Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Software>Google beruft Leutheusser-Schnarrenberger in „Lösch-Beirat“

Google beruft Leutheusser-Schnarrenberger in „Lösch-Beirat“

sierkb11.07.1413:23
Spiegel Online (10.07.2014): Recht auf Vergessen: Google nimmt Leutheusser-Schnarrenberger in Lösch-Beirat auf

Frankfurter Allgemeine Zeitung (10.07.2014): Google beruft Leutheusser-Schnarrenberger in „Lösch-Beirat“
Wie soll Google mit besonders schwierigen Löschanträgen umgehen? Für diese Frage hat der Internetkonzern einen Beirat ins Leben gerufen, in den nun die frühere deutsche Justizministerin einzieht.
SPON
Der Suchmaschinenkonzern Google hat ein Team aus Experten um sich geschart, die das Unternehmen bei Fragen rund um das Löschen von Suchergebnissen beraten sollen. Das achtköpfige Team setzt sich aus Vertretern europäischer Länder zusammen. Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll Deutschland in diesem Lösch-Beirat vertreten. Das geht aus einem Gastbeitrag des Google-Chefjustiziars David Drummond hervor, der in mehreren Zeitungen abgedruckt worden ist, unter anderem in der "FAZ" .

Neben Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sollen dem Beirat nach Angaben des Magazins "Columbus CEO" auch der Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, die französische Journalistin Sylvie Kauffmann und der ehemalige Datenschutz-Beauftragte José Luis Piñar aus Spanien angehören. Der Google-Chairman Eric Schmidt und David Drummond begleiten das Team, das im September auf Europatour gehen soll. Bezahlt werden sollen die Experten nicht, Google übernimmt jedoch die Spesen.

Ziel der Reise soll ein Lösch-Leitfaden sein, der unter anderem Empfehlungen gibt zum Vorgehen bei komplizierten Löschanträgen. Dazu zählen beispielsweise die Anträge von strafrechtlich verurteilten Bürgern, die Artikel über sich aus dem Netz entfernen lassen wollen.
[…]
0

Kommentare

dreyfus11.07.1417:20
Google wie man sie kennt. Man sieht das Urteil "kritisch" und jammert über schlappe 70.000 Löschanträge. Arme notleidende Konzerne, die nicht in der Lage sind, das umzusetzen, was jedem Betreiber eines Blogs oder Forums selbstverständlich zugemutet wird... Rühren einen doch zu Tränen.

Schmidt, Brin und Page haben sicher in den 80ern zu viel 'Money for Nothing' gehört und die Ironie nicht verstanden. Suchergebnisse sind Inhalte und Google verdient damit Milliarden, Frechheit das man da auch noch etwas Verantwortung übernehmen soll.
0
sierkb11.07.1418:09
dreyfus:
Google wie man sie kennt.

Nein. Dein Kommentar ist zu kurzsichtig und anscheinend motiviert von reinem Google-Bashing. Den großen Rahmen, das große Ganze scheinst Du nicht zu sehen oder nicht sehen zu wollen.

