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Forum>Software>"No bag entry" Fehlermeldung bei Versuch, Sierra neu zu installieren

"No bag entry" Fehlermeldung bei Versuch, Sierra neu zu installieren

Termi
Termi23.12.1602:16
Habe heute meinen neuen Mac bekommen und wollte mein MBA Mid 2011 verkaufsfertig machen. Hierzu habe ich ihn in die Recoverypartition gestartet, die SSD mit dem Festplattendienstprogramm gelöscht und wollte dann macOS erneut installieren. Hierbei erhalte ich immer die für mich wenig aussagekräftige Fehlermeldung "No bag entry".

Wie kann ich macOS erneut installieren?
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Kommentare

coffee
coffee23.12.1607:57
Du musst m. E. das OS installieren, das mit deinem MBA ausgeliefert wurde.
„Simplicity is the ultimate Sophistication (Steve Jobs)“
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chadxeon23.12.1608:50
achwas .. lad dir http://diskmakerx.com dann mach ne neuinstallation und gut ist..
frohes fest allen zusammen!
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DefiLover23.12.1609:02
Die Fehlermeldung kommt normalerweise wenn Du versuchst mit einem anderen OS als das der Recovery Partition zu installieren. Wenn du Pech hast, dann liegt auf der Recovery noch Lion und du müsstest mit Lion installieren um dann erst auf das aktuelle zu migrieren.
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coffee
coffee23.12.1609:11
DefiLover
Die Fehlermeldung kommt normalerweise wenn Du versuchst mit einem anderen OS als das der Recovery Partition zu installieren. Wenn du Pech hast, dann liegt auf der Recovery noch Lion und du müsstest mit Lion installieren um dann erst auf das aktuelle zu migrieren.
Genau darauf zielte mein Beitrag ab.
Du solltest das MBA aber auch nur mit Lion verkaufen. Die Updates kann der Käufer laden und installieren. Sonst könnte er Probleme mit deiner Apple-ID bekommen., die du ja - soweit ich weiß - für die Updates benötigst.
Jedenfalls habe ich das beim Verkauf meines MBA so gemacht, und das gab keine Probleme.
„Simplicity is the ultimate Sophistication (Steve Jobs)“
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DefiLover23.12.1610:01
coffee
Genau darauf zielte mein Beitrag ab.
Du solltest das MBA aber auch nur mit Lion verkaufen. Die Updates kann der Käufer laden und installieren. Sonst könnte er Probleme mit deiner Apple-ID bekommen., die du ja - soweit ich weiß - für die Updates benötigst.
Da sprichst du einen wichtigen Punkt an, der bei den meisten Verkäufern oftmals vergessen wird. Nach den Nutzungsbedingungen gehört zu dem Gerät das damals bei Auslieferung aufgespielte System, alle Upgrades sind aber Personengebunden und nicht gerätegebunden.

Daher müsste juristisch einwandfrei das Gerät eigentlich immer auf das Original-OS gebracht werden, oder eine recht aufwändige Übertragung der Nutzungsrechte der später aufgebrachten Upgrades durchgeführt werden. Apple ist (bisher) sehr kulant wenn es um diese lizenzrechtlichen Fallstricke geht, aber ob das so bleibt? Bei Microsoft gab es auch schon mal andere Zeiten und die entsprechenden Razzien waren damals recht interessant.
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john
john23.12.1610:11
Sonst könnte er Probleme mit deiner Apple-ID bekommen., die du ja - soweit ich weiß - für die Updates benötigst.
wenn er von einem installationsstick direkt ein aktuelles system neuinstalliert, ist die apple-id nicht im spiel.

"probleme" bekommt er nur damit, dass es lizenztechnich nicht erlaubt ist ein system zu nutzen für das man nicht die nutzungsrechte abgenickt hat.
du müsstest (bzw dürftest nur) das gerät mit dem system ausliefern, welches ursprünglich zum lieferumfang gehörte. alle weiteren systeme sind quasi nur deine individuell eigenen (bzw das nutzungsrecht daran), nicht die des neuen käufers. der müsste sie sich selbst erwerben. "erwerben" im sinne von mit dem eigenen account kostenlos über den mac app store beziehen.

aber hey.. sind wir doch mal ehrlich... in der praxis kräht da kein hahn nach, wenn du dem neuen käufer ein sauberes neues völlig unverknüpftes sierra installierst. account anlegen und dergleichen macht der neue besitzer dann ja eh alleine.


oder kurz: das was defilover sagt.

Bei Microsoft gab es auch schon mal andere Zeiten und die entsprechenden Razzien waren damals recht interessant
äh wie bitte? falls du die recht dubiose geschichte mit pc-fritz damals meintest: da wurden razzien in firmen und lagerhallen veranstaltet.
mir ist kein fall bekannt wonach razzien in privathaushalten wegen einer ungültigen bzw falsch/grau erworbenen windows-lizenz stattgefunden haben.
wär ja auch noch schöner. den richter will ich sehen, der das grundrecht der unverletzlichkeit der wohnung verletzt, nur weil da angeblich ein privatrechner mit einer ungültigen windows-lizenz drin stehen soll. der wär schneller arbeitslos als er gucken kann...
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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coffee
coffee23.12.1610:16
john
wenn er von einem installationsstick direkt ein aktuelles system neuinstalliert, ist die apple-id nicht im spiel.
Das war mir so noch nicht bewusst. Danke John.
„Simplicity is the ultimate Sophistication (Steve Jobs)“
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Jeronimo
Jeronimo23.12.1610:41
coffee
Du solltest das MBA aber auch nur mit Lion verkaufen. Die Updates kann der Käufer laden und installieren. Sonst könnte er Probleme mit deiner Apple-ID bekommen., die du ja - soweit ich weiß - für die Updates benötigst.

