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Fotorechtfrage

maggi
maggi20.04.1015:38
Hallo,

wie sieht es eigentlich mit den Copyrightrechten aus, wenn ein Kunde sich von mir ablichten lässt und die Bilder dann (ohne mich um Erlaubnis zu fragen)
weiter verkauft?

Erwirbt er mit der Zahlung für das Fotoshooting auch das Rech die Bilder weiter zu verkaufen?

Gruß
MAGGI
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Kommentare

eiq
eiq20.04.1015:42
Das sollte im (schriftlichen) Vertrag geregelt werden.
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maggi
maggi20.04.1015:47
Reicht es wenn ich zukünftig in meinen Rechnungen folgendes angebe:

Nutzungsbedingungen der Fotos
Die Fotos sind nur für die Nutzung im privaten Bereich bestimmt!
Bei kommerzieller Nutzung (z. B. in der Werbung) muss eine Lizenz beim Fotografen erworben werden.
Die Gebühren sind von der Nutzungsart abhängig.
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DonQ
DonQ20.04.1015:49
aber eigentlich logisch, der kunde/abgelichtete person hat das copyright…deshalb ist im normalfall auch ein wust an blabla vom model zeichnen zu lassen.

hier ist aber der kunde gleich modell und auftraggeber, was der mit seinen beauftragten fotos macht, sein problem, lässt sich auch hervorragend von ihm einklagen. zu recht wie ich finde
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sonorman
sonorman20.04.1015:57
Ist schon eine knifflige Frage, IMHO.

Die abgelichtete Person hat das Persönlichkeitsrecht an dem Bild, der Fotograf hingegen das Recht an der Fotografie, oder? Da ist schon die Frage, wer wem was zahlen muss, und wofür.
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maggi
maggi20.04.1016:00
Ich dachte da gibt es eine Regelung.

Ich kann ja meine Kunden nicht mit 1000 Verträgen überhäufen wenn Sie in mein Studio kommen.
Die gehen dann ja wieder direkt nach Hause
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DonQ
DonQ20.04.1016:03
sagen wir mal so, ganz sicher der fotograf/veröffentlichender, wenn eben die persönlichkeitsrechte betroffen sind, also keine person des öffentlichen interesses und klar erkennbar…das wird dann teuer und der fotograf/veröffentlichende muss zahlen, definitv.

selbst erst vor 2 jahren abgeklärt…in london bekommt der fotograf schlicht eine aufs auge, wenn er ungefragt ablichtet.

trotzdem, wäre hier ein anwalt der richtige ansprechpartner…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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maggi
maggi20.04.1016:20
Ich versuchs mal mit einem netten Brief, wenn das nichts bringt mit der Russen-Mafia
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DonQ
DonQ20.04.1016:26
tja, das hat dir hier keiner geraten…

wobei ein brief oft auch mal was bringt, erst recht wenn du gute arbeit geleistet hast
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sudox
sudox20.04.1016:28
Als Fotograf bist Du als Bildauthor erst einmal Copyrightinhaber. Dein Kunde ist als abgelichtete Person das Modell und Du solltest, der Ordnung halber, ein Model Release unterzeichnen lassen.

Dein Kunde erhält durch die Zahlung Deines Honorars lediglich eingeschränkte Nutzungsrechte, was er mit dem zur Nutzung überlassenen Bildmaterial machen darf, musst Du im Vertrag definieren.

Du kannst einem Kunden natürlich auch die Copyrights an Deinen Bildern verkaufen - das würde ich aber wirklich nur im absoluten Ausnahmefall machen - eingeschränkte Nutzungsrechte verkaufen und Copyright bleibt beim Bildauthor.

Früher gab es auf der Website des BFF ganz nette Infos über dieses Thema, kannst ja mal googeln ob da noch was ist...

