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T-Mobile D verweigert kostenlose Reparatur/Ersatz meines iPhone 3GS

Snoopy11.03.1119:45
Habe folgendes Problem. Ich besitze ein iPhone 3GS, gekauft vor 18 Monaten in Österreich als T-Mobile Vertragshandy für 24 Monate. Nun sind das WLAN und der Vibrationsmechanismus defekt.

1. Apple authorisierter Service Center nimmt es an und verlangt eine Bearbeitungsgebühr/pauschale von 20 Euro.

weshalb ich dann doch direkt ein paar Meter weiter zum T-Mobile Shop gegangen bin, um die 20 Euro zu sparen. Dort nun diese Haltung:

2. Ich hätte grundsätzlich nur ein Jahr Garantie auf ein iPhone, welches bei T-Mobile gekauft wird. Eine Reparatur über diesen Zeitraum hinaus kostet mich eine pauschale von 210 Euro für ein Ersatzgerät.

Da ich das nicht glauben wollte und es eher für ein Witz hielt, bat ich Sie doch mal bei der Telekom zentrale anufragen, ob die nicht vergessen hätten, dass gesetzlich EU-weit eine Gewährleistung von Jahren gilt (6 Monate davon Garantie), ausser direkt online bei Apple erworbene Geräte.
Daraufhin telefonierten die beiden Aushilfen mit Apple direkt, da die Telekom sich nicht meldete. Bei Apple war dann eine Dame dran, mit der ich selber sprach und die sagte mir, dass ich auf das iPhone nur ein Jahr Garantie hätte. Eine Reparatur bei Apple kostet mich jetzt 210 Euro. Auf die Frage hin, was für Rechte ich denn nun gegenüber dem EU-Händler/der Telekom habe, verwies Sie mich nur auf die in dem jeweiligen Land geltende Gewährleistung. Der telekommitarbeiter daraufhin: "... ja, Gewährleistung heisst, dass wir Ihnen das schon anbieten, also ... für 210 Euro."

Verzeihung, aber sind die so behindert oder wird man heute so zum Blödmann gedrillt als Jugendlicher, wie man das seit Jahren aus den Medien hört? Soll ich das iPhone nun in die Tonne kloppen?
Wäre schön, wenn evtl. ein Anwalt hier aus dem Forum was dazu sagen könnte, dass ich da morgen entweder noch mal bei denen antanze und zwar richtig vorbereitet oder direkt selber bei der Telekom Deutschland anrufe, sozusagen mit "Wissen", "Paragraphen" etc. im petto.
Danke im voraus!
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Kommentare

honett
honett11.03.1119:51
Du bist einer von den vielen Hunderten iPhone geschädigten die das gleiche Problem haben/hatten...
„Der Charakter des Menschen ist sein Schiksal.“
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seber291111.03.1119:53
Sorry, wenn ich dir das so jetzt mal sagen muss, aber warum denkst du verkauft Apple den Care fur sein iPhone.

Und die Telekom bietet ja auch ihre Versicherung an, die 2 Jahre abdeckt.
Entweder hast du nicht explizit nachgefragt oder du hast es aus Unwissenheit gekauft.

Ist das gleiche als wenn du Media Markt oder solch einem laden ein anderes Apple Produkt kaufst. Da hast du auch nur 1 Jahre lang ne Garantie seitens Apple.
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zwobot11.03.1119:53
bevor Du jemanden verklagst oder mit Anwälten drohst worüber die meistens in jedem Call Center lachen solltest Du Dich über die beiden Begriffe Garantie und Gewährleistung informieren. Am Ende wirst Du sehen, dass Du wohl 210 Euro bezahlen wirst oder ein neues kaufst. Den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden des Gerätes schon vor Kauf bestand, wird sicher schwer. Und darauf läuft es bei der Gewährleistung hinaus. Bei mir ist auch wiederholt wlan kaputt, der HomeButton verschwindet immer mehr im Gehäuse und das bei einem ca. 6 Monate alten Austauschgerät.
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roan
roan11.03.1119:57
Ein Jahr Garantie (nach 6 Monaten musst du beweisen das es ein Garantie Anspruch ist)

24 Monate Gewährleistung.


Somit haben die schon recht
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Snoopy11.03.1120:02
zwobot
bevor Du jemanden verklagst oder mit Anwälten drohst worüber die meistens in jedem Call Center lachen solltest Du Dich über die beiden Begriffe Garantie und Gewährleistung informieren. Am Ende wirst Du sehen, dass Du wohl 210 Euro bezahlen wirst oder ein neues kaufst. Den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden des Gerätes schon vor Kauf bestand, wird sicher schwer. Und darauf läuft es bei der Gewährleistung hinaus. Bei mir ist auch wiederholt wlan kaputt, der HomeButton verschwindet immer mehr im Gehäuse und das bei einem ca. 6 Monate alten Austauschgerät.


