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Garantieabwicklung bei defekter Festplatte?

Ben02.10.0712:43
Meine Herren,

ich hatte vor 5 Tagen zwei neue Samsung 500GB HDs (SATA) für meinen 2x2,0 G5 per Mailorder bekommen und als Mirrored RAID eingebaut. Lief auch alles gut bis heute Morgen. Eine Festplatte machte beim Aufwachen seltsame Fiepgeräusche: Fieeep, fieep, fieep, fieep. Klingt nach Hardwaredefekt. Also Platte ausgebaut und Rechner fährt RAID sei dank hoch. Händler angerufen und der meint ich müsse die Platte auf eigene Kosten einschicken und er würde sie zu Samsung schicken und die tauschen die dann aus.

Habe ich nicht Anspruch auf kostenfreien Ersatz (Versand) und Sofortaustausch?

Grüße,

Ben
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Kommentare

stefan02.10.0713:16
Ben
Habe ich nicht Anspruch auf kostenfreien Ersatz (Versand) und Sofortaustausch?

nein. Du hast das Recht auf Nachbesserung (also hier Ersatz), Minderung (wäre hier Unsinn) oder irgendwann Wandlung (Erstattung des Kaufpreises).

In Deinem Fall kommt die Gewährleistung zum tragen, das heisst, sofern der Händler nicht nachweisen kann, dass die Platte beim Kauf ohne Mängel war, muss er sie dir ersetzen. Egal, ob der Hersteller sie tauscht oder nicht. Das muss er mit diesem aushandeln, ist aber nicht dein Problem.
Der Ersatz kann in Form von einer neuen Platte oder der Erstattung des Kaufpreises erfolgen. Für den Transport zum Händler musst aber du aufkommen, so lange er keine anderen Angaben in seinen AGB oder sonst wie dir gegenüber schriftlich gemacht hat.
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Ben02.10.0713:21
Okay, aber muss ich jetzt wirklich warten, bis er mit Samsung diesen Deal abgewickelt hat oder muss er mir sofort eine neue Platte schicken?
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Wheeler02.10.0713:25
Dein Ansprechpartner bei der Gewährleistung ist der Händler.
Der hat aber sehr wohl das Recht, sich Zeit zu nehmen um den Fall zu prüfen.
Du hast auf keinen Fall Anspruch auf sofortigen Ersatz in der Form, daß Du Deine Platte hinschickst und am Besten noch im Vorabtauschverfahren eine von ihm bekommst.

Wenn es so wäre würde mindestens die Hälfte der (kleineren) Händler sofort ihren Laden schließen. zu recht.
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Ben02.10.0713:46
Alles klar. Ich dachte immer wenn das so Zeitnah passiert, sind die Rechte des Kunden anders. Herzlichen Dank.
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Wheeler02.10.0714:33
Wenn das so zeitnah passiert ist das besonders ärgerlich, keine Frage. Und tu' Dir auch keinen Zwang an, das zu äußern.
Der Händler KANN Dir dabei sicher entgegenkommen und wenn ihm die Kundenzuffriedenheit wichtig ist wird er dies auch tun (ist bei uns und unseren Kunden jedenfalls so). Ein Zwang besteht allerdings nicht.

Wichtig ist dabei, wie so häufig: Der Ton macht die Musik.

In diesem Sinne veil Glück und viel Erfolg!
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