Kannst Dich ja mal schlau drüber machen, was Wikipedia-Gründer Jimmy Wales über dieses Urteil gesagt hat, er betrachtet das sogar als große Katastrophe im Sinne der Meinungsfreiheit und Transparenz im Netz. Weil dieses Urteil durchaus prima dazu geeignet ist, es zu missbrauchen. Und Geschichtsfälschung im Netz zu betreiben. Im Netz steht dann am Ende also nur noch das, was gefällt. Alles, was einer Person missfällt, ist dann rausgelöscht. Und wer befindet darüber, ob ein Löschantrag nun tatsächlich berechtigt ist oder nicht bzw. wer unterscheidet und wägt ab zwischen echtem, notwendigen Persönlichkeitsschutz und dem Versuch der eigenen Schönfärberei und Geschichtsklitterung? Google hat nach dem Urteil ja schon verlauten lassen, dass sie das nicht gerne alleine entscheiden wollen bzw. dass sie nicht willfährig jedem einzelnen Löschantrag stattgeben werden, sondern erst nach vorheriger genauer Prüfung und Abwägung. Und wer macht im Zweifelsfall diese Prüfung und Abwägung bzw. sollte sie am besten machen? Das können und dürfen ja wohl nur übergeordnete Instanzen sein, nationale oder gar internationale. Und wer stellt die? Und wer bezahlt die? Mit der Beantwortung dieser Fragen betreffend der Folgen lässt das Europäische Urteil die Unternehmen alleine, bietet weder eine Antwort an noch einen Hinweis. Und mit dieser Meinung steht Wales durchaus nicht alleine, da hat er gerade im angelsächsischen Raum einige, die das ähnlich sehen. Wohl auch deshalb ist er jetzt Mitglied im zusammengestellten Kompetenzteam. Um in dieser Frage, die sein Wikipedia bzw. dessen Zukunftsfähigkeit ja im Grunde genauso berührt, selber mitzugestalten und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Auch deshalb von Google sicher dieses Kompetenzteam, das verschiedene Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten beinhaltet, die ihrerseits jeweils Mulitplikatoren sind, um hier Klarheit und Fortschritte erzielen zu können.

Zumal das Urteil ein Grundsatzurteil ist und damit ausnahmslos alle Suchmaschinenbetreiber betrifft und nicht nur Google. Und Microsoft mit Bing diesbzgl. ebenfalls hat nachziehen müssen, die haben jüngst ja auch schon verlauten lassen, dass sie daran arbeiten, Anlaufstellen für Löschanträge einzurichten. Bin mal gespannt, ob die ebenfalls ein solches Kompetenzteam aufstellen werden wie Google das jetzt gemacht hat und wenn ja, wen sie da reinnehmen. Google hat da also jetzt den Anfang gemacht, die Konkurrenz steht vor genau denselben Aufgaben und Herausforderungen.
Da wird diese News hier sicher nicht die Letzte zu dem Thema gewesen sein, da werden wir sicher auch noch was aus der Ecke von Microsoft und Yahoo hören können, wie die mit der Situation umgehen und wen die da ggf. aufstellen werden.

Und: wenn das Gesetz Sinn haben soll, dann müssen ausnahmslos alle Suchmaschinenbetreiber gleichzeitig löschen. Sonst sind bestimmte Dinge bei Google im Suchindex gelöscht, über Bing, Duck-Duck-Go oder andere jedoch weiterhin auffindbar.

Es ist vor diesem Hintergrund noch überhaupt nicht absehbar, was für einen fulminanten Umfang die Umsetzung nach sich ziehen wird und wie das nach allen Seiten hin alles abgesichert und koordiniert werden muss – seitens der Suchmaschinen-Unternehmen, seitens der Justiz, seitens der Politik und Gesellschaft. Eine Mammutaufgabe. Deren Gelingen in den Sternen steht.
Auch deshalb ist da von deutscher Seite her eine Frau Leutheusser-Schnarrenberger mit am Werk. Ich finde sie diesbzgl. eine ausgezeichnete Wahl. Kann ich nur begrüßen.
0
DonQ
DonQ11.07.1418:26
sierkb
dreyfus:
Google wie man sie kennt.

Nein. Dein Kommentar ist zu kurzsichtig … und … (im Kompetenzteam) eine Frau Leutheusser-Schnarrenberger mit am Werk. Ich finde sie diesbzgl. eine ausgezeichnete Wahl. Kann ich nur begrüßen.

