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Forum>Software>Was kann als funktionierendes Programm bezeichnet werden?

Was kann als funktionierendes Programm bezeichnet werden?

Claude
Claude11.03.0500:47
Hallo zusammen! Ich hatte schon früher einmal in diesem Forum über meine Erfahrungen mit der Wörterbuch-CD-ROM DicData berichtet. Damals war nachträglich nicht ganz klar, ob es sich schliesslich beim beschriebenen Problem um ein solches mit DicData gehandelt hatte oder um eines im Zusammenhang mit dem Mac OS X und Java.

Wie dem auch sei, ich hatte schliesslich eine neue CD erhalten und DicData funktionierte bestens (die Wörterbücher sind wirklich gut zu einem relativ günstigen Preis). Nach dem Jahreswechsel jedoch, also im 2005, konnte DicData nicht mehr gestartet werden. Ich schrieb dies dem Hersteller und bekam innert Kürze die Antwort, es würde sich um einen bekannten Fehler handeln und ich bekäme bald eine Lösung geliefert. Da diese Lösung aber nicht kam, und ich unterdessen herausgefunden hatte, dass es sich um ein Lizenzproblem handelte (wenn ich auf dem Computer das Datum ins 2004 zurück stellte, dann war das Wörterbuch wieder benutzbar) und dass die Grundlage der Anwendung 4D war, schrieb ich mit der Bitte um Rat an 4D Deutschland.

Zu meinem Erstaunen antwortete mir dann vom 4D Support aus dieselbe Person wie bei DicData, und zwar mit dem Kommentar, ich müsse mich bei DicData melden. Ich antwortete zurück, dass ich das schon getan hätte und keine Antwort bekommen würde. Daraufhin wurde mir sehr frech geantwortet. Ich schrieb zurück, dass ich dies nicht akzeptierbar finde und mit dem Geschäftsführer von 4D kommunizieren wolle. Von 4D kam dann nichts mehr.

Dafür erhielt ich kurz darauf von DicData eine eMail, die ich hier zitieren möchte, weil ich sie absolut inakzeptabel finde, und gerne eure Meinung zu solchen Argumentationen kennen lernen möchte. Ausserdem möchte ich dazu noch bemerken, dass ich mich an 4D gerichtet hatte im Vertrauen, dass ich mit 4D kommuniziere, und nicht mit Dic Data. Meine Korrespondenz wurde aber ohne mein Wissen an DicData weiter gegeben.

Hier also die eMail vom 10. März 2005 von Dicdata:

Hallo Herr …,

offensichtlich haben Sie doch eine lauffähige DicData Version. Wo ist also Ihr Problem? Von … … (Person bei 4D mit dem gleichen Familiennamen wie die Schreiberin) erfuhr ich, dass Sie trotzdem bei einigen Firmen unqualifizierte Anfragen stellen, bitte unterlassen Sie das! Ihr Vertragspartner war !!!! die cd-rom-produktion. Ich lehne aber jede weitere Zusammenarbeit mit Ihnen ab, werde Ihnen auch keine neuen Versionen mehr zur Verfügung stellen und wünsche Ihnen eine gute Zeit!

Übrigens ... wahrscheinlich haben wir Ihre eMail tatsächlich nicht bekommen. Sie stehen Sie bei uns, siehe auch Ihre eMail unten (anfangs erwähnter, früherer Fall), vermutlich in der Blacklist.

Hochachtungsvoll
… …

Soweit die eMail. Ich möchte nun fragen: kann ein Programm, welches nur nach dem Zurückstellen des Datums benutzbar ist, als lauffähig bezeichnet werden? Was meint ihr dazu?


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Kommentare

rofl
rofl11.03.0500:52
Nein diese Software ist fehlerhaft, sonst hätte man nicht Millionen wegen dem Jahr 2000 Problem ausgegeben, sondern gesagt: "Ach was, lassen wir doch das bei 1999 stehen!".

Vor allem freut man sich doch eigentlich als Entwickler wenn die Kunden einem helfen.

Wie war denn deine eMail formuliert?
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Sandman
Sandman11.03.0501:16
Du hast das Teil doch bezahlt; ist ja frech, daß die sich so verhalten, obwohl der Fehler offenbar auf deren Seite liegt.

Was hast Du jetzt vor?

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Claude
Claude11.03.0501:34
rofl: Meine eMails?

Also, zum ersten Mal am 7. Januar 2005 mit Bildschirmfoto der Fehlermeldung:

Guten Tag

Seit einigen Tagen kann ich DicData auf meinem Computer nicht mehr benutzen. Bei jedem Startversuch kommt immer wieder dieselbe Fehlermeldung (als PDF im Anhang) und das Fenster kann nur noch mit Sofort beenden geschlossen werden. Ich versuchte DicData auf meiner Festplatte vollständig zu löschen (auch verstreute Pref-Dateien o.ä.) und neu zu installieren, doch das Problem wiederholt sich auch danach.

Meine System Mac OS X 10.3.5 wurde nicht verändert, scheint beim überprüfen OK zu sein, Zugriffsrechte sind in Ordnung usw. Ich weiss nicht was tun, kann keinen Zusammenhang zu irgendwelchen Änderungen feststellen.

Auch direkt von der CD aus kann DicData nicht mehr gestartet werden.

Kennen Sie das Problem?

Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüssen, … …

Dann am 10. Januar die Antwort:

Guten Tag Herr …,

das Problem ist erkannt! Wir hatten einen Bug in DicData, von dem wir
dachten, er tritt nur unter Windows auf, aber leider Fehlanzeige! Ich
kümmere mich um die Fehlerbehebung, Sie hören von uns! Danke für Ihr
Verstandnis und

freundliche Grüße … …

Dann kam nie mehr etwas.

Also insistierte ich am 23.1. und am 3.3. Da keine Antwort kam, schrieb ich am 9. März wie oben erwähnt zum ersten Mal an 4D:

Guten Tag

Vor einiger Zeit kaufte ich ein Wörterbuch auf CD-ROM, DicData (). Nach dem Beenden des Programmes erscheint ein Fenster, das darauf hinweist, dass die Anwendung mit 4D gemacht worden war und offenbar bis 2004 lizenziert ist. Leider funktioniert die Sache seit 2005 nicht mehr, wenn ich auf dem Computer aber ein Datum im Jahr 2004 einstelle, dann geht es wieder. Der Verkäufer des Produktes versteht Kundenfreundlichkeit in dem Sinne, dass er auf Anfragen einfach nicht antwortet. Deshalb eine Frage an Sie: Wie kann ich erreichen, dass die 4D basierte Anwendung weiterhin funktioniert? Ich hatte damals kein zeitlich begrenztes Produkt gekauft.

Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüssen, … …

Darauf hin von 4D und derselben Person wie am 10. Januar von DicData:

Bitte wenden Sie sich an: info@dicdata.de
Mit freundlichen Grüßen … …

Meine Antwort:

Guten Tag Herr …

Ja, da scheine ich mich im Kreis rumzudrehen, wenn Sie bei 4D den Support betreuen. Weil gerade Ihnen hatte ich schon mehrmals über erfolglos geschrieben. Oder gibt es zwei verschiedene … …. Wenn Sie dieselbe Person sind wie bei DicData, dann würde ich gerne bei 4D mit jemandem Unabhängigen kommunizieren, bitte, dies ist ernst gemeint, weil ich brauche eine Lösung und nicht ohne Antworten abserviert zu werden.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen, … …

Die Antwort von 4D:

Vielleicht schreiben Sie mal Mr President. Der kann Ihnen in seiner Eigenschaft als oberster Sittenwächter sicher helfen.
Gruß … …

Meine Entgegnung:

Es geht doch nicht um Sittenwächter, es geht darum, dass ich ein Produkt gekauft habe, welches, ohne dass mir das vorher gesagt worden wäre, nur bis Ende 2004 funktionierte. Wenn Sie das so gut finden, dann kann ich Ihre Geschäftspolitik nicht verstehen. Das was Sie da tun, ist doch die Leute reinlegen. Eine Geschäftspolitik, die Früchte tragen wird. Gratulationen, … …

Und an eine andere eMail-Adresse von 4D schickte ich folgende eMail:

Guten Tag

Ich hoffe, mit dieser eMail nicht wieder bei Herrn … zu landen. Ich möchte gerne mit dem Geschäftsführer Laurent Ribardière kommunizieren, denke nicht, dass es im Sinne einer weltweit operierenden Firma sein kann, dass man auf eine Anfrage so abgeputzt wird. Ausserdem scheint mir die Verknüpfung eines Mitarbeiters von 4D mit einem von ihm verkauften, aus Lizenzgründen nicht mehr funktionierenden Produktes eigenartig.

Ich hoffe auf eine Antwort, welche noch geschäftlichen Respekt zeigt. Ich hatte an 4D eine Anfrage gemacht, eben weil ich mit dem Herrn …, von dem ich glaubte, dass er zu DicData gehört, nicht mehr weiter kam.

Mit freundlichen Grüssen, … …

Daraufhin kam die im Eingangsbeitrag zitierte eMail von DicData.
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Jaguar1
Jaguar111.03.0501:58
Sehr krasse Sache das! Ich hoffe du hast bald mehr Erfolg! Denn was sich dieser eine Mensch da erlaubt ist eine absolute Frechheit!
So kann das nicht laufen!
Halt uns auf dem laufenden...
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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MacSebi
MacSebi11.03.0502:07
geht doch zu 4D auf die Cebit! Halle 3 Stand D43
„German by nature - Kiwi by heart“
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Claude
Claude11.03.0502:33
MacSebi: Kann ich leider nicht, da ich aus Südamerika schreibe!:-&
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Claude
Claude11.03.0502:37
Also ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das alles im Sinne von 4D ist, da spielt einer per Zufall am geeigneten Posten den Filter. Nur – wie da durchkommen?

So viel mir das erscheint, ist das Ganze mit DicData ein Familienbetrieb, alle Beteiligten haben denselben Familiennamen. Und einer davon sitzt eben zudem noch bei 4D im Support oder wo auch immer, das weiss ich wiederum nicht.
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Sandman
Sandman11.03.0503:14
Gut möglich, beide Firmen haben ihren Sitz in Neufahrn.
Vielleicht solltest Du einen richtigen Brief per Post an 4D schicken, und zwar direkt zu Händen des Geschäftsführers; dann kann niemand im Support dazwischenfunken.(?)
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Claude
Claude11.03.0504:30
Sandmann: Da hast du Recht, werde morgen entscheiden, was ich weiter tue, morgen heisst um diese Zeit von hier aus gesehen Freitag.
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Christian Fries11.03.0508:36
Ich hätte mich nach der Email mit dem "Mr. President" und "Sittenwächter" bei den Geschäftsführern oder eine Ebene höher beschwert.
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JustDoIt
JustDoIt11.03.0509:05
Claude:
Per Einschreiben mit Rückschein an den Geschäftführer schreiben, eventuell den eMail Verkahr dran hängen und wichtig! den Kaufbeleg der Software.