So Standard Model Verträge kannst Du von mir haben, da habe ich mir mal wasserdichte von einem Anwalt aufsetzen lassen, nachdem ich nach einer Veröffentlichung von einer Bildstrecke im Max ordentlich auf den Sack bekommen hatte
„Die Welt ist Kunst in der wir leben – macht die Augen auf...“
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DonQ
DonQ20.04.1016:30
das scheint ja gerade das problem zu sein, kunde gleich model, bzw. eben kein model, denn deren arbeit ist es ja u.a. sich ablichten zu lassen
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer20.04.1016:33
Eigentlich ist das eine ganz einfache Sache.. Der Fotograf ist Urheber der Bilder (egal was für welche) und als Urheber ist er der einzige Rechteinhaber und behält diese bis es mündlich oder schriftlich anders abgesprochen wird. Ein Kunde darf nicht einfach so (auch bei Auftragsbildern) diese für irgendetwas verwerten.

Im Normalfall werden die Nutzungsrechte gesondert geregelt und sind mitunter der Punkt an dem ein Fotograf bei kommerziellen Aufträgen erst richtig verdient.
In meinem Tagessatz für Businessaufträge sind z.B. die Projektbezogenen Nutzungsrechte jeweils inklusive. Das heisst eine Band die z.B. ein Promoshooting macht darf die Bilder zur Promotion verwenden. Möchten sie jetzt aber Merchandiseartikel mit den Fotos drauf herausgeben und vermarkten, müssen sie eine erweiterte Nutzung anfragen und je nach dem auch nochmals etwas dafür bezahlen.


Bei Privat-Shootings ist das etwas leichter. Dort machst du wie mit jedem Model auch, einen Modelrelease Vertrag. In dem steht, welche Vertragspartei was mit den Bildern machen darf. Bei mir beinhaltet ein Privat-Shooting (z.B. Mädel will für ihren Freund Fotos machen, oder Hochzeitsdoku etc.) die privaten Nutzungsrechte. Anschauen, ausdrucken und Verwandten schenken etc. kein Problem. Ausdrucken und verkaufen oder via Bildagentur vermarkten ist in diesen Shootings nicht drin.

Um das ganze zu vereinfachen bei Businessaufträgen, habe ich auf der Rechnung eine Spalte für die Lizenz. Zusätzlich habe ich eine Übersicht mit meinen Standartbildlizenzen. In der Rechnung schreib ich einfach rein, welche Lizenz die Bilder haben und hänge die Übersicht mit an.


Ein etwas komplizierterer Fall ist es z.B. wenn du im Auftrag eines Kunden z.B. Katalogfotos erstellst und auf diesen Katalogfotos Models abgebildet sind. Dann musst du mit den Models einen Modelrelease abschliessen der dir das volle Urheberrecht überträgt, das Model muss das Recht am eigenen Bild abtreten und du musst die kommerziellen Nutzungsrechte für die Bilder vom Model bekommen. Anschliessend kannst du deinem Auftragskunden die Bilder verkaufen für seinen Katalog. Dort aber ebenfalls darauf achten das im Nutzungsvertrag drin steht das die Bilder nur für seinen Printkatalog sind. Eine Nutzung im Firmeneigenen Webshop kann z.B. zusätzliche Lizenzkosten verursachen..


Hoffe das war nicht zu verwirrend.
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer20.04.1016:38
Achtung mit Copyright und Urheber !! Als Fotograf ist man URHEBER-Inhaber der eigenen Fotos. Urheberrechte sind zeitlich und örtlich unabhängig!!!! Copyright ist eine Art Nutzunglizenz die zeitlich und örtlich BEGRENZT ist !!

Coypright

Urheber


Will heissen, Copyright Inhaber ist nicht automatisch der Urheberrechts Inhaber !!! Nur der Urheber eines geistigen/materiellen Werkes darf Copyrights seiner Werke veräussern!


sudox
Copyright heisst nicht gleich automatisch das der Copyright Inhaber alles mit dem Bildern machen darf. Auch hier definiert der Urheber die Nutzungsrechte für den Copyright Nehmer!
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maggi
maggi20.04.1016:42
@ alle
vielen Dank!

Werde das zukünftig vertraglich absichern und die Bilder erst weitergeben, wenn der Kunde den auch unterschrieben hat.

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MortenM
MortenM20.04.1017:53
um es auch noch mal hinzuzufügen, in Deutschland ist es nicht mal möglich das Uhrheberrecht zu verkaufen, gesetzlich nicht möglich, du kannst immer nur Nutzungsrechte einräumen, welche im Vertrag festgesetzt werden muss, dazu zählt auch, das du grundlegend erstmal das Recht hast zu verlangen, das er deinen Namen / Copiright auf das Bild nimmt, in der Werbung wurde dies früher mit 50 - 100% der Tagesgage veranschlagt wenn der Kunde das nicht wollte.

