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Forum>Musik>Garantiegewährleistung

Garantiegewährleistung

flashback
flashback28.07.0600:41
also ich werde morgen wahrscheinlich bei mediamakt einen mp3 player umtauschen, da der keine lieder mehr abspielt.
das gerät wurde ende september gekauft
nun die frage:

sind sie verpflichtet mir das umzutauschen oder zumindest einen gutschein zu geben?

weil gibt es nichtt ein jahr mindestgarantie?
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Kommentare

was
was28.07.0600:52
ich weiss nur soviel, dass sie sogar zu 2 jahren garantie verplichtet sind. apple kauft sich dadurch frei, indem sie ein garantie zusatzpack anbieten.
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TimSK
TimSK28.07.0609:48
Achtung! 2 Jahre Gewährleistung (nicht Garantie!) sind Pflicht! Garantie ist Freiwillig!
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TimSK
TimSK28.07.0609:52
Bei Gewährleistung gilt: Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
...
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird...

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Rantanplan
Rantanplan28.07.0609:56
flashback
sind sie verpflichtet mir das umzutauschen oder zumindest einen gutschein zu geben?

weil gibt es nichtt ein jahr mindestgarantie?

Da bist du imho auf die Kulanz vom BlödMarkt angewiesen. Wie TimSK schon schrieb, kehrt sich nach 6 Monaten die Beweispflicht um und du müßtest jetzt dem BlödMarkt nachweisen, daß der Fehler schon von Anfang an bestand.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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promac28.07.0610:50
Hallo,

also bei mir in Bayern ist es "definitiv" so, das Media Markt und Saturn eine 24 Monate "GARANTIE" auf ihre Produkte geben. Das steht sogar extra auf dem Kassenbon drauf !!!
Hallo,

Hier mal zur Info die Gesetzeslage -
§ 440 BGB:http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html


Nach dem erfolglosen zweitem Reparaturversuch steht dir als Verbraucher das Recht zu vom Kaufvertrag zurückzutreten !!!

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

Sollte es deinen MP3 Player nicht mehr geben: dann sofort Kohle her !!!
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crenk28.07.0611:05
Heisst das, man könnte seinen Mac kaputtspielen, zwei mal reparieren lassen und dann nach 3 Jahren (ACPP) das volle Geld zurückverlangen?
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Adukit
Adukit28.07.0618:39
Hehe, so kulant werden sie dann wohl nicht sein. Aber einen neuen Mac bzw. eine Wandlung (neueres Gerät oder gleichwertig) wird möglich sein, ja.
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almdudi
almdudi29.07.0620:35
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben und geregelt.
Garantie: freiweillig.

Oder verwechsle ich das jetzt?

Jedenfalls können sie bei der freiwilligen Leistung im Kleingedruckten jede menge Einschränkungen machen, mehr oder weniger, wie's ihnen halt passt. Da wird dann z.B. gerne die Originalverpackung verlangt, weil sie sich darauf verlassen können, daß die kaum jemand nach zwei Jahren noch hat.
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twilight
twilight29.07.0623:40
@Flashback:

Und, warst Du schon beim MM?

Nur nochmal zur Wiederholung:
Gewährleistung ist vom Gesetzgeber gefordert (2 Jahre für Privat und 1 Jahr für Firmenkunden) und klar geregelt: Sie deckt Mängel ab, die ursächlich bereits bei Auslieferung vorhanden waren. Innerhalb der ersten sechs Monate ist davon auszugehen, dass ein aufgetretener Mangel ursächlich von Anfang an bestand, wenn müsste der Händler das Gegenteil nachweisen. Ab dem siebten Monat dreht sich die Beweislast um und der Käufer muss nachweisen, dass der vorliegende Mangel ursächlich bei Warenübergang vorhanden war. Anscheinsbeweise wie "das war von Anfang an so" reichen i.A. nicht aus. Wichtig ist der Punkt bei Auslieferung. Wenn ein Teil die ersten 8 Monate super funktioniert und dann kaputt geht ist das in erster Näherung kein Gewährleistungsfall.

Gewährleistung hat nix mit der Herstellergarantie zu tun und ist schon gleich gar nicht eine Händlergarantie.

Rücktritt vom Kaufvertrag kann i.A. nach der zweiten Nachbesserung erfolgen, wenn nach wie vor ein erheblicher Mangel besteht. Dann gibts den Kaufpreis zurück, jedoch hat der Händler die Möglichkeit einen Abschlag für "Wertminderung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" zu fordern.

Also ACPP kaufen und den Mac nach 30 Monaten kaputt spielen heißt nicht, den kompletten Kaufpreis rückfordern zu können

Peter
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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svengluepi
svengluepi10.08.0619:15
Moin,
MM wird den Player dabehalten, einen neuen Player als Tauschgerät bei Apple bestellen und dir den neuen Player dann geben, so ist wenigstens bei apple vorgesehen.
Zweite Möglichkeit wie sie hier in HH praktiziert wird man schickt dich einfach zu einem Apple Service Provider der das Ding dann bei Apple tauscht (so hat MM nämlich keine Arbeit mit dem Support und kassiert den Gewinn und die Service Provider haben die Arbeit)
Auf jeden fall wird das Gerät ausgetauscht da es ja noch in der "Apple-Garantie" von 12 Monaten defekt gegangen ist.