Eine Kopie des Schreibens machen und das Original behalten, die Kopie wegschicken und beide unterschreiben.

Mit Rechtsanwalt drohen "...sehe ich mich gezwungen, die Sache meinem Rechtsanwalt zu übergeben".

Am besten in der Anschrift erst den Namen nennen und danach die Firma, dann ist niemand außer dem Angeschriebenen berechtigt die Post zu öffnen.

Viel Glück!
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myPod11.03.0512:03
oder BIZZ auf Pro7. Dann gibt's ein Fass ohne Boden
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Claude
Claude11.03.0515:32
Danke für eure Meinungen!

Damit es keine Missverständnisse gibt: die Verantwortung für das Fehlerhafte Produkt hat DicData.

Was mich am Kontakt zu 4D stört ist, dass ich dort keine der Anfrage angemessene Antwort bekam, sondern gleich auf den Herrn von DicData stiess. Ich meine, die hätten entweder mit einer echten Hilfe antworten können oder schreiben, dass dies nicht möglich sei, weil sie lediglich die Entwicklungsumgebung geliefert hätten.

Zudem finde ich massiv unkorrekt, dass die einfach die Korrespondenz von einer Firma zur andern weiter geben. Darum denke ich, dass ich auch unbesorgt diese Korrespondenz hier veröffentlichen kann, mit weggelassenen Namen.

Ich werde heute per Papierpost einen Brief an den Geschäftsführer von 4D schicken, wegen der Vermischung der Interessen von 4D und DicData.

Wenn ich etwas Neues weiss, werde ich hier darüber berichten.
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Claude
Claude11.03.0516:33
HOMBRESINIESTRO: Leider kann ich aus dem Ausland diese eMail-Beratung nicht benutzen (es muss eine gültige Postleitzahl des Absenders eingegeben werden), schicke aber mal eine gewöhnliche eMail an diese Organisation. Danke.
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Rantanplan
Rantanplan11.03.0516:50
Claude

Ich sage dir ganz ehrlich: wenn ich diese unverschämten, rotzfrechen Antworten von diesem "Firmen"mitarbeiter lese, bekomme ich Mordphantasien. Erstens wirft die Art und die Ausdrucksweise ein sehr deutliches Licht auf das Niveau dieser sogenannten Firma. Zweitens ist es selbstverständlich völlig inakzeptabel, wie hier die Kunden mit einem nicht funktionierenden Produkt über den Tisch gezogen werden.

Ich hoffe du hast genügend Wut im Bauch und auch die Lust dazu, diesem rotzfrechen Haufen die Leviten zu lesen. An deiner Stelle würde ich mal zu einem fachkundigen Rechtsanwalt gehen. Und schreib das ganze mal an die c't, die haben eine Rubrik über solche Kundenverarsche. Öffentlichkeit herstellen, dabei - auch wenn es schwer fällt - neutral und sachlich bleiben, sonst bekommt man in diesem tollen Rechtssystem als Opfer noch die Prügel ab.

Jedenfalls wünsche ich dir viel Erfolg beim Erziehen dieser (sick)-Typen.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Claude
Claude11.03.0516:58
Rantanplan: Ich werde da nicht locker lassen, soweit das per Internet geht (befinde mich bis Ende April in Ecuador). Eben schrieb ich dem Geschäftsführer von 4D und der Verbraucherzentrale von Bayern. Mal sehen, was da raus kommt.

Die Wut im Bauch ist gross, solche Dinge kann ich schwer akzeptieren. Ich denke, unsere Welt kann nur besser werden (ein grosses Wort), wenn wir auf Schwachstellen hinweisen und mit den Verbesserungen lernen. Ja, das war jetzt ziemlich allgemein gemeint.
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Jan_L
Jan_L11.03.0519:19
Rantanplan
Claude

Ich sage dir ganz ehrlich: wenn ich diese unverschämten, rotzfrechen Antworten von diesem "Firmen"mitarbeiter lese, bekomme ich Mordphantasien. Erstens wirft die Art und die Ausdrucksweise ein sehr deutliches Licht auf das Niveau dieser sogenannten Firma. Zweitens ist es selbstverständlich völlig inakzeptabel, wie hier die Kunden mit einem nicht funktionierenden Produkt über den Tisch gezogen werden.

Ich hoffe du hast genügend Wut im Bauch und auch die Lust dazu, diesem rotzfrechen Haufen die Leviten zu lesen. An deiner Stelle würde ich mal zu einem fachkundigen Rechtsanwalt gehen. Und schreib das ganze mal an die c’t, die haben eine Rubrik über solche Kundenverarsche. Öffentlichkeit herstellen, dabei - auch wenn es schwer fällt - neutral und sachlich bleiben, sonst bekommt man in diesem tollen Rechtssystem als Opfer noch die Prügel ab.