Tja,
hab die nicht so als solche mehr richtig in Erinnerung…Politiker Namen zu merken, lohnt eh meist nicht, entweder sie kleben am Amt wie Merkel, Schäubele oder sind schneller weg als man bis drei zählen kann, weil sowieso nur Marionetten
aber,
scheint eine patente und couragierte zu sein, ohne Wischiwaschi
…im Gegensatz zu manch anderen…
lohnt mal nach ihr zu Recherchieren, hier mal kurz ohne Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Sabine_Leutheusser-Schnarrenberger
„an apple a day, keeps the rats away…“
0
dreyfus11.07.1418:46
sierkb: Da bist Du Googles Masche aber schön auf den Leim gegangen. Weder muss Google Kriterien für andere Anbieter erarbeiten, noch müssen die sich mit geschichtlichen Ereignissen oder öffentlichen Personen beschäftigen; das Urteil war eigentlich nicht besonders schwer zu verstehen und ein kompetenter Anwalt sollte eigentlich in der Lage sein, ein Online-Formular zu erstellen, mit dem sich die wesentlichen Informationen für eine Entscheidung abfragen lassen. Dass man statt dessen lieber eine Publicity Tour veranstaltet und den Papst der Geschichtklitterer (nirgends gibt es mehr als auf Wikipedia) in ein "Kompetenzteam" beruft, ist eher Sabotage des Urteils, als irgendetwas das mit dessen Umsetzung zu tun hat.

Google möchte, dass jedwede Einmischung in ihr Geschäft als nicht machbar verstanden wird. Nur dafür ist dieses Kompetenzteam gut. Fehler oder Grenzfälle wird es bei der Umsetzung immer geben, aber das ist keine Erkenntnis, sondern ein Allgemeinplatz.
0
sierkb11.07.1423:15
dreyfus:

Hast Du überhaupt verstanden, was ich obig geschrieben habe? Ich fürchte, nein. Du argumentierst komplett an den sich stellenden Fragen und Problemen vorbei, die nicht nur allein Google betreffen, sondern alle Suchmaschinenanbieter. Darauf von Dir keinerlei Bezug, keinerlei Antwort, wahrscheinlich, weil auch Du eben keine hast. Das Problem ist dann doch ein wenig größer und komplexer und bedarf eines viel umfangreicheren Lösungsansatzes als es Deine anscheinend nur auf Google bezogene Weltsicht erlauben mag. Sorry, aber so kommen wir da nicht weiter. Ich habe in einem früheren Thread, als das Urteil ergangen ist, ja bereits ausgedrückt, dass ich das Urteil im Grundsatz begrüße. Doch wirft es bei der konkreten Umsetzung viel mehr Fragen und Probleme auf als dass man das einfach so jetzt lapidar auf diese Weise beanworten kann und sollte wie Du das tust.
Wie gesagt: das Urteil ist ein Grundsatz-Urteil, und nicht allein Google ist davon betroffen (auch, wenn als Synonym in der Presse jetzt immer Google dafür den Kopf hinhalten muss), sondern ausnahmslos ALLE Suchmaschinen sind da adressiert, eben weil es ein Grundatz-Urteil ist. Und Microsoft hat bzgl. Bing ja ebenfalls schon reagiert:

heise (12.06.2014): Recht auf Vergessen: Microsoft zieht mit Bing nach :
heise
Microsofts Suchmaschine Bing arbeitet im Zuge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessen "an einem speziellen Verfahren für die Bewohner der Europäischen Union, womit sie die Löschung bestimmter personenbezogener Suchergebnisse auf Bing [...] beantragen können", heißt es in der Onlinehilfe zu Bing.

Wie das Verfahren aussehen soll, steht derzeit nicht fest. Laut Microsoft "wird es einige Zeit in Anspruch nehmen, ein geeignetes System zu entwickeln. Weitere Informationen über die Möglichkeit entsprechender Löschanträge zu stellen, werden wir bald zur Verfügung stellen".

Bing Hilfe: Einreichung von Anträgen auf Löschung von personenbezogenen Daten in der EU

Google möchte, dass jedwede Einmischung in ihr Geschäft als nicht machbar verstanden wird. Nur dafür ist dieses Kompetenzteam gut.

