Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Software>Wie WLAN mit Airport express 'verlängern'?

Wie WLAN mit Airport express 'verlängern'?

SvenHall18.01.0914:08
Hallo

Ich kann (leider nur) im Wohnzimmer ein offenes WLAN empfangen und damit surfen.

Kann ich mit meiner Airport express dieses WLAN Netzwerk 'verlängern'?
Im Airport utility geht das nur wenn die andere WLAN station ebenfalls von Apple kommt (soweit ich das verstanden habe).

Gibt es denn Tricks oder evtl. andere Programme die das machen können?

Vielen Dank für die Hilfe
Sven
0

Kommentare

woodiii18.01.0914:17
Nur damit ich das richtig verstehe:

Du möchtest ein offenes, Dir nicht gehörendes, zufällig nur in Deinem Wohnzimmer empfangbares WLAN mit der Airport Express erweitern?!?
0
SvenHall18.01.0914:20
Yep, genau!
0
Klaus Major18.01.0914:35
SvenHall
Yep, genau!

Das ist illegal und kriminell, und ich hoffe, daß dir niemand hier im Forum einen Tip dazu gibt!
Und sonst geht's Dir gut?
0
A.Wedel
A.Wedel18.01.0914:41
Klaus Major
Das stimmt nicht ganz, denn kriminell ist nur das Überwinden einer Schutzvorrichtung. Die gibt es bei offenen Netzwerken aber nicht.

Der Betreiber des Netzwerkes könnte lediglich zivilrechtlich gegen SvenHall vorgehen, damit er das läßt. Illegal ist sein Handeln deswegen noch lange nicht.

Deswegen finde ich die Fragestellung sehr... sagen wir mal... konstruktiv!
0
Boss
Boss18.01.0914:46
@SvenHall Man kann jedes WLAN erweitern.

@Klaus Major Jeder muss sein Netz selber schützen, Dummheit schützt nicht vor Strafe! Ein offenes Netz, ist eine Einladung.


0
itsnogood7118.01.0914:47
A.Wedel
Boss

Das ist Blödsinn.

Ist es legal in eine Wohnung zu gehen und es sich dort gemütlich zu machen, eventuell noch ein paar Bücher lesen oder fernsehen, vielleicht sich noch am Kühlschrank zu bedienen und Kollegen einladen, nur weil die Tür zufällig offen ist?

Der Thread gehört gelöscht. !!!!

Frechheit so etwas.

0
Boss
Boss18.01.0914:54
Mann, gibt es wieder Schlaue Leute.

Ich betreibe auch ein offenes WLAN, aber man kann kein Missbrauch damit machen oder betreiben.
0
SvenHall18.01.0914:55
Wieso soll das illegal sein? Wo ist denn die Gesetzesgrundlage?

Ich wäre ja prinzipiell sogar bereit die Kosten für den ADSL Anschluss zu teilen. Oder ist das auch illegal?
Ich empfinde es als ausgesprochen teuer CHF 50 pro Monat für einen ADSL Anschluss zu bezahlen, den man ja nur am Wochenende und vielleicht abends nutzt. Die restliche Zeit ist man ja beim Arbeiten und bezahlt für eine Leistung die man gar nicht in Anspruch nimmt. Warum sollte man also nicht einen Anschluss beispielsweise an alle Mieter eines Hauses aufteilen? Dann könnte jeder surfen und jeder müsste nur einen Teilbetrag bezahlen. Wäre doch für alle Mieter ein Gewinn. Für die ADSL Anbieter natürlich sieht es anders aus!

Aber um das tatsächlich zu machen denke ich sind 2 grundlegende Fragen zu klären
(i) ist das illegal
(ii) ist das technisch überhaupt möglich

Nur wenn i und ii zutreffen lohnt es sich ja weiterer Schritte zu unternehmen

Merci für die Hilfe!
0
itsnogood7118.01.0914:56
Boss

Dann bist du sicher ganz schlau.
Wetten mann kann mit deinem offenen WLAN strafrechtlich bedenkliche Sachen anstellen.
0
A.Wedel
A.Wedel18.01.0914:58
itsnogood71

Und ich frage mich ernstlich, warum klar formulierte Sachverhalte so emotional diskutiert werden:

§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Absatz 1: "... die gegen unberechtigten Zugriff BESONDERS GESICHERT sind..."