Jedenfalls wünsche ich dir viel Erfolg beim Erziehen dieser (sick)-Typen.


Jo! Ich würds an die c't schicken! "Vorsicht! Kunde" oder so ähnlich heißt die Rubrik. Da kriegen die ihr Fett wech!

Viel Glück
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Claude
Claude11.03.0521:08
Kann die Rubrik nicht finden.
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Jan_L
Jan_L11.03.0521:47
Claude
Kann die Rubrik nicht finden.

Du meinst online? Ich schau mal nach...
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Jan_L
Jan_L11.03.0521:57
Gibts wohl nirgends online
Musst wohl oder übel nen Brief schreiben. Auf der heise-Seite ist es sicher nicht. Unter google auch nix gefunden.
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Hardtrancer
Hardtrancer11.03.0523:08
Schildere es Deiner Rechtsschutzversicherung das Du eine Kostenübernahmezusage erhälst und geh zum Anwalt.
Belaste nicht Dich mit dem Nervenkrieg sondern lass es andere erledigen.
Entwder eine fehlerfreie Version oder Wandlung - sprich Schadensersatz.
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Bug
Bug 11.03.0523:58
hmm, wieviel hast du denn für das Wörterbuch bezahlt ?

mehr als 20 € ?

Trotzdem, eine Unverschähmtheit von der Firma soetwas zu "verkaufen".

Eventuell die Rechtsschutz mit der Sache beauftragen, damit ein Korespondenzanwalt denen mal auf die Füsse tritt oder mit einer deutschen Verbraucherzentrale korespondieren, geht wohl mehr um das Prinzip, aber trotzdem…

Viel Glück
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Claude
Claude27.03.0521:08
Hallo zusammen! Ich war während zwei Wochen in einer Internet freien Zone. Nun noch einmal zum Thema:

Bug: Das Wörterbuch kostet EUR 46.40. Es geht mir eigentlich nicht um Schadenersatz, sondern darum, dass die CD-ROM auch unter aktuell eingestelltem Datum auf dem Computer funktioniert. Denn, das Wörterbuch ist von der Handhabung her das Beste, was ich kenne – wenn es funktioniert! Und ich würde gerne damit arbeiten.

Vor meiner Reise hatte ich per eingeschriebener Post dem Geschäftsführer von 4D geschrieben, um mich wegen der Vermischung der Interessen zwischen DicData und 4D zu beschweren. Denn, ich denke, dass 4D mir einen Tipp hätte geben können, wie das Lizenz-Datumsproblem zu lösen sein könnte. – Keine Antwort!

Ebenso schrieb ich wie mir oben empfohlen wurde an die Verbraucherzentrale Bayern. Die Antwort ist ernüchternd:

Sehr geehrter Herr,

wir haben Ihre Anfrage dankend erhalten.

Grundsätzlich wäre die Rechtslage nach deutschem Recht wohl klar: Da Sie eine - zumindest nach unserer Auffassung - mangelhafte Sache gekauft haben, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Aber: Problematisch ist, welches Recht hier überhaupt anwendbar ist. Man wird hier wohl nach Art. 29 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB die Anwendbarkeit von schweizerischem Recht bejahen müssen. Aus diesem Grunde dürfen und können wir Sie in dieser Angelegenheit nicht weiter beraten, da uns die Rechtsvorschriften Ihres Landes nicht bekannt sind.

Es tut uns Leid, Ihnen nicht entscheidend weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Das heisst, wer im Internet Produkte verkauft, ist eigentlich schwer zu fassen, sobald Landesgrenzen überschritten werden (ich kaufte das Produkt über meine Adresse in der Schweiz). Da ich mich bis Ende April in Ecuador aufhalten werde, sehe ich wenig Möglichkeiten, bei DicData Druck aufzusetzen.

Was mich erstaunt ist, dass DicData weiterhin dieselbe Version 2.0 wie ich sie habe zum Verkauf anbietet, obwohl diese Version auf dem Mac OS X ab dem 1.1.2005 nicht mehr läuft, wenn man nicht speziell dafür das Datum zurück stellt.

Ich habe mir folgende Strategie überlegt: So viele Leute wie möglich sollten in andern Foren, wo solche Themen Sinn machen könnten, den Fall erwähnen (eventuell mit einer Verlinkung in diesen Forumsbeitrag). Falls jemand Lust hat, da mitzumachen, dann fände ich das toll.

Was mich an der ganzen Geschichte am meisten ärgert, ist, dass die Leute von DicData absolut kein Interesse daran zeigen, zu einer Lösung zu verhelfen; im Gegenteil, auf meine berechtigten Anfragen mit frechen eMails antworteten.

Es wäre gut, wenn einige Leute helfen würden, dieses Thema noch einmal aufzunehmen. Es geht im weitesten Sinne um ein Mac-Thema, denn das Problem scheint sich auf dem Mac OS X bemerkbar zu machen.
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Claude
Claude28.03.0521:03
Das ging gestern, vermute ich, mit andern Themen unter.
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rofl
rofl28.03.0521:09
Claude

Kannst du nicht noch einen Brief an die Verbraucherzentrale Schweiz o.ä. schicken? Irgendwer muss ja zuständig sein.

