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Gerichtsurteil - Softwarelizenzen übertragbar!

Michi.D.16.07.1213:28
Vor ein paar Wochen war aus den Medien zu entnehmen, dass ein neues Gerichtsurteil ausdrücklich die Weitergabe von Softwarelizenzen erlaubt!

Was anderswo eigentlich immer schon immer "normal" war:
Ich hab eine CD mit irgendeiner Software drauf, bekomm eine neuere und brauch die alte nicht mehr - also ab nach ebay und schwups ist die CD verkauft! Ganz legal und ok.

Nicht so im app store!
Ich kauf mir ein app und ... diese app ist fest mit meinem Account verknüpft!

Jetzt die Fragen aller Fragen:
Wenn ich das richtig verfolgt habe, darf ich jetzt auch diese apps weiter geben, muss aber dafür sorge tragen, dass ich dieses app von meinen Geräten entferne.

Aber wie sieht das praktisch aus?
Wie geht man da vor?
Ich habe zum Beispiel den Pohotoshop 9 (in englisch) und 6 Monate später kahm der Photoshop 10 (in Deutsch) ... ich hab jetzt beide - brauch aber eigentlich nur Letzteren ... wie kann ich den jetzt weiter geben? Ich hab ja weder eine CD noch eine Lizenznummer oder sonst etwas!

Oder noch krasser ist das mit meinen 3 Accounts (die ich mir anfangs irrtümlich angelegt habe) Leider ist auf jedem Account irgendwas gekauft! Beim Navigon ist das am lästigsten! Das hab ich mir unter dem ersten Accountnamen angeschafft, den ich jetzt eigentlich nicht mehr nutze! Will ich aber aktuallisieren, muss ich jedes Mal den Account wechseln!!!

Wenn ich doch die software weiter geben darf, dann müsste es doch auch möglich sein, meine eigene software auf ein anderes Account umzuleiten!
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Kommentare

Marcel Bresink16.07.1214:02
Ich hab eine CD mit irgendeiner Software drauf, bekomm eine neuere und brauch die alte nicht mehr - also ab nach ebay und schwups ist die CD verkauft! Ganz legal und ok.

Wenn die "neuere" ein Update war und Du auch nur den Update-Preis bezahlt hast, kann das illegal sein. Die Nutzungslizenz für das Update gilt bei den meisten Herstellern nur in Verbindung mit der Nutzungslizenz der update-berechtigten Vorversion.
Aber wie sieht das praktisch aus?

Im App Store kannst Du mit diesem Recht nichts anfangen, da keine Möglichkeit vorgesehen ist, die Bindung zwischen der Lizenz und den Rechnern, auf denen Du die App genutzt hast, aufzuheben. Apple ist auch nicht verpflichtet, eine solche Möglichkeit anzubieten.

Die einzige Möglichkeit, Apps weiterzuverkaufen besteht darin, dass Du gleichzeitig mit der App auch die dazugehörige Apple-ID und alle Hardware, auf denen Du die App genutzt hast, mitverkaufst.
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Michi.D.16.07.1214:26
Ja dass mit den Updates ist schon klar!
Und dass die apps vergleichsweise viel billiger sind als wenn ich mir ein Programm mit CD und Lizenz kaufe, ist auch klar!

Aber um beim Photoshop zu bleiben:
Die version 9 und auch die Vers. 10 sind jeweils eigenständige Programme (also kein Update oder so) Ich hab auch meistens die Vollversionen genommen, weil es für mich durch den Verkauf der alten Versionen immer vom Preis her gleich war und ich es mit der Installation einfacher hatte - Deshalb ist das schon alles legal!

Und zur rechtlichen Seite:

Ja - mir ist schon klar, dass Apple sich dagegen sträubt und auch nichts anderes anbieten will!

Trotzdem:
Das was da vor ein paar Wochen durch die Presse ging sollte ja schon richtungsweisend sein! Und Apple wurde auch explizid beim Namen genannt!
Ich dachte direkt: Super! Das ist jetzt bestimmt der Anstoß, den Apple brauchte um mit den blöden Accountgeschichten weiter zu kommen!

Das mit den Accounts ist so wie ich immer wieder höre ja ein weit verbreitetes Problem! Und ich empfinde es als wirklich sehr lästig!
Mir persönlich wäre es auch viel wichtiger diese Accountgesschichte gelöst zu bekommen, als das mit den Lizenzen der paar Pogramme! Ob ich jetzt den Photoshop für 15 euro verkauft bekomme, oder nicht, ... ist mir ehrlich gesagt nicht wirklich wichtig! Aber mit diesen 3 Accounts werde ich immer wieder konfrontiert! Das ist wirklich zum Haare ausreissen!!!

Deshalb habe ich auch diesen Thread gestartet!
Vielleicht weiss jemand etwas aktuelles, was uns allen weiter hilft!
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Waldi
Waldi16.07.1214:33
Ein großer Denkfehler tut sich da auf.
Wer Software "kauft", kauft nur das Nutzungsrecht.
(Ich verstehe daher das Urteil der Richter auch nicht.)