Nein, das ist nicht relevant. Du kannst - zumindest von der technischen Seite her - einen Mac ruhig mit einer höheren OS-Version als der mitgelieferten neu aufsetzen, z.B. mit Hilfe des erwähnten DiskMakerX. Bei der Installation wird Deine Apple ID ja noch nicht abgefragt, erst dann beim Einrichtungsassistent oder spätestens im App Store. Und das muss dann nicht dieselbe sein wie die, mit der der macOS Installer geladen wurde. Das ist ein beliebtes urban myth.

Allerdings hat DefiLover vollkommen recht, dass es rechtlich zumindest ein klein wenig fragwürdig ist, wenn Du ein Gerät verkaufst mit Updates, die lizenzrechtlich nur für Dich gelten. Ich kenn Apples EULA nicht im Detail (noch nicht mal im Groben ), aber die sicherere Kiste wäre schon die, es mit der ursprünglichen OS-Version zu verkaufen. Das Upgrade ist für den Käufer dann ja kein Problem, sofern er zuhause kein 28.8er Modem hat.
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Termi
Termi23.12.1617:48
Danke für die Tipps. Ich habe Sierra aus dem Mac App Store heruntergeladen und einen USB Stick als Installationsmedium generiert.
sudo /Applications/Install\ macOS\ Sierra.app/Contents/Resources/createinstallmedia --volume /Volumes/Untitled --applicationpath /Applications/Install\ macOS\ Sierra.app --nointeraction

Danach ging alles prima. Den Stick lege ich dem Käufer gleich noch bei, falls er mal neu installieren muss.
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coffee
coffee23.12.1618:06
Danke für dein Feedback und Frohe Weihnachten!
„Simplicity is the ultimate Sophistication (Steve Jobs)“
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dom_beta23.12.1618:29
john
wär ja auch noch schöner. den richter will ich sehen, der das grundrecht der unverletzlichkeit der wohnung verletzt, nur weil da angeblich ein privatrechner mit einer ungültigen windows-lizenz drin stehen soll. der wär schneller arbeitslos als er gucken kann...

Hast du ne Ahnung.

Ein Bekannter von mir hat mal "Besuch" von der Polizei bekommen, wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen.

Und das Aushebeln des Rechts geht im übrigen schneller als du denkst.
„...“
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tintingari
tintingari23.12.1619:21
Termi
Danach ging alles prima. Den Stick lege ich dem Käufer gleich noch bei, falls er mal neu installieren muss.
Der Weg über das Terminal ist oft weniger problembehaftet als der mittels DiskMaker X (inzwischen stürzt das leider extrem oft ab)... das mit dem Stick beilegen finde ich super. Arbeite zwar nebenher für einen professionellen Reseller aber bei einem Privatverkauf ist so was wirklich ne sehr nette Geste!
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coffee
coffee23.12.1619:51
tintingari

2x +1
„Simplicity is the ultimate Sophistication (Steve Jobs)“
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john
john23.12.1623:33
dom_beta
john
wär ja auch noch schöner. den richter will ich sehen, der das grundrecht der unverletzlichkeit der wohnung verletzt, nur weil da angeblich ein privatrechner mit einer ungültigen windows-lizenz drin stehen soll. der wär schneller arbeitslos als er gucken kann...

Hast du ne Ahnung.

Ein Bekannter von mir hat mal "Besuch" von der Polizei bekommen, wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen.

Und das Aushebeln des Rechts geht im übrigen schneller als du denkst.
was ich schrieb steht nicht in widerspruch zu dem was du schriebst. erst denken, dann schreiben.

edit:
oh hoppla... überlesen von wem das kam. hätte ich das vorher gesehen, wär ich gar nicht erst drauf eingegangen.
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tintingari
tintingari24.12.1609:09
john
dom_beta
Ein Bekannter von mir hat mal "Besuch" von der Polizei bekommen, wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen.
oh hoppla... überlesen von wem das kam. hätte ich das vorher gesehen, wär ich gar nicht erst drauf eingegangen.
Ich muss es tun... sorry john

Aber was dom_beta da beschreibt "angeblich oder tatsächlich" ist bei Juristen als Schrödingers Urheberrecht bekannt. Das darf man nicht vernachlässigen!
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dom_beta31.12.1619:36
tja, wenn man sich mal Vorträge von einem bekannten Rechtsanwalt angesehen hat, weiß man es besser.

Es gibt mittlerweile schon Maschinen, die glauben.
„...“
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john
john31.12.1621:28
ich nehme an, dass du udo vetter meinst.
ich wette mehrere kisten bier, dass ich den mann besser kenne als du
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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dom_beta31.12.1623:22
john
ich nehme an, dass du udo vetter meinst.

u.a. ja. Es gibt auch genügend Aussagen von ehem. Richtern, die zum Teil offen zugeben, dass es genügend Rechtsbeugungen etc. gibt.

Am besten sind immer die Ämter.

"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Das Schreiben ist ohne Unterschrift gültig."

etc.
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