Die Sendung WiSo des ZDF greift solche Beiträge oft auch auf.
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Claude
Claude29.03.0503:56
rofl

Ja, das werden die nächsten Schritte sein müssen. Ist ja eigentlich absurd so viel Aufwand, es wäre ja eigentlich normaler, dass die bei DicData den Fehler beheben würden. Kann nicht verstehen, warum die sich dagegen sträuben.
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Stefan Lühr
Stefan Lühr29.03.0504:34
Erste Frage..

Wo war Liefer-/Rechnungsanschrift für die Lieferung der Software?

Und wo ist der Sitz des Verkäufers?

mfg

Stefan
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Claude
Claude29.03.0506:59
Stefan Lühr:

Liefer- und Rechnungsanschrift waren in der Schweiz, der Verkäufer ist in Neufahrn, Deutschland, und verkauft immer noch.
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Stefan Lühr
Stefan Lühr29.03.0512:51
Dann sollte fuer den Verkauf deutsches Recht gelten.

Ich bin nicht ganz sicher, wie das grundsaetlich bei Software ist, da die ja meist verkauft wird mit dem Hinweis, dass keinesfalls garantiert werden kann, dass sie sich fuer einen bestimmten Zweck eignen wuerden.
Allerdings sollte sie auf handelsueblicher Hardware wenigstens laufen...
Ob das allerdings ein Mangel ist, der unter die gesetzliche Gewaehrleistung faellt, muesste man einen Rechtsgelehrten fragen Vorzugsweise einen Deutschen...

Hier sollte auch der Nachweis, dass der Mangel bereits bei Uebergabe bestanden hat. Schliesslich hat man den Datentraeger, auf dem das Program geliefert wurde, nicht veraendert. Also muessen alle Probleme entweder vom verwendeten Computersystem oder eben der Software ausgehen.

Ich wuerde mir hier zuerst eine Information bezueglich der Gewaehrleistungspflicht bei Software einholen... Wenn die beim Haendler liegt, bekommt der einen eingeschriebenen Brief mit Aufforderung nachzubessern (Fristsetzung!) und der Androhung dann rechtliche Schritte einzuleiten.
Wenn die Frist verstreicht geht der ganze Kram zum Anwalt.

Da man hofft, dass der Bluff nur ein Bluff bleibt und es nie zum Prozess kommt, sollte man sich vorher mit einem Anwalt unterhalten, damit man von Haendler fuer die Androhung rechtlicher Schritte nicht ausgelacht wird.

Stefan

PS: Adresse meines Anwaltes auf Anfrage verfuegbar Der hat mir noch keinen meiner Prozesse verloren
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Stefan Lühr
Stefan Lühr29.03.0512:53
Wow... so viele Fehler Ich hoffe, der Sinn kommt wenigstens rueber Und man sollte sowas nicht in 20 Etappen schreiben

Stefan
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Claude
Claude30.03.0518:27
Unterdessen gibt es eine Antwort auf meinen eingeschriebenen Brief an 4D, von Herrn Maul aus der Geschäftsleitung. Der Vollständigkeit halber füge ich diese Korrespondenz hier an:

Sehr geehrter Herr …,

Ihr Schreiben vom 11.3.2005 aus Ecuador ist gestern per Post zugestellt
worden. Aufgrund der langen Brieflaufzeit erlaube ich mir per E-Mail zu antworten.

Lassen Sie mich bitte wissen ob Sie dieses E-Mail erhalten haben, ansonsten
sende ich den Text per Brief an Ihrer Adresse in … [der Schweiz].

Zu Ihrem Schreiben:

Herr … … [Verkäufer von DicData] arbeitet im Vertrieb von 4D Deutschland GmbH. Seine Frau vertreibt das Produkt DicData. Herrn … privates Hobby sind
Wörterbücher/Sprachen.

4D selbst ist eine Entwicklungsumgebung, mit der Software-Entwickler
Anwendungen erstellen. Diese Anwendungen werden kompliert ausgeliefert, bei Problemen in den Anwendungen können daher 4D Mitarbeiter dem Endkunden nicht helfen. Wir können diese Anfragen nur an die jeweiligen Software-Entwickler weiterleiten.

Ohne Kenntnis der im Programm verwendeten Programmierbefehle können wir keine Ursachen von Problemen ermitteln. Selbst wenn, würde diese Information dem Endkunden nicht helfen, da dieser den Code des Programms nicht verändern kann.

Ob/warum die Ihnen vorliegende Anwendung eine datumsabhängige
reduzierte/nicht vorhandene Lauffähigkeit hat, kann die Firma 4D selbst
nicht ermitteln, da uns der Source-Code der von Ihnen verwendeten Anwendung nicht vorliegt.

Erhalten wir solche Anfragen in allgemeiner Form teilen wir dies dem
Endanwender mit und verweisen auf die jeweiligen Hersteller. Enthält die Anfrage ausdrücklich den Hinweis das die Software gekauft wurde,
können wir entsprechend annehmen, das die Adresse des Anfragers dem
Hersteller bekannt ist und kontaktieren diesen direkt, um den Endanwender
Zeit zu ersparen.

Dies ist in Ihrem Fall geschehen, deshalb haben Sie die Antwort direkt von
DicData erhalten.

