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Ungefragte Verwendung eines Bildes

itsnogood7106.05.1319:55
Was würdet ihr einem Verlag in Rechnung stellen, der in einem Sportjahrbuch ungefragt ein von euch erstelltes Foto halbseitig abdruckt?
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Kommentare

Bobbes
Bobbes06.05.1320:06
Ich glaube, das kommt dabei auch auf die Stückzahl an...und auch natürlich auf die Größe des Bildes!
Wie groß ist den das Jahrbuch? DIN A5?
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o.wunder
o.wunder06.05.1320:16
1€ x Auflage
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iQMac06.05.1320:18
"Einfach" eine Rechnung stellen wird eh nicht so funktionieren. Gibt ja keine Vertragsgrundlage.

Wie groß ist die Auflage und was kostet das Buch?
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Turbo
Turbo06.05.1321:32
iQMac
"Einfach" eine Rechnung stellen wird eh nicht so funktionieren. Gibt ja keine Vertragsgrundlage.

Genau deswegen ist ja ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz!

Dem würde ich ne' satte Rechnung stellen.

Woher hat er dein Bild? Wo kann es man es sehn?
„Sei und bleibe höflich!“
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Pineapps
Pineapps06.05.1321:34
Ich weiß nicht, aber ich würde denen einen Vergleichsbetrag in Höhe von 250-1000 Euro anbieten...
Je nach dem ob das Jahrbuch kostet oder nicht und wie oft es gedruckt wurde
Aber ich bin kein Jurist
„Click. Boom. Amazing! - Steve Jobs“
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Clashwerk
Clashwerk06.05.1321:35
Bei Blende 8 gibt es einen Podcast zu dem Thema Fotografenrecht, der für ein Buch wirbt. Sofern ich mich recht erinnere, wird, als das Thema angesprochen wird, von Katalogpreisen gesprochen, die eine professionelle Fotografenvereinigung für die Lizenzierung herausgibt. Das ist dann auch eine handfeste Grundlage für die Nachlizenzierung.
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iQMac06.05.1321:40
Und wie hoch ist denn der Verkaufspreis deiner Bilder, die du sonst in solchem Rahmen verkaufst?
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__18068206.05.1322:08
Ich würde: Zuallererst den Verlag kontaktieren, mich als den Urheber des Bildes bekannt machen und um Stellungnahme bis zu einem bestimmten Datum (z.B. innerhalb 14 Tagen) bitten. Dann müssten dort die Alarmglocken schon angehen.

Bei der Ermittlung des Honorares spielt die zeitliche, räumliche und inhaltliche Nutzung eine Rolle.
Wird das Buch zB weltweit verkauft bzw. gehandelt, dann ist der sog. Nutzungsfaktor höher als eine regionale oder überregionale Nutzung (z.N. nur in Deutschland).
In Deinem Beispiel > Sportbuch sind, je nach Nutzungsgrad und Indoor/outdoor zwischen 228,- und 2.700,- EUR zu veranschlagen.
Für nachträglich unrechtmäßige Verwendung könnte meines Wissens sogar ein Vielfaches angesetzt werden. Der Verlag ist auf alle Fälle im Nachteil, wenn sich die Situation tatsächlich so schildert.
Mein Tipp: Mach Dich mal schlau bei der Allianz Deutscher Designer (www.agd.de) - dort gibt es sehr kompetente Leute, die sich bestens mit Urheberrechten auskennen und Dir weiterhelfen können. Eine Mitgliedschaft macht für Kreative Sinn. Darüberhinaus gibt es einen Tarifvertrag für Designleistungen, in welchem die Honorare für alle möglichen Projekte von Designern, Fotografen, Modedesignern, Produktdesignern, Textern etc. aufgeführt sind. Ein guter Leitfaden für Angebote.
Ich hatte vor einigen Jahren mal einen Interessenten, dem ich auf Anfrage Anzeigenvorschläge unterbreiten durfte. Er hat sie dann doch nicht gemocht und auch nichts dafür bezahlen müssen (war so vereinbart). Ca. 6 Monate später hat er sie dann ohne meine Zustimmung doch in der Tageszeitung 1:1 verwendet. Ich schickte ihm eine Rechnung mit Hinweis auf Urheberrechtsverletzung und daß er sich doch bitte auch bei seinem Rechtsanwalt darüber erkundigen kann. Hat er wohl gemacht, denn die Rechnung war bereits nach 2 Tagen vollständig bezahlt. Der Auftrag selbst kam durch die sog. konkludente Annahme meines bereist erfolgten Angebotes zustande.
Würde also in Deinem Fall auf jeden Fall mich darum kümmern und zuschauen, daß Du anständig bezahlt wirst. Was der Verlag da gemacht hat ist kein Kavaliersdelikt und DU bist klar im rechtlichen Vorteil.
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Eventus
Eventus06.05.1323:29
Ich bin selber Verleger und kann bestätigen, dass du ein Honorar verlangen darfst. Ich schätze, dass so ein Sportjahrbuch nur gegen 5'000 Ex. hat (konsultiere das Impressum und die Mediadaten, die vermutlich auf der Website des Verlags zu finden sind) und günstig oder kostenlos distribuiert wird. Dann sollte sich deine Forderung im mittleren bis höheren dreistelligem Betrag bewegen. Du kannst ja 980.— verlangen und bei ca. 600.— sollte eine Einigung zu machen sein.
„Live long and prosper! 🖖“
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