Ein offenes Netzwerk ist weder gesichert noch ist es besonders gesichert. Jeder Rechtsanwalt wird genauso argumentieren, und die Rechtsprechung gibt auch nichts anderes her.

Für WLANs gelten bestimmte Regeln, für Wohnungen andere, für fremder Leute Bücher lesen wieder andere und so weiter und so weiter.

Es ging doch hier nicht um eine moralische Debatte, sondern darum, ob SvenHall das darf oder nicht.

Oder habe ich Dich da falsch verstanden, SvenHall?
0
itsnogood7118.01.0914:58
SvenHall

Nur wenn dir der Betreiber des WLAN sein Einverständnis gibt es zu verwenden ist das ok.
Dann kannst du es auch "verlängern".
Dazu müsste man jetzt aber wissen wie das Netz konfiguriert ist und was für Hardware da verwendet wird. Es wir dir also nur der Betreiber des WLAN helfen können.
0
A.Wedel
A.Wedel18.01.0914:58
Das, was ich geschrieben habe, gilt nur für Deutschland!

Was in der Schweiz gilt, weiß ich nicht!
0
SvenHall18.01.0915:00
P.S.:
Wenn es gesetzwidrig sein soll in offenen WLANs zu surfen, wie ist das dann z.B. in Cafés mit Internet?
Hier ist es ja eventuell noch schwieriger, weil der Betreiber des Cafés mit dem offenen Internet eine Leistung anbietet die ja möglicherweise dazu führt dass Kunden in das Café kommen, die ohne WLAN nicht kommen würden. Das ist doch rechtlich bestimmt problematisch??
0
itsnogood7118.01.0915:00
Also hier in Österreich ist es illegal ungefragt ein offenes WLAN ohne Zustimmung des Betreibers zu verwenden.
Das sagt dir einer der das bereits von einem Anwalt klären lassen hat.
0
Klaus Major18.01.0915:01
OK, ich streiche "illegal", aber zu dem Rest meiner Aussage stehe ich!

SvenHall, bevor du fremde Netze anzapfst, solltest Du vielleicht zuerst mal herausfinden,
wem das Netz gehört, und mit ihm REDEN.

Alles Andere ist in meinen Augen ein "echt arschiges" Verhalten!

"Dummheit schützt nicht vor Strafe"
Aber das Gesetz schützt glücklicherweise auch die Dummen!
0
itsnogood7118.01.0915:02
SvenHall

Es geht immer um die Zustimmung. Ein Cafe hat ein wirtschaftliches Interesse dir den Zugang anzubieten. Wird also vermutlich damit werben. Ansonsten fragen!?
0
SvenHall18.01.0915:04
A.Wedel
itsnogood71

Und ich frage mich ernstlich, warum klar formulierte Sachverhalte so emotional diskutiert werden:

§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Absatz 1: "... die gegen unberechtigten Zugriff BESONDERS GESICHERT sind..."

Ein offenes Netzwerk ist weder gesichert noch ist es besonders gesichert. Jeder Rechtsanwalt wird genauso argumentieren, und die Rechtsprechung gibt auch nichts anderes her.

Für WLANs gelten bestimmte Regeln, für Wohnungen andere, für fremder Leute Bücher lesen wieder andere und so weiter und so weiter.

Es ging doch hier nicht um eine moralische Debatte, sondern darum, ob SvenHall das darf oder nicht.

Oder habe ich Dich da falsch verstanden, SvenHall?
A.Wedel
itsnogood71

Und ich frage mich ernstlich, warum klar formulierte Sachverhalte so emotional diskutiert werden:

§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Absatz 1: "... die gegen unberechtigten Zugriff BESONDERS GESICHERT sind..."

Ein offenes Netzwerk ist weder gesichert noch ist es besonders gesichert. Jeder Rechtsanwalt wird genauso argumentieren, und die Rechtsprechung gibt auch nichts anderes her.