Ich will niemandem mit dem Anwalt drohen, oder wo steht das in meinem Beitrag? Wenn aber gerade EU Gestze diesbezüglich dem Kunden den Rücken stärken sollten, dann wäre es angebracht dort dann vor Ort mit dem richtigen Vokabular sich vorzustellen.

Bezüglich des Fehlers: Was soll ich gemacht haben? Über Hypnose das WLAN Modul zum Schmelzen gebracht haben?

honett
Du bist einer von den vielen Hunderten iPhone geschädigten die das gleiche Problem haben/hatten...


Ich bin leider viel zu selten in den Foren unterwegs, würde deshlab gerne mehr darüber wissen über dieses Vorkommen. heisst dass definitiv, dass all diese Kunden keinerlei Chance auf eine kostenlose Reparatur haben?
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zwobot11.03.1120:08
Snoopy

Der Defekt ist nach Ablauf Deiner Garantie bemerkt worden. Vorher lief er. Also ist es kein Produktionsfehler sondern Pech. Wer sagt dem Hersteller, dass Du das iphone während der Nutzung nicht vielleicht hast fallen gelassen etc. Mir tut es leid für Dich aber die Gesetzeslage wird Dir nicht weiterhelfen und die Grundbegriffe Gewährleistung und Garantie sind Dir nicht klar, ahst aber nach eigenen Aussagen bei der Telekom damit hantiert.

Wie gesagt. Ich glaube, Du wirst auf Deinem Schaden sitzen bleiben. Apple ist nicht besonders kulant bei Garantiefällen. Vielleicht mal bei Sachen, die nicht viel Geld kosten.

Gut. Mit einem Anwalt nicht aber mit rechtlichen Rüstzeug. Verzeih die Interpretation. Einzige Konsequenz. Kein iphone mehr.
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Snoopy11.03.1120:15
Ja, diese Konsequenz sollte ich mir wohl auf jeden Fall auferlegen, bezüglich Apple. Hätte ich nicht mein Ersthandy, ein altes Siemens, dann stünde ich jetzt ohne ein einziges Gerät da. Nun gut, ich werde dann morgen doch einfach mal die 20 Euro beim Apple Service Center bezahlen, das wäre dann ein Schnäppchen. Hoffe, es geht gut.
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Blubs
Blubs11.03.1120:18
Snoopy

Bezüglich des Fehlers: Was soll ich gemacht haben? Über Hypnose das WLAN Modul zum Schmelzen gebracht haben?

Der Satz zeigt nur, dass Du zwar jung bist, Dich aber nicht richtig auskennst in der Welt, in der Du lebst. Die richtet sich nämlich nicht nach dem, was Du für richtig hälst.
Ich würde Dir vorschlagen, Dich richtig zu informieren (das Internet ist nicht nur zum twittern da) und dann kannst Du schön sehen, wie daneben Du gelegen hast.
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Imo11.03.1120:32
"...wird man zum Blödmann gedrillt..."

Ich glaube der Blödmann war schon vorher da.
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MarkoS.11.03.1121:34
Hä was denn jetzt? Österreich oder Deutschland?
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Eric12.03.1100:24
@ Imo: Wirklich? Seit wann gibt es dich denn schon?
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Clashwerk
Clashwerk12.03.1101:20
Du hast das Gerät in Österreich gekauft und verhandelst mit der deutschen Dependance? Versteh ich das richtig? Das machen die mit? Wundert mich.
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Snoopy12.03.1102:25
Habe das gefunden, und wundere mich jetzt schon, dass Viele, wie oben erwähnt, wohl nach Hause geschickt werden mit Ihrem defekten iphone oder die 210 Euro bezahlen.