Gruss
Sven
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MFG10.08.0619:23
svengluepi
flashback hat aber nichts von einem Apple-MP3-Player geschrieben, sondern lediglich von "einem mp3 player" - vermutlich also kein iPod
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svengluepi
svengluepi11.08.0613:42
MFG1158
Sorry, hast ja recht, hab mich in die Irre leiten lassen da es sich ja hier um ei iPod Forum handelt

Gruß
Sven
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MFG11.08.0613:49
svengluepi

Mich würde ja schon mal interessieren, wie flashback das Problem nun bewältigt hat - egal ob iPod oder anderer MPEG-Player.
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svengluepi
svengluepi12.08.0601:14
MFG 1164
yo, vieleicht meldet flashback ja nochmal um uber seine Erfahrung zu berichten
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minerva
minerva03.11.0610:49
Mahlzeit...

ich frag mich in der letzten Zeit auch wie das mit der Gewehrleistung aussieht?! Wie machen das Händler, die Apple Hardware verkaufen? Apple gibt ja nur 1 Jahr Garantie, muss der Händler dann beim Distributer die evtl Forderungen von Kunden dann geltend machen?
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minerva
minerva03.11.0610:51
GewÄhrleistung natürlich
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julesdiangelo
julesdiangelo03.11.0618:25
Kann mir das nochmal jemand (mit wirklich Ahnung) erklären mit den Apple-Garantiebestimmungen?

Meineserachtens kann sich Apple gar nicht davon freisprechen 2 Jahre zu gewährleisten. Ich hab das eher so verstanden, dass sie aber mehr als 6 Monate (nämlich 12) so verfahren, dass das Gerät repariert wird, wenn augenscheinlich kein vom User verursachter Defekt vorliegt.

Nach Ablauf der 12 Monate trägt dann der Händler die Last, bei unumstößlichen Beweisen eines Defektes bei Auslieferung die Reparatur zu übernehmen.

Anders würde Apple ja irgendwie mit hier zitierten GG-Artikeln kollidieren, was einen Handel in D irgendwie recht deutlich schwerer werden lassen würde.

Freikaufen durch Garantieerweiterung halte ich für Blödsinn. Andere Hersteller bieten ebenfalls Garantieerweiterungen an, und halten sich trotzdem an die Gewähleistungsauflage.
„bin paranoid, wer noch?“
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jk001
jk00103.11.0618:37
Also ganz kurz:

Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung des HÄNDLERS (Media Markt), Defekte an elektronischen Geräten zu beheben. 2 Jahre sind vorgeschrieben für Fehler, die schon beim Kauf bestanden.

Garantie: Freiwillige Verplichtung des HERSTELLERS (Apple) zu im einzelnen festzulegenden Bedingungen.

Apple gewährleistet überhaupt nichts, außer Du kaufst im Apple Store.
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minerva
minerva03.11.0618:51
also ist das im Fall von kleineren Apple Händlern deren Distributer?
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twilight
twilight03.11.0619:08
minerva:

eigentlich war doch hier schon alles geklärt worden. Apple gibt 12 Monate Garantie, weil sie das so wollen. Die könnten auch 13 Monate geben oder 17,5 oder 487 Tage. Da gibts keine Vorschriften.

Der Gesetzgeber fordert aber vom Händler, Privatkunden 24 Monate und Geschäftskunden 12 Monate, Gewährleistung zu geben.

Wenn Du also direkt bei Apple kaufst, bekommst Du von Apple als Hersteller 12 Monate Garantie und von Apple als Händler 24 Monate Gewährleistung.

Wenn Du bei Cyberport kaufst, bekommst Du von Apple 12 Monate Garantie und von Cyberport 24 Monate Gewährleistung.

Und was Gewährleistung bedeutet, wurde weiter oben erklärt

Peter
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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minerva
minerva04.11.0611:55
ah!
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julesdiangelo
julesdiangelo04.11.0617:54
Danke! Jetzt ist alles klar.

Das ist auch noch ein Argument FÜR Apple, weil es immer gegen Apple verwendet wird in der Windowswelt. Dann heisst es immer:

"Ach Apple gibt ja nur ein Jahr Garantie, und FSC zwei Jahre, na dann nehm ich lieber FSC."
„bin paranoid, wer noch?“
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jk001
jk00104.11.0619:01
Ich finde es frappierend, wie absolut unbekannt dieses Thema im Allgemeinen ist. Und dabei muss man in so einem Forum doch unterstellen, dass jeder schon einmal viel Geld für ein Elektroprodukt gezahlt hat, potentiell also dieses Wissen anwenden muss.... (Ich habe das Ganze übrigens anhand eines Fujitsu-Siemens-Notebooks gelernt:-D
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julesdiangelo
julesdiangelo04.11.0620:01
jk001

Dito! (Schei*** FSC)
„bin paranoid, wer noch?“
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Bernhard Krug29.07.0623:27
Oh je... geht das wieder los!

Hier die Wahrheit : http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

Eins steht fest: Du wirst die rechtliche Keule eh nicht nutzen können, da der Aufwand einfach nicht lohnt. Die werden das Ding zum Hersteller schicken und Du kriegst ihn repariert oder einfach ein neuen Player zurück.

Vor Ort Umtausch kannst Du eher vergessen.. und einen Gutschein erst recht, solange noch nicht nachgebessert (repariert) wurde..
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