zurück auf diesen Robenheini , der in dem Urteil nur geschrieben hatte es sei ein iBook zu liefern, aber dank seiner Allmacht vergessen hatte ein Neues dazuzuschreiben( soviel zu deutscher Rechtsprechung).
Mein Rechtsbeistand teilte der Gegenseite mit, das Book sei gebraucht, dies wurde von dort verneint und behauptet man habe unter Zeugen ein Neues eingepackt. Puhhhhhh danke für soviel Dummheit.
Es galt nun den Beweis anzutreten, ein gebrauchtes Book erhalten zu haben.
Na denn, von Datarescue gibts ne Demo, kann alles finden aber als Demo nur eine Datei wiederherstellen, das reichte aber. 2 Stunden durchlaufen lassen, was dann kam war schon ungeheuerlich, volle 2 Jahre in Betrieb, auf die schnelle 3 veschiedene Benutzer gefunden, etc. etc..
Das Ganze haben wir dann abfotografiert und der Gegenseite zur Verfügung gestellt, diese muss den Vorgang jetzt noch prüfen( hab Bauchschmerzen vor Lachen).

So das war Part ONE.
Der absolute Brüller war eine Cd die seitens des Verkäufers als gebrannte Version dazugepackt wurde:

aktuelles Betriebssystem für ....
OSX 10.3
dieses Foto hab ich mit einem Begleitschreiben an Apple Deutschland geschickt

Ralle
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Kommentare

myPod28.02.0520:45
deswegen bestell ich direkt bei Apple. und bin zufrieden und zufrieden und zufrieden...

und dir viel Glück, dass sich das alles klärt, ohne dass du alzuviel schaden davonträgst...(policeman)
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Mila
Mila28.02.0520:59
Bei Fernabsatzverträgen hat man nach BGB (also in Deutschland) ein vierwöchiges Rücktrittsrecht - ohne Angabe von Gründen.

Na ja, aber Anwälte sind ja auch nur Menschen die einem das Hartverdiente aus der Tasche ziehen wollen.
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Mila
Mila28.02.0521:00
Ach so: Der "Verkäufer" ist offensichtlich ein Risikosucher - gute Idee Apple darüber zu informieren. Die werden ihm sicherlich einen Schwarm geldgieriger Rechtsverdreher auf den Hals schicken.
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ralleff28.02.0521:01
mila
Irrtum, nicht wenn du als Firma kaufst!
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Mila
Mila28.02.0521:13
ralleff: Ha, da wolltest Du wohl die Märchensteuer sparen, was? Geschieht Dir Recht Du Geizkragen. ;-);-)

Na, die Sache war ja wohl von Anfang an ne Lachnummer. Erstaunlich wie langsam der Humor "des Gesetzes" manchmal ist.
Hast Du jetzt 2 Jahre auf ein iBook gewartet oder Dir anderweitig eins beschafft?
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boehel
boehel28.02.0522:24
@jethro

Einspruch

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stefan28.02.0522:27
Mila
Bei Fernabsatzverträgen hat man nach BGB (also in Deutschland) ein vierwöchiges Rücktrittsrecht - ohne Angabe von Gründen.
die Antworten hier sind ja fast so abenteuerlich wie die ursprüngliche Geschichte.
Es gibt kein vierwöchiges Rücktrittsrecht.
Nach dem BGB (davor war das im "Fernabsatzgesetz" geregelt) hat man bei "Fernabsatzverträgen" das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückzusenden.
Beabsichtigt man, das Gerät selbst zu nutzen, egal, ob man das gewerblich tut, oder privat, steht einem dieses Recht zu.
Nur bei Wiederverkäufern gilt das nicht.
Ob es dieses Gesetz allerdings schon vor zwei Jahren in dieser Form gab, bezweifle ich. Ich kann mich irgendwie nicht daran erinnern und dachte, es wurde erst 2003 eingeführt.
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stefan28.02.0522:28
Sorry für den Rechenfehler, wir haben ja schon 2005
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ralleff28.02.0522:33
als Firma steht einem dieses Recht nicht zu, soweit zumindest der Dreiviertelgott in Robe, der Recht spricht, aber so gut wie nie Ahnung hat.
Die könnten genauso gut in der Kneipe Fussballtrainer sein, boah bin ich sauer auf die Pennerl. Weitere Ausführungen muss ich mir sparen, die gehen unter die Gürtellinie.
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boehel
boehel28.02.0522:33
war nur n witz deshalb
mr. anwalt
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Pseudemys
Pseudemys28.02.0522:39
Ich bitte um Nachsicht, wenn nur ich das nicht verstanden habe:
[…]Der bestellte Karton wurde seinerzeit sehr schnell geliefert, ich ließ ihn aber zurückgehen, da die Packung etwas klein für ein Originalverpacktes iBook war. Ich teilte dieser alles Mac Firma mit, das ich die Versandkosten selbstverständlich ersetzen würde, da mir das Paket zu klein sei für 1700 €.[…]