Für WLANs gelten bestimmte Regeln, für Wohnungen andere, für fremder Leute Bücher lesen wieder andere und so weiter und so weiter.

Es ging doch hier nicht um eine moralische Debatte, sondern darum, ob SvenHall das darf oder nicht.

Oder habe ich Dich da falsch verstanden, SvenHall?
A.Wedel
itsnogood71

Und ich frage mich ernstlich, warum klar formulierte Sachverhalte so emotional diskutiert werden:

§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Absatz 1: "... die gegen unberechtigten Zugriff BESONDERS GESICHERT sind..."

Ein offenes Netzwerk ist weder gesichert noch ist es besonders gesichert. Jeder Rechtsanwalt wird genauso argumentieren, und die Rechtsprechung gibt auch nichts anderes her.

Für WLANs gelten bestimmte Regeln, für Wohnungen andere, für fremder Leute Bücher lesen wieder andere und so weiter und so weiter.

Es ging doch hier nicht um eine moralische Debatte, sondern darum, ob SvenHall das darf oder nicht.

Oder habe ich Dich da falsch verstanden, SvenHall?
A.Wedel
itsnogood71

Und ich frage mich ernstlich, warum klar formulierte Sachverhalte so emotional diskutiert werden:

§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Absatz 1: "... die gegen unberechtigten Zugriff BESONDERS GESICHERT sind..."

Ein offenes Netzwerk ist weder gesichert noch ist es besonders gesichert. Jeder Rechtsanwalt wird genauso argumentieren, und die Rechtsprechung gibt auch nichts anderes her.

Für WLANs gelten bestimmte Regeln, für Wohnungen andere, für fremder Leute Bücher lesen wieder andere und so weiter und so weiter.

Es ging doch hier nicht um eine moralische Debatte, sondern darum, ob SvenHall das darf oder nicht.

Oder habe ich Dich da falsch verstanden, SvenHall?
A.Wedel
itsnogood71

Und ich frage mich ernstlich, warum klar formulierte Sachverhalte so emotional diskutiert werden:

§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Absatz 1: "... die gegen unberechtigten Zugriff BESONDERS GESICHERT sind..."

Ein offenes Netzwerk ist weder gesichert noch ist es besonders gesichert. Jeder Rechtsanwalt wird genauso argumentieren, und die Rechtsprechung gibt auch nichts anderes her.

Für WLANs gelten bestimmte Regeln, für Wohnungen andere, für fremder Leute Bücher lesen wieder andere und so weiter und so weiter.

Es ging doch hier nicht um eine moralische Debatte, sondern darum, ob SvenHall das darf oder nicht.

Oder habe ich Dich da falsch verstanden, SvenHall?
A.Wedel
itsnogood71

Und ich frage mich ernstlich, warum klar formulierte Sachverhalte so emotional diskutiert werden:

§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Absatz 1: "... die gegen unberechtigten Zugriff BESONDERS GESICHERT sind..."

Ein offenes Netzwerk ist weder gesichert noch ist es besonders gesichert. Jeder Rechtsanwalt wird genauso argumentieren, und die Rechtsprechung gibt auch nichts anderes her.

Für WLANs gelten bestimmte Regeln, für Wohnungen andere, für fremder Leute Bücher lesen wieder andere und so weiter und so weiter.

Es ging doch hier nicht um eine moralische Debatte, sondern darum, ob SvenHall das darf oder nicht.

Oder habe ich Dich da falsch verstanden, SvenHall?

Genau so ist es. Darf ich oder darf ich nicht?
Moralisch habe ich kein Problem
Ich greife ja nicht auf private Daten etc. zu, ich benutze ja nur den Zugang zum WLAN
0
itsnogood7118.01.0915:05
Er darf wenn er die ZUSTIMMUNG DES BETREIBERS hat.

Ist das so schwierig zu verstehen?

Ansonsten Finger weg von dem WLAN.
0
A.Wedel
A.Wedel18.01.0915:06
SvenHall

Wie gesagt, für Deutschland ist die Rechtslage klar. Wer es mir nicht glaubt, ich habe zu Hause irgendwo noch zwei Videos vom CCC, wo Rechtsanwälte genau diese Problematik besprochen und sehr eingänglich erläutert haben. Wer die möchte, der schreibe mich bitte persönlich an.

