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Mac mini soll doch OHNE Garantieverlust upgradebar sein!

zanda14.01.0500:46
Mac mini soll anscheinend doch OHNE Garantieverlust upgradebar sein!

"Nachtrag & Update 2:
Apple empfiehlt zwar, etwaiges RAM-Upgrading dem Apple-Händler zu überlassen, unseren Informationen von der Expo zufolge verletzt man aber nicht die Garantie, wenn man das selber macht. Der RAM-Slot ist nach Öffnen des Gehäuses gut erreichbar."

aus macguardians.de/fullstory.php?p=3460
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Kommentare

chrubi
chrubi14.01.0501:23
Woher haben sie wohl das?

"unsere Informationen von der Expo zufolge" ist nun nicht gerade, was ich eine genaue Quelle nenne und auf der Apple Seite, heisst es nach wie vor, dass Ram- Upgrades vom Appe- Techniker duchgeführt werden müssen.

Da wüsste Macguardians mehr als die restliche Mac- Welt.

Auch das mit dem 5400rpm wäre eine ebenfalls eine sehr gute Neuigkeit. Die beiden kombiniert würden den mac mini grad ein grosses Stück attraktiver machen.

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zanda14.01.0501:43
chrubi

Eben, wir werden sehen was die kommenden Wochen so bringen.
Irgendein paar werden den mini eh komplett zerlegen!
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TCHe
TCHe14.01.0502:25
Siehe auch Cult of Mac


Als Quellen werden Ars Technica und Macintouch angegeben.
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JuergenB
JuergenB14.01.0503:25
Problematisch ist wohl doch nur das Öffnen des Mac mini, ohne eine der vielen Plastik-Hacken abzubrechen. Sollte dabei der ein oder andere Hacken das zeitliche segnen, wird Apple wohl kaum den Boden auf Garantie tauschen?! Der Austausch des RAM-Riegels an sich sollte sich ja wohl nicht wirklich schwierig gestalten!
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stefan14.01.0510:16
JuergenB
Problematisch ist wohl doch nur das Öffnen des Mac mini, ohne eine der vielen Plastik-Hacken abzubrechen. Sollte dabei der ein oder andere Hacken das zeitliche segnen, wird Apple wohl kaum den Boden auf Garantie tauschen?! Der Austausch des RAM-Riegels an sich sollte sich ja wohl nicht wirklich schwierig gestalten!
Da von uns wohl noch keiner so ein Teil in der Hand hatte, wäre es doch besser, einfach abzuwarten, bis es so weit ist.
Vielleicht lässt es sch ja ganz einfach öffnen. Denn ich würde es erst recht nicht bei Gravis aufrüsten lassen, eher probiere ich es selbst aus. Es dürfte nämlich einige Händler geben, für die es sonst problematisch werden könnte, da sie sich nicht einmal zutrauen (inzwischen müssen sie es aber), ein iBook oder PowerBook zu öffnen.
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Jaguar1
Jaguar114.01.0510:36
Also ich hatte gerade Cancom am Telefon und die wussten noch nichts, ausser dass er einen mini mit 1024 MB in der Liste hat, was heißt, dass er dort auch so direkt von Apple ankommt. Ich verblieb dann so, dass ich nächste Woche nochmal anrufe. Dann ist vielleicht auch mein persönlicher Ansprechpartner wieder da...
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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chrubi
chrubi14.01.0510:39
Das mit der Festplatte hat sich erledigt. Laut einem Screenshot von der Expo es ist eine 4200er von Toshiba.



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axl
axl14.01.0510:44
Soryy aber das muss jetzt mal sein:

Haken, Haken, Haken, ...

Da ist kein ck drin! Genauso wenig wie in Paket.

Hacken läuft man sich höchsten ab.

axl

P.S. Der sich normalerweise wenig um die Rechtschreibung und Grammatik kümmert.
„isch 'abe gar keinen slogan“
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Peter
Peter14.01.0510:59
Durch das Aufschrauben des Rechners und dem Einbau zusätzlicher Komponenten verfällt die Garantie nicht :

"Können mir Händler oder Hersteller sozusagen verbieten, meinen PC aufzuschrauben? Können Ansprüche erlöschen, wenn ich beispielsweise eine Steckkarte wechsle und dazu einen versiegelten Rechner öffne?