"... Beim iPhone-Kauf im europäischen Ausland greift die Verbraucherschutzrichtlinie 1999/44/EG (Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, Amtsblatt Nr. L 171 vom 07/07/1999 S. 0012 - 0016), die von Deutschland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien umgesetzt wird. Auf Grund dieser Richtlinie gilt beim iPhone-Kauf in allen genannten Mitgliedsländern analog zur deutschen Rechtslage ein zweijähriger Gewährleistungsanspruch.

Dies ist im übrigen nicht die erst letztes Jahr von der EU erzwungene Richtlinie, dass Apple grenzüberschreitend in der EU iPhones innerhalb der 1-jahres Garantie zur Reparatur annehmen muss.
Insofern frage ich mich schon, weshalb alle anderen Geräte wie Fernseher, Bill Gates-Computer etc. anstandslos vom Händler angenommen und repariert/ausgetauscht werden, wie mir mehrmals in den letzten 10 Jahren geschehen (Digitalkamera, Notebook etc.) und dies beim iphone anders sein soll. Ich gönne Apple wahrlich all die Milliarden Gewinn, die Sie mit mir (seit 12 jahren) und vielen anderen Kunden auch machen und in Zukunft weiterhin machen werden, aber das ist noch lange kein Grund bei solchen Problemen kleinlaut die Fliege zu machen.

Blubs
Snoopy

Bezüglich des Fehlers: Was soll ich gemacht haben? Über Hypnose das WLAN Modul zum Schmelzen gebracht haben?

Der Satz zeigt nur, dass Du zwar jung bist, Dich aber nicht richtig auskennst in der Welt, in der Du lebst. Die richtet sich nämlich nicht nach dem, was Du für richtig hälst.
Ich würde Dir vorschlagen, Dich richtig zu informieren (das Internet ist nicht nur zum twittern da) und dann kannst Du schön sehen, wie daneben Du gelegen hast.

Ich verstehe in der Tat nicht wie ignorant du gegenüber meinem Problem sein kannst. Zudem finde ich Twitter und all die anderen Geschichten genauso wenig attraktiv wie unsere Bundeskanzelerin. Und einen facebook-Account habe ich schon gar nicht.
Bei so herablassenden Kommentaren frage ich mich ehrlich, wie krank du sein musst? Und das ist nicht mal böse gemeint. Wenn man bedenkt, dass dieses Verhalten, neben der Depression, als eines der am weitesten verbreiteten Psychischen Defekte in unserem Land gilt, und das seit dem 1. Weltkrieg.
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onicon
onicon12.03.1103:08
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt dem Verkäufer gegenüber. In den ersten sechs Monaten wird angenommen, dass ein autretender Defekt von vorherein im Gerät angelegt war, die Beweislast, dass dies nicht der Fall ist, liegt beim Händler. Nach sechs Monaten kehrt sich diese Beweislast um. Der Käufer muss also den Beweis erbringen, dass der aufgetretene Defekt schon bei Gefahrenübergang zugegen war. Siehe Wikipedia Abschnitt "Mangel":
Kommt der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung hervor, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorlag. Nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer bzw. Werkbestellter beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe zumindest dem Grunde nach vorhanden war.
h[url]ttp://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#.C3.96sterreichisches_Gew.C3.A4hrleistungsrecht[/url]
Die Garantie ist freiwillig und kann über die Gewährleistung hinaus zusätzliche Rechte gegenüber dem Hersteller einräumen.
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julesdiangelo
julesdiangelo12.03.1103:34
Apple ist bekannter Gewährleistungsverweigerer.

Bei mir half bisher immer ein einziger Brief vom Anwalt.

Bei 18 Monaten sollte man sich aber rückversichern, dass man im Fall der Fälle Rechtschutzversichert ist und die Eigenbeteiligung niedriger als 210€ liegt
„bin paranoid, wer noch?“
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kaderekusen12.03.1105:12
Hast du keinen Freund oder verwanden der Haftpflicht versichert ist??? Nur so als Denkanstoß
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marco m.
marco m.12.03.1105:24
Schon mal was von Versicherungsbetrug gehört, und dass das eventuell strafbar sein könnte? Nein, wahrscheinlich nicht.
„Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!“
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Schens
Schens12.03.1106:53
Viel blabla um "müsste, sollte".