Auch jetzt habe ich nochmals Ihren Brief an DicData weitergeleitet, da wir
Ihr Problem nicht lösen können.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Maul
Geschäftsleitung
4D Deutschland


Meine Antwort (das Problem lösen wir hier im Forum nicht mehr, es scheint mir aber gerecht, den Fall so darzustellen, dass ein möglichst ausgewogenes Bild erscheint):

Sehr geehrter Herr Maul

Ihre eMail habe ich erhalten und danke für Ihre Erklärungen. Diese sind in einem Stil abgefasst, der es ermöglicht, miteinander zu kommunizieren. Leider war dies mit Herrn … [Angestellter bei 4D] nicht so.

Ich verstehe die technische Seite ihrer Argumentation. Meine damalige Anfrage an 4D war denn auch nur ein Versuch, um vielleicht doch eine Hilfe zu bekommen, da mir diese von Herrn … über seine Hobbyfirma verhindert worden war.

Allerdings vermeiden Sie in Ihrer Antwort, auf meine Kritik am Verhalten Ihres Mitarbeiters Herr … einzugehen. Deshalb möchte ich noch einmal diese Punkte zusammenfassen:

Ohne die Zusammenhänge zu kennen, schrieb ich an , wie erwähnt mit der Hoffnung, vielleicht einen Lösungsvorschlag zu bekommen.

Als Antwort bekam ich, "Bitte wenden Sie sich an: . Mit freundlichen Grüßen, … …"

Da ich mit … … schon meine negativen Erfahrungen gemacht hatte, schrieb ich zurück, ich "würde (ich) gerne bei 4D mit jemandem Unabhängigen kommunizieren".

Als Antwort bekam ich, von der eMail-Adresse aus von 4D: "Vielleicht schreiben Sie mal Mr President. Der kann Ihnen in seiner Eigenschaft als oberster Sittenwächter sicher helfen. Gruß, … …"

Ich finde dies beleidigend und es steht in keinem Zusammenhang zu meiner Anfrage. Gegen dieses Verhalten eines Angestellten von 4D möchte ich ausdrücklich protestieren!

Zudem erhielt ich dann, weil meine Post an 4D von dort aus weiter gegeben wurde, anstelle eines konstruktiven Lösungsvorschlages, eine superfreche eMail von … … [die Ehefrau des Produzenten von DicData], nur, weil ich mich bemüht hatte, für ein mangelhafte Produkt Hilfe zu bekommen.

Ausserdem versuchte ich mich weiter an andere, hoffentlich vernünftigere Personen in 4D zu richten. Mit je einer eMail an und einer anderen an den auf der Internetseite angegebenen Geschäftsführer Laurent Ribardiére. Auf keine dieser eMails erhielt ich eine Antwort, so dass ich annehmen muss, dass Herr … in 4D genügend Einfluss hat, um mich auch dort, so wie es offenbar schon bei DicData geschehen war, auf eine schwarze Liste zu setzen oder im eMail-Verkehr der Firma eine Filterfunktion zu spielen.

All dies finde ich, von ausserhalb Ihrer Firma gesehen, eine unverständliche Geschäftspraxis. Dass 4D nicht für die Qualität von DicData verantwortlich ist, ist für mich nachvollziehbar. Meine Anfrage damals war denn auch nur ein Lösungsversuch. Die Art der Reaktion von … … [bei 4D angestellter DicData-Produzent] aber, finde ich inakzeptabel und ich kann nicht verstehen, warum Herr … nicht zu einer Lösung an seinem fehlerhaften Produkt bereit ist (welches ich als Wörterbuch sehr gut finde), sonder es vorzieht, auf Krieg zu machen.

Mit freundlichen Grüssen, Claude ….


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Claude
Claude30.03.0518:30
Die eMail-Adressen im drittletzten Absatz wurden von MTN eliminiert, sind in diesem Zusammenhang auch unwichtig.
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lex
lex30.03.0520:07
Hmm, ich bettel da gar nicht lange, ich drohe immer mit Rechtsschritten, hat noch immer gewirkt... Und da wüsst ich nach dem Schweizerischen Gesetzt einige Artikel gegen die Beschwerden *g*

Hoffen wir das Beste für dich, ansonsten wirklich ab an die (noch mehr öffentlichere) Öffentlichkeit...

lex
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Claude
Claude30.03.0521:37
lex:

Welche Artikel, was kann ich tun?
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lex
lex30.03.0522:06
Dein Anwalt bin ich ja nicht, aber als erstes schau im OR nach. Du hast ja einen Vertrag (Lizenz) und wenn da nicht eine Einschränkung durch Zeitraum drin ist, kannst du damit argumentieren. Auf www.admin.ch gibts irgendwo die Gesetztesbücher online... Wenn du nicht in der Schweiz wohnst, wirds noch schwieriger... Und dann kommts jetzt noch drauf an, ob DicData ihren Sitz und so überhaupt in der Schweiz hat oder nicht, etc.
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Stefan Lühr
Stefan Lühr30.03.0523:51
Schweizer Recht sollte damit nix zu tun haben.. aber egal,...

IMHO hat der Herr Maul recht vernünftig reagiert. Ich weiß nicht in welcher Funktion (als Mitarbeiter von 4D oder als Supporter von diesem DicData-Ding) die beiden anderen Hanseln da frech geworden sind. Sollten sie das als 4D Mitarbeiter getan haben, also z.B. von einem 4D Mail-account, dann wird Herr Maul hier irgendwas tun müssen. Ansonsten dürfte das nicht sein Bier sein...