ralleff, bitte hilf mir auf die Sprünge.

Du hast zusätzlich zum iBook einen Karton beim Händler bestellt, der dem iBook vorauseilte, und sogar recht flott. Korrekt? (Und, äh, warum?)
Der ominöse Karton war dann zu klein für Dein 1700 € teures iBook (uff, den Zusammenhang zwischen iBook-Preis & Karton, hm, interessant…).
Und dann hast Du Versandkosten übernommen für, für – ja, für was? - für die Rücksendung des zu kleinen Kartons und für die Zusendung des zu großen, äh Quatsch, groß genug seienden Kartons für das originalverpackte und ja immerhin 1700 € teure iBook?
Müßte wohl so gewesen sein. Naja.

Alles klar…?
(Nicht unbedingt bei mir.)

Also, von so einer abenteuerlichen Kartongeschichte hat die Schildkröte bisher echt noch nix gehört.
Oder hat sie etwa die Pointe überlesen…?
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ralleff28.02.0522:43
PSEUDEMYS
der Karton wo das Book drin sein sollte war recht klein, muss ich noch deutlicher werden, oder gehörst du zu fit4mac?
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Thrill-Kill
Thrill-Kill28.02.0522:51
Also ich gönne wirklich niemanden solch ein Erlebnis, aber für alle die über so etwas nur lesen ist es wirklich sehr amüsant!
„Manchmal muss man auf etwas Notwendiges verzichten, um sich etwas Überflüssiges leisten zu können!“
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pixler28.02.0522:53
ralleff
der Karton war recht klein...was soll das heissen? war da ein iBook drin oder nicht....haste über reingeschaut?
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ralleff28.02.0522:56
hab nicht reingeschaut, denn dann hätt ivh erst zahlen müssen!
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Mila
Mila28.02.0523:00
jethro: Natürlich habe ich etwas dick aufgetragen. Dass das nicht meine feste Überzeugung ist, hat man hoffentlich rausgehört.
Ich finde die ganze Geschichte von A-Z so aberwitzig, dass ich mich mit dem Polemisieren nicht zurückhalten konnte.

stefan: Stimmt. Das 4-wöchige Widerrufsrecht gilt seit neustem bei Finanzdienstleistungen.
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Mila
Mila28.02.0523:02
ralleff: Wie bitte? Du hast gar nicht reingeschaut? Du hättest da schon gefahrlos reingucken können. Wenn da ein Sack Möhren dringewesen wäre. hättest Du die 1700€ nicht bezahlen müssen.;-)
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ralleff28.02.0523:06
äh, wie denn, sobald ich schauen will, =teilweise auspacken= zahlen!
Der Bote darf es nicht anders!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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ralleff28.02.0523:14
och kinners, der karton ist doch nu langsam out und tut nichts zur sache!
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pixler28.02.0523:19
ralleff

