Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Netzwerke>Ist das jetzt eigentlich durch mit der GEZ?

Ist das jetzt eigentlich durch mit der GEZ?

jogoto15.01.0720:45
Bis kurz vor Ende letzten Jahres hieß es immer noch, es sei noch nicht endgültig festgelegt, dass man beruflich für einen Computer Gebühren zahlen muss. Ist das jetzt durch?
0

Kommentare

JustDoIt
JustDoIt15.01.0720:51
Ja
0
jogoto15.01.0720:52
Danke.
0
Fenvarien
Fenvarien15.01.0720:58
Ich dachte schon, du meinst die Trojaner-Mails, die momentan massenhaft eintrudeln. Angeblicher Gebührenbescheid von der GEZ mit zip-Datei im Anhang. Kam sogar heute im Radio.
„Ey up me duck!“
0
desmo
desmo15.01.0720:58
Seit 1.1. sind "neuartige" Rundfunkempfänger gebührenpflichtig

Was sind "neuartige Rundfunkgeräte"?
Unter dem Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" sind - im Gegensatz zu den "herkömmlichen" Rundfunkgeräten - solche Geräte zu verstehen, mit denen ohne Rundfunkempfangsteil und unabhängig vom Empfangsweg Rundfunkprogramme empfangen werden können. Dies sind zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA (Personal Digital Assistant) und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung.

Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkgeräte"
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Gebührenlexikon".

„Ducati Corse: - Forza d'Italia“
0
desmo
desmo15.01.0721:02
Weitere Infos findest Du bei Heise:
„Ducati Corse: - Forza d'Italia“
0
apfelschorle15.01.0721:11
Das ist sowieso alles Schwachsinn.. Soll man Zahlen nur weil sein Rechner potenziell dazu in der Lage ist öffentlich Rechtliches Fernsehen im Internet anzusehen? Wo sind denn der ARD und ZDF Stream den ich mir angucken könnte?
„Unbekannt verzogen“
0
Rantanplan
Rantanplan15.01.0721:22
apfelschorle

Naja, wohlweislich haben die Gebührenvampire nur einen Zahn in deine Gurgel geschlagen und zapfen "nur" die Rundfunkgebühr ab, nicht auch noch die für TV-Empfang. Wie sie es ursprünglich geplant hatten. Aber selbst ein von Gier umwölktes Gehirn wie das der Landesmedienanstalten mußte wohl einsehen, daß man für etwas das überhaupt nicht existiert kein Geld verlangen kann. Noch. Den Radio-Kommerzmüll dagegen kann man per Stream rund um die Uhr mithören. Sofern man unter Gehirnerweichung leidet
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
0
jogoto16.01.0712:56
desmo

Die Texte der GEZ-Seiten wurden seit Mitte letzten Jahres nicht mehr verändert. Da selbst die GEZ bis Ende letzten Jahres noch nicht genau wusste, wie es jetzt kommt oder ob es nicht in letzter Minute noch gekippt wird, ergibt sich daraus also nicht zwingend, ob jetzt eine Gebührenpflicht besteht. Auch die Heise Info ist alt. Deswegen meine Frage. Es ist seltsam ruhig um dieses Thema geworden.
0
jogoto16.01.0713:06
Manu_Auf_Reisen
... mal ganz zu schweigen davon, was ich von der GEZ halte...:-|

0
desmo
desmo16.01.0713:13
Leider habe ich vergessen wo ich folgende infos dazu gelesen habe:

Fakt ist, die oben genannten Infos sind zwar alt aber nicht veraltet und sind auch so in Kraft getreten.

Da aber im Herbst 2006 eine große Diskussion über eine GEZ Reform entbrannte und man wohl kurzfristig keine Einigung erzielen kann, welche Gebühren wann und in welchem Umfang für welche neuen Geräte pauschalisiert werden sollen, ist das Jahr 2007 wohl eine Schonzeit in der PC-Nutzer explizit nicht verfolgt werden.
Man will wohl abwarten, wie die endgültigen Gesamt-Regelungen ab 2008 aussehen.

So oder ähnlich war die Info aus Stern? Spiegel? Focus? Sorry ich weiss es nicht mehr.
„Ducati Corse: - Forza d'Italia“
0
jogoto16.01.0713:14
desmo

Das wäre ja mal interessant. Ich hätte nichts dagegen mich schonen zu lassen.
0
pünktchen
pünktchen16.01.0713:25
in kraft getreten ist gar nichts, die ausnahmeregelung ist ausser kraft getreten. das mag sich jetzt nach klugscheisserei anhören, ist es aber nicht ganz: es gibt im rundfunkgebührenstaatsvertrag nämlich keine regelung, aus der sich die gebührenpflicht ausdrücklich ergibt, sondern nur die wahrscheinlich 50 jahre alte definition eines rundfunkempfangsgerätes. inwieweit die auf welche computer passt, ist bisher ungeklärt, da sie ja jedenfalls neuartige geräte waren, für welche die ausnahme galt. natürlich will die gez von jedem kohle, der auch nur einen c64 mit 300 baud modem im keller stehen hat. man könnte die definition aber auch so eng auslegen, dass nur radio & tv karten drunter fallen.