Dein fall wirdim grunde in §31 Absatz 5 UrhG geregelt: Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsart nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.

Da du ihm mündlich nicht den Weiterverkauf eingeräumt hast und es im vertrag nicht extra aufgeführt ist. Selbst wenn er ausschließliche nutzungsrechte besitzt, darf er diese nur mit deiner Zustimmung weiter geben §34 und 35 UrhG

VG
m.

PS: solange der kunde unterschrieben hat, hat er keine rechte und du kannst ihn jederzeit die veröffentlichung und nutzung untersagen und ihn entsprechend verklagen sollte er sich nicht daran halten.
„"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)“
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Stefan S.
Stefan S.20.04.1017:57
Mit der Rechnung reicht nicht. Bei Vertragsabschluss.
Aber der Kunde wird schon etwas komisch schauen, wenn er für Bilder zahlen soll, die er dann gar nicht verwenden darf. Hängt also vom Auftrag ab, was sinnvoll ist.
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MortenM
MortenM20.04.1018:05
da fehlt ein "nicht"... bezog sich auf das er die bilder nicht mehr rausgeben will ehe er die unterschrift nicht hat. sry
„"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)“
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer20.04.1018:08
Stefan S.
Die Erwähnung bei mir in der Rechnung erfolgt zusätzlich zur mündlichen oder schriftlichen Absprache und ist in erster Linie als Erinnerung daran gedacht, was abgemacht wurde.
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Ritschwumm20.04.1018:16
Schattenmantel
Das heisst eine Band die z.B. ein Promoshooting macht darf die Bilder zur Promotion verwenden. Möchten sie jetzt aber Merchandiseartikel mit den Fotos drauf herausgeben und vermarkten, müssen sie eine erweiterte Nutzung anfragen und je nach dem auch nochmals etwas dafür bezahlen.

VErsteh ich nicht ! Die Arbeit is doch die selbe ?! also mal angenommen ich lass meine Bude neu tapezieren. Da kann dem Tapezierer doch egal sein ob ich nacher allein in der Bude hoche oder eine Sause für Schickmicki mit 500 Euro Eintrittspreis abhalte. Die Arbeit is die gleiche und für die wird er bezahlt . Wieso soll nu einer der in meine Auftrag n Bild von mir macht plötzlich mehr Geld bekommen nur weil ich das Bild nich nur meiner Oma sondern der halben Stadt zeige !? Das is doch plem
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DonQ
DonQ20.04.1018:26
so ist das mit den rechten in deutschland, man kann und darf alles mögliche verlangen, selbe in grün hast ja auch bei zb. arztrechnungen, die darf der arzt im großen und ganzen relativ frei bestimmen und du MUSST sie zahlen, egal ob er jetzt erfolg hatte oder nicht.

anwälte ebenso.

fotografien fallen da wohl unter künstlerische, geistige schöpfung…weshalb auch immer

*duckundweg*
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Ritschwumm20.04.1018:28
ja schon ! Verlangen kann der Knipsi ja was er will aber doch nicht nacher plötzlich mehr ?! Der hat doch deswegen auch keinen Strich mehr getan

Ich gebe Kiddies Nachhilfe für Geld. Wenn jetzt einer später mal sagen wir Bürgermeister wird kann ich ja auch nicht sagen HEY du hast aus der Nachhilfe mehr gemacht ich will mehr Geld für die NAchhilfe von damals Das is doch Hirnriss
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer20.04.1018:33
Ritschwumm

So einfach ist es eben nicht in der kreativen Sparte. Wenn ich einer Band Fotos für Promozwecke erstelle, dann nutze ich einen tieferen Tarif als wenn sie direkt anfragen ob sie die Bilder für Merchandise Artikel verwenden können. Gerade in diesem Beispiel sind das zwei völlig unterschiedliche Arten der Nutzung. Einmal verdient die Band nicht direkt an meinen Bildern, da sie damit ja nur ihre Musik (also ihr eigenes Produkt) bewerben. Andererseits vermarkten sie MEINE Bilder gegen GELD auf ihren Merchandise Artikeln. Da die Bilder aber IMMER mein Eigentum bleiben, auch wenn ich ihnen die Nutzung erlaube, möchte ich natürlich auch etwas am Verkauf der Merchandise Artikel mit MEINEN Bildern verdienen. Dies kann entweder pauschal (ich würde mal sagen, das wäre der übliche Weg) oder prozentual mit einer Umsatzbeteiligung erfolgen.