tja und wenn da ein nigelnagelneues iBook drin gewesen wäre? Hab Neugeräte auch schon in anderer Verpackung erhalten. Nicht das ich Deinen Verkäufer in Schutz nehmen will, aber dass Du nicht mal guckst was drin ist ein ziemlich dummer Fehler von Dir. Durch das öffnen des Pakets gehst Du kein einziges Risiko ein....höchstens das Risiko das da wirklich ein Neugerät drin gewesen wäre.....anders sieht es aus, wenn Du das iBook in Betrieb gesetzt hättest.
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Mila
Mila28.02.0523:26
pixler: *NagelaufdenKopftreff*
ralleff: Haste Dir das Ding per Nachnahme liefern lassen? Als Käufer hast Du schon den Schutz Dich risikolos von dem gekauften Gegenstand überzeugen zu dürfen. Du hättest das Ding auch anschalten können. Wenn dann z.B. keine AirPort Karte eingebaut gewesen wäre, hättest Du ein Reklamationsrecht gehabt.
Aber so wie Du das beschrieben hast, erkannte man ja wohl eindeutig dass es sich nicht um ein Neugerät sondern um ein gebrauchtes gehandelt hat. In dem Fall kannst Du eine Neulieferung oder einen Preisnachlass fordern.
Außer stefan hat da noch einen rechtlichen Einwand.
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pixler28.02.0523:27
doch natürlich tut der Karton was zur Sache... der Lieferant hatte Dir ein fabrikneues iBook samt Originalzubehör (sehr wahrscheinlich?, vermutlich? möglicherweise?) in einer nicht originalen Verpackung zugesandt....und? soweit ist alles legal und in Ordnung......und Du hast das Neugerät einfach zurückgesandt....weil Dir der Karton nicht gefiel?

Das sich der Verkäufer nun sehr seltsam anstellt, bezweifle ich nicht...aber Dein Verhalten bei Ankunft der bestellten Ware ist nach Deiner Beschreibung ebenso seltsam...
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Pseudemys
Pseudemys28.02.0523:31
jethro

Milas "geldgierigen Rechtsverdreher" ist doch nicht als Angriff auf die Zunft als solche zu verstehen.

ralleff

Was Deinen Rechtsanwalt betrifft, so kann ich Dir nachfühlen!

Es gibt leider solche Ausfälle – schon schier Unglaubliches erlebt.

PS: Das mit der Karton-Voraussendung habe ich halt noch nie gehört.
Was ist fit4mac?
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Pseudemys
Pseudemys28.02.0523:56
pixler

Hörst Du wohl auf, auf dem Karton rumzureiten – es reicht doch schon, wenn die Schildkröte das macht!


Aber langsam verstehe ich (hoffentlich richtig!): aha, es war kein Original-Karton!
Nun, da würde ich auch stutzig.
(Das hätte man verständlicher darstellen können, schließlich fängt mit diesem Karton ja ralleffs Unglück an…)

Denn ein Neuteil gehört in eine Original-Verpackung, ja sollte die auch außer mit des Kunden Händen auch nicht verlassen haben.

Also hätte ich, um ein allerletztes Mal auf dem Karton rumzureiten, auch das Teil wohl zurückgeschickt:
Neuware will man unversehrt, und das ist nur (leidlich) garantiert, wenn sie originalverpackt ist.
Egal ob Privat- oder Firmenkunde.

Andernfalls ist etwas erklärungsbedürftig.
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pixler01.03.0500:01
zum letzten Mal:
ich habe auch schon Neumacs in sog. "Fabrikkartons" erhalten...war vermutlich mal als Austauschgerät gedacht...desswegen war das Gerät nach wie vor Neuwertig und hatte auch alle original CD's & Handbücher dabei. Einen Blick in den Karton zu werfen hätte bestimmt nicht geschadet....
Hugh ich habe gesprochen und geh nun nach Bettenhausen
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flowgrow
flowgrow01.03.0500:11
450mhzsindausreichend
so wars bei mir zumindest auch
„Chuck Norris hat mehr Kreditkarten als Max Mustermann!“
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KillBill
KillBill01.03.0500:13
ich verstehe nur noch Karton!
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Pseudemys
Pseudemys01.03.0500:21
450mhzsindausreichend + flowgrow

Natürlich, so ist das auch üblicherweise.
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pixler01.03.0502:08
AAAAAHHHHHhhhhRRRGGGGhhh!