Man könnte geneigt sein, das als bösartige Unterstellung zu werten, die Du überhaupt nicht belegen kannst. Um ein hochkomplexes Thema mit weitreichenden Folgen, das Deinen Horizont übersteigt, kurz abzubügeln. Reine Hypothese, reine Behauptung ins Blaue hinein von Dir. Durch nichts gerechtfertigt. Was soll das? Warum wohl ist da eine Frau Leutheusser-Schnarrenberger mit reinberufen worden? Als ehemalige Justizministerin, die hierzulande gleich mehrfach Größe, Hartnäckigkeit und Rückgrat bewiesen hat in ihrem persönlichen Einsatz gegen den Großen Lauschangriff, gegen die Vorratsdatenspeicherung, für die Bürgerrechte, für die Privatsphäre der Bürger, die deswegen sogar ihren Minister-Posten zur Verfügung gestellt hatte, weil sie das Vorhaben, die Abstimmung der Koalition, der sie damals angehörte, nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnte, die mit unter den Klägern war, als der große Lauschangriff bzw. die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt worden sind und im Ergebnis ihr Recht und Genugtuung verschafften. Dieser Frau, die sich so für unsere Bürgerrechte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingesetzt und dafür gekämpft hat in der Vergangenheit, der willst Du nun durch die Blume oder sogar ganz direkt vorhalten, sie mache sich zum Büttel, zum Handlanger eines Unternehmens, das ja Deiner Ansicht nach nur das Gegenteil von dem wollen kann, wofür sie jahrelang gekämpft und sich eingesetzt hat?

Wie verbissen und argwöhnisch muss man eigentlich sein, um nicht wenigstens ansatzweise zuzugestehen und anzuerkennen oder wenigstens die Möglichkeit einzuräumen, dass es vielleicht auch mal jemand besser meint oder meinen könnte (Konjunktiv) als man ihm gewohnt ist zu unterstellen?

Stelle Du Dich doch hin und regele das alles, mache Du es doch einfach besser! Du scheinst da ja den Königsweg zu kennen. Ich finde das reichlich unfair, einseitig und irgendwo auch platt, wie Du da argumentierst.

Das Problem ist größer und komplexer und weitreichender als es sich Dir und mir oberflächlich betrachtet offenbart. Eben weil nicht nur Google betreffend, sondern alle diesbzgl. Marktteilnehmer. Nur im Gegensatz zu Dir mache ich mir wenigstens die Mühe, zu versuchen zu verstehen und dafür die verschiedenen Positionen anzuhören, worin diese weitreichende Komplexität denn liegt (einiges begreift man auch mit gesundem Menschenverstand und kann es begreifen) und was man tun kann, um dieses grundsätzliche Problem mit einem Rattenschwanz an anderen Problemen kanalisieren und in den Griff bekommen kann. Und zwar grundsätzlich. Für alle. Und nicht allein Google betreffend. Das Urteil des EuGH ist kein „Lex Google“. Es ist ein wegweisendes Grundsatzurteil, mit dem sich jeder Suchmaschinenanbieter, ja sogar jeder sonstige Inhalteanbieter im Netz auseinandersetzen und dem irgendwie Rechnung tragen muss (doch was bedeutet konkret dieses „irgendwie“? Wer richtet und schlichtet in unklaren Fällen, in Streitfällen? Da kommt noch gehörig was auf unsere ohnehin schon überlasteten Gerichte zu, was das angeht).

Handelsblatt (27.05.2014): Schlichtungsstelle für „Recht auf Vergessen“ geplant
Wer bei Google durch einen Artikel sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, kann den Link künftig entfernen lassen. Für den klaren Umgang mit Nutzeranträgen soll nun eine Schlichtungsstelle für Löschanträge entstehen. :
Handelsblatt
Die Bundesregierung will einem Bericht des Handelsblatts zufolge zügig eine Schlichtungsstelle für Löschanträge bei Google einrichten. „Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen“, zitiert die Zeitung den zuständigen Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU). Nötig seien klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer.

Das EuGH hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus den Ergebnislisten löschen müssen, wenn ein Nutzer damit sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind laut Google mehrere tausend Löschanträge eingegangen. Derzeit arbeite das Unternehmen mit Hochdruck daran, ein praktikables System auch in verschiedenen Sprachen aufzusetzen, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der dpa am Dienstag.

Strittig ist allerdings noch, wie weit die Abwägung von Informationsfreiheit und Recht auf Privatsphäre den Suchmaschinenbetreibern überlassen werden solle. Datenschützer wollen demnach eine zentrale Rolle bei der Kontrolle spielen. Das habe das EuGH klar festgelegt, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar der Zeitung.