Für die Schweiz (und auch für Österreich) kann ich leider keine Auskunft geben, denn die nationalen Gesetze sind da sehr unterschiedlich, und alles hierzu wäre rein spekulativ.
0
juniorsceptic18.01.0915:40
Ich finde die deutsche Gesetzgebung dämlich: Wer sein Netzwerk nicht schützt ist verantwortlich für das was andere in seinem Netzwerk treiben.

War im Sommer in Estland; dort ist der kostenfreie Zugang zum Internet ein Grundrecht. (Das heisst nicht, dass es keine kommerziellen Anbieter gibt.) Gelöst wird das ganze so, dass es unglaublich viele Gratisterminals gibt (Post, Biblothek, etc). Zusätzlich gehört es bei Geschäftsleuten (Restaurants, Malls, Cafés, Sportzentren, Hotels, Büchereien, Pensionen, Fährterminals, am Strand, etc) zum guten Ton ein Wlan-Netz zur Verfügung stellen. Dafür gibt es dann den offizielle WIFI.ee-Sticker oder ein Schild, welches prominent platziert wird.
Ich konnte praktisch in jedem Kaff mit meinem Communicator online gehen.
Da ist ein echter Kulturunterschied, der die Möglichkeiten einer echten Vernetzung in Deutschland stark hemmt.
0
woodiii18.01.0916:06
Ohne Dir explizit einen Paragraphen nennen zu können, würde ich an Deiner stelle zunächst mal von einer Straftat ausgehen (wenn Du Dich ungefragt in ein privates, offenes WLAN begibst).

Habe eben noch mal gesucht und den Artikel vom Heise-Verlag gefunden, der sich auf ein Urteil aus dem Jahr 2007(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) beruft, indem das Amtsgericht Wuppertal o.g. zur Straftat erklärt.

heise security
0
DonQ
DonQ18.01.0916:48
also entweder ich bin schlicht meiner muttersprache nicht mehr mächtig, wovon ich gerade eigentlich nicht ausgehe, oder es ist ein völlig anderer sachverhalt, hier mal die wichtige passage: Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte.

richtig gelesen, dem schnorrer wurde ein hacker§ angehängt oder er hat sich an dem rechner zu schaffen gemacht, rumgeschnüffelt ohne jedliche befugniss, berechtigung.

tatsächlich ist wlan immer mit vorsicht zu geniessen, stichwort: honeypot.
„an apple a day, keeps the rats away…“
0
SvenHall19.01.0908:28
Ich glaube ich verstehe es nicht
1. Wenn jemand ein WLAN hat dann kann das ja auch sein ohne dass ein Computer im Netz ist. Es reicht ja ein WLAN Router der an ist. D.h. nur wenn man in einem WLAN ist hat man doch noch lange keinen Zugriff auf andere Computer
2. Immer wenn jemand mit einem Computer im WLAN surft, dann hat er ja theoretisch die Möglichkeit auf die Daten eines anderen Computers zuzugreifen, der auch im WLAN ist (natürlich vorausgesetzt man hat die nötigen kriminellen Interessen und Fähigkeiten). Ist doch im Prinzip Wurst ob man im lokalen Netz oder im WWW ist, prinzipiell sind die Computer verbunden und somit ist prinzipiell auch ein 'Datenklau' möglich.

Konsequent wäre es dann doch dass man sich entweder (aufgrund der oben genannten Gesetzeslage) strafbar macht sobald man im WWW ist (weil man ja theoretisch auf andere Daten zugreifen könnte) oder es legitim ist in einem WLAN zu sein (weil aus der Tatsache sich in einem Netz zu befinden noch nicht notwengiderweise ein krimineller Datenklau folgt)

Oder wo ist da mein Denkfehler?
0
knuddel7119.01.0908:50
hmmm...angenommen ich habe ein freies WLAN...
und eine unbekannte Person zieht sich Filme, Kinderpornografie oder anderes illegales Material herunter...

da mache ich mich doch mit strafbar weil ich mein WLAN nicht geschützt habe oder??

in den meisten Cafes mit freien Zugang muss man doch nach den Zugangsdaten fragen...
0
Phoen
Phoen19.01.0909:57
hmmm...angenommen ich habe ein freies WLAN...
und eine unbekannte Person zieht sich Filme, Kinderpornografie oder anderes illegales Material herunter...

