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fehlgeschlagene Reparatur - mein Recht als Kunde

foe25.02.0915:16
Hallo Forum,

ich versuche nicht allzuweit auszuholen (Ablauf der ganzen Geschichte wird je nach Ausgang auch Thema eines Journals sein) und werde direkt zum Kern der Sache kommen: Ich habe mein Macbook Pro Early 2008 15" 2.5GHz wegen eines ständig drehenden Lüfters zu einem ASP gegeben. Nachdem dort jetzt alle möglichen Teile ausgetauscht wurden und das Problem trotzdem noch besteht, versucht der ASP eine Umwandlung, also einen Tausch des Gerätes bei Apple durchzusetzen.

Wenn ich das gleiche Modell in ähnlichem Zustand bekommen würde wäre ja alles in Ordnung, nur was ist wenn ich eins von den Late 2008 Unibody-Teilen bekomme? Da hätte ich das Problem, dass ich nicht mit Glossy klarkomme (bitte nicht missionieren ). Ich möchte wieder ein mattes Display haben. Kann ich das als Kunde verlangen oder muss ich so eins akzeptieren? Hat da jemand Erfahrung gemacht? Eine andere Sache ist mein Apple Care Protection Plan. Kann der so auf die neue Seriennummer umgeschrieben werden oder gibt es da Probleme? Zudem hatte ich den RAM auf 4 GB erweitert. Das müssen die doch auch im neuen Gerät machen oder?

Ich wäre dankbar, wenn hier jemand etwas dazu sagen könnte.
Gruß,
foe
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Kommentare

hugobossi
hugobossi25.02.0915:25
Wie schnell hat sich denn der eine (von zwei) Lüfter gedreht?
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foe25.02.0915:29
Nur der linke Lüfter konstant mit 6000 Umdrehungen/Min ohne durch Prozesse ausgelastet zu sein
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mactelge
mactelge25.02.0915:43
Wandlung des Kaufvertrages bedeutet: Du bekommst Dein Geld zurück und Apple den Rechner...also so, als wäre nix gewesen!
„Dreh´dich um – bleib´wie du bist – dann hast du Rückenwind im Gesicht!“
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khani
khani25.02.0915:54
apple care bekommt man anteilig zurück hab ich gelesen.
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Khlav Kalash
Khlav Kalash25.02.0915:54
Wandlung ist meines Wissens an gewisse Fristen geknüpft. Wann hast du es gekauft?
Bei Umtausch sollte dies ebenfalls eine Rolle spielen. Ich glaube nicht, dass Apple ein neues rausrücken, sondern ein adäquates Gerät anbieten wird ... wenn du Glück hast. Wenn du Pech hast, gibts ein glossiiertes. Im Zweifelsfall an den Konsumentenschutz wenden und nicht an Freizeit-Rechtsverdreher

Wandlung mit weiterführenden Links auf Wiki @@
„Einer, der seinen Nachbarn hasst, entdeckt sogar in der Sonne Fehler.“
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Khlav Kalash
Khlav Kalash25.02.0916:01
Ein ähnlicher Fall @@
„Einer, der seinen Nachbarn hasst, entdeckt sogar in der Sonne Fehler.“
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ma.25.02.0916:13
foe
...

Ich wäre dankbar, wenn hier jemand etwas dazu sagen könnte.
Gruß,
foe

Das einfachste ist doch Du druckst Deinen Wunschzettel ^^^ aus und gibst ihn dem ASP.
Oder meinst Du der liest hier mit und erfährt so von Deinen Wünschen?

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Phoen
Phoen25.02.0916:19
Das Ding heißt heute übrigens nicht mehr Wandelung, sondern Rücktritt (§ 323 BGB). Wenn hier von Frist gesprochen wird, ist wahrscheinlich die Fristsetzung als Anspr.-Vors. gemeint (ebd.).
„Niemand regiert die Welt.“
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khani
khani25.02.0916:43
kleiner Exkurs ^^

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

was ist ein sachmangel, das folgt hierraus:

§434
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

was dann?
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§437 S. 1
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
.....

nach §437 S.2
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung *)

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

ich würde sagen da hier erst einmal die Nacherfüllung fehlgeschlagen hat, muss der ASP es wohl nochmal versuchen zu reparieren.
aber apple ist ja bei sowas doch ziemlich kulant
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foe25.02.0917:54
Danke erst einmal allen für die Antworten. Die Sache läuft jetzt langsam an, ich werde in den nächsten Tagen mit dem ASP sprechen. Trotzdem freue ich mich über jede Antwort, die noch etwas beitragen kann.
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Obirah25.02.0918:05
Hallo,

als angehender ACMT würde es mich natürlich interessieren, welche Teile getauscht wurden...

Grüße,
Frank
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foe26.02.0911:01
Obirah
Hallo,

als angehender ACMT würde es mich natürlich interessieren, welche Teile getauscht wurden...

Grüße,
Frank

kann ich leider nicht sagen, da wurde nicht ins Detail gegangen. Falls ich noch was erfahre trage ich es nach
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Obirah26.02.0911:25
OK, trotzdem danke. Wobei die AASPs eigentlich angewiesen sind, dem Kunden mitzuteilen, was getauscht wurde...

Sicherlich wurde der SMC zurückgesetzt und (wenn das nicht hilft) Lüfter und dann Mainboard getauscht.
Das sind die üblichen Schritte.

Es haut mich ziemlich aus den Socken, dass es dann nicht hilft.... aber ich will natürlich hier keine vorschnellen Schlüsse ziehen, da man diesen Fall so echt nicht beurteilen kann...

Hast Du das Gerät da? Was sagt der AHT (Hardware Test)? (Einfach beim Start "D" gedrückt halten.)


Viele Grüße und toi-toi-toi für die Reparatur,
Frank

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foe26.02.0911:46
smc reset habe ich vor der Reparatur selbergemacht. keine Verbesserung. Das Book hab ich auch nicht hier, ich warte jetzt weiter auf Rückmeldung. Ich würde hier auch gerne mehr Details erzählen, dass kann ich aber nicht, da die Sache noch nicht abgeschlossen ist. Wie gesagt wird das evtl. später Thema eines Journals sein, für die ganze Angelegenheit habe ich mittlerweile 5 A4 Seiten Protokoll angefertigt. Das könnte ne ziemliche Bombe werden. Danke jedenfalls für die Wünsche, ich bleib am Ball. foe
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macdevil
macdevil26.02.0912:50
Du wirst auch bei einem Tausch das gleiche MacBook Pro erhalten, wie du bereits hast.
Apple hat davon noch massenweise - siehe Refurb-Store.

Wenn du ein PowerBook G4 hättest und dieses jetzt noch unter AppleCare wäre, dann wäre wohl ein Tausch auf MacBook Pro angesagt, da Apple keine Ersatzteile mehr fürs PowerBook G4 hat/bestellt.
„Wie poste ich richtig: Ich schreibe einfach überall irgendwas hin. Egal wie unnötig mein Post ist.“
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