Allerdings hindert das ja nicht, gegen den Händler (ist DicData Händler und Hersteller in Personalunion?) Druck zu machen.

Hier sollte möglicherweise nicht nur Nachbesserung, sondern auch Schadensersatz in Frage kommen, wenn hier keine vernünftige Lösung (meiner Meinung nach ein Update, eine Entschuldigung und ein Gutschein für eine andere Software aus gleichem Hause) erreicht wird.

Stefan
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TT31.03.0500:00
oh gott... es geht hier um nicht mal 50 euro... das wäre mir die ganze mühe nicht wert!
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TT31.03.0500:02
sorry, ich meinte: ... um ein software für nicht mal 50 euro...
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Claude
Claude31.03.0503:08
TT: Die Mühe nicht wert … kann sein, dass mein Ärger lächerlich ist. Mir würde es eigentlich darum gehen, dass die Software wieder funktioniert. Das sich diese Geschichte so ausgedehnt hat, war eigentlich nicht in meinem Sinn. Und trotzdem, ich glaube es ist nützlich, wenn diese Erfahrung andern eventuell zugänglich ist.
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Claude
Claude13.05.0521:21
Hier noch Informationen über die weitere Entwicklung in dieser Geschichte:

Auf Anraten der Verbraucherzentrale Bayern schickte ich am 18. April einen eingeschriebenen Brief an DicData. Da ich schon weiter oben auf Anfrage diese Korrespondenz dokumentierte, hier also der voraussichtliche Schluss derselben, zuerst mit meinem Brief, dann mit der Antwort von DicData und meiner Antwort darauf:

Guten Tag Frau …

Am 27. Juli 2004 erhielt ich von Herrn … … die CD-ROM Version 2.0 von DicData. Ich konnte die Wörterbücher aber nur bis Ende 2004 benutzen, seitdem funktioniert DicData nur noch, wenn ich auf meinem Computer das Datum ins Jahr 2004 zurück stelle. Dieser Umstand kann als nicht befriedigend bezeichnet werden.

Am 7. Januar 2005 schickte ich per eMail eine Problembeschreibung an Herrn … und erhielt am 10. Januar folgende Antwort:

Guten Tag Herr …,

das Problem ist erkannt! Wir hatten einen Bug in DicData, von dem wir dachten, er tritt nur unter Windows auf, aber leider Fehlanzeige! Ich kümmere mich um die Fehlerbehebung, Sie hören von uns! Danke für Ihr Verständnis und freundliche Grüße … …

Leider kam dann keine Fehlerbehebung und ich hörte nichts mehr von Ihnen, obwohl ich noch mehrmals an DicData schrieb und um eine Lösung bat. Auf diese Schreiben kamen keine Antworten.

Am 10. März teilten Sie mir dann per eMail mit, dass ich auf einer schwarzen Liste stehen würde und Sie mir nicht mehr antworten werden.

So geht das aber nicht! Ich habe mich unterdessen bei verschiedenen Konsumentenschutz-Organisationen erkundigt, und der Fall und Ihre Firma sind unterdessen z.B. bei der Verbraucherzentrale Bayern registriert. Auf Empfehlung dieser Organisation schreibe ich Ihnen Folgendes:

Ich möchte Sie bitten, mir bis zum 31. Mai 2005 eine bei aktuellem Datum funktionierende Version von DicData an die oben genannte Adresse zuzustellen. Ich habe das Produkt bezahlt und erwarte, dass die von Herrn … gemachte Offerte vom 10. Januar 2005 erfüllt wird. Im gegenteiligen Fall müsste ich rechtliche Schritte einleiten.

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis mit freundlichen Grüssen, …

Bis hier mein Brief vom 18. April 2005. Die Antwort darauf, mit dem Datum 22.07.2004 kam heute, dem 13. Mai 2005 und lautete folgendermassen:

Sehr geehrter Herr …,

für was fordern Sie Schadenersatz? Sie haben uns selbst geschrieben, dass die von Ihnen erworbene DicData Version nach Änderung der Firma Apple am Betriebsystem läuft.

Ihre "weltweiten" Aktionen stossen daher auf einiges Unverständnis. Wie Ihnen bereits mitgeteilt, wünschen wir keinerlei geschäftlichen Kontakt mit Ihnen. Damit Sie nicht noch alle Nachrichtendienste und eventuell sogar den Vatikan auf uns ansetzen, erstatten wir Ihnen doch lieber den Kaufpreis Ihrer Version.

Teilen Sie uns dafür Ihre Bankverbindung, IBAN Nr. und Swift Code mit.

Hochachtungsvoll, …

Bis hier der Brief von DicData.

Wie ich das oben schon mehrmals erwähnt hatte, finde ich diese Entwicklung schade, und ich würde eigentlich das Produkt in funktionierender Form gerne weiter benutzen, was mir aber verweigert wird. Als wahrscheinlich abschliessende Antwort, und weil ich sauer über diese Typen/Typinnen bin, schickte ich heute folgende eMail:

Guten Tag Frau …

Ihren netten Antwortbrief mit dem falschen Datum 22.07.2004 habe ich heute erhalten (wurde am 10. Mai 2005 abgeschickt).