Es müsste der Softwarehersteller die Weitergabe des Nutzungsrechtes elauben, was aber keiner macht!

Genausogut könnte man den Autoführerschein weitergeben, wenn man ihn selbst nicht mehr braucht.
(Die Fähigkeit zum Autofahren kann ich mir ja auch kostenlos aneignen, und darf trotzdem nicht fahren!)
„vanna laus amoris, pax drux bisgoris“
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Michi.D.16.07.1214:40
Waldi
Ein großer Denkfehler tut sich da auf.
Wer Software "kauft", kauft nur das Nutzungsrecht.
(Ich verstehe daher das Urteil der Richter auch nicht.)

Es müsste der Softwarehersteller die Weitergabe des Nutzungsrechtes elauben, was aber keiner macht!

Genausogut könnte man den Autoführerschein weitergeben, wenn man ihn selbst nicht mehr braucht.

Kann sein, dass du recht hast.
Ich habe ja nicht studiert und bin nur ein kleines Licht auf dieser Welt, aber die Richter, die dieses Urteil gefällt haben, die haben sich sicher damit ausführlich beschäftigt! Und die haben schon studiert!
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Waldi
Waldi16.07.1214:47
Richter (studierte) können sich auch irren.
Wer weiß, was da noch kommt.
„vanna laus amoris, pax drux bisgoris“
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Marcel Bresink16.07.1214:47
Ein großer Denkfehler tut sich da auf. Wer Software "kauft", kauft nur das Nutzungsrecht.

Der Denkfehler legt bei Dir, denn Du hast das Urteil offensichtlich nicht gelesen. Selbstverständlich geht es hier nur um das Nutzungsrecht. In diesem speziellen Fall
ging es ja gerade um den Sonderfall, dass keine gegenständliche Software vorlag, sondern eben nur ein Download und ein Lizenzvertrag.
Waldi
Es müsste der Softwarehersteller die Weitergabe des Nutzungsrechtes elauben, was aber keiner macht!

Das ist Unsinn. Bei den meisten Softwareherstellern gibt es eine Paragraphen im Endbenutzerlizenzvertrag, der festlegt, wie Du die Software (wohlgemerkt das Nutzungsrecht) weiterverkaufen kannst. Bei teurer Software gibt es dazu sogar vorgefertigte Formulare, die Du nur ausfüllen musst. Hier gibt es zum Beispiel die entsprechenden Anträge von Adobe:
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Waldi
Waldi16.07.1215:00
Gut, das von Adobe habe ich das erste Mal gelesen. Dann war ich wohl im Irrtum.
Aber nicht ganz: Ohne die Erlaubnis des Herstellers gibt es keine Lizenzübertragung.
„vanna laus amoris, pax drux bisgoris“
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Marcel Bresink16.07.1215:41
Ohne die Erlaubnis des Herstellers gibt es keine Lizenzübertragung.

Jein. Wie gesagt gibt es bei den meisten Herstellern eine solche Übertragungsmöglichkeit sowieso schon. Auch Apple erlaubt eine solche Übertragung in Paragraph (3) Satz 2 des üblichen Softwarelizenzvertrags ausdrücklich. Dies gilt bei Apple aber nur für "vollwertige" Software, die gegenständlich im Paket verkauft wird, nicht für "Apps". Und selbst wenn ein Hersteller das nicht explizit erlaubt, ist ein Weiterverkauf gemäß §17 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (von Deutschland aus in die ganze Europäische Union) grundsätzlich gestattet.

Der Gesetzgeber lässt es aber auch zu, dass der Hersteller die Durchsetzung dieses grundsätzlichen Rechts so unwirtschaftlich machen darf, dass sich das in der Praxis nicht lohnt. Wie oben schon erwähnt, kannst Du zum Beispiel "Apps" aus dem App Store weiterverkaufen, aber eben nur, wenn Du die Apple-ID und die ganze Hardware gleich mitverkaufst.
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sierkb16.07.1216:00
U.a. sehr lesenswert zu diesem Thema:

Golem (04.07.2012): Dr. iur. Till Kreutzer: Analyse -- Was das EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware bedeutet
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Phoen
Phoen16.07.1216:10
Apple wird sicher entweder auf Nachfrage oder auf technischem Wege eine Weitergabe ermöglichen.
Das Urteil ist insofern als wegweisend anzusehen und es erscheint wahrscheinlich, dass Brüssel in der Folge verordnungshalber eine problemlose Weitergabe befördern wird. Damit verbunden ist eine Stärkung des Wettbewerbs, da sodass ein Wechsel z.B. Von iOS zu Android oder umgekehrt, nicht mehr durch bereits getätigte und früher "verlorene" Ausgaben für Apps,im Falle eines Wechsels, erschwert wird.
„Niemand regiert die Welt.“
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