bisher sind bei den formularen, welche die gez mir regelmäßig zuschickt, computer ja nicht mal vorgesehen. wenn die volksverblöder und propaganda-terroristen geld von mir wollen, klag ich dagegen, wenn das bis dahin nicht geklärt ist.
0
bollawurscht
bollawurscht16.01.0713:44
wie war das noch mal. lol...
warum sollte ich für meinen PC GEZ zahlen weil ich evtl. damit ins internet könnte bzw. Radio oder iptv empfangen.
Ich bekomm ja auch kein Eltern/Erziehungs- bzw. Kindergeld vom Staat obwohl ich die Gerätschäft um eines zu zeugen täglich bei mir in der Hose trage.
0
pünktchen
pünktchen16.01.0713:56
die entscheidende gummieformulierungen stehen in § 1 des rundfunkgebührenstaatsvertrages:

"(1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages
sind technische Einrichtungen,die zur drahtlosen oder drahtge-
bundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung
oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und
Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch
Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische
Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen.Mehrere Ge-
räte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät,wenn
sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander
zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle
bilden.

(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält.Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum
Empfang bereitgehalten,wenn damit ohne besonderen zusätz-
lichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhän-
gig von Art,Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme,
unverschlüsselt oder verschlüsselt,empfangen werden können."

die streaming plug-ins entfernen sollte also doch reichen? ach nee, itunes müsste ich auch löschen. zumindest den bürocomputer sollte man so gebührenfrei bekommen können. wenn der gez blockwart vorbeikommt, kann er sich ja gerne ransetzen und mir zeigen, wie ich damit radio oder gar fernsehen empfangen kann.
0
pünktchen
pünktchen16.01.0714:27
noch zwei sachen:

- die gez hat ihr formular jetzt doch aktualisiert. allerdings kann man da nur "neuartige rundfunkempfangeräte" ankreuzen - die rechtliche einordnung überlassen sie als dem ausfüllenden. also ich besitze so ein kram jedenfalls nicht. leckt mich!

- ich habe festgestellt, das es gebührenbefreiungen nur noch für empfänger von sozialleistungen gibt. genauso arm dran aber aus diversen gründne nicht berechtigt (z.b. zu lange studiert, ausländer, sperrzeit, herumkrebsender selbständiger etc.) - pech gehabt. grr.
0
desmo
desmo16.01.0714:35
pünktchen

Wo Du recht hast, hast Du recht!:-)
Wie schon erwähnt, gebe ich ja auch nur mein gefährliches Halbwissen her!:-y

ABer bei den Gebührenbefreiungen, kann ich als gebranntes Kind anmerken: Einmal registriert als Befreiter, für immer in den Untiefen des Kraken gefangen und dann zahlst Du schneller als Du gucken kannst, sobald Du keine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen kannst.:-(
„Ducati Corse: - Forza d'Italia“
0
derondi
derondi16.01.0714:55
desmo:
Von Schonzeit kann keine Rede sein. Bei meinen Eltern liefen schon vor Weihnachten Schreiben der GEZ an mich adressiert ein.

Geschrieben haben sie offensichtlich weil sie die Denic angezapft und die Domaininhaber mit ihrer DB abgeglichen haben. Kann nur so sein, weil die für meine Domain dort eingetragene Adresse die einzige öffentlich* zugängliche Eintragung ist, in der ich noch unter dieser Adresse geführt bin.

Es gibt übrigens diverse Ausnahmeregelungen für "Rundfunkteilnehmer", die nicht zahlen müssen. Einfach mal reinschauen, ein Vorteil der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" ist nämlich der, dass sie gleichzeitig auch Sender sind..

*Öffentlich zugänglich ist in dem Fall nur halb richtig. Die Denic gibt Richtlinien vor unter welchen Umständen die Daten abgefragt werden dürfen.
0
pünktchen
pünktchen16.01.0716:13
rofl:

"Sie selbst haben angeblich keinen Fernseher, wie können Sie ohne eigentlich arbeiten?

Martin Sonneborn: Das geht schon, ich lese Zeitungen oder informiere mich im Internet. Zudem hat meine Frau einen ganz kleinen, alten Fernseher, den ich hier nicht erwähnen werde, weil ich keine GEZ-Gebühren dafür zahle."

0
Manu_auf_Reisen
Manu_auf_Reisen16.01.0713:05
hmm... das interessiert mich nun auch...

.... mal ganz zu schweigen davon, was ich von der GEZ halte...:-|

0
Manu_auf_Reisen
Manu_auf_Reisen16.01.0713:47
@@bollawurscht
*LoooooooooooL*

geiler Vergleich....

0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.