Diese Aufstellung dieses Kompetenzteams ist also nicht allein von Google so gewollt, sondern von unserer Bundesregierung, von unseren Datenschützern. Und die Vorstellung dieses Kompetenzteams ist das erste konkret sichtbare Ergebnis.

Und ja, kritische oder zumindest skeptische Stimmen zu diesem EuGH-Urteil gibt es auch hierzulande in den eigenen Reihen:

Welt Online (22.05.2014): Politik: Sicherheit im Netz: "Bin skeptisch bei pauschalem Recht auf Vergessen"
In ihrem ersten Interview verrät die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, welche Fragen sie NSA-Enthüller Snowden gern stellen würde – und was bei der Umsetzung des Google-Urteils schwierig ist.

Auf das Urteil konkret angesprochen sagt sie:
[…]
Die Welt: Der Europäische Gerichtshof hat Google gerade verurteilt, bestimmte Links aus den Ergebnislisten zu löschen. Wie muss dieses Urteil in die Praxis umgesetzt werden?

Voßhoff: Das Urteil stärkt die Rechte der Internetnutzer. Wenn sie einen Link löschen lassen wollen, können sie sich direkt an Google wenden oder auch an die Datenschutzbeauftragten der Länder.

Die Welt: Es gab auch kritische Stimmen, die vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gewarnt haben. Sind die Einwände begründet?

Voßhoff: Ich bin skeptisch, ein pauschales Recht auf Vergessenwerden im Internet festzuschreiben, weil es mit anderen Grundrechten wie der Presse- und Meinungsfreiheit kollidieren könnte. Da brauchen wir einen Kriterienkatalog, was unter welchen Umständen gelöscht werden darf. Das muss im Rahmen der europäischen Datenschutzverordnung geregelt werden.

Um nichts weniger geht es. Du schaust zu kurz und siehst anscheinend nur Google. Doch das Problem ist viel komplexer und geht weit über Google hinaus. Weit weit drüber. Und um dem EuGH-Urteil Genüge zu tun, reicht es bei weitem nicht aus, einfach ein Formular für Löschanträge ins Netz zu kippen, und damit ist es dann erledigt. Wahrlich nicht. Damit machst Du es Dir zu einfach. Viel zu einfach. Damit fängt die Problemlösung und der Rattenschwanz an neuen ungelösten Problemen eigentlich erst richtig an. Und befriediegende Antworten drauf sind noch nicht überall gefunden.
0
dreyfus11.07.1423:52
sierkb:

Niemand hat behauptet, dass dieses Urteil das Maß aller Dinge ist und ganz sicher werden noch Jahre ins Land gehen, bevor entsprechende Richtlinien und ggf. auch Fristen verbindlich geregelt sind. Zumal es hier ja auch in vielen Fällen noch nötig sein wird, dieses EU Urteil in nationalen Gesetzen umzusetzen.

Was jedoch nicht passiert ist, an keiner Stelle, ist das irgend jemand Google gebeten hätte, hier mehr zu tun, als das bestehende Urteil nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen. Google möchte hier einen Prozess mit beeinflussen; es ist Einflussnahme, die weit über Lobbyarbeit hinaus geht. Die europäische Justiz, Gesetzgeber, Datenschutzbeauftragte usw. sind diejenigen, die das voran treiben müssen. Wenn Google dies beschleunigen will, reicht es schon ausreichend Löschanträge abzulehnen, damit sich die Gerichte damit beschäftigen müssen.

Google bekommt keine Daten, es sammelt sie ohne aktive Zustimmung. Seitenbetreiber, die nicht von Google erfasst werden wollen, müssen technische Maßnahmen ergreifen, damit Daten nicht gesammelt werden, es ist keine Opt-in, es ist ein Opt-out. Durch das Duplizieren von Inhalten in Suchergebnissen, Suchvervollständigungen und ggf. auch Caches nimmt Google dem Ersteller der Inhalte die Kontrolle über deren Verfügbarkeit. Und genau dieses, schon im Ansatz grundfalsche Modell, verteidigen sie auf Biegen und Brechen.