MortenM
Interessant, in der Schweiz ist das Urheberrecht frei übertragbar. Bedarf aber der schriftlichen Form.


maggi
Ich weiss nicht wie das in Deutschland gehandhabt wird, aber nach Schweizer Recht, ist ein Model in dem Moment, wo es AKTIV am Bild beteiligt ist (also für den Fotografen posiert) Miturheber mit allen dazugehörigen Rechten.. Entsprechend dürfte das Model auch Jahre später noch direkt bei einem Kunden vom Fotograf der ein Foto mit dem Model verwertet eigenständig Schadenersatz einklagen, falls Fotograf/Model die Nutzungsrechte vertraglich nicht korrekt definiert haben.
In der Schweiz ist das etwas einfacher, da das Urheberrecht übertragbar ist. In meinem Modelrelease übertragen mir die Modelle (ob es nun Private Shootings oder Kundenshootings mit bezahlten Modellen sind) ihr Urheberrecht und verzichten auf das Recht am eigenen Bild. Somit werde ich alleiniger Urheber und kann (wenn dies per Modelrelease erlaubt ist) die Bilder ohne weitere Ansprüche vom Model verwerten wie ich will..
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MortenM
MortenM20.04.1018:36
Nach Gesetz muss der Urheber angemessen entlohnt werden und da macht es einen unterschied ob das Werbebudget nur für Deutschland ist und sagen wir mal 500 000€ beträgt oder international und 3 000 000, der Künstler soll in dem fall ein stück vom Kuchen abbekommen. Hat der Kunde mehr geld nehmen wir auch mehr
„"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)“
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DonQ
DonQ20.04.1018:40
naja, es ist schon üblich für kommerzielle nutzung einen aufschlag zu verlangen…siehe gewerbeobjekte@@miete.

und in der foto/film branche…was meinst du was die produktionen eines 30 sekunden werbespots kostet ?

ich sag es dir, da sind mal schnell 40 bis 90 tausend weg, für einen "popeligen" spot, weis das ziemlich genau von einem mercedes spot, u.a.

also prinzipiell ist für öffentliche weltweite oder nur deutschsprachige nutzung, hier zb. werbebild…schon mehr zu zahlen.

natürlich alles verhandlungssache, aber üblich ist es schon.

oder was meinst du weshalb es so horden an paparazzi gibt, die pro foto zwischen 250 und 500 und mit extrem viel glück auch 10 oder 100.tausend kassieren von magazinen und zeitungen ?

selbst die örtliche tageszeitung zahlt so 20 bis 50 euro ihren amateuren, wenn sie ein foto von denen veröffentlicht.





„an apple a day, keeps the rats away…“
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MortenM
MortenM20.04.1018:40
In Deutschalnd muss dem Model für eine Wieder/Wiederverwendung auch ein erneutes Buyout gezahlt werden. In Amerika ist das Urheberrecht auch übertragbar, hier nicht, soll Ausbeutung vorbeugen. Du kannst natürlich mit dem Model ein uneingeschränktes Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit einräumen lassen, doch da wird keine Agentur mitspielen
Im übrigen darf euer Kunde die Bilder nicht mal bearbeiten ohne eure Zustimmung. findet man auch irgendwo in der Region von § 30 - 40 meine ich. Das Semester Urheberrecht das ich hatte in meinem Fotodesignstudium war schon ganz praktisch aber dennoch ist es total schwer da durch zu steigen....
„"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)“
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer20.04.1018:53
MortenM
Die Ausbeutung ist ein guter Punkt wieso die Übertragung des Urheberrechts rechtlich heikel ist.
Da ich die rechtlichen Bestimmungen nur aus dem Selbststudium kenne, weiss ich nicht wie das in der Schweiz ist, wenn ich z.B. einem Model für einen Auftrag 500 CHF bezahle, an dem ich sagen wir 5000 verdiene. Später aber nochmals ein Bild für eine andere Kampagne für sagen wir 10'000 erneut verwerte..