Du machst dich immer nur dann strafbar, wenn du mit Vorsatz handelst. In diesem Fall dann wohl der Beihilfe.

Ansonsten kannst du aber zivilrechtlich als Störer haftbar gemacht werden. D.h. du müsstest es dann evtl. unterlassen, dein WLan ungesichert zu betreiben, weil die Rechtsverletzung eben von diesem ausging (das ist aber nochmal was ganz anderes).
„Niemand regiert die Welt.“
0
Swentech19.01.0910:04
Da müsste es ein Programm geben, das protokolliert, was andere über die eigene IP Adresse herunter oder rauf laden.
Nur so hätte man Kontrolle darüber, ob das offene WLAN missbraucht wird.

0
Brandy
Brandy19.01.0910:49
knuddel71
Soweit ich mich erinnern kann, wurde die Argumentation ein offenes Netz zu haben, und somit die Unbeweisbarkeit der illegalen Handlungen, von neueren Gerichtsurteilen verworfen. Man hat sein Netz zu schützen, oder man nimmt die Konsequenzen, die aus den illegalen Handlungen Dritter erfolgen, in kauf.
Ich denke, die Argumentation dürfte so lauten, wie man gefälligst sein Auto abzuschließen hat, um nicht eine Einladung zum Diebstahl zu begehen (in Deutschland).
Ich kann diese Argumentation nicht richtig nachvollziehen, in letzter Konsequenz würde es bedeuten, der Fakt zu leben wäre eine Einladung zum Mord, aber gut, die Gerichte wollen es so.

Worauf ich eigentlich hinaus wollte, ist die Tatsache, daß es sich bei jedem offenen Netz um einen sog. Honeypot handeln könnte. D.h. das Netz wird absichtlich offen gelassen, um dann bei sich einloggenden Usern private Daten wie z.B. Paßwörter auszuspähen. Ich würde aus persönlichem Interesse solche Netze meiden, bzw. mit dem Betreiber einfach mal über eine gemeinsame Nutzung reden.

0
TIA
TIA19.01.0911:07
Ich möchte mich hier mal Legal anschließen.
Ich hab mein eigenes Wlan von der Telekom, aber es reicht auch nicht für die ganze Wohnung, also hab ich mir ein Airport express gekauft. Ich kriegs aber auch nicht hin mein Wlan zu verlängern. Ersetzen geht, aber nicht verlängern. Seitdem liegt das Teil im Schrank.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Mein telekom router ist ein speedport W700.
0
MortenM
MortenM19.01.0911:13
ich gebe in deutschland nur zu bedenken das der besitzer des w-lans dafür haftet wenn ein dritter damit straftaten begeht, deswegen wird dazu geraten sein w-lan zu sichern. es ist aber ganz klar nicht illegal in deutschland ein offenes w-lan zu benutzen, da man so noch lange keinen zugriff auf den rechner des anderen hat und somit auch nicht auf seine daten. wenn du das buch aufgeschlagen ans fenster stellst darf ich es ja auch lesen und du kannst es mir nicht verbieten
mich würde jetzt rein intresse halber die technische lösung auch intressieren
„"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)“
0
itsnogood7119.01.0911:31
Schon einmal daran gedacht, dass die Benützung eines offenen WLAN Bereicherung ist?