Mal im Ernst... Der weltgrößte Anbieter von Werbeflächen und weltgrößte Datensammler als Verteidiger von Informationsfreiheit, Meinungsvielfalt und korrekter Geschichtsschreibung? Diese Dystopie ist nicht einmal Orwell eingefallen. Hätte es auch durch kein Lektorat geschafft.
0
sierkb12.07.1400:43
dreyfus:
Was jedoch nicht passiert ist, an keiner Stelle, ist das irgend jemand Google gebeten hätte, hier mehr zu tun, als das bestehende Urteil nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.

Ich glaube, Du hast das, was ich da aus Quellen zitiert habe, nicht verstanden, sonst hättest Du Dir diesen Einwand verkniffen. Und ob da jemand Google drum gebeten hat!
Google möchte hier einen Prozess mit beeinflussen; es ist Einflussnahme, die weit über Lobbyarbeit hinaus geht.

Nein! Sie MÜSSEN sogar! Siehst Du das denn nicht? Es geht nicht ohne die Zu- und Mitarbeit der betreffenden Konzerne, ist auch gar nicht gewollt! DORT laufen die Daten auf, DORT stehen die Server, DORT sitzen die betreffenden Administratoren und Redakteure, die das ins Werk setzen sollen, die eineindeutige Richtlinien brauchen, nach denen sie sich konkret zu richten haben, wenn sie die Maus klicken und die Taste drücken, und es geht nur mit einem solchen Konzern und nicht gegen ihn! Außer Dir im Moment bestreitet das niemand und greift das niemand an.

Und wieder schießt Du Dich allein und nur allein auf Google ein. Viel zu kurz gedacht. Und was ist mit Bing? Und was ist mit Yahoo? Was ist mit Apple? Was mit all' den anderen Suchmaschinenanbietern, die GENAU dasselbe machen wie Google und die von diesem EuGH-Urteil GANZ genauso betroffen sind und sich Gedanken zu machen haben, wie sie es ins Werk setzen sollen?

Was ist denn, wenn Google löscht? Sind dann die betreffenden Informationen aus der Welt? Nein! Mitnichten! Sie sind immer noch da, wo sie ihren Ursprung haben, lediglich aus Googles Index sind sie dann verschwunden. Aber schon mit jeder anderen Suchmaschine sind dann betreffende Links wieder aufzufinden, weil in deren Suchindex eben noch vorhanden und nicht gelöscht. Also müssen die ebenfalls ran und löschen. Und nach welchen genauen Richtlinien haben sie das zu tun? Gibt es bisher nicht. Es gint nur ein stumpfes Urteil, das sagt: auf Verlangen stumpf löschen. Wieviel Missbrauch wird dadurch, durch fehlende Richtlinien, möglich? Und Google und Bing und Yahoo und Yandex & Co, die sollen alle alleine entscheiden und entscheiden dürfen, was richtig und was falsch ist und einfach stumpf löschen, nur weil ihnen da jemand per Formular eine Löschaufforderung geschickt hat? Er prüft nach, ob diese Löschaufforderung überhaupt legitim ist, von einer Person mit legitimem Interesse getätigt worden ist, ja überhaupt die Person ist für die sie sich ausgibt? Wer stellt das alles sicher? Nach welchen Richtlinien und Kriterien? Wer? Wer? Wer? Und mit welcher Berechtigung? Alles Fragen, die eben noch zu beantworten und zu lösen sind.

Indem Du Dich jetzt alleine auf Google einschießt und diese Fragen einfach alle beiseite wischt, demonstrierst Du eigentlich, dass Dir das eigentliche komplexe Problem, um das es da geht, eigentlich egal ist, hauptsache, Du wirst Deinen Google-Rant los. Google alleine zu betrachten ist weder weise noch zielführend. Es ist einfach nur kurzsichtig und dumm.