Ich denke aber, das hier Modelagenturen (hoffentlich) keinen Verträgen zustimmen bei denen die Urheberrechte vollumfänglich übertragen werden. Ich persönlich wäre auf jeden Fall so fair, einen Model später an der erneuten Verwertung zu beteiligen. Alles andere fänd ich nicht fair..

Da mein Standardvertrag eine Übertragung des Urheberrechts vorsieht, habe ich einen extra Punkt für die Kommerzielle Verwertung. Bei TfP Shootings oder Privatshootings ist dort die kommerzielle Verwertung ausdrücklich für beide Parteien (Fotograf & Model) nicht gestattet. Wenn ich doch Verträge mache, in denen ich die Kommerziellen Rechte erhalte, kommt ebenfalls eine prozentuale Beteiligung an etwaigen Folgeverwertungen mit auf den Vertrag. IMO die fairste Lösung.
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MortenM
MortenM20.04.1019:39
Im normalfall unterschreibst du ja auch den Vertrag bei der Modelagentur und nicht die deinen
Da wirst du dann auch den verwendungszweck auf das eine Shooting begrenzt haben. Die sagen einem normalerweise schon ziemlich genau was sie wollen, die Agenturen in München unterschreiben generell z.b. keine TfP Verträge sondern das wird ausschließlich mündlich vereinbart und ist eine vertrauensfrage, bzw das schlimmste was ja passieren kann ist, das keiner von beiden die Bilder mehr nutzen darf.
„"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)“
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Ritschwumm20.04.1019:52
Dann verlang ich für die Stunden für den Sohn vom Prof auch mehr Ich mach zwar das gleiche wie bei den armen Schluckern aber ich bin ja Künstler Und Urheber von seim beruflichen Glück Cool die Marktwirtschaft
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer20.04.1019:56
MortenM
Interessante Info.. bis jetzt hatte ich noch keine Möglichkeit mit Models von grösseren Agenturen zu arbeiten. Nur Models ohne Agentur, respektive von einer sehr kleinen lokalen Agentur. Je nachdem lass ich da auch den Vertrag weg.. sind es aber z.B. Aufträge wie Workshops (gut die sind nicht TfP), gibts natürlich Vertrag (in der Regel den von mir..).
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer20.04.1019:58
Ritschwurm
So einfach ist das nicht.. deine reine Arbeit hat nichts mit einer künstlerischen Schöpfung zu tun. Hast du aber für deine Nachhilfe eigenes Unterrichtsmaterial, so unterliegt das deinem Urheberrecht und dürfte z.B. von deinen Schülern später nicht für eigene Nachhilfestunden ohne deine Einwilligung verwendet werden, obwohl es Teil deiner Nachhilfe war und von dir abgegeben wurde.

Es geht hier nicht um die Arbeit, sondern die Schöpfung die durch die Arbeit entsteht! Die muss materiell sein..
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Ritschwumm20.04.1020:01
Und warum darf dann die Hegemann Geld für ihr Buch verlangen? Das ist keine Schöpfung sondern abgeschrieben. Wo ist denn bei einem Hochzeitsbild die Schöpfung ? Nur weil man durch eine Linse kuckt ist man doch nicht automatisch ein Künstler
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer20.04.1020:07
Letzter Versuch.. nur weil man einen Stift in die Hand nimmt, ist man kein Schriftsteller und trotzdem ist man Urheber der geschriebenen Texte. Nur weil man ein Instrument in die Hand nimmt ist man nicht gleich Mozart, und auch hier ist man trotzdem Urheber der eigenen Musik. Ob die gut ist oder nicht, zählt dabei nicht.. so ist das rechtlich nunmal..

Ist etwas klar abgeschrieben, oder wie z.B. die Musik von Bushido geklaut. Tja, dann hat der Urheber recht auf Schadenersatz..

Oder gibst du mir dein Nachhilfeskript für sagen wir 500€ zur Vermarktung in der Schweiz und schluckst den sauren Apfel wenn ich, es dann einfach noch auf englisch übersetze und in den USA als Kassenknüller mit riesen Gewinn zusätzlich vermarkte??
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