Ich verwende etwas wofür ich normalerweise bezahlen muss wenn ich es selbst habe. Der andere zahlt der Telekom ja was für seinen Internetzugang.
Und unter diesem Gesichtspunkt kann die ungefragt Verwendung eines offenen WLAN doch strafbar sein. Oder etwa nicht?
0
alphalite
alphalite19.01.0912:12
Benutz doch einen WLAN-Repeater
„Wir haben uns vorgenommen, nur das zu produzieren, das wir mit gutem Gewissen auch unseren Freunden empfehlen können --Steve Jobs--“
0
Lasti19.01.0912:14
@Svenhall: Der Denkfehler liegt wohl darin:
Siehst du die Rechner die im Netzwerk sind? - Falls vorhanden, JA
Siehst du die Rechner die im WWW sind? Also bei mir werden nicht alle gelistet, genauer eigtl keiner... komisch ne?
Da war doch was.. ah genau (W-)LANs sind ja lokal beschränkte Netze bei denen andere Sicherheitsrichtlinien, wie für das WWW, eingestellt sind.

In Deutschland könnte man das Nutzen des offenen WLAN jenachdem sogar mit dem Hackerparagraph in Verbindung bringen, da man so jenachdem sogar die Möglichkeit hat auf private Dateien eines anderem Netzwerkbenutzer zuzugreifen...

Ne interessante Frage wäre auch, ob man sich nicht vielleicht durch die "Verlängerung" des W-LANs strafbar macht, da man damit ja auch eine gewisse Absicherung(die räumliche Begrenzung) durchbricht...


Was ich mich frage: Warum suchst du hier erst nach einer Möglichkeit, das WLAN ungefragt und somit unauffällig mitzunutzen, wenn du doch eigtl bereit bist dafür zu zahlen?

So davon ausgehend, dass du in nem "Mehrfamilien"haus wohnst - dann kennt man sich doch eigtl auch nen bissl so untereinander und weiß dementsprechend entweder wer der Betreiber des offenen Wlans ist oder ob irgendeiner der anderen Mieter zufälligerweise ja vllt auch ein verschlüsseltes WLAN hat und dir Zugang dazu gewährt..

Ob man den Zugang teilen darf, wird wahrscheinlich in den Nutzungsbedingungen/AGB des Anschlussanbieter stehen.


Hast du eigtl einen Telefonanschluss? - Den kannst du ja eigtl auch nur Abends nutzen und am Wochenende...
0
alphalite
alphalite19.01.0912:19
den zB.
„Wir haben uns vorgenommen, nur das zu produzieren, das wir mit gutem Gewissen auch unseren Freunden empfehlen können --Steve Jobs--“
0
Boss
Boss19.01.0912:21
Heute gibt es die Lösung.
Router muss WDS können, wenn nicht braucht man zwei Airport Express. Die eine über Lan mit Router verbinden.
AirPort-Dienstprogramm/Manuelle Konfiguration/Internetverbindung.
*Verbinden mit Lan
*Manuell IP Adresse
*Teilnetzmaske
*Router Adresse
*DNS Server
*Lan Anschluss 100 MBit/s/ Voll-Duplex
*Verbindung gemeinsam nutzen eine öffentl. IP Adresse nutzen

Mit einer neuen AirPort Express, kann man ein offenes Netz verbinden oder erweitern, ohne die Daten vom Router zuhaben.
0
osxnerd19.01.0914:50
itsnogood71
Schon einmal daran gedacht, dass die Benützung eines offenen WLAN Bereicherung ist?
Ich verwende etwas wofür ich normalerweise bezahlen muss wenn ich es selbst habe. Der andere zahlt der Telekom ja was für seinen Internetzugang.
Und unter diesem Gesichtspunkt kann die ungefragt Verwendung eines offenen WLAN doch strafbar sein. Oder etwa nicht?

Nein, es macht sich eher der Betreiber des offenen WLAN strafbar.

In der bisherigen deutschen Rechtssprechung wurde in der Regel die Auffassung vertreten, dass jemand, der eine WLAN-Basisstation aufstellt, zum Betreiber eines Telekommunikationsdienstes im Sinne der Telemedien- und Telekommunikationsgesetze wird. Dieser Betrieb unterliegt gewissen Sorgfaltspflichten. Zu diesen Sorgfaltspflichten gehört es, den Zugang zum WLAN zu sichern, falls er nicht ausdrücklich beabsichtigt, es öffentlich freizugeben.