Die Fakten: Die Gewährleistung greift nicht. Die Garantie wird gg. Aufpreis verkauft, die hast Du auch nicht.

Die Lösungen:

1) Beiß in den sauren Apfel (pun intended) und lerne für die Zukunft.
2) Kehr Apple den Rücken und zeige durch Konsumverweigerung, dass sowas nicht geht.
3) Kauf Dir kein Auto, wenn Dich diese Sachlage schon so in die emotionale Falle zieht.

Und eine kräftige Vorstrafe zu riskieren, die Allgemeinheit zu schädigen und viel unangenehme Zeit mit einem Anwalt zu verbringen
um 210 Euro zu "sparen", scheint der dämlichste aller Beiträge hier zu sein.

Wenigstens hat der Vorschlagende keine Eier, sonst hätte er sich wohl nicht extra dafür neu angemeldet.
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NoGo12.03.1108:43
Snoopy
Habe das gefunden, und wundere mich jetzt schon, dass Viele, wie oben erwähnt, wohl nach Hause geschickt werden mit Ihrem defekten iphone oder die 210 Euro bezahlen.

"... Beim iPhone-Kauf im europäischen Ausland greift die Verbraucherschutzrichtlinie 1999/44/EG (Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, Amtsblatt Nr. L 171 vom 07/07/1999 S. 0012 - 0016), die von Deutschland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien umgesetzt wird. Auf Grund dieser Richtlinie gilt beim iPhone-Kauf in allen genannten Mitgliedsländern analog zur deutschen Rechtslage ein zweijähriger Gewährleistungsanspruch.

Dies ist im übrigen nicht die erst letztes Jahr von der EU erzwungene Richtlinie, dass Apple grenzüberschreitend in der EU iPhones innerhalb der 1-jahres Garantie zur Reparatur annehmen muss.
Insofern frage ich mich schon, weshalb alle anderen Geräte wie Fernseher, Bill Gates-Computer etc. anstandslos vom Händler angenommen und repariert/ausgetauscht werden, wie mir mehrmals in den letzten 10 Jahren geschehen (Digitalkamera, Notebook etc.) und dies beim iphone anders sein soll. Ich gönne Apple wahrlich all die Milliarden Gewinn, die Sie mit mir (seit 12 jahren) und vielen anderen Kunden auch machen und in Zukunft weiterhin machen werden, aber das ist noch lange kein Grund bei solchen Problemen kleinlaut die Fliege zu machen.

T-Mobile Deutschland ist eine andere Firma als T-Mobile AT. Und um Garantie geht´s hier eh nicht …

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svc
svc12.03.1110:41
julesdiangelo
Apple ist bekannter Gewährleistungsverweigerer. ...

Kann aus eigener Erfahrung sagen, daß Apple sehr kulant und entgegenkommend ist!
Es finden sich sicherlich noch mehr Leute hier die auch gute Erfahrungen gemacht haben.
Wie schon in einigen Threads erwähnt, ist es oft der Ton mit dem man seinem Gegenüber tritt, der ein erfreuliches oder weniger erfreuliches Ergebnis eines Gewährleistungsanspruchs bedingt.
Mit Paragraphen um sich werfen, auf Recht pochen und mit Anwalt drohen verhärtet da wohl eher die Fronten!
Gewährleistung steht dem Verbraucher 2 Jahre per Gesetz zu. Die Beweislast liegt aber nach, wenn ich mich recht entsinne, nach 6 Monaten beim Kunden.
Allerdings muß es ihm möglich sein den Beweis auch zu erbringen.
Ich denke nicht, daß dies bei einem iPhone ohne teures technisches Equipment, ganz zu Schweigen ohne das entsprechende Wissen, zu realisieren ist.
Nach 18 Monaten vehement auf eine kostenlose Reparatur oder Austausch eines defekten IPhone zu beharren, halte ich nicht nur für unverschämt, sondern sehr kindisch!
Es ist nachvollziehbar, daß man verärgert ist, wenn ein funktionierendes iPhone plötzlich, teilweise, den Dienst quittiert. Das kann aber mal passieren! Ohne, daß ein Verschulden vom Hersteller oder Kunden vorliegt! Also, was tun? Apple bietet mit AppleCare eine Verlängerung der Garantie auf 2 Jahre an! Meiner Meinung nach auch zu einem fairen Preis! iPhone defekt. APP anrufen. Fall schildern. Austausch vornehmen lassen. Austauschgerät bekommen. Alles gut!
Alternativ bietet Telekom eine Versicherung an. Andere Anbieter haben Ähnliches.