Zumal Du total drüber hinweggehst, wer in diesem ersten Kompetenzteam auch noch drinsitzt (ich rechne damit, dass das nicht das erste und einzige sein wird, die Gruppe im Laufe der Zeit noch vergrößert wird durch entsprechende Fachleute und dieses Beispiel Schule machen wird und auch Microsoft nicht umhinkommen wird, sowas Ähnliches aufzustellen): die französische Journalistin Sylvie Kauffmann und der ehemalige Datenschutz-Beauftragte José Luis Piñar aus Spanien
Neben unserer ehemaligen Justizministerin natürlich alle von Google gekauft und umgedreht, um Einzig und allein nur für Googles Interessen Lobbying zu betreiben. Schon klar. Wie einfach für manchen die Stammtisch-Welt doch sein kann.

Ich finde, Du machst es Dir zu einfach, teilst mir zu schnell in Gut und Böse ein und weißt mir zu schnell, wer denn die Guten und wer die Bösen sind, und nur Du allein natürlich kannst beide auseinanderhalten. Das eigentliche Problem, um das es hier geht, umfasst Du gar nicht, umschiffst es auffällig, um Deine Anti-Google-Weltsicht hier zum Besten zu geben. Dabei geht es bei dem Vorliegenden eigentlich gar nicht ausschließlich nur um Google. Sondern um viel mehr und um Grundsätzliches. Google ist da nur ein Proxy, ein Stellvertreter, ein erster Anlass. Das zu erkennen, dafür muss man aber erstmal den Blick heben und von dem Knochen ablassen, in den man sich grad' verbissen hat.
0
sierkb12.07.1401:03
dreyfus:

In Bezug auf den Vorwurf des Lobbyismus:

Lies mal den letztens erschienenen hervorragenden Artikel zum Thema des Kampfes der Verlage gegen Google und das Leistungsschutzrecht:

Wenn man das gelesen hat, dann wird erst recht deutlich, dass da ein alter Kampf widerbelebt wird mit neuem Gegner, der heute Google heißt und in früheren Jahrzehnten zahlreiche andere Namen als Gegner hatte (z.B. das Radio) und das Wehklagen und die Argumente der Verlage über all die Jahrzehnte sich immer wiederholt haben und bis heute gleichgeblieben sind und sie auch gegen Google wieder Anwendung finden:

Golem (03.07.2014):
Leistungsschutzrecht: Die fast 100 Jahre alte Debatte um den Nachrichtendiebstahl
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) in die nächste Runde. Es ist eine alte Debatte, die erstmals in der Weimarer Republik aufkam.

Vocer (01.07.2014): LSR: Wiederholt sich die Geschichte?
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) in die nächste Runde. Um den Kontext der Debatte zu verstehen und ihre Entwicklung abzuschätzen, hilft der Blick zurück.

Wenn wir schon über Lobbyismus reden, dann sollte dieses Kapitel auch nicht verschwiegen werden, denn DAS, das ist Lobbyismus in Reinstform. Und es lässt den Kampf der Verlage gegen Google und das in unserer Politik durchgeboxte Leistungsschutzrecht in ganz neuem, eher sehr fragwürdigem Licht erscheinen.

Den tatsächlichen (statt den vermeintlichen bzw. den hier vorschnell unterstellten), weil viel tiefer sitzenden Lobbyismus, der seit Jahrzehnten und bereits lange vor Googles Existenz sein Unwesen treibt und nun gegen Google als aktuell auserkorenem Gegner neue Blüten treibt (man muss dazu sagen, nicht alle Verlage beteiligen sich da an diesem Kampf, es gibt auch ein paar, die verweigern sich dem), scheinst Du dabei aus dem Auge zu verlieren bei Deiner Betrachtung.

Aber das nur am Rande auf Deinen Vorwurf hin, die vorliegende Initiative sei ja Deiner Ansicht nach lediglich ein Werkzeug des puren Lobbyismus von Google. Zu kurz gedacht von Dir. Die Dinge sind vielschichtiger und komplexer und haben mindestens zwei, wenn nicht sogar noch mehr Seiten, die der Betrachtung und Berücksichtigung lohnend sind. Nicht für platte Stammtisch-Weisheiten geeignet.
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.