Dass ich bei Ihnen auf "Unverständnis" stosse ist unübersehbar. Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, aus welchem Grund sich DicData so heftig weigert, auf eine berechtigte Problemmeldung die nötige Hilfe anzubieten, und stattdessen so reagiert, wie Sie es schon seit längerem tun. So können Sie ja wirklich nichts verstehen (was nötig wäre, um das "Unverständnis" aus dem Weg zu räumen).

Was Sie "weltweite Aktionen" nennen, waren die Versuche eines Kunden, ein Problem mit Ihrem DicData doch noch gelöst zu bekommen. Dass es offenbar Leute mit einem so widerstandsfähigen Brett vor dem Kopf geben könnte, wie ich nun die Erfahrung machen musste, hatte ich vor Beginn dieses Versuches nicht vermutet.

Schade, dass das so sein muss. Falls Sie doch einmal noch den Impuls haben sollten, Ihr "Unverständnis" abzubauen und verstehen zu wollen, dann haben Sie unten als zitierte eMail vom 7. Januar 20005 den Text, mit dem alles angefangen hatte. Auf meine damalige Fehlerbeschreibung hatte mit … … wenige Tage nachher geantwortet, dass das Problem bekannt sei und er mir eine Lösung schicken werde. Diese kam nie und die DicData Version, welche ich habe, funktioniert seitdem bei auf dem System normal eingestelltem, aktuellem Datum nicht mehr. Dass Sie diese Problembeschreibung nicht als solche verstehen können, ist mir wiederum unverständlich.

Um die Sache nun nicht noch weiter zeitlich auszudehnen, schicke ich Ihnen die zur Geldüberweisung erforderlichen Daten per eMail. Falls dies nicht ausreichen sollte, kann ich diese gerne noch per Papierpost nachliefern. Es wäre nett, wenn Sie sich dafür noch zu einer Antwort aufraffen könnten.

Mit freundlichen Grüssen, … …

Und zum Schluss: Mir wäre es ein Anliegen, dass möglichst viele potentielle Kunden von DicData von dieser Erfahrung wissen. Leider scheinen die Seiten dieses Forums nicht per z.B. Google auffindbar zu sein. Schade.
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Christian Fries13.05.0522:31
Für Verbraucherberichte gibt es ja so Portale wie DooYoo. Ich würde dort Deine Kritik platzieren und denen im Service eine Fette 6 (wenn das das schlechteste ist) ins Klassenbuch eintragen.

Ich kann es nicht glauben wie eine Firma in einem solchen Ton antworten kann...

MTN hat wohl unterbunden, dass Google die Seiten indiziert, denn vor einiger Zeit war das andres, da hat Goolge bei dem Wort "Blockwart" als 5. Ausgespuckt, weil es hier mal einen Thread des Apfel-Holig hab, in dem er seine Meinung darüber geäussert hat, dass hier im Forum einige User immer als "Hilfssherrif" andere Maßregeln... jetzt ist der Thread aber auch nicht mehr zu finden.

Der User Apfelholgi war kurz danach übrigens zum letzten mal hier im Forum, ist mir aufgefallen. Wie wohl auch einige andere die gute Beiträge schrieben!?

Das nur am Rande.
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Christian Fries13.05.0522:34
Unverständlich auch, dass sie Dir nun den Kaufpreis zurück erstatten wollen (für den Du Dir das Bug-Freie Produkt ja noch mal kaufen kannst) statt Dir anzubieten eine neue Version zu schicken (was Du eigentlich wolltest).

Sprichst Du bei denen eigentlich mit der höchsten Stelle? Haben die kein Eskalations-Management? Das kann doch keine normaler Mitarbeiter sein, der wäre doch sofort entlassen worden, weil er durch sein Verhalten (sei es berechtigt oder nicht) ganz erheblich zur Rufschädigung beigetragen hat (er hätte es nämlich deeskalieren können).
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Stefan Lühr
Stefan Lühr13.05.0522:48
Habe ähnliche Erfahrungen mit Route 66 Professional gemacht.

Irland war, entgegen der Werbung - genau wie die Tschechei - nur minimal abgedeckt (einige größere Städte waren vollständig mit Straßen verzeichet, aber zwischen den Städten gähnende Leere.

Die Kommunikation war um einiges freundlicher, wenn auch leicht genervt... und auch hier gab es irgendwann kommentarlos das Geld zurück...

Ist offenbar einfacher, den Kunden durch Kaufpreiserstattung das Berschwerderecht zu entyiehen, als das Problem wirklich zu lösen...

Stefan
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HOMBRESINIESTRO11.03.0509:25
Noch ein Tipp von mir:
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<br>4D sitzt ja in Neufahrn, welche glaube ich in Bayern liegt.
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<br>Wende dich doch einfach mal an die dortige Verbraucherzentrale und schildere ihnen deinen Fall. Vielleicht können die ja helfen:
<br>
<br>Link zur Verbraucherzentrale Bayern:
<br>http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/
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HOMBRESINIESTRO11.03.0509:27
Ansonsten wäre eine nette E-Mail noch drin, worin du anbietest dich alternativ an die Presse zu wenden. Unternehmen sind immer sehr auf ihr Image bedacht... (vielleicht eine Sendung wie WISO oder so)
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