Was gar nicht geht ist:
kaderekusen
Hast du keinen Freund oder verwanden der Haftpflicht versichert ist??? Nur so als Denkanstoß

In meinen Augen Anstiftung zu einer Straftat!!

Auch als Kunde hat man Pflichten und Gesetze die es einzuhalten gilt.
Sich erst dann damit auseinander zu setzen, wenn es eigentlich zu spät ist bedeutet nur noch mehr dem Goodwill des Herstellers (Gewährleistung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, bedeutet allerdings nicht, daß sie zugunsten des Kunden ausfallen muß!) ausgeliefert.
In so einer Situation fühlt man sich dann zurecht ausgeliefert.
Allerdings eine selbst herbei geführte Situation.

Wenn man sich mal in die Situation von Apple begibt und sich vorstellt die hier geposteten Threads würden an einen ran getragen (Drohung mit Anwälten, Kaufverweigerung, etc.) dann wundert man sich nicht, daß da genau geprüft wird.

Als weitere Lösungsmöglichkeit schlage ich einen der vielen iPhone Reparaturshops vor!
Sicher haben hier einige schon Erfahrungen damit gemacht und können Empfehlungen aussprechen!

Also, einfach mal ein wenig relaxter und vor allem offener für Kompromisse an Apple herantreten!
Wenn du denen freundlich klar machst, wie schmerzlich dich die Funktionsstörungen deines heißgeliebten iPhones dich treffen, dann geht da bestimmt was!

Nein, es ist keine A....kriecherei, wenn man Jemandem mal charmant Honig ums Maul schmiert, wenn man etwas haben will, was der Andere nicht geben muß!

Wie heißt es doch so treffend: "Wer F...n will muß freundlich sein!"
Funktioniert in der Praxis meist sehr gut! Einfach mal ausprobieren!

Schönes Wochenende! 
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Eric12.03.1111:39
Wenn dir eine Reparatur für 20,- € angeboten wurde, solltest du diese Option dankend annehmen und obwohl es offensichtlich gegen deine Prinzipien verstößt, wäre das sicherlich die stressfreieste Lösung, denn über "Gewährleistung" ein kundenfreundliches Ergebnis zu erzielen, ist tatsächlich aussichtslos; ob vom Gesetzgeber gewollt oder nicht - die Gewährleistungsregelung und die damit verbundene teilweise Abkehr vom bis dahin üblichen Garantieverfahren von zumindest 1 Jahr war ein Geschenk an Industrie und Händler.
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maceric
maceric12.03.1112:14
Die 20 Euro sind, denke ich, eine Bearbeitungspauschale (z.B. für den Kostenvoranschlag).
Das Ergebnis dieser "Bearbeitung" werden wieder 210 Euro sein, also Vorsicht.
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Blubs
Blubs12.03.1112:32
snoopy
Bei so herablassenden Kommentaren frage ich mich ehrlich, wie krank du sein musst? Und das ist nicht mal böse gemeint. Wenn man bedenkt, dass dieses Verhalten, neben der Depression, als eines der am weitesten verbreiteten Psychischen Defekte in unserem Land gilt, und das seit dem 1. Weltkrieg.
Sorry, aber das geht zu weit. Du hast definitiv keine Ahnung von den Begriffen, die Du benutzt (Garantie vs. Gewährleistung etc.) aber proletest hier rum. Lass das.
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Tiger
Tiger12.03.1113:01
Mal wieder jemand der keine Ahnung von der Gesetzeslage hat und auf ein Recht pocht dass er nicht hat. Einfach ein die Schnippsel von Gesetzestexten zusammentragen die einem gefallen, verstehen muss man sie ja nicht und die Passagen die einem nicht gefallen ignoriert man eben einfach... Und natürlich sind dann alle anderen schuld an dem Schlamassel, schließlich hat man doch selbst die Weisheit mir Löffeln gefressen und weiß bescheid welche Rechte man hat und was einem zusteht.