Ist der Besitzer der Basisstation Kunde bei der Telekom, verbietet sein Nutzungsvertrag ausdrücklich, seine Station "offen" zu lassen. Nach Auffassung LG Hamburg v. 26.7.2006 (Az. 308 O 407/06) ist jeder Betreiber einer WLAN-Station verpflichtet, sein WLAN zu verschlüsseln.

Wird ein WLAN offen betrieben, kann dessen Betreiber verpflichtet sein, dies bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Er kann sogar zur Aufzeichnung von Verkehrsdaten gemäß TKÜG ("Vorratsdatenspeicherung") verpflichtet sein.

Da der Betrieb offener WLANs also strengen gesetzlichen Regeln unterliegt, könnte man argumentieren, dass das Betreiben eines solchen WLANs als implizite Einladung zur öffentlichen Nutzung verstanden wird.

Das oben im Thread erwähnte Urteil Amtsgericht Wuppertal (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) widerspricht dieser Ansicht, es gilt aber allgemein als nicht repräsentativ und würde möglicherweise einer Revision nicht standhalten.
0
Phoen
Phoen19.01.0916:10
Nein, es macht sich eher der Betreiber des offenen WLAN strafbar.

Das wohl eher nicht. Selbst wenn man von einem Telekommunikationsanbieter ausgeht (was wohl mangels gewerblichen Handelns nicht anzunehmen ist) würden Verstöße gegen die oben genannten Verpflichtungen allenfalls als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Anders wäre es nur, etwa wenn der Betreiber willentlich und wissentlich mit dem (Straf-)Täter gemeinsam handelt, oder sogar selbst strafbare INHALTE verbreitet.

„Niemand regiert die Welt.“
0
osxnerd19.01.0917:31
Phoen:
Selbst wenn man von einem Telekommunikationsanbieter ausgeht (was wohl mangels gewerblichen Handelns nicht anzunehmen ist)

Das gewerbliche Handeln spielt keine Rolle. Ein offenes WLAN ist ja immer kostenlos. Gemäß §3 Nr. 10 TKG kommt es nur auf die Geschäftsmäßigkeit des Betriebs an. Die ist auch ohne Gewinnerzielungsabsicht gegeben, wenn der Dienst "nachhaltig" erbracht wird. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn das WLAN mehrere Tage offen ist (und nicht nur 5 Minuten, wenn zum ersten Mal ein neuer WLAN-Router eingerichtet, der ab Werk offen ist).
Anders wäre es nur, etwa wenn der Betreiber willentlich und wissentlich mit dem (Straf-)Täter gemeinsam handelt, oder sogar selbst strafbare INHALTE verbreitet.

Der Betreiber des WLANs ist zumindest als "Mitstörer" strafrechtlich voll haftbar, wenn irgendein Benutzer des offenen WLANs über seinen Anschluss strafbare Handlungen vornimmt, auch wenn er davon nichts weiß.
0
Phoen
Phoen19.01.0920:03
osxnerd
Das gewerbliche Handeln spielt keine Rolle. Ein offenes WLAN ist ja immer kostenlos. Gemäß §3 Nr. 10 TKG kommt es nur auf die Geschäftsmäßigkeit des Betriebs an. Die ist auch ohne Gewinnerzielungsabsicht gegeben, wenn der Dienst "nachhaltig" erbracht wird. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn das WLAN mehrere Tage offen ist (und nicht nur 5 Minuten, wenn zum ersten Mal ein neuer WLAN-Router eingerichtet, der ab Werk offen ist).
Dort steht nur etwas von Gweinnerzielungsabasicht, die entbehrlich ist. Das entbehrt nicht das Erfordernis der Geschäftstätigkeit. Das ist aber in den meisten Fällen privat offen betriebener WLans nicht der Fall.
Der Betreiber des WLANs ist zumindest als "Mitstörer" strafrechtlich voll haftbar, wenn irgendein Benutzer des offenen WLANs über seinen Anschluss strafbare Handlungen vornimmt, auch wenn er davon nichts weiß.
Das ist Unsinn. Es gibt keine Störerhaftung im Strafrecht!
„Niemand regiert die Welt.“
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.