Nein. Derartige Klauseln, die sich bisweilen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Gehäuseaufklebern finden, sind rechtlich nicht bindend. Allerdings können sich entsprechende Eingriffe von Kundenseite bei einem mängelbezogenen Prozess auf die Beweislast auswirken: Nach dem Gesetz muss der Käufer beweisen, dass gerügte Mängel schon bei Übergabe des Geräts vorhanden gewesen sind. Zur Beweiserleichterung wendet die Rechtsprechung die ?Keimtheorie? an, der zufolge Mängel bei Übergabe bereits im Keim angelegt gewesen sind. Bei zwischenzeitlichen Eingriffen in das Gerät kann man davon nicht mehr ausgehen [1]. Der Käufer müsste also zumindest beweisen, dass sein Eingriff den behaupteten Mangel nicht beeinflusst hat. Das Gleiche würde auch für den Fall gelten, dass man beim Händler einzelne PC-Komponenten kauft und diese selbst zusammenbaut. "

Quelle:


[1] Dr. M. Michael König, Mit Brief und Siegel, Gewährleistung nach Eingriffen in ein Gerät, c't 4/92, S. 90
„Man kann auch ohne Hund leben, aber es lohnt sich nicht - Heinz Rühmann“
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ella
ella14.01.0512:16
Naja, seit 1992 ist ja auch einige Zeit ins Land gegangen und es gab auch eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen für Garantie und Gewährleistung.
So ist inzwischen die Beweislast umgekehrt. Der Händler muß beweisen können, daß ein Mangel nicht schon beim Kauf vorlag. Ich frage mich, wie das praktisch gehandhabt wird?!?
Inwieweit sich das auf das Thema mit dem Öffnen des Gehäuses auswirkt, vermag ich nicht zu sagen.
„Stay hungry. Stay foolish.“
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JuergenB
JuergenB14.01.0512:45
axl sorry! aber axel schreibt man auch mit "e" amp; duck und weg
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dewell14.01.0513:46
Nunja, ich als PC User (zu Hause) und gelegentlicher MacUser (an der Uni) finde den MacMini eigentlich sehr nett (genauso wie die meisten anderen Produkte) ... aber womit rechtfertigen die ANNÄHERND einen Upgradepreis von über 400 € von 256 MB auf 1024 MB ?

ein ordentlicher PC400 1GB RamChip kostet 140-160 € und man kann dann sogar noch den 256er verkaufen bzw. Apple könnte ihn einsparen ...

Dass das Superdrive 100 € kostet, naja okay, ist ein Slimline oder?
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Jaguar1
Jaguar114.01.0514:29
dewell @@
jp das suppendrive ist ein slim slot-in
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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zanda14.01.0514:32
dewell

Ja, das Superdrive ist mit 100,- noch recht "billig".
Wenn Du eins findest, schau mal was ein Slimline + Slotin Brenner solo kostet!

Beim Speicher hast Du vollkommen recht.
Ein Haendler sollte NICHT mehr als 170,- EUR fuer die 1GB nehmen, die 256er kann er ja behalten.
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axl
axl14.01.0515:09
JuergenB
Vornamen unterliegen Gott sei Dank nicht der deutschen Rechtschreibung. .

axl
„isch 'abe gar keinen slogan“
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Pseudemys
Pseudemys14.01.0516:23
chrubi
Das mit der Festplatte hat sich erledigt. Laut einem Screenshot von der Expo es ist eine 4200er von Toshiba.



Ist für den, dem besonders an einem leisen Rechner gelegen ist, nicht unbedingt ein Grund zum weinen.

In meinem iBook ist so eine Platte – und seeehr leise!
Eine schnellere ist wohl schon deutlich lauter.
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lockenpowerer34fdswwerfvvm23414.01.0516:43
cool
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Pseudemys
Pseudemys14.01.0516:48
lockenpowerer34fdswwerfvvm234
cool

WAS! – (Test?)

Aber erstmal: Herzlich willkommen!
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HR14.01.0516:57
Hier der DVI - VGA Adapter von Apple.
Hier was zu den RAM Spezifikationen und noch mal die Aussage, man sollte zum Händler gehen, aber nicht man muss:

Die 512MB kann man ruhig im Store kaufen, 1GByte bekommt man jedoch schon für 175€
Und leider lassen sich die Mac Mini nicht stapeln.
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Pseudemys
Pseudemys14.01.0517:01
Ach, ja:

Warum so ein kryptischen Pseudonym?
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Pseudemys
Pseudemys14.01.0517:02
HR funkte dazwischen.

lockenpowerer34fdswwerfvvm234 ist gemeint!
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JackyK
JackyK15.01.0501:33
keine Grantieverlust
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mh14.01.0512:47
Also beim LC hieß es auch, daß man ihn nicht selber öffnen darf, weil dafür "Spezialwerkzeug" nötig sei. Die hatten aber bloß Sorge, daß unbedarfte Leute diese Clips an der Rückseite abbrechen könnten und sie hunderte reklamierte Gehäuse umtauschen müssen. Tatsächlich war das Öffnen und austauschen ein Kinderspiel.
<br>Es könnte also schon sein, daß Juergen B. recht hat. Wobei es also nicht um "Garantie" im eigentlichen Sinne, sondern eher um die Verhinderung kaputter Gehäuse ginge.
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