Ist immer wieder lustig. Händler sollen sich immer brav an Gesetze halten, zumindest wenn es um die Rechte des Kunden geht. Wenn es um die Rechte des Verkäufers geht, dann soll der Verkäufer doch bitte kulant sein, was scheren den Kunden die gesetzlichen Bestimmungen wenn sie dem Händler zugute kommen? Und Kulanz wird selbstverständlich erwartet, da denkt der Kunde nicht im Traum daran dass Kulanz ein freiwilliges entgegenkommen des Händler ist - man hat doch sicher auch ein Recht auf Kulanz - der Kunde ist ja König und wenn man nur schön laut brüllt und wie ein Kind schreibend und strampelnd auf dem Boden liegt dann kommt man schon zu seinem "Recht". Und wenn nicht, "dann hol ich meinen großen Bruder", der ist nämlich Anwalt und der versohlt den bösen Händlern und Herstellern ihren Hintern.
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Eric12.03.1116:08
Ja ja, die armen Hersteller / Händler sind dank unserer kundenfreundlichen Gesetze, verschwindend geringer Margen und nicht zuletzt durch aufopfernde Selbstlosigkeit in ihrer sauren Existenz bedroht - die "Wahrheit" liegt wohl irgendwo dazwischen...
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chill
chill12.03.1116:22
komm eric, das tiger ein händler ist, das liegt doch aufgrund seines postings auf der hand
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Eric12.03.1116:26
Ja chill, der Eindruck entsteht tatsächlich
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Tiger
Tiger12.03.1116:46
chill
Dass ich Händler bin habe ich nie verheimlicht. Das ändert aber an meiner Aussage nichts.

Es ist aber eben leider nun mal so, dass der Kunde nur dann erwartet, dass sich der Händler an Gesetze hält wenn es ihm zugute kommt. Gesetze, die auch Hersteller und Händler zugute kommen, für die interessiert sich der Kunde oftmals nicht, da stört es sie nicht wenn sich der Händler nicht daran hält oftmals wird es sogar erwartet dass der Händler auf seine Rechte verzichtet.

Man wird immer gleich in einen Topf geworfen. Als ob alle Händler bescheißen würden und alles vollkommen überteuert anbieten würden. Und natürlich scheffeln wir alle die große Kohle, schließlich sind die Spannen ja auch groß genug. Schön, dass diese Aussagen immer von Menschen kommen die absolut keine Ahnung vom Handel haben.

Aber ich bin eben nicht nur Händler sondern auch Konsument, ich kenne also beide Seiten. Bücher könnte ich mittlerweile füllen mit Geschichten in denen Kunden Rechte einfordern die sie nicht haben, lauthals schreibend und schimpfend Kulanz fordern, keine Ahnung haben wo der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt. Aber immer schön fest auf die Kacke hauen. Kulanz kann man eben nicht fordern, ich bin ein sehr kulanter Händler, aber es kommt eben auch darauf an wie sich der Kunde verhält.

Die Gesetze sind schon gut so und zwar für beide Seiten. Das Problem sind Kunden, die diese nicht verstehen oder nicht verstehen wollen oder einfach der Meinung sind sie hätten alle Rechte und der Händler müsse nach ihrer Pfeife tanzen.

Aber ist eh egal was ich schreibe, wie man an deinem Posting sieht werden Aussagen ja gleich mal anders bewertet wenn sie von einem Händler kommt...
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Eric12.03.1116:53
Kann es sein, dass du alle Kunden "in einen Topf wirfst"? So zumindest liest sich dein Beitrag.
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Eric12.03.1116:58
Oder - um es anders auszudrücken - du kennst sicherlich ebensoviele unangenehme Kunden, wie ich Händler; den Eindruck, jemanden nach meiner Pfeife tanzen zu lassen, hatte ich bislang nicht, dafür sind mir allerdings jede Menge Händler begegnet, die es als großzügig empfinden, mein Geld zu nehmen; arrogante Idioten finden sich also offensichtlich auf beiden Seiten der Ladentheke.
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Tiger
Tiger12.03.1116:59
Nein, schliesslich schreibe ich ja nicht, dass alle Kunden so sind.
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Eric12.03.1117:03
Ok, dann habe ich deine Aussage "der Kunde" wohl falsch gedeutet...
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Tiger
Tiger12.03.1117:28
Ja, der hast du falsch verstanden.
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