Ob die Kartonschachtel glänzt oder nicht, tut doch nichts zur Sache ob das Gerät darin neu ist oder nicht. Solange es zweckmässig gepolstert und verpackt ist? Wegen einer fehlenden Originalverpackung ein bestelltes Neugerät ungeöffnet retournieren? Oder wollte der Herr am Ende gar nur die Originalverpackung und gar kein iBook ???

Also langsam geht mir die Geschichte hier auf den KARTON amp;
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Pseudemys
Pseudemys01.03.0502:23
Schwer, zu widersprechen…
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Jaguar1
Jaguar101.03.0502:24
Er könnte einfach mal die Größe des gelieferten Kartons "beschreiben".

Dann: ich will auch kein Neugerät ohne OVP.

Dann: ich kann es nachvollziehen, dass man kein Paket auspacken kann, so lang draussen der Paketdienst "wartet". Bzw. kann ich nachvollziehen, dass @@ ralleff nicht einfach 1700 Kröten dem Paketmann geben wollte, für eine Lieferung die ihm komisch erscheint.

Dann @@ pixler: klar kann man Neugeräte in Fabrikkasrtons erhaltern, wenn man sie so gekauft hat. Meines Erachtens muss der Verkäufer darauf Hinweisen dass die zu kaufende Ware nicht mehr "Original verpackt" und /oder keine "Originalverpackung" besitzt. Tut er das nicht, ist es m. E. ein Mangel.
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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ralleff03.03.0519:59
Das neue Laptopp
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ralleff03.03.0520:02
Wo ist das Bild?
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ralleff03.03.0520:04
Kommentar der Gegenseite
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ralleff03.03.0520:06
und nochmal
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ralleff03.03.0520:11
nochmal
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ralleff03.03.0520:17
ralleff
nochmal
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ralleff03.03.0520:20
das ist doch alles nicht mehr wahr, wie krieg ich das bild rein, das dwrf doch nicht mehr wahr sein
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ralleff03.03.0520:23
und nochmal
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Vermeer
Vermeer03.03.0520:27
ganz schön klein, ich kann nix lesen.
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Jethro28.02.0522:22
Sorry, als "geldgieriger Rechtsverdreher" juckt es mich gerade mächtig in den Fingern.
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<br>Wer so "dumm" ist und Mahnungen in die Ecke schmeist, ohen selbige zu beachten udn anscheinend die Auffassung vertritt, dass regelt sich von selbst hat es leider nicht besser verdient.
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<br>Tatsache ist nun einmal, dass zunächst einmal Verträge einzuhalten sind. Und zwar von beiden Seiten, Verkäufer und Käufer! Wer der Meinung ist der Käufer habe schlecht erfüllt dem stehen die Möglichkeiten offen, die das Gesetz bietet. Sich in die Ecke zu setzen und sich zudenken " der kann mich mal" haut nun mal im Normalfall nicht hin.
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<br>Mein Mitleid hält sich jedenfalls arg in Grenzen, auch wenn das Geschäftsgebaren des verkäufers alles andere als sauber sein mag.
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<br>Ansonsten geht doch nichts über ein paar sauber gepflegte Vorurteil, nicht wahr Mila?
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Jethro28.02.0522:32
boehel
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<br>warum?
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Jethro28.02.0522:35
boehel
<br>
<br>...ach so
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450MHZsindausreichend28.02.0523:12
also ich versteh das mit dem karton auch nicht. tut mir leid. war er so groß wie ne zigarettenschachtel?
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450MHZsindausreichend01.03.0500:02
mmmhhh, aber meistens ist doch der originalkarton in einem weiteren karton, oder?
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450MHZsindausreichend01.03.0500:23
achtung, jetzt kommt ein karton
<br>
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